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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 1. Normative Grundlagen

Prof. Dr. Angelika Dölker
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Rz. 40a

[Autor/Zitation]

§ 190 Abs. 5 öUGB gestattet Unternehmern, ihre Buchführung auf Datenträgern vorzunehmen, sofern die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe sichergestellt ist (Zollner/Hartlieb in Bertl/Mandl, § 216 Rz. 5 [5/2018]). Zur Frage, welche Unterlagen in welcher Form geführt und aufbewahrt werden dürfen bzw. müssen und welche Datenträger dabei zulässig sind, s. § 238 Rz. 165 ff.; § 239 Rz. 98 ff.

 

Rz. 41

[Autor/Zitation]

Konsequenz dieser Erlaubnis sind die in § 216 öUGB vorgesehene Mitwirkungspflicht und Kostentragungsregel im Fall der Vorlage jener digital geführten Bücher. Sie dienen der Erhaltung der Beweisfunktion der unternehmerischen Rechnungslegung bei EDV-gestützter Buchführung (Hofbauer/Jarolim in Jabornegg/Artmann2, § 216 Rz. 1; Zollner/Hartlieb in Bertl/Mandl, § 216 Rz. 1 [5/2018]; Rz. 2).

 

Rz. 42

[Autor/Zitation]

§ 216 öUGB begründet keine selbständige Vorlagepflicht, vielmehr ist das Bestehen einer solchen Pflicht Anwendungsvoraussetzung dieser Bestimmung (Hirschler in Hirschler2, § 216 Rz. 3; Hofbauer/Jarolim in Jabornegg/Artmann2, § 216 Rz. 2; Zollner/Hartlieb in Bertl/Mandl, § 216 Rz. 6 [5/2018]; Rz. 3). Der Umfang der Vorlagepflicht – und damit der Lesbarmachung bzw. Beibringung dauerhafter Wiedergaben – sowie ihre Durchsetzbarkeit bemessen sich an der die Vorlagepflicht begründenden Rechtsnorm (Hofbauer/Jarolim in Jabornegg/Artmann2, § 216 Rz. 6).

 

Rz. 43

[Autor/Zitation]

Mit Ausnahme der strafrechtlichen Herausgabeverpflichtungen findet § 216 öUGB Anwendung auf sämtliche Vorlage- und Einsichtsgewährungspflichten (Hirschler in Hirschler2, § 216 Rz. 3; Hofbauer/Jarolim in Jabornegg/Artmann2, § 216 Rz. 2; Steiner in Straube/Ratka/Rauter3, § 216 Rz. 2; Zollner/Hartlieb in Bertl/Mandl, § 216 Rz. 6 [5/2018]); anders bzw. strittig in Deu...

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