Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Gegenstandswert

Rz. 18 Gegenstandswert Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz spricht vom Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Dies ist nach Legaldefinition der "Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat". Der Gegenstandswert – nach welchem die anwaltlichen Gebühren abzurechnen sind – richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG. Insofern wird auf den Streitwert i.S.d. GKG zurückg...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 2. Schriftlicher Vergleich

Rz. 35 Entscheidung durch Vergleich Eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 1 2. Alt. zu Nr. 3106 VV RVG entsteht für jegliche Art von Vergleichen, seien es gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche. Die Anmerkung verlangt lediglich, dass mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i....mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Sonstiges

Rz. 39 Festsetzung der Vergütung Die Festsetzung erfolgt: Die jeweilige Festsetzungsstelle ist verpflichtet, die Billigkeit der Gebüh...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / D. Wertgebühren

Rz. 32 Wertgebühren in sozialgerichtlichen Verfahren Ist das Verfahren nach § 183 SGG nicht gerichtskostenfrei, richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandwert (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG), es entstehen Wertgebühren nach § 3 Abs. 1 S. 2 RVG. Hinsichtlich der Einzelheiten des Streitwertes sowie des Gegenstandswertes wird auf § 2 Rdn 11 ff. verwiesen. Es handelt sich im We...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / B. Vergütung in sozialrechtlichen Verfahren

Rz. 5 Im verwaltungsrechtlichen Verfahren sind die Gebühren aus den Teilen 1, 2 und 3 sowie die Auslagen des Teils 7 von Belang. Rz. 6 Kostenrechtliche Angelegenheit Die Angelegenheit stellt die abzurechnende kostenrechtliche Einheit dar. Mit dem RVG wurde dieser Begriff für Sozialsachen in § 17 Nr. 1 RVG vollkommen neugefasst. Dieser umfasst nun alle Gerichtsverfahren und nic...mehr

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / II. Anrechnungsbeispiele

Rz. 141 Beispiel 15: Durchschnittliche Tätigkeit im Verwaltungs-, Vor- und gerichtlichen Verfahren Der Rechtsanwalt ist: Im Gerichtsverfahren ergeht Urteil nach Termin. I. Verwaltungsverfahrenmehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / a) § 4 Abs. 3 BerHG

Rz. 97 Erklärung zu den Verhältnissen § 4 Abs. 3 Nr. 1 BerHG verlangt nicht mehr nur die Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern die Vorlage einer entsprechenden Erklärung mit den notwendigen Belegen. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BerHG verlangt seit dem 1.1.2014 bereits im Gesetz die prozessuale Versicherungmehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfreie Verfahren

Rz. 23 Allgemeines Bei der Mehrzahl der sozialgerichtlichen Streitverfahren handelt es sich unter den Voraussetzungen des § 183 SGG um gerichtskostenfreie Verfahren. Paradigmatisch für sozialgerichtliche Streitverfahren ist daher eine Klage des Sozialhilfebeziehers gegen die zuständige Behörde auf Gewährung der beantragten Sozialleistung. Die Gründe der Kostenfreiheit liegen i...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / G. Besondere qualifizierte Mitwirkung

Rz. 35 Definition Die Rechtsprechung verlangt von dem Rechtsanwalt, dass seine Mitwirkung über das hinausgehen muss, was von ihm im Allgemeinen im Rahmen einer Bevollmächtigung zu erwarten ist. Rz. 36 Ein Mitwirken liegt nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt sich besonders um die Erledigung des Rechtsstreits bemüht hat. Das Entstehen der Erledigungsgebühr setzt damit eine aktive...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2 Für Finanzierung sorgen

Gerichtsverfahren kosten Geld und können auch in Beschlussanfechtungsverfahren teuer werden.[1] Musterabrechnung: Gebühren des Rechtsanwalts auf Beklagtenseite im Beschlussanfechtungsverfahren Ein Wohnungseigentümer erhebt Anfechtungsklage gegen die Genehmigungsbeschlüsse über Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Der Streitwert beträgt 20.000 EUR. Der vom Verwalter mit der V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3.2 Unbegründete Kündigungen

In folgenden beispielhaften Fällen wurde die Kündigung als unbegründet angesehen: Bei einmaliger Beleidigung des Vermieters.[1] Beleidigung von anderen Hausbewohnern, die sich auch unkorrekt verhalten haben.[2] Beschimpfungen eines Bewohners des Nachbarhauses.[3] Gewährung des Zutritts trotz Hausverbots, wenn die Voraussetzungen hierfür (wiederholte Störung des Hausfriedens oder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verfassungsrechtliche Grenzen der Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Hat die Steuerpflichtige nach dem 31.12.2001 Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und war sie innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1 %, aber nicht mindestens zu 10 % beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum 26.10.2000, nicht jedoch die Wertzuwäc...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / E. Kosten

Rz. 16 Zu den Kosten deutscher Gerichtsverfahren siehe § 4 Rdn 2–4. Im Verfahren vor dem EPG entstehen Gerichtskosten, die sich aus einer festen Gebühr (fixed fee) und einer streitwertabhängigen Gebühr (value-based fee) zusammensetzen (Verletzungsklagen beispielsweise ziehen EUR 11.000 Festgebühr und streitwertabhängige Gebühren zwischen EUR 2.500 und EUR 325.000 nach sich)....mehr

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§ 4 Der Zivilprozess / II. Analyse

Rz. 3 Sehen wir uns das Ganze Schritt für Schritt an.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 3 Repressalie

Rz. 4 Den Begriff der Repressalie definiert § 3 Abs. 6 HinSchG. Danach sind Repressalien Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch welche der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. Zwischen Meldung oder Offenlegung und der ...mehr

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§ 4 Der Zivilprozess / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Wenn außergerichtliche Bemühungen nicht gefruchtet haben, muss gegebenenfalls der Klageweg beschritten werden. Der Mandant will hierüber informiert werden. Wie läuft ein Zivilprozess ab? In diesem Kapitel wollen wir ein Informationsschreiben aufsetzen, das wir immer wieder verwenden können. Hierzu müssen wir uns überlegen, welche Schritte wir erläutern wollen. Einige S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Wahlkonsuln

Rz. 100 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein Wahlkonsul (auch Honorarkonsul) ist idR ein Staatsangehöriger des Staates, in dem er tätig wird. Er verfügt meistens über besondere Verbindungen zu einem anderen Staat, von dem er beauftragt wird, dessen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsstellung der Wahlkonsuln ist in Art 58 ff WÜK geregelt. Auch Wahlkonsuln genießen gewisse Vorrechte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2 Unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens (§ 155 S. 2 FGO, § 198 GVG)

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.1 Anspruchsberechtigter

Rz. 10 Anspruchsbegründend ist die unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens. Es ist möglich, dass ein Gerichtsverfahren i. S. d. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG unangemessen dauert. Damit kommen Entschädigungsansprüche auch für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes[1] in Betracht. Rz. 11 Einen möglichen Entschädigungsanspruch kann nur ein Verfahrensbeteiligter i. S. d. § 198 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.3 Unangemessene Dauer

Rz. 12d Ein Entschädigungsanspruch setzt des Weiteren voraus, dass das Verfahren unangemessen dauert. [1] Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls[2], wobei es nicht auf ein Verschulden des Spruchkörpers ankommt.[3] Daraus ergibt sich, dass es keinen festen Zeitrahmen dafür gibt, ab wann ein Verfahren unangemessen dauert.[4] Jeden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 § 155 S. 1 (zweiter Halbsatz) FGO

Rz. 7b Der durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[1] eingefügte § 155 S. 1 (2. Halbsatz) FGO stellt ausdrücklich fest, dass das Leitentscheidungsverfahren nach § 552b FGO und § 565 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren nicht anzuwenden ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1 Allgemeines

Rz. 8 § 155 FGO wurde durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[1] der S. 2 (Anwendung des Siebzehnten Titels des GVG) angefügt, wobei der BFH nach den Vorschriften der FGO zuständig ist und die Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug entsprechend anzuwenden sind. Rz. 8a Hintergrund ist die Sc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.7 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.3 Entschädigung

Rz. 14 § 198 GVG eröffnet die Möglichkeit, materielle Nachteile [1] oder immaterielle Nachteile [2] zu entschädigen oder anstelle des Ersatzes immaterieller Nachteile Wiedergutmachung auf andere Weise zu erlangen.[3] Rz. 15 Der Ersatz materieller Nachteile gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG ist auf eine angemessene Entschädigung beschränkt. Der Umfang bemisst sich nach den Umständen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Verweisung auf GVG und ZPO, § 155 S. 1 FGO

Rz. 1 Die Vorschrift des § 155 Abs. 1 S. 1 FGO wurde durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012[1] und durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz v. 8.10.2023[2] geändert. § 155 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FGO wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2.2 "Verzögerungsrüge" als Entschädigungsvoraussetzung

Rz. 12 Der Anspruch auf Entschädigung in Geld setzt zwingend voraus, dass zunächst eine sog. "Verzögerungsrüge" bei dem Gericht des Ausgangsverfahrens erhoben wurde.[1] Die Verzögerungsrüge erfüllt eine "Warnfunktion" für das Gericht und dient damit präventiven Gesichtspunkten.[2] Praxis-Tipp Auch unabhängig von einer Entschädigungsklage kann die Erhebung der Verzögerungsrüge...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

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AGS 10/2025, Erforderlichke... / I. Sachverhalt

Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des VG Düsseldorf v. 21.12.2020 (17 K 1830/14), durch den die Erinnerung der Klägerin gegen die in einem Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erfolgte Absetzung von privaten Sachverständigenkosten, die der Klägerin nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ...mehr

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AGS 10/2025, Erforderlichke... / II. Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten

Ebenso wie das VG ist das OVG davon ausgegangen, dass die von der Klägerin aufgewendeten Kosten für private Gutachten nicht erstattungsfähig seien, weil sie nicht i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO zur Rechtsverfolgung notwendig waren. 1. Erstattungsfähigkeit ist Ausnahme Wie das VG bereits ausgeführt habe, sei die Einholung eines Privatgutachtens durch einen Beteiligten nur ausnahmswei...mehr

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Anschluss an das Fernwärmen... / 4 Die Entscheidung

Der Eilantrag hat keinen Erfolg! Der Sofortvollzug sei formal rechtmäßig angeordnet. Der Widerspruchsbescheid enthalte einen eigenständigen Abschnitt zur Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Diese lasse erkennen, aus welchen Gründen sich die Behörde im konkreten Einzelfall verpflichtet sehe, den Anschlusszwang umgehend durchzusetzen. Dabei werde darauf abgest...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 3.7 Erledigung der Klage

Eine Klage erledigt sich, wenn Kläger und beklagte Behörde übereinstimmend den Rechtsstreit (in der Hauptsache) für erledigt erklären. Am häufigsten geschieht dies, wenn die beklagte Behörde einen Abhilfebescheid erlässt, mit welchem dem Klagebegehren des Klägers ganz oder teilweise entsprochen wird und der Kläger im letzteren Fall die Klage im Übrigen nicht weiter verfolgen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.3.4 Rechtserheblichkeit der neuen Tatsachen

Die neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen rechtserheblich sein. Dies ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern aus dem Sinn und Zweck des § 173 AO. Die Rechtserheblichkeit ist zu bejahen, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu der jetz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 1.2 Kostenfreiheit

Das Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig. Einspruchsführer und Finanzamt haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen, unabhängig davon, wer im Einspruchsverfahren obsiegt. Obsiegt der Steuerpflichtige im anschließenden Gerichtsverfahren, werden ihm nach § 139 Abs. 1 FGO auch die Kosten des Vorverfahrens ersetzt. Darüber hinaus sind nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.3 Parteifähigkeit

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagte) zu sein. Die rechtsfähige GbR ist gemäß §50 ZPO parteifähig. Anders die nicht rechtsfähige GbR; diese nimmt als Innengesellschaft nicht am Rechtsverkehr teil. Praxis-Tipp Klage gegen GbR und Gesellschafter Im Einzelfall kann es für einen Gläubiger sinnvoll sein, nicht nur die GbR...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.6 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Die Entscheidung über einen Einspruch kann gem. § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt werden, wenn ein für die Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Bei dem vorgreiflichen Rechtsverhältnis muss es sich um eine konkrete Tatsache handeln, die für die Entscheidu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Prozesskosten

Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits dürfen allerdings...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen / 5.1 Angaben zu den Rückstellungen

Rückstellungen sind gemäß IAS 37.85 im Anhang zu beschreiben nach ihrer Art, dem erwarteten Belastungszeitpunkt und eventuell erwarteten Erstattungsbeträgen. Dabei dürfen solche Rückstellungen zu einer Kategorie zusammengefasst werden, deren Wesen hinreichend ähnlich ist. Tipp Konkret bedeutet die Möglichkeit der Zusammenfassung z. B.: Nicht für jede Produktgruppe ist eine eigene...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / 1. Vertraulichkeit

Rz. 27 Einer der nicht zu unterschätzenden Vorteile des Schiedsverfahrens ist – gerade für große Unternehmen oder Unternehmerfamilien – der bereits erörterte Grundsatz der Vertraulichkeit. Schiedsgerichtsverfahren werden im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren nicht öffentlich, sondern vertraulich geführt, sodass die unternehmerischen und privaten Aktivitäten nicht pub...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / G. Kosten des Mediationsverfahrens

Rz. 29 Die Kosten eines Mediators liegen meistens zwischen 100 EUR und 300 EUR die Stunde, je nach Erfahrung, Region und Komplexität des Falles. In Wirtschaftsmediationen oder bei sehr erfahrenen Mediatoren können die Stundensätze bis zu 400 EUR betragen. Teilweisen werden auch Pauschalpreise für den gesamten Prozess angeboten. Diese hängen dann ab vom zu erwartenden Umfang u...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / 4. Durchsetzbarkeit

Rz. 30 Darüber hinaus führt das regelmäßig größere Vertrauen der Schiedsparteien in das Schiedsgericht in der Regel zu einer größeren Vergleichsgeneigtheit der Parteien als in staatlichen Gerichtsverfahren. Ein nicht zu verkennender Vorteil, welcher immer wichtiger wird, ist auch der, dass sich die Schiedssprüche im internationalen Bereich leichter durchsetzen lassen als sta...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / C. Vor- und Nachteile der Mediation

Rz. 10 Grundsätzlich ist das Mediationsverfahren dann geeignet, wenn der Erhalt von Familienbeziehungen angestrebt wird, der Wunsch nach Gestaltung für die Zukunft besteht, die Kosten kalkulierbar bleiben sollen, hohe Emotionalität an den Tag gelegt wird und eine unklare Rechtslage besteht. Klarstellend wird angemerkt, dass diese Bedingungen nicht kumulativ vorliegen müssen,...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / D. Funktionsweise der Mediation

Rz. 13 Ist der familiäre Konflikt bereits entbrannt, erscheint die Lösung dessen zunächst unmöglich, da die Streitenden den sachlichen Konflikt und das persönliche Verhältnis zu den Beteiligten emotional untrennbar miteinander verbinden. Die Beteiligten stellen daher nicht selten jede vernünftige Kommunikation miteinander ein und es entstehen Blockaden. Die Beteiligten denke...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 6. Sicherung der Handlungsfähigkeit des Vorerben

Rz. 100 Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen können die gesetzlichen Schutzvorschriften für die Nacherben beim Vorerben zur Handlungsunfähigkeit führen und eine wirtschaftlich sinnvolle oder sogar erforderliche Umstrukturierung eines zum Nachlass gehörenden Unternehmens praktisch unmöglich machen oder doch zumindest erheblich erschweren, wenn der Nacherbe nicht bereit is...mehr