Rz. 14

Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber umfasst die tatsächlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen des Falles auf den Auftraggeber. Der Verlust der Wohnung, die Gefährdung der beruflichen Existenz,[21] des Ansehens oder auch die Klärung entscheidender Rechtsfragen für gleichgelagerte zukünftige Fälle[22] können zu einer erheblichen Bedeutung der Angelegenheit führen.

Der Rechtsstreit eines Vermieters mit einem Mieter über die eine Betriebskostenabrechnung welche für eine Vielzahl anderer Mieter richtungsweisend ist, kann das Gewicht der Angelegenheit erheblich erhöhen. Auch die Beendigung eines Gewerberaummietvertrages mit deutlich unterdurchschnittlichen Mieteinnahmen kann eine erhebliche Bedeutung für den Mandanten begründen.

[21] LG Flensburg JurBüro 84, 1038.
[22] Onderka/N. Schneider in N. Schneider/Wolf, RVG, § 14 Rn 39; Madert in Gerold/Schmidt, RVG, § 14 Rn 56.

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