Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / II. Gebührenanfall

1. Gesetzliche Regelung Der BGH hatte in den drei Verfahren III ZB 16 bis 18/20 durch Beschl. v. 20.8.2020 die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 18.6.2020 auf seine Kosten verworfen. Für das Verfahren über diese Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) ist nach Nr. 1700 GKG KV in jedem der drei Verfahren jeweils eine Festbetragsgebühr i.H.v. 60 EUR angefallen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Baumhöfener/Madauß, Besondere Aspekte der Verjährung § 376 AO, NZWiSt 2017, 27; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, wistra 1990, 285; Bender, Die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung nach dem JahressteuerG 2009, wistra 2009, 215; Berger, Die Vollendung und die Beendigung insbesondere bei der Unterlassung im Steuerstraf...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 1. Verfahrenskostenhilfe bei Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Die Grenzen des Ermessensspielraums bei der Auslegung der Begriffe "hinreichende Erfolgsaussicht" bzw. "Mutwilligkeit" im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zeigt der Beschluss des BVerfG vom 13.7.2020[11] auf: Überspanne das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht, werde der Zweck der Verfahrenskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleiche...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen, Überblick n... / 7.2 Zu verwendende Konten

Weiterhin ist bei der Buchung einer Rückstellung festzulegen, welche Erfolgskonten für die Bildung und die Auflösung der Rückstellung verwendet werden. Dabei sind mehrere Möglichkeiten anwendbar, von denen im Folgenden 2 Alternativen kurz dargestellt werden. Die Wahl der konkreten Buchungsmethode im Einzelfall hängt von der Komplexität der kontenmäßigen Erfassung des jeweili...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.3 Restlaufzeit und Abzinsung

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung ist nach IDW RS HFA 34.36 der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Diese steht entweder fest oder ist nach den Umständen des Einzelfalls zu schätzen. Bei Rückstellungen kann der Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer in Anspruch genommen wird, unsicher sein. Diese Ungewis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Quellen von Schätzungsunsicherheiten

Tz. 195 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Nach IAS 1.125 hat ein Unternehmen Angaben zu den wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu machen, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, wesentliche Anpassungen von Buchwerten von ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Ges...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des Bay. LSG ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Die Voraussetzungen für den Anspruch der dem Kläger im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwältin auf Zahlung der Vergütung gegen die Landeskasse waren hier erfüllt. Hierzu gehören: 1. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe Zutreffend weist das Bay. LSG darauf hin, dass die gerichtliche Beiordnung der Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Fristwahrende Eingänge (Abs. 4)

Rz. 18 § 87 Abs. 4 AO regelt schließlich die Frage des maßgeblichen Eingangszeitpunkts von Anzeigen, Anträgen oder sonstigen Willenserklärungen, die zum Zweck der Fristwahrung, der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs sowie der Begehr einer Leistung abgegeben worden sind.[1] Dem Grundsatz des § 87 Abs. 1 AO folgend gilt, dass fremdsprachige Eingänge die gewü...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 5 Beschlussverfahren bei Auskunftsverweigerung

Wird dem Gesellschafter die verlangte Auskunft nicht erteilt bzw. die begehrte Einsicht in die Unterlagen nicht gestattet, so sieht das Gesetz ein spezielles Verfahren[1] vor. Danach kann der betroffene Gesellschafter eine gerichtliche Entscheidung über Auskunfts- und Einsichtsrecht herbeiführen. Zuständig ist die Kammer für Handelssachen. Das Gericht entscheidet durch Besch...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.2 Grund und Höhe zivilrechtlicher Ansprüche

Auf dem Gebiet des Zivilrechts – und damit relevant für zivilrechtliche Gerichtsverfahren – besteht ebenso umfangreiches Potenzial für die Erstattung von Gutachten. Im familienrechtlichen Bereich besteht vielfach das Erfordernis, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen von Selbstständigen zum Zweck der Feststellung der Höhe des Unterhaltsanspruchs gutachterlich ermitteln...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Leistungen von Vormündern und Ergänzungspflegern – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG

Rz. 86 Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG sind im Gleichklang mit § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG auch die Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die als Vormünder nach § 1773 BGB oder als Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB bestellt worden sind, von der USt befreit. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff "Einrichtungen" unabhängig von der Rec...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / IV. Praktische Auswirkungen

Kann der den Vergütungsfestsetzungsantrag stellende Rechtsanwalt die aktuelle Anschrift des Antragsgegners nicht mitteilen oder erweist sich die von ihm mitgeteilte Anschrift als unzutreffend, so hat das Gericht eigene Ermittlungen zu einer aktuellen Anschrift des Antragsgegners anzustellen, unter der ihm ein Anhörungsschreiben übermittelt werden kann. Dies schließt zwar nic...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / a) Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach § 108 Abs. 1 FamFG

Eine gerichtliche Entscheidung, die die Wunscheltern als rechtliche Eltern bestätigt, ist nach der Rechtsprechung des BGH gem. § 108 Abs. 1 FamFG grundsätzlich anerkennungsfähig mit der Folge, dass die Wunscheltern auch in Deutschland als Eltern gelten und nicht die Leihmutter.[4] Für die Anerkennungsfähigkeit ist zu prüfen, ob Anerkennungshindernisse gem. § 109 FamFG bestehe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 260 besitzt Gültigkeit für Gerichtsverfahren, deren Gegenstand eine Vermögensauseinandersetzung ist. Wird eine (regelmäßig vielschichtige) Vermögensansammlung unter mehreren Personen aufgeteilt (unabhängig davon, ob die Aufteilung unmittelbar real über das Vermögen oder mittelbar über eine Abfindung erfolgt), liegt eine Vermögensauseinanders...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 260 ist identisch mit dem früheren § 47 (i. d. F. vom 10.05.1897 (RGBl. 1897, S. 229)), der im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) in den Dritten Unterabschnitt "Aufbewahrung und Vorlage" übernommen wurde. Dabei ist lediglich die Überschrift ergänzt worden, weshalb der Gesetzeswortlaut...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Kfz-Lieferung: bei Verdacht auf Scheingeschäft trägt das Finanzamt die Feststellungslast

Leitsatz Bloße "Ungewöhnlichkeiten" bei Geschäftsanbahnung und Ausführung der Lieferung sind kein ausreichender Nachweis für das Vorliegen von Scheingeschäften. Insoweit trägt das Finanzamt die Feststellungslast. Wurden die gelieferten Kfz zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet, ist die Annahme eines fehlenden Belegnachweises nicht schädlich. Sachverhalt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsvoraussetzungen und -bereich

Rn. 5 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Vorschrift des § 261 setzt eine Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und damit zur Führung und Aufbewahrung der Unterlagen auf einem Bild- oder anderen Datenträger voraus (vgl. ADS (1995), § 261, Rn. 3). Die Buchführungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 238ff. (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 238; zu der im Zuge des Bilanzrechtsmodern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.9 Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Verordnungsgebers

Rz. 52 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind befugt zu überprüfen, ob der Verordnungsgeber sein normatives Ermessen pflichtgemäß, d. h. entsprechend dem Zweck der Ermächtigung, ausgeübt hat. (BSG, Urteile v. 20.4.1978, 2 RU 79/77; v. 23.3.1999, B 2 U 12/98 R; v. 18.3.2003, B 2 U 13/02 R). Dabei ist – mit Rücksicht auf seine Normsetzungskompetenz – nur zu kontrollieren,...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 3 Zusammenfassung

Nachfolgend sind die Voraussetzungen getrennt nach Art der Vergütungsvereinbarung zusammengestellt. Übersicht gilt für die in der StBVV geregelten Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG (gilt nicht für mit der Steuerberatung vereinbare Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG)mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3 Pauschalvergütungsvereinbarung

Pauschalvergütungen sind in der Steuerberatung beliebt, vor allem für wiederkehrende Tätigkeiten. Dem trägt die Regelung in § 14 StBVV Rechnung, die unter den dort genannten Voraussetzungen Pauschalvergütungen für zulässig erklärt. Danach darf eine Pauschalvergütung nur für Tätigkeiten vereinbart werden, die laufend ausgeführt werden. D. h., die Tätigkeiten müssen mindestens...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Dies ist zunächst für die in der Steuerberatung Tätigen praktisch, denn die Regelungen d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 85 Hilfspflichten der Zeugen

Rz. 1 § 85 FGO dient der Effektivität der Beweisaufnahme.[1] Hierfür bestimmt § 85 FGO als Spezialregelung die Pflichten des Zeugen umfassender als § 378 ZPO, der in § 82 FGO gerade nicht erwähnt wird.[2] § 85 FGO soll – ebenso wie § 84 FGO – die Sachverhaltserforschung im Gerichtsverfahren der des Verwaltungsverfahrens angleichen. § 85 Satz 1 FGO begründet die Pflicht des Z...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Teilerledigungen

Rz. 130 Bei einigen Versicherern finden die Abrechnungsgrundsätze nur dann Anwendung, wenn der gesamte Schaden außergerichtlich reguliert wurde.[114] Sobald also ein Teilbetrag – und seien es nur die Kosten – in ein gerichtliches Verfahren übergeht, kann der Anwalt ­gegenüber dem Versicherer nicht mehr nach den Abrechnungsgrundsätzen liquidieren. Dabei spielt es keine Rolle,...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Behebung formeller Fehler des Arbeitgebers während des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens

Rz. 359 Hat der Arbeitgeber bei der Anhörung des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG formelle Fehler begangen (Beispiele: entgegen § 93 BetrVG erfolgte keine Ausschreibung der offenen Position; Verstoß gegen die Prüfungspflicht gemäß § 164 Abs. 1 S. 1 SGB IX; die Unterrichtung des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG war nicht ausreichend), so kann er diese während des la...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 53 Die Anwaltsgebühren für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Folglich bestimmt § 32 Abs. 1 RVG, dass im Regelfall die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist. Rz. 54 In einigen Fällen weist die Rege...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Bindungswirkung des Beschlusses

Rz. 470 Die Entscheidung des Gerichts ersetzt die Einigung der Betriebsparteien zur Person des Einigungsstellenvorsitzenden bzw. zur Anzahl der Beisitzer.[1062] Auch wenn eine einseitige Ablehnung des gerichtlich bestellten Einigungsstellenvorsitzenden oder der gerichtlich festgelegten Anzahl der Beisitzer nicht möglich ist,[1063] bleibt es den Parteien unbenommen, einverstä...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach Abschluss der außergerichtlichen Regulierung bzw. des Rechtsstreits stellt sich die Frage, gegenüber wem und auf welche Weise die anwaltlichen Gebühren geltend zu machen sind. Rz. 2 Dabei sind zum einen die verschiedenen vertraglichen bzw. erstattungsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Vergütung in er...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 50 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 226 Die Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG wird nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Geschäftsgebühr "wegen desselben Gegenstands" entstanden ist wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren. Seit dem 1.1.2021 gilt ferner, dass in jenen Fällen,...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Gerichtliche Entscheidung

Rz. 483 Das Arbeitsgericht stellt lediglich die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fest, trifft aber keine eigene Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit.[1116] Gibt das Gericht dem Antrag statt und stellt die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fest, ist die Einigungsstelle mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung verpflichte...mehr

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FF 12/2020, Rechtsprechung ... / Sachverständigenhaftung

BGH, Urt. v. 25.6.2020 – III ZR 119/19 Auf die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens findet § 839a BGB analog Anwendung, wenn das Gerichtsverfahren durch einen Vergleich erledigt wurde, dessen Abschluss von dem Gutachten beeinflusst worden ist.mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / III. Situation des familienrechtspsychologischen Sachverständigen

Familienrechtspsychologische Sachverständige gehören innerhalb der Psychologie und der forensischen Berufsgruppe zu den am häufigsten angegangenen Personen. In den USA (Untersuchungen existieren – unseres Wissens nach – in Deutschland nicht) berichteten über 35 % der befragten Sachverständigen von Klagen über ihre Person oder ihr Vorgehen außerhalb des Gerichtsverfahrens, in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtliches Gehör

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das rechtliche Gehör ist ein Kernstück jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens. Art 103 Abs 1 GG bestimmt: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." Dazu gehört auch das Recht, Einsicht in die Gerichtsakten zu nehmen (zu weiteren Hinweisen > Akteneinsicht ). Grundsätzlich darf ein FG seinem Urteil keine ungünstigen Tatsach...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Die Klagearten

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die FGO unterscheidet Gestaltungs-, Leistungs- und Feststellungsklagen (§§ 40, 41 FGO). Für die Praxis ist die Anfechtungsklage die wichtigste Erscheinungsform der Gestaltungsklage; mit ihr wird die Aufhebung oder Änderung eines > Verwaltungsakt der Finanzbehörde begehrt: Wenn im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der beantragte Steuerfreibetr...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Darlegung der persönlichen Härtegründe

Rz. 174 Anders als bei der Ankündigung der baulichen Veränderung gemäß § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c Abs. 1 S. 2 BGB regelt das Gesetz nicht die Anforderungen an den Inhalt der Mitteilung von Härtegründen. Es sieht auch anders als § 15 Nr. 2 WEG i.V.m.§ 555c Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB keine Erleichterung vor, wonach Härtegrunde nur "in wesentlichen Zügen" dargelegt werden müssen. ...mehr

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§ 10 Klagevorbehalte, speziell: Verfahrensdauer von Prozessen

Rz. 1 Vielfach haben Forderungsinhaber und Anspruchsberechtigte Vorbehalte, ihre Ansprüche klageweise geltend zu machen. Es wird argumentiert, dass "Recht haben und Recht bekommen" zwei verschiedene Dinge, überdies Klageverfahren zu teuer seien und schließlich eine zu lange Prozessdauer Rechtsstreitigkeiten ineffektiv mache. Rz. 2 Die erste Begründung verfängt nicht: Richtig ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Voraussetzungen

Rz. 61 Ein Mahnverfahren ist zulässig, wenn die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in EUR verlangt wird, § 688 Abs. 1 ZPO. Diese Geldforderung darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein oder die Gegenleistung muss bereits erbracht worden sein. Rz. 62 Durch entsprechende Bezeichnungen können auch Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren eingeleitet werden, § 703a ZPO....mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Mandatierung und Mandatsbeendigung

Rz. 18 Ist zu befürchten, dass der Mandant – speziell aufgrund einer drohenden Insolvenz – unzuverlässig ist und später gar nicht mehr reagieren wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob ein solches Mandat überhaupt angenommen wird. Es könnte eventuell ein Vorschuss gemäß § 9 RVG auf die anwaltlichen Gebühren verlangt werden, so dass das Mandat umgehend niederlegt werden ka...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Mit dem Gericht

Rz. 51 Auch mit dem Gericht kann kein "vertrauliches" Telefonat geführt werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch hier. Rz. 52 In Betracht kommt, dass ein Richter seiner Aufklärungsverpflichtung gemäß § 139 Abs. 2 ZPO – kurzfristig, z.B. in Ansehung eines anstehenden Termins[57] – nachkommen will und deshalb die Parteivertreter anruft. Die Entgegennahme richter...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Prozesskostenrisiko

Rz. 363 Von besonderem Interesse dürfte – soweit keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen worden ist – das Kostenrisiko eines Prozesses sein. Für den Kostenanfall der ersten Instanz sind neben den oben dargestellten Gerichtskosten und Gebühren des eigenen Rechtsanwalts für den Fall des Unterliegens auch die Gebühren des gegnerischen Anwalts einzukalkulieren. Rz. 364 Unter...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 3. Bitte um richterlichen Hinweis

Rz. 36 Nach dem Gesetz ist jedes Gericht verpflichtet, zu bewirken, dass die Parteien alle erheblichen Tatsachen vortragen, insbesondere lückenhaften Vortrag ergänzen und Beweismittel nennen. Übersieht eine Partei erkennbar einen Gesichtspunkt oder hält ihn für unerheblich, muss das Gericht so früh wie möglich darauf hinweisen und Gelegenheit zur Äußerung geben, § 139 Abs. 2...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 55 Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzulegen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Er darf sich nicht ohne Weiteres mit dem begnügen, was se...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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AGS 11/2020, Anwendung des ... / 2 Aus den Gründen

1.) Über die Beschwerde war gem. § 568 ZPO durch den Einzelrichter zu entscheiden, da die in S. 2 dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 2.) Das gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch i.Ü. zulässige (§§ 567 Abs. 2; 569 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 ZPO) Rechtsmittel des Beklagten ist in der Sache unbegrü...mehr

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zfs 11/2020, Die zweite Welle ist da

Die Corona-Pandemie hat Deutschland zwischenzeitlich wieder im Griff, die Fallzahlen steigen. Welche Weiterungen noch kommen werden, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden. Die im Sommer prognostizierte zweite Welle hat uns erreicht. Neben der Corona-Pandemie gibt es allerdings ein weiteres Thema, das Deutschland schon weitaus länger beschäftigt als COVID-19. Und auch dor...mehr

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FF 11/2020, Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe - Lehr- und Praxiskommentar

Renate Bieritz-Harder, Wolfgang Conradis, Stephan Thie (Hrsg.)Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2020, 12. Aufl., 1594 SeitenISBN 978-3-8487-6359-778 EUR Rechtsänderungen im Sozialrecht sind inzwischen schon als "konstitutiv" zu bezeichnen (Münder, Einleitung Rn 30) – das Recht der Sozialhilfe ist davon bis in die jüngste Zeit ganz besonders betroffen. So ist es hilfreic...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / aa) Gespaltener Forderungsübergang

Das Zessionssystem im Personenschadenrecht ist ein kompliziertes Geflecht, geprägt u.a. durch verschiedene Zeitpunkte des Forderungswechsels und unterschiedliche Rahmenbedingungen.[69] Jeglicher Eingriff, der dieser Kompliziertheit und Komplexität keine Rechnung trägt, führt unweigerlich zu die außergerichtliche Schadenabwicklung nachhaltig beeinträchtigenden Problemen und n...mehr