Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagte) zu sein. Dies war bereits vor 2024 so.
Klage gegen GbR und Gesellschafter
Im Einzelfall kann es für einen Gläubiger sinnvoll sein, nicht nur die GbR zu verklagen, sondern auch einen oder mehrere Gesellschafter persönlich zu belangen. Dies empfiehlt sich vor allem bei nur geringem Gesellschaftsvermögen, sodass nach einem Urteil auch auf das Privatvermögen des bzw. der einzelnen Gesellschafter zugegriffen werden kann. Darauf müssen die Gesellschafter einer GbR stets gefasst sein.
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