Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VIII. Mehrvergleich

Rz. 194 Alle Parteien sind gehalten, auf eine zügige Erledigung des Rechtsstreites hin zu wirken. Daher liegt es nahe, in einem gerichtlichen Vergleich gleich eine Vielzahl weiterer Streitigkeiten mit zu erledigen. Das Gebührenrecht schafft dafür einen Anreiz, indem es die Vergütung dieser zusätzlichen Tätigkeit erlaubt. Neben 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, fällt ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 153 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einigungsgebühren, Nr. 1003, 1004 VV RVG

Rz. 149 Im gerichtlichen Verfahren reduziert sich die Einigungsgebühr (vgl. oben Rdn 78) auf 1,0 Gebühren für die erste Instanz, sowie 1,3 Gebühren für die Rechtsmittelinstanzen. Ausgenommen von dieser Reduzierung sind nur das Beweissicherungsverfahren und die bloße gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleiches. Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilun...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Gebührenteilung

Rz. 199 Beauftragt der Rechtsanwalt den Terminsvertreter im eigenen Namen, so kann er eine geringere Vergütung mit ihm vereinbaren.[226] In diesen Fällen handelt es sich bei den Kosten jedoch nicht um die gesetzlichen Kosten einer Partei, sondern um die des Rechtsanwaltes. Diese Kosten sind deshalb nicht erstattungsfähig. In der Regel wird eine Pauschale oder die sog. Gebühre...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Erledigung vor Einreichung des Schriftsatzes, Nr. 3101, 3202, 3207 VV RVG

Rz. 130 Die Verfahrensgebühr reduziert sich nach Nr. 3101 VV RVG auf nur noch 0,8 Gebühren bei Berufung oder Revision nach Nr. 3201, 3207 VV RVG auf 1,1 Gebühren, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Rechtsanwaltmehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / A. Das RVG

Rz. 1 Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit dem 1.1.2021 erfolgte die zweite Erhöhung. Das Gesetz ist durch das Vergütungsverzeichnis in Anlage 1 und die Gebührentabelle in Anlage 2 ergänzt. Diese beiden Anlagen sind für die Bestimmung der Gebühren unerlässlich. Das folgende Kapitel beschränkt sich auf die hauptsächlich in mietrechtlichen Angele...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Weitere Merkmale

Rz. 21 Neben den genannten Merkmalen können auch weitere Merkmale die Einordnung der Angelegenheit im Gebührenrahmen beeinflussen. Die Aufzählung des § 14 RVG ist insoweit nicht abschließend.[28] Die besondere Spezialisierung des Rechtsanwaltes, die zusätzliche Arbeit an Feiertagen und am Wochenende, extremer Zeitdruck oder die Übernahme der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / d) Übergang ins gerichtliche Verfahren

Rz. 122 Im Falle eines Widerspruches kann das Verfahren in das gerichtliche Klageverfahren übergeleitet werden. Dabei gilt, dass bereits die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses als verfahrenseinleitenden Antrag für das Klageverfahren gewertet wird. Diese Handlung gehört damit nicht mehr zum Mahnverfahren, sondern löst bereits die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RV...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Beratungsgebühr, § 34 RVG (Beratung und Gutachtenerstellung)

Rz. 89 Die bis zum 30.6.2006 geltende Beratungsgebühr ist durch das Erfordernis einer gesonderten Vergütungsvereinbarung abgelöst worden. Als Beratung versteht sich dabei die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft; § 34 RVG. Grundlegend ist dabei, dass diese Tätigkeit nicht mit anderen gebührenpflichtigen Tätigkeiten zusammenfällt, andernfall...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Verbindung von Verfahren

Rz. 31 Werden ähnliche Streitgegenstände in unterschiedlichen Klagen geltend gemacht, entstehen zunächst für jedes dieser Verfahren eigene Gebühren. Daran ändert sich wegen § 15 Abs. 4 RVG auch nichts, wenn die einzelnen Verfahren später zu einem Verfahren verbunden werden. Der Rechtsanwalt erhält in diesen Fällen vielmehr ein Wahlrecht, ob er die bereits vor der Zusammenleg...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Post- und Telekommunikation, Nr. 7001 und Nr. 7002 VV RVG

Rz. 43 Die Auslagen für Post und Telekommunikation kann der Rechtsanwalt ebenfalls von seinem Mandanten erstattet verlangen. Der Rechtsanwalt hat dabei die Wahl, ob er die tatsächlich angefallenen Kosten nach Nr. 7001 VV RVG oder die Pauschale in Höhe von 20 % der gesetzlichen Gebühren[51] mit der Obergrenze von 20,00 EUR je Angelegenheit geltend machen möchte. Rz. 44 Nach Nr...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Rz. 102 Sobald in einem späteren gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Abschnitt 3 anfällt, so ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; RVG Vorbem. Teil 3 (4). Der Anrechnungsbetrag ist in der Höhe auf 0,75 Gebühren bzw. die Höhe der angefallenen Verfahrensgebühr begrenzt.[141] Über dem Mittelwert verdiente Geschäftsgebühren bleib...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 64 Für die Weiterleitung von Geldern an den Mandanten oder Dritten kann der Rechtsanwalt eine Hebegebühr verlangen. Voraussetzung ist der – auch konkludent – erteilte Auftrag zur Entgegennahme des Geldes durch den Mandanten. Die Hebegebühr fällt im Moment der Auszahlung an und wird auf jeden Auszahlungsbetrag gesondert berechnet. Die jeweilige Gebühr kann sogleich mit de...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

Rz. 15 Bewertungsgrundlage für die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers ist das durchschnittliche Einkommen. Zum Einkommen gehören nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere zufließende Vermögenswerte, wie Zinsen, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und anderes. Überdurchschnittliche Abweichungen nach oben oder nach Unten rechtfertigen auch eine entsprechende Kor...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 137 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Reduzierter Gebührensatz, Nr. 3105, 3203, 3211 VV RVG

Rz. 145 Als Sonderfall fällt eine Terminsgebühr nicht in voller Höhe an, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- und Sachleitung gestellt wird. Die Terminsgebühr beträgt in der ersten Instanz und in der Berufung 0,5 Gebühren, nach Nr. 3105 und 3203 VV RVG. In der Revision beträgt...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Versäumnisurteil

Rz. 177 Erscheint eine Partei im Termin nicht, verhandelt nicht oder zeigt seine Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren nicht an, so kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Auf die Verfahrensgebühr wirkt sich diese Vorgehensweise nicht aus, wohl aber auf die Terminsgebühr. Nr. 3104, 3202 oder 3210 VV RVG bestimmen die Höhe der regulären Terminsgebühr auf ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Verschiedene Angelegenheiten, § 17 RVG

Rz. 26 Per Gesetz sind in § 17 RVG diverse Angelegenheiten geregelt, die immer als verschiedene Angelegenheiten behandelt werden müssen. Hier sind getrennte Abrechnungen zu erstellen. Für die Praxis im Mietrecht sind folgende Fälle von Bedeutung:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG

Rz. 96 Für die außergerichtliche Tätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Voraussetzung ist, dass er für den Mandanten tätig werden soll oder bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt. Entscheidend ist dabei nicht der Umfang der tatsächlichen Tätigkeit, sondern der erteilte Auftrag. Keine Außenwirkung en...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / d) Terminsgebühr

Rz. 109 Auch vor Einreichung der Klage kann eine Terminsgebühr anfallen, wenn der Rechtsanwalt an Besprechungen mit Dritten mitwirkt, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind; Vorbem. 3 (3) Nr. 2 RVG. Diese Terminsgebühr ist im Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses, also bei den gerichtlichen Verfahren geregelt. Deshalb kann die Terminsgebühr nur an...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VI. Mehrvertretungszuschlag, Nr. 1008 VV RVG

Rz. 67 Vertritt ein Rechtsanwalt in ein und derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so kann er den durch die Unterrichtung und Beratung mit mehreren Parteien entstandenen Mehraufwand im Rahmen des Mehrvertretungszuschlages nach Nr. 1008 VV RVG geltend machen. In diesen Fällen darf der Rechtsanwalt diese Angelegenheiten nur als eine Angelegenheit abrechnen. Die Mandante...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 14 Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber umfasst die tatsächlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen des Falles auf den Auftraggeber. Der Verlust der Wohnung, die Gefährdung der beruflichen Existenz,[21] des Ansehens oder auch die Klärung entscheidender Rechtsfragen für gleichgelagerte zukünftige Fälle[22] können zu einer e...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Der Auftrag

Rz. 90 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach außen erfordert nur den unbedingten Auftrag, gegenüber Dritten tätig zu werden oder einen Vertrag auszuarbeiten. In letzterem Fall reicht es aus, dass die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Ergebnis gegenüber Dritten Anwendung finden soll. Der Rechtsanwalt selbst muss nicht nach außen auftreten.[114] Unbedingt ist der Auftrag, wenn d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Festsetzung Vollstreckungsgebühren

Rz. 164 Die Vollstreckungskosten können auch ohne Festsetzung regelmäßig bei jeder weiteren Zwangsvollstreckung aus dem Titel geltend gemacht werden. Die Kosten verjähren zwar wegen § 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB erst nach 30 Jahren; dennoch ergibt sich die Problematik, dass dann in jedem Fall der Vollstreckung die einzelnen Gebühren nachzuweisen sind. Abhilfe schafft hier die Fests...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 183 Wegen § 17 Nr. 4a und b RVG sind Hauptsacheverfahren und einstweiliger Rechtsschutz jeweils eigene Angelegenheiten. Für jedes dieser Verfahren können also Verfahrensgebühr und Termingebühr entstehen. Auch ist in jedem Verfahrensabschnitt eine Einigungsgebühr denkbar. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entsteht mit dem Auftrag zur Vertretung in dem Verfahren. Si...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Erstberatungsgebühr und Beratung eines Verbrauchers

Rz. 93 Die Erstberatungsgebühr stellt für sich keine gesetzliche Gebühr dar. Sie ist vielmehr eine gesetzliche Obergrenze der üblichen Vergütung nach § 612 BGB. Ist der Mandant Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so müssen die Kosten der Erstberatung auf 190,00 EUR zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale (sofern dafür Kosten angefallen ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / X. Ketten-Anrechnung

Rz. 201 Kommt es im Rahmen der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes zu einer Kette von mehreren Angelegenheiten, bei denen diese auf die späteren Tätigkeiten anzurechnen sind. So ist die jeweilige Gebühr immer auf die nächstfolgende Gebühr anzurechnen. Beispiel: C. Lever macht für seinen Mandanten eine Kautionsforderung in Höhe von 1.458,00 EUR zunächst vorgerichtlich, dann im Mahn...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Beiträge zur Haftpflichtversicherung, VV 7007

Rz. 59 Die Beiträge zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Rechtsanwaltes sind regelmäßig allgemeine Geschäftsausgaben,[73] die in der Abrechnung keine Rolle spielen. Ist allerdings eine Erweiterung der Versicherung aufgrund der Besonderheiten der Angelegenheit auf einen Haftpflichtbeitrag von mehr als 30 Mio. EUR notwendig, können auch diese durch das konkrete Mand...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IX. Terminsvertretung (nach RVG und Gebührenteilung)

1. Gesetzliche Gebühren nach RVG Rz. 197 Nimmt ein Rechtsanwalt die Vertretung eines anderen Kollegen im Gerichtstermin wahr, so kann er dafür nach dem RVG eigene Gebühren abrechnen. Eine Bindung an die Gebühren des RVG ist aber nur dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt vom Mandanten oder vom Rechtsanwalt im Namen und im Auftrag des Mandanten erfolgt ist. (vgl. § 1 Rdn 207) Nur...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / E. Abrechnungsbeispiele

Rz. 170 Die Anwendung des Gebührenrechtes in der Praxis erfordert etwas Übung. Nachfolgend sind einige Abrechnungsvorschläge mit Erläuterungen aufgeführt. I. Vertragsgestaltung Rz. 171 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm....mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / C. Grundzüge des Gebührenrechtes

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Korrespondenzanwalt

Rz. 200 Ist der Ansprechpartner des Mandanten nicht der Hauptbevollmächtigte, sondern nur ein Korrespondenzanwalt, kann dieser seine Verfahrensgebühr nur nach Nr. 3400 VV RVG berechnen. Der Korrespondenzanwalt tritt regelmäßig nur gegenüber dem Hauptbevollmächtigten, nicht aber vor Gericht oder gegenüber der Gegenseite auf. Eine Terminsgebühr fällt daher in der Regel nicht a...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Besondere Angelegenheit, § 18 RVG

Rz. 27 Oft sind innerhalb eines Mandates bestimmte Handlungen wiederholt notwendig. In diesen Fällen regelt § 18 RVG, dass jede dieser Angelegenheiten eine besondere Angelegenheit darstellt. Im Mietrecht kommen folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / XI. Rechtsmittelinstanzen

Rz. 202 Die einzelnen Gebühren der Rechtszüge mit Nummern des Vergütungsverzeichnisses sind nachfolgend aufgezählt.mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VI. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 189 Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. (5) VV RVG stellt das selbstständige Beweisverfahren eine besondere Angelegenheit dar. Das Verfahren kann damit als eigene Angelegenheit abgerechnet werden. Für das Beweisverfahren können die Verfahrensgebühr einschließlich Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG, eine Terminsgebühr, eine Einigungsgebühr und die Auslagen des ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Vertragsgestaltung

Rz. 171 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm. 2.3. (3) VVR RVG auch die Entstehung der Geschäftsgebühr für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags zu. Rz. 172 Eine Mitwirkung ist auf jeden Fall gegeben, wenn der ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 10 Selbstverständlich wirkt sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit auf die Einordnung der Tätigkeit innerhalb des Gebührenrahmens aus. Um die 1,3 Regelgebühr der Geschäftsgebühr überschreiten zu können, muss der übliche Umfang eines anwaltlichen Mandates überschritten worden sein. Besonders die zeitliche Komponente ist hier ausschlaggebend. Dabei zählen sämtliche Zeit...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Kalkulation des Erfolgshonorars

Rz. 219 Das Erfolgshonorar erlaubt nicht nur die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren im Gerichtsverfahren. Da zwingende Voraussetzung ist, dass der Mandant bei der üblichen Gebührenberechnung von der Geltendmachung seiner Rechte absehen würde, macht § 4a RVG die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren geradezu zur Bedingung. Kompensiert wird die Gebührenunterschreitu...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Auslagen

Rz. 33 Um seiner Tätigkeit nachgehen zu können, hat der Rechtsanwalt gelegentlich Aufwendungen zu tätigen. Dabei kann er regelmäßig die allgemeinen Kosten seiner beruflichen Tätigkeit, wie Büromiete, Kosten für das Personal, Mitgliedschaften in Vereinigungen, Haftpflichtversicherung, Fortbildungs- und Literaturkosten, nicht vom Mandanten erstattet verlangen.[43] Für einzelne ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Anerkenntnis

Rz. 182 Die Vertretung von Mandanten in einem Prozess, welcher mit einem Anerkenntnisurteil endet, löst die Verfahrensgebühr und auch die Terminsgebühr in voller Höhe aus. Die Terminsgebühr entsteht nach Nr. 3104(1) Nr. 1 VV RVG auch für eine Entscheidung nach 307 ZPO – ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung. Beispiel: C. Lever reicht für seinen Mandanten Klage auf...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Eine Angelegenheit

Rz. 24 Mit den Satzgebühren nach dem RVG gelten sämtliche Tätigkeiten als abgegolten, die zu dieser einen Angelegenheit gehören. Eine Angelegenheit ist durch einen einheitlichen Auftrag über die Bearbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes mit innerem Sachzusammenhang gegeben, wenn gleichgerichtetes Vorgehen notwendig ist. Es können dabei durchaus mehrere Streitgegenst...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Sonstige Auslagen, Nr. 7006 VV RVG

Rz. 57 Der Rechtsanwalt kann auch die Erstattung sonstiger Auslagen verlangen, sofern diese angemessen sind. So können Übernachtungskosten vom Mandanten verlangt werden, wennmehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 VV RVG

Rz. 56 Für die Abwesenheit aus der Kanzlei erhält der Rechtsanwalt für einen Zeitraum vom Die Pauschale wird bei mehreren Tagen Abwesenheit für jeden einzelnen Tag gesondert berechnet. Entscheidend ist die Dauer der Abwesenheit vom Kanzleisitz, einschließlich Mittagessen und Wartezeiten, sowie eines eingep...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dieselbe Angelegenheit, § 16 RVG

Rz. 25 Ob mehrere Tätigkeiten oder Streitgegenstände zu ein und derselben Angelegenheit gehören, verraten in vielen Fällen die §§ 16 bis 19 RVG. § 16 RVG regelt dabei Fälle, die dieselbe Angelegenheit darstellen. Den Praktiker im Mietrecht werden insbesondere folgende Umstände interessieren, die zwingend zu einer Angelegenheit zusammengefasst werden:mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 198 Wegen § 49b BRAO darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Lediglich nach Abschluss des Falles ist der Rechtsanw...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Urkunden- und Wechselprozess

Rz. 187 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Urkunden- oder Wechselprozess stellt eine eigene Angelegenheit dar. Im Urkundenprozess kann der Rechtsanwalt meist in kurzer Zeit ein vollstreckbares Vorbehaltsurteil erstreiten. Andere Beweismittel, als vorgelegte Urkunden sind dabei nicht zulässig; 592 ff. ZPO. Auch die Echtheit von Urkunden kann vorerst nicht angezweifelt werden...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Gerichtliche Mediation

Rz. 191 Die außergerichtliche Mediation ist wegen § 34 RVG immer ein Fall für eine Vergütungsvereinbarung. Die Kosten einer gerichtlichen Mediation können hingegen nach dem RVG abgerechnet werden. Die gerichtliche Mediation erfolgt dabei nach Klageerhebung. Die Streitigkeit wird dabei an einen Güterichter abgeben, der in einem eigens dafür bestimmten Gütetermin versucht, die ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Eine Angelegenheit

Rz. 68 Eine Angelegenheit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen Auftrages innerhalb desselben Rahmens tätig wurde und zwischen den einzelnen Handlungen oder Streitgegenständen ein innerer Zusammenhang besteht.[80] § 22 RVG sieht innerhalb dieser Angelegenheit vor, dass bei der Geltendmachung mehrere Ansprüche der Wert der Ansprüche addiert wird und sic...mehr