Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.2 Äußerungsfrist

Rz. 15a Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat u. a. zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Frist eingeräumt wird (vgl. BSG, Urteil v. 23.10.2003, B 4 RA 37/03 R; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG, SozR 3-1500 § 128 Nr. 14). Reicht die vor Erlass eine...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 125 Urteil / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die seit Inkrafttreten des SGG unveränderte Vorschrift stimmt wörtlich überein mit § 107 VwGO. Sie bestimmt lediglich die Form der Entscheidung. Eine Verpflichtung des Gerichts, alsbald nach Erlangung von Entscheidungsreife zu entscheiden (vgl. die von § 125 abweichende Formulierung in § 300 ZPO), ergibt sich aus § 125 nicht (vgl. Giesbert, in: Schlegel/Voelzke, jurisP...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.1 Begriff

Rz. 3 Die materielle ("innere") Rechtskraft bedeutet, dass die Beteiligten und die Gerichte an den Urteilsspruch gebunden sind und jedenfalls eine abweichende Entscheidung über den Streitgegenstand ausgeschlossen ist. Sie sichert die Maßgeblichkeit und Rechtsbeständigkeit des Inhalts der gerichtlichen Entscheidung (vgl. auch Jüttner in: Fichte/Jüttner, SGG, § 141 Rz. 5). Fun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.3 Auslegung/Umdeutung

Rz. 4 Für die Auslegung eines Klageantrags als Prozesshandlung gilt die Auslegungsregel des § 133 BGB (BSGE 63, 93, 94 f.; BSGE 68, 190, 191; BSGE 74, 77; BSG, Beschluss v. 9.1.2019, B 13 R 25/18 B; BSG, Urteil v. 14.06.2018, B 9 SB 2/16 R; Kummer, DAngVers 1984, 346, 362 m. w. N.). Danach ist nicht am Wortlaut der Erklärung zu haften, sondern der wirkliche Wille zu erforsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: AGB-Prüfung / 4 Die Entscheidung

Das AG stimmt der Gemeinschaft zu! Die Ziffer § 7.3 des Verwaltervertrags stelle keinen Rechtsgrund dar. Die Regelung halte einer AGB-Kontrolle nicht stand. Sie verstoße gegen § 307 Abs. 2, Abs. 1 BGB (Transparenzgebot). Aus dem Wortlaut "Mehraufwand bei der Verfahrensvorbereitung" werde nicht klar, ob nur die Fälle gemeint seien, in denen der Verwalter selbst für die Gemein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: AGB-Prüfung / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vom ehemaligen Verwalter B die Rückzahlung von 7.239,96 EUR. Diesen Betrag hatte B vom Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als "Sondervergütung Klagepauschale" für mehrere Gerichtsverfahren entnommen. Im Verwaltervertrag heißt es unter Ziffer 7.3 insoweit: "Für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung von Beitrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.5 Erlass des Folgebescheids vor dem Grundlagenbescheid

Rz. 34 Die vormals umstrittene Frage, ob ein Folgebescheid zeitlich vor dem Grundlagenbescheid ergehen kann (wovon der Wortlaut des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO ausgeht), ist durch Gesetz v. 20.8.1980[1] geklärt. Nunmehr bestimmt § 155 Abs. 2 AO ausdrücklich, dass ein Steuerbescheid als Folgebescheid auch vor dem Erlass eines Grundlagenbescheids ergehen kann. Erforderlichenfalls si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Umfang der Bindungswirkung

Rz. 7 Die Bindung tritt ein, "soweit" die Feststellungen für Folgebescheide von Bedeutung sind. Inwieweit dies der Fall ist, ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung der einzelnen Feststellungen, den im Verfügungsteil des Feststellungsbescheids getroffenen Feststellungen und der abhängigen Steuerarten.[1] Die Feststellung, ob eine Aussage im Verfügungsteil getroffen worden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Berichtigung des Adressaten bei Rechtsnachfolge, Abs. 3

Rz. 59 Der Feststellungsbescheid richtet sich gegen den Feststellungsbeteiligten als Adressaten. Der Feststellungsbeteiligte entspricht dem Steuerschuldner nach § 157 AO. Feststellungsbeteiligter ist derjenige, über dessen Beteiligung an dem Zurechnungsobjekt (positiv oder negativ) entschieden wird. Ist dieser Feststellungsbeteiligte in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 6 Die Vorschrift ist nur auf gesonderte Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide. Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 7 § 183 AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen r...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Inhalt der Einzelbekanntgabe, Abs. 3

Rz. 28 Im Fall der Einzelbekanntgabe stellt sich die Frage, welche Teile des Feststellungsbescheids jedem Einzelnen bekannt gegeben werden dürfen. Bekanntgabe von Teilen, die einen anderen Beteiligten betreffen und die für die Besteuerung des Feststellungsbeteiligten keine Bedeutung haben, würde gegen das Steuergeheimnis und den Datenschutz verstoßen. Diese Frage kann sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 1 Grundsätze

Grundsätzlich soll jeder vor Gericht Rechtsschutz erhalten, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Liegt hingegen ein solches Rechtsschutzbedürfnis nicht vor, darf ein Gericht nicht in Anspruch genommen werden. Letztlich soll nur derjenige einen Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung haben, der mit dem von ihm angestrengten Gerichtsverfahren ein rechtsschutzwürdig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Aktenbeiziehung

Rz. 199 Gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 5 ZPO kann das Gericht zur Vorbereitung des Verhandlungstermins Urkunden und Akten anderer Behörden von den Parteien beiziehen. Nach § 432 ZPO kann eine Partei auch durch Antrag auf Beiziehung öffentlicher Urkunden Beweis antreten. Sowohl die Aktenbeiziehung nach § 273 ZPO, als auch nach § 432 ZPO setzt aber voraus, dass sich eine Partei auf ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mündliche Verhandlung u... / 1. Klagerücknahme, Berufungsrücknahme

Rz. 9 Gemäß § 129 ZPO wird im Anwaltsprozess die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze vorbereitet. Deren Inhalt wird aber dadurch, dass er zur Gerichtsakte gelangt, noch nicht zu einem die Parteien bindenden Vortrag. Es handelt sich vielmehr um die Ankündigung eines Vortrages, weshalb in den bestimmenden Schriftsätzen zumeist formuliert wird: "Der Kläger wird beantragen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Parteivernehmung des Gegners

Rz. 159 Wird durch die Worte "Beweis: Parteivernehmung" Beweis angetreten, so ist regelmäßig die Vernehmung des Gegners nach § 445 ZPO gemeint. Den Antrag nach § 445 ZPO kann immer nur die Partei stellen, die für die zu beweisende Tatsache die Darlegungs- und Beweislast trifft. Als Mittel des Gegenbeweises ist ein Antrag nach § 445 ZPO mithin unzulässig.[355] Die Parteiverneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mündliche Verhandlung u... / I. Bestimmter Antrag

Rz. 37 Der von einer Partei zu stellende Antrag muss bestimmt sein, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; ein unbestimmter Antrag ist unzulässig und führt schon aus diesem Grunde zur Abweisung der Klage. Das Gericht ist gehalten, die Anträge auf die Bestimmtheit hin zu überprüfen, und hat notfalls gemäß § 319 ZPO Formulierungshilfe zu leisten. Unbestimmt ist ein Antrag dann, wenn er keine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über seine eigene Abberufung wahrnehmen.[1] Abstimmungsergebnis Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 1. Einleitung

Die zunehmende Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens macht auch Überlegungen erforderlich, ob und in welchem Umfang Steuerbescheide bei der Datenübermittlung durch Dritte geändert werden können. Der Gesetzgeber hat dies mit der Einführung von 175b AO umgesetzt. § 175b Abs. 1 bis 3 AO ist erstmals anzuwenden, wenn steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen für Besteuerungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 68 Sofern die Zuordnung einer Erziehungszeit zu einem Elternteil strittig ist und diese in einem Gerichtsverfahren nach § 56 Abs. 2 geklärt werden muss, ist der andere Elternteil i. S. d. § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (zu den Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung vgl. BSG, Urteil v. 11.5.2011, B 5 R 22/10 R). Rz. 68a Aufgrund der ab 1.7.2023 bereits angeglich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Insolvenzausfallgeld / 3.1 Zweck des Insolvenzgelds – Sicherung für Arbeitnehmer

In aller Regel sind Unternehmen schon einige Zeit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zahlungsunfähig und können ihren Arbeitnehmern keinen Lohn mehr zahlen. Das Insolvenzgeld sichert den Arbeitnehmern bei Insolvenz des Arbeitgebers die Nettolohnzahlungen der letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung. Mit anderen Worten: Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hat der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: Gerichtsverfahren

Zusammenfassung Überblick Rund um den Nachlass gibt es immer wieder Veranlassung, die Gerichte einzuschalten. Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Erbscheine beispielsweise werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts erteilt. Streitigkeiten zwischen oder mit den Erben sind vor den Zivilgerichten auszutragen. Ist eine Einigung der Miterben zur Auseinan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2 Zivilgerichtsverfahren

2.1 Anwaltliche Vertretung Anwaltszwang Ist das Amtsgericht für den Rechtsstreit zuständig, kann dort jede Partei selbst auftreten. Hingegen müssen sich die Parteien vor den Landgerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO). Fachmann gefragt Wegen der komplizierten Materie empfiehlt es sich, einen Spezialisten für Erbrechtsfragen zurate zu ziehen. Insowei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.5 Klage gegen Erben

2.5.1 Klage gegen einzelne Miterben Einzelklage zulässig Der Tod des Schuldners stellt den Gläubiger vor einige Probleme, wenn er sich plötzlich mit einer ganzen Schar von Miterben herumärgern muss – wie in diesem Fall: Praxis-Beispiel Mehrere Schuldnererben Der Eigentümer einer Wohnung in München verstarb und wurde von 4 Personen beerbt. Auch nach seinem Tod lieferten die Stadt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 1 Welches Gericht ist zuständig?

1.1 Sachliche Zuständigkeit Abgrenzung Prozessgericht – Nachlassgericht Im Zusammenhang mit erbrechtlichen Sachverhalten müssen immer wieder die Gerichte angerufen werden. Wegen der sachlichen Zuständigkeit ist hierbei zu unterscheiden: Die allgemeinen Zivilgerichte (Prozessgericht, je nach Streitwert Amts- oder Landgericht) sind etwa für Erbteilungsklagen oder Klagen gegen die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 3 Nachlasssachen

3.1 Freiwillige Gerichtsbarkeit Besondere Verfahrensart Bislang war von streitigen Verfahren vor den Zivilgerichten die Rede, die zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit[1] zählen. Daneben gibt es jedoch auch Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (fG), die eigenen Verfahrensregeln unterliegen. Der Ausdruck "freiwillige Gerichtsbarkeit" ist irreführend und historisch gewa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.9.3 Besitzschutzanspruch

Kein Zutritt nach Schlössertausch Haben nach dem Tod eines Familienangehörigen die Erben die Schlösser der Erblasserimmobilie ausgetauscht, kann ein Nutzungsberechtigter im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Zutritt zu dem betreffenden Objekt beantragen. Damit sollte er sich allerdings sputen: Es fehlt an der Dringlichkeit seines Antrags, wenn er erst 4 Monate nach rec...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.9 Einstweiliger Rechtsschutz

Gerade bei Erbschaftsstreitigkeiten kann rasches Handeln zur Sicherung der Ansprüche geboten sein. 2 Möglichkeiten werden hier vorgestellt. 2.9.1 Arrestverfahren Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche Wenn Erben sich weigern, Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche zu erfüllen, ist höchste Eile geboten. Bevor sie das Nachlassvermögen antasten, sind unverzüglich geeignete Sicherungsm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 4 Teilungsversteigerung

4.1 Zulässigkeit Streit unter Miterben Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen und einen Antrag auf Teilungsversteigerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks zum Zwecke der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft stellen (§§ 753 BGB, 181 Abs. 2 Satz 1 ZVG).[1] Das Versteigerungsverfahren richtet sich nach §§ 180 ff. ZVG.[2] Eine Tei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.4 Erbteilungsklage

2.4.1 Grundsätze Komplizierte Klage Können sich die Miterben nicht auf eine bestimmte Form der Nachlassaufteilung einigen, muss notfalls vor dem Prozessgericht[1] Klage auf Erbauseinandersetzung erhoben werden (§ 2042 Abs. 1 BGB). Die notwendige Zustimmung zur Erbauseinandersetzung wird dann durch ein Klage stattgebendes Urteil ersetzt. Doch die Anforderungen hieran sind groß,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 3.3 Erteilung des Erbscheins

3.3.1 Nachweis für Grundbuch Trügerischer Schein? Gehört zum Nachlass Grundbesitz, so ist der Erbschein besonders wichtig: Denn der Nachweis der Erbfolge kann grundsätzlich – neben dem inzwischen eingeführten Europäischen Nachlasszeugnis – nur durch einen Erbschein geführt werden (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO). Er ist das Zeugnis über das Erbrecht und über die Größe des Erbteils (§ ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 3.4 Vermittlungsverfahren

3.4.1 Notarielles Verfahren Ausweg Wer dieses Prozessrisiko scheut, kann stattdessen ein Vermittlungsverfahren im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit beantragen (§§ 363 ff. FamFG).[1] Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist nunmehr der Notar. Antragsberechtigt ist insbesondere jeder Miterbe, und zwar ohne Mitwirkung oder Zustimmung der anderen Miterben (§ 363 Abs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.4.1 Grundsätze

Komplizierte Klage Können sich die Miterben nicht auf eine bestimmte Form der Nachlassaufteilung einigen, muss notfalls vor dem Prozessgericht[1] Klage auf Erbauseinandersetzung erhoben werden (§ 2042 Abs. 1 BGB). Die notwendige Zustimmung zur Erbauseinandersetzung wird dann durch ein Klage stattgebendes Urteil ersetzt. Doch die Anforderungen hieran sind groß, wie die Praxis ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.1 Sachliche Zuständigkeit

Abgrenzung Prozessgericht – Nachlassgericht Im Zusammenhang mit erbrechtlichen Sachverhalten müssen immer wieder die Gerichte angerufen werden. Wegen der sachlichen Zuständigkeit ist hierbei zu unterscheiden: Die allgemeinen Zivilgerichte (Prozessgericht, je nach Streitwert Amts- oder Landgericht) sind etwa für Erbteilungsklagen oder Klagen gegen die Erbengemeinschaft zuständi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.4.3 Teilungsplan

Genauer Teilungsplan Der detaillierte Teilungsplan muss das Ergebnis der vorzunehmenden Auseinandersetzung zutreffend wiedergeben, weil der klagende Miterbe nur dann Zustimmung zu der von ihm begehrten Auseinandersetzung verlangen kann. Einen nicht korrekten Plan darf das Gericht nicht von sich aus abändern, sondern hat gemäß § 139 ZPO auf eine sachgemäße Antragstellung hinzu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.5.3 Einrede beschränkter Erbenhaftung

Beschränkung auf Nachlass Die Einrede der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO [1] spielt in Nachlassstreitigkeiten eine erhebliche Rolle. Sie kann auch noch in der Berufungsinstanz erfolgreich erhoben werden, sofern die Erbenstellung des beklagten Erben unstreitig ist. Für die Aufnahme des Vorbehalts bedarf es keines Sachvortrags, sodass es ausreicht, dass sich der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.4.2 Klageantrag

Zustimmung zu Teilungsplan Die Auseinandersetzungsklage ist im Allgemeinen auf Zustimmung zu dem vom Kläger aufzustellenden Teilungsplan gerichtet. Entsprechend ist der Klageantrag zu formulieren. Er darf sich nicht allein auf die Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände an die jeweiligen Miterben richten. Praxis-Beispiel Klageantrag "Die Beklagten (Miterben) werden verurteilt, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.6 Pflichtteilsklage

Rechte des Pflichtteilsberechtigten Sind Abkömmlinge oder der Ehegatte oder die Eltern des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so können sie von dem Erben den Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB). Der Pflichtteilsberechtigte kann von ihm verlangen, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen (§ 2314 BGB). Alternativ kann bei Vorli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.4.4 Teilungsreife

Nachlass teilungsreif? Umstritten ist, ob die Teilungsreife des Nachlasses bereits bei Erhebung einer Teilungsklage gegeben sein muss oder nicht.[1] Die Rechtsprechung sieht die Teilungsreife i. d. R. als Prozessvoraussetzung an und weist die Auseinandersetzungsklage als unbegründet ab, wenn sie fehlt. Insbesondere Nachlassgrundstücke müssen zunächst im Wege der Teilungsverst...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.9.1 Arrestverfahren

Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche Wenn Erben sich weigern, Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche zu erfüllen, ist höchste Eile geboten. Bevor sie das Nachlassvermögen antasten, sind unverzüglich geeignete Sicherungsmaßnahmen für die Pflichtteilsgläubiger zu veranlassen. Denn nicht selten dauern Pflichtteils- und sonstige Prozesse gegen Erben mehrere Jahre. Ist der Instanzen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 3.2 Nachlass- und Teilungssachen

Nachlasssachen In § 342 FamFG werden erstmals die einzelnen Nachlass- und Teilungssachen aufgelistet, für die das FamFG-Verfahren Anwendung findet. Danach sind Nachlasssachen insbesondere Verfahren, die folgende Regelungsgegenstände betreffen: die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen, die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften, die ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 3.3.1 Nachweis für Grundbuch

Trügerischer Schein? Gehört zum Nachlass Grundbesitz, so ist der Erbschein besonders wichtig: Denn der Nachweis der Erbfolge kann grundsätzlich – neben dem inzwischen eingeführten Europäischen Nachlasszeugnis – nur durch einen Erbschein geführt werden (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO). Er ist das Zeugnis über das Erbrecht und über die Größe des Erbteils (§ 2353 BGB.) Gerade bei kompli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 3.4.1 Notarielles Verfahren

Ausweg Wer dieses Prozessrisiko scheut, kann stattdessen ein Vermittlungsverfahren im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit beantragen (§§ 363 ff. FamFG).[1] Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist nunmehr der Notar. Antragsberechtigt ist insbesondere jeder Miterbe, und zwar ohne Mitwirkung oder Zustimmung der anderen Miterben (§ 363 Abs. 2 FamFG). Einen entsprech...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 4.2 Räumungspflicht der Erben

Hat im Rahmen der Teilungsversteigerung ein Dritter die Nachlassimmobilie erworben, kann er von den Erben aufgrund des Zuschlagsbeschlusses die Räumung verlangen. Praxis-Beispiel Räumungspflicht der Erben Falscher Rat des Anwalts Der Erblasser hinterließ eine Wohnung, welche im Zuge der Erbauseinandersetzung von der Erbengemeinschaft versteigert wurde. Die Ersteigerin erhielt s...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.2 Prozesskostenhilfe

Prozess auf Staatskosten In Nachlasssachen sind bei oft erheblichen Streitwerten auch die Gerichts- und Anwaltskosten dementsprechend hoch. Entlastung bietet hier die Prozesskostenhilfe, die bei hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung und Bedürftigkeit des Antragstellers zu gewähren ist (§§ 114 ff. ZPO). Dies gilt auch bei einer Erbengemeinschaft. Praxis-Beispiel Pr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.8 Herausgabeklage gegen Erbschaftsbesitzer

Verschiedene Ansprüche Der tatsächlich Erbe hat gegen den (unrechtmäßigen) Erbschaftsbesitzer einen Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses (§ 2018 BGB). Daneben können weitere Ansprüche auf Herausgabe des Surrogats (§ 2019 BGB) sowie auf Herausgabe von Nutzungen und gezogenen Früchten (§ 2020 BGB) bestehen. Klagebefugnis Den Herausgabeanspruch kann bei einer Erbengemeinschaft ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / Zusammenfassung

Überblick Rund um den Nachlass gibt es immer wieder Veranlassung, die Gerichte einzuschalten. Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Erbscheine beispielsweise werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts erteilt. Streitigkeiten zwischen oder mit den Erben sind vor den Zivilgerichten auszutragen. Ist eine Einigung der Miterben zur Auseinandersetzung der ...mehr