Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.3 Frist, § 586 ZPO

Rz. 17 Nach § 586 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist die Wiederaufnahmeklage innerhalb einer Notfrist von einem Monat zu erheben. Die Notfrist beginnt nach § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit dem Tag, an dem der Beteiligte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft der anzufechtenden Entscheidung, zu laufen (OVG Brandenburg, Beschluss v. 7.12.2004, ...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 197a bestimmt abschließend, in welchen Verfahren der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens durchbrochen wird. Wenn Kläger und Beklagter eines Verfahrens nicht zu den in § 183 genannten Personen in einem Rechtszug i. S. d. kostenrechtlichen Vorschriften gehören sowie in Verfahren nach § 202 Satz 2 (Verfahren wegen überlanger Dauer des...mehr

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§ 9 Muster / VII. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für ____...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / F. Folgemandate

Rz. 42 Folgemandate sind im Arbeitsrecht die Regel. Dennoch lassen sich die Kosten von Folgemandaten bei der Annahme des ersten Mandates nicht vorhersehen. Rz. 43 Wenn der Rechtsanwalt einen Arbeitgeber berät, der einen Mitarbeiter kündigen will, kann er nicht wissen, ob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt oder nicht. Erhebt er Kündigungsschutzklage und kommt es dan...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / II. Auftrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 28 Wird der Anwalt vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber damit beauftragt, eine einverständliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers zu vereinbaren, ist dies grundsätzlich ein Auftrag, der nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann. Gerichte können eine einverständliche Regelung vorschlagen und protokollieren. E...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 1. Umfang der Mandatierung

Rz. 116 Regelmäßig erwarten Mandanten, dass ihr Streit mit der Gegenseite nach einem ersten Gerichtsverfahren insgesamt entschieden oder vergleichsweise geregelt ist.[75] Der Rechtsanwalt schuldet seine Dienste aber nur aufgrund des erteilten Mandates, nur in dieser Angelegenheit. Daneben ergibt sich bei einer Kündigung häufig auch weiterer Streit im Zusammenhang mit der Abw...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / V. Quartalsverdienst oder abweichende Regelung

Rz. 37 Der Gegenstandswert für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist in § 23 RVG wie folgt geregelt: Wenn sich die Gerichtsgebühren nach einem Streitwert richten, ist dieser Wert gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Tätigkeit des Anwalts in diesem Gerichtsverfahren der Gebührenberechnung zugrunde zu legen. Für die außergerichtliche Tätigkeit ist zunächst au...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Anwendbarkeit

Rz. 10 Grundsätzlich war zur Rechtslage vor und nach der Gesetzesänderung zum 13.6.2014 umstritten, ob der Dienstleistungsvertrag zwischen Mandant und Anwalt überhaupt den Regelungen zum Fernabsatzvertrag und dessen Widerruf (nunmehr §§ 312 ff. und 355 ff. BGB) unterfällt oder aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt von der Widerrufsmöglic...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / B. Rechtlicher Rahmen

Rz. 6 Grundsätzlich muss der Rechtsanwalt kein Mandat annehmen.[9] Das gilt auch für eine angetragene Auftragserweiterung. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine fristgerechte Kündigung zu klagen und der Rechtsanwalt diesen Auftrag annimmt, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist den Anwalt auch bitten, sein Arbeitsentgelt im Wege einer...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 4. Außergerichtliche Einigung

Rz. 69 Das Mitwirken eines Anwalts bei einer außergerichtlichen Einigung kommt in Betracht, wenn er einen Auftrag zur Beratung,[34] zur außergerichtlichen Vertretung oder zur vertragsgestaltenden Tätigkeit erhalten hat. Wenn bis zum Ablauf der Klagefrist noch genügend Zeit für eine außergerichtliche Einigung zur Verfügung steht, kann dieser Weg der sinnvollere sein. Bei Führu...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / IV. Mediation

Rz. 157 Viele Arbeitsgerichte bieten die Möglichkeit, anhängige Rechtsstreite im Rahmen einer Mediation (§ 54a ArbGG) gütlich zu beenden. Ziel einer Mediation ist, dass die Streitparteien mit Unterstützung speziell geschulter Arbeitsrichter als Mediatoren selbstständig und eigenverantwortlich ihren Konflikt lösen. Die Mediatoren spielen eine vermittelnde Rolle, sie haben – a...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung des OLG Brandenburg Das OLG Brandenburg hat die für seine Entscheidung erforderlichen Grundlagen zutreffend zusammengestellt und eine zumindest vertretbare, wenn nicht sogar richtige Entscheidung getroffen. Dabei hat sich das OLG an die ganz überwiegende Auffassung in der Rspr. gehalten. Was ich nicht so schön finde, dass das OLG Brandenburg mehrfach unric...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts ist es, den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Vermögen zu sichern. Deshalb setzt es der das deutsche Erbrecht im Übrigen prägenden Testierfreiheit Grenzen,[1] über die sich der Erblasser nicht hinwegsetzen soll. Tut er es doch, kann der benachteiligte Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblass...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vertretung des Erben

Rz. 50 Mit der Bestellung wird der Nachlasspfleger gesetzlicher Vertreter des oder der Erben.[141] Durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft verliert der Erbe weder seine Verpflichtungsfähigkeit noch seine Verfügungsmacht (siehe schon Rdn 35). Rz. 51 Der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt sich nach dem durch das Nachlassgericht angeordneten Wirkungskreis, der auch in der ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 5 Beschlussverfahren bei Auskunftsverweigerung

Wird dem Gesellschafter die verlangte Auskunft nicht erteilt bzw. die begehrte Einsicht in die Unterlagen nicht gestattet, so sieht das Gesetz ein spezielles Verfahren[1] vor. Danach kann der betroffene Gesellschafter eine gerichtliche Entscheidung über Auskunfts- und Einsichtsrecht herbeiführen. Zuständig ist die Kammer für Handelssachen. Das Gericht entscheidet durch Besch...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Voraussetzungen

Rz. 241 Aufgrund mehrerer Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR aufgrund von überlanger Verfahrensdauer wurden mit Gesetz vom 24.11.2011, in Kraft ab 3.12.2011, geändert durch Gesetz vom 6.12.2011, die §§ 198–201 GVG eingefügt. Im neuen § 198 GVG ist seitdem die Entschädigung, die aufgrund von überlanger Verfahrensdauer entsteht, geregelt. Dabei ist zu beachten, dass es...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / e) Prozessuale Auswirkung und Verjährungshemmung

Rz. 49 Eine Schiedsgutachtenvereinbarung hat Folgen für ein voreilig begonnenes Gerichtsverfahren. Allerdings sind die Regeln des Schiedsverfahrens, insbesondere § 1032 ZPO, nicht analog anzuwenden. Da die Feststellung einzelner Elemente dem Gericht entzogen ist, weil das Gericht über keine Tatsachen Beweis erheben darf, die dem Gutachter übertragen sind, ist die Klage in de...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 286 Um das Leerlaufen berechtigter Ansprüche und den Verlust von Vollstreckungsmöglichkeiten infolge Zeitablaufs durch ein ordentliches Gerichtsverfahren zu verhindern, stellt die Zivilprozessordnung unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes einstweiligen Rechtsschutz durch die Institute der einstweiligen Verfügung und des Arrests zur Verfügung. Trotz der A...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXIV. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 85 Für die Vertretung im Planfeststellungsverfahren erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach §§ 2 Abs. 1 u. 2, 17 Nr. 1 RVG i.V.m. Nr. 2100 ff. RVG-VV. Unabhängig vom Ausgang des Planfeststellungsverfahrens sind – da keine Anspruchsgrundlage existiert – für den Mandanten die angefallenen Gebühren nicht erstattungsfähig. Insbesondere kommt auch – da gegen Planfeststellungsbe...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / IX. Schlichtungsverfahren

Rz. 49 Die örtliche Rechtsanwaltskammer fungiert bei Streitigkeiten aus dem Anwaltsvertrag als Schlichtungsstelle (§ 191f BRAO).[197] Hierdurch soll ein streitiges aufwändiges und öffentliches Gerichtsverfahren vermieden werden. Es ist in der Rechtsprechung aber nicht geklärt, ob ein Schlichtungsverfahren verjährungshemmende Wirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB hat. Im Arztha...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / Literaturtipps

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§ 22 Internationales Privat... / b) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.21: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht Allgemeine Gerichtsvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Der Vollmachtgeber _________________________ bestellt zu seinem Be...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Die Inhalte des Architekten- und Ingenieurvertrags ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht und seit dem 1.1.2018 aus den Sonderbestimmungen für diese Verträge in dem Untertitel "Architektenvertag und Ingenieurvertrag", §§ 650p ff. BGB. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus aus der HOAI. Die 1977 erlassene und seither mehrfach modifizierte HOAI regelte das Honorar f...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die anwaltliche Praxis zeigt schon seit Jahrzehnten die überwiegende Tendenz von Unternehmen unterschiedlichster Provenienz, jedenfalls in den Fällen mit Auslandsberührung in ihren Verträgen für den Fall der Streiterledigung ein privates Schiedsgericht vorzusehen. Die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit sind im internationalen Rechtsverkehr von herausragender Bedeutung...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 3. Offensichtliche Unbegründetheit, Rechtsmissbrauch, kein erheblicher Nachteil

Rz. 16 Eine Beschwerde wird a limine zurückgewiesen, wenn sie sich als offensichtlich unbegründet erweist (Art. 35 Abs. 3 lit. a Alt. 2 EMRK). Der EGMR macht von der Möglichkeit einer solchen Abweisung sehr häufig Gebrauch; ca. 90 % der Fälle scheitern an dieser Hürde.[112] Die häufigsten Gründe für die Zurückweisung sind: offensichtliches Fehlen einer Konventionsverletzung,...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam und ist ein Indiz für eine beab...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / III. Vorentscheidungen im Ausland und Tatbestandswirkung (Verjährung)

Rz. 6 Mit der ip-rechtlichen Fragestellung einher geht die Notwendigkeit der Ermittlung etwaig relevanter ausländischer Entscheidungen. Rechtskräftige Entscheidungen [19] ausländischer Gerichte sind von Amts wegen zu berücksichtigen.[20] Es erfolgt eine automatische (dh inzident festzustellende[21]) Anerkennung. Die Rechtswirkungen der ausländischen Entscheidung werden auf da...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / d) Bindungswirkung

Rz. 48 Liegt ein Schiedsgutachten vor, bindet es beide Parteien im Rahmen des § 319 BGB. Die Leistungsbestimmung des Schiedsgutachters ist nur dann unwirksam und unverbindlich, wenn das Gutachten offenkundig fehlerhaft ist. Hierunter werden zwei Fallgruppen erfasst: (1) Einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter müssen sich die Fehler, wenn auch erst nach eingehender Prüf...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 7. Einwendungen Privater gegen den Plan

Rz. 14 Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Als einwendungsbefugte (und damit klagebefugte) Private wurden lange Zeit nur Eigentümer und dinglich Berechtigte vo...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[185] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[50] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / A. Gebührenüberblick nach Verfahrensabschnitten

Rz. 1 Betragsrahmengebühren – Gebührenüberblick Der Rechtsanwalt erhält im Verwaltungsverfahren (Antragsverfahren) eine Geschäftsgebühr. Dies gilt auch im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren). Im Verfahren vor dem Sozialgericht verdient er eine Verhandlungs- und eine Terminsgebühr. Kommt es zu einer Einigung bzw. Erledigung, so entsteht auch eine Einigungsgebühr bzw. Erledigun...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Gegenstandswert

Rz. 18 Gegenstandswert Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz spricht vom Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Dies ist nach Legaldefinition der "Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat". Der Gegenstandswert – nach welchem die anwaltlichen Gebühren abzurechnen sind – richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG. Insofern wird auf den Streitwert i.S.d. GKG zurückg...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 2. Schriftlicher Vergleich

Rz. 35 Entscheidung durch Vergleich Eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 1 2. Alt. zu Nr. 3106 VV RVG entsteht für jegliche Art von Vergleichen, seien es gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche. Die Anmerkung verlangt lediglich, dass mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i....mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / D. Wertgebühren

Rz. 32 Wertgebühren in sozialgerichtlichen Verfahren Ist das Verfahren nach § 183 SGG nicht gerichtskostenfrei, richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandwert (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG), es entstehen Wertgebühren nach § 3 Abs. 1 S. 2 RVG. Hinsichtlich der Einzelheiten des Streitwertes sowie des Gegenstandswertes wird auf § 2 Rdn 11 ff. verwiesen. Es handelt sich im We...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Sonstiges

Rz. 39 Festsetzung der Vergütung Die Festsetzung erfolgt: Die jeweilige Festsetzungsstelle ist verpflichtet, die Billigkeit der Gebüh...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / B. Vergütung in sozialrechtlichen Verfahren

Rz. 5 Im verwaltungsrechtlichen Verfahren sind die Gebühren aus den Teilen 1, 2 und 3 sowie die Auslagen des Teils 7 von Belang. Rz. 6 Kostenrechtliche Angelegenheit Die Angelegenheit stellt die abzurechnende kostenrechtliche Einheit dar. Mit dem RVG wurde dieser Begriff für Sozialsachen in § 17 Nr. 1 RVG vollkommen neugefasst. Dieser umfasst nun alle Gerichtsverfahren und nic...mehr

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / II. Anrechnungsbeispiele

Rz. 141 Beispiel 15: Durchschnittliche Tätigkeit im Verwaltungs-, Vor- und gerichtlichen Verfahren Der Rechtsanwalt ist: Im Gerichtsverfahren ergeht Urteil nach Termin. I. Verwaltungsverfahrenmehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 4 Abs. 3 BerHG

Rz. 97 Erklärung zu den Verhältnissen § 4 Abs. 3 Nr. 1 BerHG verlangt nicht mehr nur die Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern die Vorlage einer entsprechenden Erklärung mit den notwendigen Belegen. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BerHG verlangt seit dem 1.1.2014 bereits im Gesetz die prozessuale Versicherungmehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfreie Verfahren

Rz. 23 Allgemeines Bei der Mehrzahl der sozialgerichtlichen Streitverfahren handelt es sich unter den Voraussetzungen des § 183 SGG um gerichtskostenfreie Verfahren. Paradigmatisch für sozialgerichtliche Streitverfahren ist daher eine Klage des Sozialhilfebeziehers gegen die zuständige Behörde auf Gewährung der beantragten Sozialleistung. Die Gründe der Kostenfreiheit liegen i...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / G. Besondere qualifizierte Mitwirkung

Rz. 35 Definition Die Rechtsprechung verlangt von dem Rechtsanwalt, dass seine Mitwirkung über das hinausgehen muss, was von ihm im Allgemeinen im Rahmen einer Bevollmächtigung zu erwarten ist. Rz. 36 Ein Mitwirken liegt nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt sich besonders um die Erledigung des Rechtsstreits bemüht hat. Das Entstehen der Erledigungsgebühr setzt damit eine aktive...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verfassungsrechtliche Grenzen der Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Hat die Steuerpflichtige nach dem 31.12.2001 Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und war sie innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1 %, aber nicht mindestens zu 10 % beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum 26.10.2000, nicht jedoch die Wertzuwäc...mehr