Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Emmott’sche Fristenhemmung

Rz. 78 Grundsätzlich verstößt die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO nicht gegen EU-Recht. Das Äquivalenzprinzip ist nicht verletzt, da für die Durchsetzung von Steueransprüchen, die auf grenzüberschreitenden Sachverhalten beruhen, die gleichen Regeln gelten wie für Ansprüche aufgrund rein nationaler Sachverhalte. Der Effektivitätsgrundsatz ist nicht verletzt, da eine Fes...mehr

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Betriebsprüfung, internatio... / 3 Beratungshinweise

International koordinierte Außenprüfungen können den Prüfungsdruck auf den Stpfl. erhöhen. Andererseits können sie auch dazu beitragen, dass die beteiligten Steuerverwaltungen schon im Prüfungsverfahren zu einer Einigung über die Qualifikation bestimmter Einkünfte kommen und damit Qualifikationskonflikte und Doppelbesteuerungen vermieden werden. Dem Stpfl. werden dadurch u. ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 4. Verschiedenes

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Einzelne Kostenarten

Rz. 53 Abfallgebühren, Müllbeseitigung. Zu den "Kosten der Müllbeseitigung" gehören in erster Linie die Abfallgebühren, aber auch die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und ähnlicher Anlangen, ferner Hausmeisterkosten für das Herausstellen der Abfallbehälter (vgl. § 2 Nr. 8 BetrKV). Kosten der Müllbeseitigung sind nur zu einem kleinen Teil Betriebskosten des Gemeinscha...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 131 Welche Vergütung der Verwalter für seine Leistungen beanspruchen darf, ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, i.d.R. also aus dem Verwaltervertrag. Wenn es keinen Verwaltervertrag gibt und auch der Bestellungsbeschluss die Vergütung nicht regelt, hat der Verwalter Anspruch auf die übliche Vergütung (→ § 10 Rdn 225). Weil die Bezahlung fälliger Verbindlichkeit...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 7. Muster für Beschlüsse und Schreiben

Rz. 77 Vorbemerkungen. Die Rechtsprechung ist meistens nicht kleinlich, wenn es um die Beurteilung von Beschlüssen zum gemeinschaftlichen Vorgehen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum geht. Die Beschlüsse sind unter verständiger Würdigung des Gemeinten auszulegen (→ § 2 Rdn 18). Ausreichend ist etwa ein Beschluss, "rechtliche Schritte gegen den Bauträger einzuleiten",[182]...mehr

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§ 10 Der Verwalter / III. Die Amtsniederlegung durch den Verwalter

Rz. 187 Nach h.M. kann ein Verwalter jederzeit die Amtsniederlegung erklären und dadurch sein Verwalteramt beenden.[282] Die Amtsniederlegung ist nach h.M. immer wirksam, also auch dann, wenn kein (wichtiger) Grund dafür vorliegt. Sachlich begründet oder dogmatisch eingeordnet wird das "Rechtsinstitut" der Amtsniederlegung nicht; man beschränkt sich i.d.R. auf die Feststellu...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 3. Die Einberufung bei Weigerung oder Fehlen des Verwalters

Rz. 9 Fehlt ein Verwalter oder verweigert er die Einberufung, obwohl er aus einem der oben genannten Gründe dazu verpflichtet wäre, bestehen folgende Möglichkeiten zur Einberufung: Rz. 10 Verwaltungsbeirat. Gem. § 24 Abs. 3 WEG kann [10] der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter eine Versammlung einberufen, wenn ein Verwalter fehlt oder die Einberufung ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 2. Der Zweitbeschluss

Rz. 28 Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann und darf über eine schon geregelte Angelegenheit erneut beschließen, sog. Zweitbeschluss. Es ist unerheblich, aus welchen Gründen die Gemeinschaft eine erneute Beschlussfassung für angebracht hält, etwa ob sie den Erstbeschluss bestätigen, ändern oder aufheben will; so oder so ist die Rechtmäßigkeit des neuen Beschlusses im Ausg...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / III. Festlegung durch den Erblasser

Rz. 14 Die Festlegung der Vergütung durch den Erblasser ist immer verbindlich, sowohl für den Testamentsvollstrecker, als auch für den Erben. Sie ist daher die erste Wahl, wenn es darum geht, eine für beide Seiten angemessene Regelung zu treffen und späteren Streit mit den Erben zu vermeiden. Praxishinweis Sofern Testierende sich überhaupt Gedanken über die Vergütung Ihres Te...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Grundsätze

Rz. 35 Sprüche der Einigungsstelle unterliegen der Rechtskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Der Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Rechts- oder Regelungsstreitigkeiten handelt. Bei Regelungsstreitigkeiten gibt es aber die Besonderheit, dass die Überschreitung der Grenzen des Ermessens nur innerhalb von 2 Woche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

Rn. 155 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen oder die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Rn. 156 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gleichzeitig mit der Androhung des...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BFH hat über die Besonderheiten einer finanzgerichtlichen Entschädigungsklage hinaus hinsichtlich der Frage, ob nur eine oder ob mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind, allgemein Bedeutung. Zwar ist der Entscheidung des BFH im Ergebnis zuzustimmen. Allerdings bedarf die Begründung des BFH, warum nur eine einzige gebührenrechtliche Angele...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Weitreichende Folgen der Anzeigepflicht

Rz. 2 Der Gesetzgeber vertraut zur Durchführung einer gleichmäßigen Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht allein der Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen und deren Anzeigepflicht in § 30 ErbStG. Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter, Herausgeber von Namensaktien und Versicherungsunternehmen sind in bestimmten Fällen, wie z. B. nach dem Tod eines Kunden, verpf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.3 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 42 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03...mehr

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Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3d USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

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Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Zusammenfassung Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die seit Ende 2011 geltenden gesetzlichen Grundlagen dargestellt, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine Entschädigung in Fällen von als unbillig lang empfundenen Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen dabei eine Entschädigung für materielle und immaterielle Beeinträchtigungen,...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 1 Wesentliche Aspekte

Der deutsche Gesetzgeber hat auf das Übel sehr langer Gerichtsverfahren, das in der Praxis gerade auch im Bereich des Steuerrechts immer wieder beklagt wird, nicht ohne Druck reagiert.[1] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nämlich in einer Entscheidung vom 2.9.2010[2] Deutschland dazu aufgefordert, eine solche Regelung zu schaffen. Dem konnte sich der ...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 2.1 Anwendungsbereich

Die zentrale Bestimmung ist § 198 GVG, der die Voraussetzungen normiert, unter denen ein Betroffener wegen eines überlangen Verfahrens Ansprüche geltend machen kann. Eine Entschädigung kommt grundsätzlich in Betracht wegen überlanger Gerichtsverfahren[1], wegen überlanger Strafverfahren[2]; hier ist Normadressat vor allem die Staatsanwaltschaft, aber in Steuerstrafverfahren auc...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 2 Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs

2.1 Anwendungsbereich Die zentrale Bestimmung ist § 198 GVG, der die Voraussetzungen normiert, unter denen ein Betroffener wegen eines überlangen Verfahrens Ansprüche geltend machen kann. Eine Entschädigung kommt grundsätzlich in Betracht wegen überlanger Gerichtsverfahren[1], wegen überlanger Strafverfahren[2]; hier ist Normadressat vor allem die Staatsanwaltschaft, aber in Ste...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 3 Umfang der Entschädigung

Hinsichtlich der Schäden, im Gesetz als Nachteile bezeichnet, die ein Betroffener geltend machen kann, ist zu unterscheiden zwischen materiellen Nachteilen und immateriellen Nachteilen. Der Anspruch auf Entschädigung ist vererblich.[1] 3.1 Materielle Nachteile Für materielle Nachteile besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.[1] Dies betrifft insbesondere Vermög...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 2.2 Überlange Verfahrensdauer

§ 198 Abs. 1 Satz 1 GVG normiert den zentralen Grundsatz der Entschädigungsregelungen: Hiernach wird derjenige, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, angemessen entschädigt. Die erste ganz zentrale Frage in der Anwendung der Entschädigungsregelung ist somit, wann ein Gerichtsverfahren eine unangemessene Da...mehr

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Entschädigung bei überlange... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die seit Ende 2011 geltenden gesetzlichen Grundlagen dargestellt, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine Entschädigung in Fällen von als unbillig lang empfundenen Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen dabei eine Entschädigung für materielle und immaterielle Beeinträchtigungen, die aus der üb...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 3.1 Materielle Nachteile

Für materielle Nachteile besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.[1] Dies betrifft insbesondere Vermögensschäden, die der Betroffene aufgrund der überlangen Dauer des Verfahrens erlitten hat.[2] Allerdings, und dies sollte nicht verkannt werden, muss hierbei der Betroffene die Kausalität zwischen der Verzögerung und dem Schaden darlegen. Dies kann im Einzelfa...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 3.2 Immaterielle Nachteile

Darüber hinaus trifft das Gesetz eine pauschale Regelung für Schäden, die nicht materieller Natur sind, z. B. Rufschädigung usw. Ein solcher immaterieller Schaden wird vermutet, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen, also eine überlange Verfahrensdauer, die gerügt wurde, gegeben sind. Nach § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG beträgt die Entschädigung für nicht vermögensmäßige Schäden 1.20...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 4 Zuständigkeit

Wer Anspruchsgegner im Verfahren wegen der Entschädigung ist, bestimmt sich nach dem Gericht, vor dem die Verzögerung eingetreten ist.[1] Bei Gerichten eines Bundeslandes ist es das Land, bei Bundesgerichten der Bund. Bei Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden gilt dies entsprechend.[2] Nach dem Antragsgegner ergibt sich auch das zuständige Gericht für die Erhebung der Klage...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 2.3 Rüge der überlangen Verfahrensdauer

Die 2. Tatbestandsvoraussetzung für eine Entschädigung nach § 198 GVG ist, dass der Betroffene die Verzögerung in dem Verfahren ausdrücklich rügt.[1] Dieser Verzögerungsrüge kommt dabei insbesondere eine Warnfunktion für das Gericht zu.[2] Die Rüge ist nicht zwingend zu begründen, doch wird eine Begründung im Regelfall angezeigt sein.[3] Wird die Rüge nicht erhoben, liegt ein...mehr

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Jansen, SGG § 33 Besetzung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Satz 2 redaktionell angepasst worden. Weitere unmittelbare Änderungen hat § 33 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) mit Wirkung zum 1.4.2008 sowie das 4. Gesetz zur Änderung des Vi...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / I. Scheidungsmonopol der Gerichte in Deutschland

Dass eine Scheidung allein durch gerichtliche Entscheidung erfolgen kann, regelt für das materielle deutsche Recht § 1564 S. 1 BGB. Das kollisionsrechtliche Pendant enthält Art. 17 Abs. 3 EGBGB, der für alle im Inland vorgenommenen Scheidungen die gerichtliche Beteiligung vorschreibt. Obgleich die Berechtigung dieses Scheidungsmonopols der Gerichte gelegentlich in Frage gest...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 1. Abgrenzung zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO

Davon zu trennen ist der allgemeine Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO, der andere Inhalte hat und von einem Anspruch aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO und der Ausnahmevorschrift des Art. 15 Abs. 4 DS-GVO zu unterscheiden ist.[23] Für beide Ansprüche gilt aber, dass die geschuldete Auskunft dem Versicherungsnehmer als datenschutzrechtlich Betroffenen die Gelegenheit geben ...mehr

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Jansen, SGG § 40 Senate des... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, dass ebenso wie bei den Landessozialgerichten und den Sozialgerichten (§§ 10, 31) Fachsenate zu bilden sind. Bei den anderen obersten Bundesgerichten gibt es keine Verpflichtung zur Bildung von Fachsenaten. Gleichzeitig wird hinsichtlich der Besetzung der Senate auf § 33 (Besetzung der Senate beim Landessozialgericht) verwiesen. Eine lediglich ...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 2. Veranlassung

Eine Tätigkeit des Gerichts muss von einem Dritten verursacht worden sein. Dabei werden in der Literatur Fälle genannt, in den z.B. Nachbarn, Verwandte durch Anzeigen oder ähnliches un- oder mittelbar das Verfahren verursacht haben oder in einem laufenden Verfahren kostenverursachende Tätigkeiten wie eine Beweisaufnahme verursachen.[7] Dabei müssen sie nicht den Anstoß zum V...mehr

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Jansen, SGG § 40 Senate des... / 2.2 Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 3 Da § 40 Satz 1 auch auf § 33 verweist, wird gleichzeitig bestimmt, dass die Senate des Bundessozialgerichts in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, 2 weiteren Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern entscheiden. Insoweit kann auf die Kommentierung zu § 33 verwiesen werden. Durch Satz 3 wird die Besetzung der Senate für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließli...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / III. Fazit

Weder die Erhöhung des Verfahrenswertes auf 30.000 EUR noch die Auferlegung der Kosten auf Opferschutzverbände kann überzeugen. Die Auferlegung der Kosten an zwei Opferschutzorganisationen verwundert aus mehreren Gründen. Dass Organisationen, deren Tätigkeit in der Unterstützung, Begleitung und Hilfe für Opfer besteht und die hierfür häufig finanzielle Unterstützung der öffen...mehr

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Jansen, SGG § 40 Senate des... / 2.1 Fachsenate

Rz. 2 Durch die Verweisung auf § 31 wird auch für das Bundessozialgericht bestimmt, dass Senate für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (hinsichtlich der ehrenamtlichen Richter vgl. § 10 und die dortige Kommentierung) sowie des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrec...mehr

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zfs 05/2022, (Nächste) Vorl... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Einzelrichter des Senats überträgt die Sache gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob und in welchem Ausmaß es da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 39 Zuständigk... / 2.3 Erstinstanzliche Zuständigkeit

Rz. 4 Gemäß § 39 Abs. 2 kann das Bundessozialgericht auch als erstinstanzliches (und gleichzeitig letztinstanzliches) Gericht zuständig sein. Diese Regelung hat Ausnahmecharakter und ist deshalb eng auszulegen (BVerwG, Urteil v. 30.7.1976, IV A 1.75). Oberste Gerichtshöfe müssen zwar im Wesentlichen Rechtsmittelgerichte sein, jedoch ist eine (auch) erstinstanzliche Zuständig...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Erhebung der Disziplinarklage gegen Beamte

Die Vorschrift gilt nur für aktive Beamte, nicht für Ruhestandsbeamte.[1] Letzterem widerspricht Benecke.[2] Er stimmt zwar Lorenzen zu, dass diese nicht vom Personalrat repräsentiert werden. Das sei aber durch den nach jetzt in § 84 Abs. 2 Satz 2 BPersVG erforderlichen Antrag als Legitimation des Personalrates geheilt. Der Ansatz von Ilbertz/Widmaier verneint den Beschäftig...mehr

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Befugnis zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Fremdgeschäftsführer

Zusammenfassung Der Gesellschafter einer GmbH ist nicht befugt, Ersatzansprüche gegen die Fremdgeschäftsführer für die GmbH geltend zu machen. An einer in Liquidation befindlichen GmbH waren zwei Gesellschafter beteiligt; ein Gesellschafter hielt 80 % der Geschäftsanteile, der andere – der spätere Kläger – hielt 20 % der Geschäftsanteile. Die GmbH hatte einen Geschäftsführer;...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Eintritt der Volljährigkeit während des laufenden Gerichtsverfahrens

Rz. 157 Der Wegfall der Verfahrensstandschaft oder der alleinigen gesetzlichen Vertretung hat zur Folge, dass der bisher berechtigte Elternteil weder laufenden Unterhalt noch die bisher aufgelaufenen Unterhaltsrückstände mehr geltend machen kann.[210] Ab der Volljährigkeit des Kindes ist daher kein Elternteil mehr zur Vertretung des Kindes berechtigt; das Kind kann seine Rec...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Vorbereitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens des Unterhaltsgläubigers

Rz. 360 Der Unterhaltsgläubiger kann die vollstreckbare Urkunde seinerseits ebenfalls erhöhen. Eine spätere gerichtliche Durchsetzung der Erhöhung für die Vergangenheit greift jedoch nur, soweit hinsichtlich der Mehrforderung Verzug eingetreten ist, sei es durch eine bezifferte Zahlungsaufforderung, sei es durch ein Auskunftsverlangen nach § 1613 BGB. Diese dem Schuldnerschut...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Bezifferung nach erteilter Auskunft

Rz. 51 Wird nach einer Aufforderung Auskunft erteilt, muss der Berechtigte den Unterhaltspflichtigen gegenüber zeitnah zur Zahlung eines bezifferten Betrages auffordern, um die Wirkungen dieser Aufforderung aufrechtzuerhalten.[39] Praxistipp: Eine Verwirkung von rückständigen Unterhaltsansprüchen kann vorliegen, wenn der Unterhaltsgläubiger auf von ihm geforderte Auskunft übe...mehr

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AGS 04/2022, Anwaltsvergütu... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BFH ist im Ergebnis zuzustimmen. Allerdings bedarf die Begründung des BFH, warum nur eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt, einiger Anmerkungen. 1. Dieselbe Angelegenheit Für die Frage, ob dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 7 Abs. 1 RVG vorliegt oder ob verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind, in denen der Rechtsanwalt di...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / III. Bewilligung von Terminsreisekosten

1. Gesetzliche Grundlage Nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg können einem bedürftigen Beteiligten in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 122 Abs. 1 ZPO aus der Staatskasse Reisekosten bewilligt werden (s. BVerwG RVGreport 2017, 235; VGH Baden-Württemberg Justiz 2010, 268; OVG NRW, Beschl. v. 18.9.2019 – 12 A 3552/18, juris Rn 9 ff.; OVG Sachsen,...mehr

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AGS 04/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff eine Übersicht über die Rspr. der Jahre 2021/2022 zu den Gebühren in Strafsachen (Teil 4 VV), in Bußgeldsachen (Teil 5 VV), in sonstigen Verfahren nach (Teil 6 VV) sowie zu den Auslagen nach Teil 7 VV (S. 145). Lissner befasst sich mit der Abrechnung in der Beratungshilfe und beleuchtet, welche Verdienstmöglichkeiten hier für den Anwalt bestehen...mehr