Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 31 Kostenrecht / b) Differenz-Verfahrensgebühr

Rz. 105 Eine Verfahrensgebühr von 0,8 (erste Instanz) bzw. 1,1 (Berufungsinstanz) fällt weiter an, soweit lediglich beantragt wird, eine Einigung der Parteien (auch: mit Dritten) über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO das Zustandekommen einer Einigung festzustellen, oder soweit vor Gericht lediglich Verhandlu...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels und Anrechnung

Rz. 113 Auf die Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz ist gemäß der Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG die dort geregelte Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels anzurechnen, und zwar in voller Höhe. Diese Gebühr erhält der Rechtsanwalt im Ergebnis also nur, wenn er von der Einlegung eines Rechtsmittels abrät oder der Mandant mit der Durchführung des Re...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 26 Klagearten / III. Freistellungsanspruch (Befreiungsanspruch)

Rz. 18 Gegenstand einer Leistungsklage kann auch eine Freistellung sein. "Freistellung" (Befreiung) bedeutet eine vertretbare Handlung, durch die der in Anspruch Genommene (Beklagter) eine Schuld des Anspruchstellers (Kläger) zum Erlöschen bringt.[36] Sie setzt deshalb das Bestehen einer bestimmten Verbindlichkeit des Klägers voraus. Dementsprechend muss der Antrag auf Verur...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungssumme

Rz. 46 Fehlt es an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, siehe unten Rdn 53 ff.), ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), das heißt, 600,01 EUR oder mehr beträgt. Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands ist der Wert der Beschwer gemeint, die der Rec...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Allgemeines

Rz. 31 Gerade in Haftpflichtsachen wird nicht selten nur ein Teil des teilbaren Anspruches oder der Ansprüche des Geschädigten eingeklagt, um das Kostenrisiko klein zu halten. Dies ist allerdings im Hinblick auf eine drohende Verjährung und die Rechtskraftwirkung des erstrittenen Urteils nicht ohne Risiko (siehe unten Rdn 36 ff.).[76] Stellt der Kläger ausdrücklich klar oder...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Auftrags- und Erledigungswert

Rz. 97 Es ist in Schadenssachen zwischen dem Gegenstandswert, aus dem der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten seine Gebühren fordern kann (Auftragswert), und dem Gegenstandswert, aus dem der Auftraggeber Ersatz der Rechtsverfolgungskosten vom Gegner verlangen kann (Erledigungswert), zu unterscheiden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Wertberechnung ...mehr

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§ 26 Klagearten / Literaturtipps

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§ 24 Vergleich / M. Kostenregelung

Rz. 47 Durch den Abschluss eines Vergleichs, an dem ein Rechtsanwalt beteiligt ist, sogar bei Abschluss eines Vertrages, durch den – ohne dass ein gegenseitiges Nachgeben vorliegt,[123] der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht – fällt für den Rech...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Bestandsbehauptung ("Berühmen")

Rz. 168 Bei der negativen Feststellungsklage entsteht das rechtliche Interesse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage.[463] Ob der Anspruch tatsächlich besteht oder nicht, ist dabei ohne Belang. Auf die Erhebung der Einrede der – eingetretenen – Verjährung muss sich der Kläger grundsä...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren (§ 15a Abs. 3 RVG)

Rz. 111 Im Kostenfestsetzungsverfahren kann sich der Prozessgegner gemäß § 15a Abs. 3 RVG auf die Anrechnung nur berufen, soweit er die anzurechnende Gebühr erstattet hat, sie bereits tituliert wurde oder aber in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht wurde. Die Anrechnung ist in der Regel unschwer möglich, wenn die eingeklagte Geschäftsgebühr in einem Urteil titulier...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Mehrvergleich

Rz. 125 Werden in die Einigung in dem abzurechnenden Verfahren Ansprüche einbezogen, die dort nicht rechtshängig sind, spricht man von einem Mehrvergleich. Die Höhe des Gebührensatzes für die in den Mehrvergleich einbezogenen Gegenstände hängt davon ab, ob diese nirgendwo oder gegebenenfalls in einem anderen gerichtlichen Verfahren rechtshängig sind. Sind sie nirgendwo recht...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Toleranzgrenze

Rz. 89 Bei der Bemessung der Geschäftsgebühr steht dem Rechtsanwalt ein Ermessensspielraum zu: Die von ihm im Einzelfall bestimmte Gebühr ist nicht unbillig, wenn sie sich innerhalb einer Toleranzgrenze von 20 % bewegt, und daher von einem ersatzpflichtigen Dritten hinzunehmen.[112] Voll nachprüfbar ist aber, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung de...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Höhe

Rz. 87 Die Geschäftsgebühr von 1,3 ist damit zugleich die Regelgebühr. Das gilt auch in (Verkehrs-)Unfallsachen. In Unfallsachen, die überdurchschnittlich umfangreich oder schwierig sind, ist eine Überschreitung der Schwellengebühr von 1,3 nicht nur zulässig, sondern auch angezeigt. Die Bestimmung des Gebührensatzes innerhalb des Gebührenrahmens von 0,5 bis 2,5 erfolgt durch...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Einigungsgebühr

Rz. 93 Nach Abs. 1 S. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch denmehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.1 Begriff und Zuordnung der Einbringungskosten

Zu den Einbringungskosten zählen Aufwendungen, die in einem Veranlassungszusammenhang mit der Einbringung stehen. Dazu zählen z. B.[1] Beratungshonorare zur Klärung zivil- bzw. steuerrechtlicher Fragen, Gebühren für die Einholung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 AO, Notarkosten für den Einbringungsvertrag, Kosten der Eintragung in die jeweiligen Register, Kosten für ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.2.1 Nicht objektbezogene Kosten

Die der übernehmenden Kapitalgesellschaft zugerechneten nicht objektbezogenen Einbringungskosten sind nach herrschender Meinung – unabhängig vom gewählten Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens – sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.[1] Soweit der übernehmenden Kapitalgesellschaft Gebühren für eine verbindliche Auskunft i. S. des § 89 Abs. 3 AO zuzurechnen sind, stell...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.3 Einbringungskosten beim Einbringenden

Soweit Einbringungskosten nach dem Veranlassungszusammenhang dem Einbringenden zuzuordnen sind, mindern diese – unabhängig vom Wertansatz der übernehmenden Kapitalgesellschaft – den im Rahmen der Einbringung ggf. entstehenden Gewinn- oder Verlust, nicht aber das laufende Ergebnis des letzten Wirtschaftsjahres des eingebrachten Betriebs oder Teilbetriebs. Dies folgt aus dem C...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / III. Gebührenbemessung

Die vom Verteidiger angesetzten Gebühren waren nach Auffassung des LG unbillig gem. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG. Unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit liege jedenfalls insgesamt eine unterdurchschnittliche Angelegenheit vor. Es handele sich nämlich um ein einfach gelagertes Ordnungswidrigkeitsverfahren, das keiner besonderen Vorbereitun...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen wurde durch die Stadt Salzgitter am 11.6.2020 ein Bußgeldbescheid wegen eines behaupteten Verstoßes des Betroffenen am 3.5.2020 um 18:40 Uhr gegen §§ 73 Abs. la Nr. 24 IfSG i.V.m. §§ 2, 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-VO erlassen, weil der Betroffene sich mit zwei weiteren Personen in einem Pkw befunden und dabei nicht den erforderlichen Mindesta...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Streitwert Die Ausführungen zur Höhe des Streitwertes eines Wiederaufnahmeverfahrens entsprechen der allgemeinen Auffassung des BGH und des BFH. 2. Anwendbare Gebührenvorschrift Angesichts der eindeutigen Gesetzesformulierung kann m.E. für eine Restitutionsklage nicht auf diejenige Gebührenvorschrift zurückgegriffen werden, die für das Verfahren gilt, dessen Wiederaufnahme b...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / Leitsatz

Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ist unterdurchschnittlich, wenn im Ordnungswidrigkeitsverfahren inhaltlich lediglich zu klären war, ob der gemeinsame Aufenthalt von drei Personen in einem privaten Pkw einen Aufenthalt im öffentlichen Raum darstellt. Zur rechtswirksamen Abtretung der Kostenerstattungsforderung des Freigesprochenen an den Verteidiger. LG Braunschwei...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Wuppertal lässt mehr Fragen offen als sie beantwortet. 1. Formelle Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung Die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung erfordert gem. § 103 ZPO das Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels. Folglich hätte im Erinnerungsverfahren nach § 11 Abs. 2 RPflG eine Kostengrundentscheidung zugunsten der Gläubi...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach den Änderungen im Recht der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128), das am 13.9.2021 in Kraft getreten ist, ist § 143 StPO jetzt ausdrücklich die Dauer der Pflichtverteidigung geregelt. Nach § 143 Abs. 1 StPO endet die Bestellung des Pflichtverteidigers mit der Einstellung oder dem r...mehr

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AGS 07/2021, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Begründet von J.H. Schröder-Kay, bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach und Jens Peter Eggers. 14. Aufl., 2019. Verlag C.F. Müller. XV, 545 S., 98,00 EUR Die Neuauflage enthält neben den maßgeblichen Gesetzestexten (GvKostG, KostRÄG, JBeitrO und DB-GvKostG) eine ausführliche Kommentierung der für die Kostenberechnung der Gerichtsvollzieher maßgeblichen Gebühren- und Auslagenvorsch...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. in beiden Punkten unzutreffend. 1. Das LG zitiert zutreffend die Rspr. des BGH, wonach eine wirksame Forderungsabtretung voraussetzt, dass die abgetretene Forderung wenigstens bestimmbar gewesen ist. Warum es daran fehlen soll, erschließt sich nicht. Der Rechtsanwalt bezieht sich bei seinem Erstattungsantrag auf eine "anbei liegende Vollmacht mit Abt...mehr

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AGS 07/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Reisekosten des Anwalts, ErbR 2020, 786 Neben der Dokumentenpauschale und der Postentgeltpauschale gehören zu den gesetzlichen Auslagen des Rechtsanwalts auch die in Nrn. 7003 bis 7006 VV geregelten Reisekosten. Schneider weist in seinem Beitrag zunächst darauf hin, dass die Abrechnung solcher Kosten voraussetzt, dass der Rechtsanwalt eine ...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / III. Gebührentatbestand

Der Kostenbeamte des BFH hatte für das Wiederaufnahmeverfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 6500 GKG KV angesetzt, der im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingreift, soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Der BFH hat festgestellt, dass dies nicht zu Lasten der Kläger gehe. Aus der Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 GKG, won...mehr

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AGS 07/2021, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zur Höhe der Geschäftsgebühr Die Ausführungen des Landgerichts sind insoweit nicht recht nachvollziehbar. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass hier kein Fall der Schwellengebühr nach Anm. zur Nr. 2300 VV vorliege. Daher war von der Mittelgebühr auszugehen. Ausgehend von der Mittelgebühr ist der 20 %ige Toleranzbereich, den die Rspr. einem Anwalt zubilligt aber bei ei...mehr

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AGS 07/2021, Die Vergütung ... / 1. Allgemeines

Durch das SanInsFoG[9] wurde zum 1.1.2021 die InsVV modifiziert und erstmals angepasst. Die wesentlichen Änderungen umfassen vor allem die Vergütung des (vorl.) Insolvenzverwalters, des Treuhänders und des (vorl.) Sachwalters. Mit der Anhebung der Gebühren beabsichtigte der Gesetzgeber, "die zentrale Maßnahme zur Sicherstellung einer auch in Zukunft angemessenen und verfassu...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / II. Unwirksame Abtretung

Nach Auffassung des LG waren die von der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen dem Betroffenen und nicht dem Verteidiger zu erstatten. Denn der Erstattungsanspruch des Betroffenen sei nicht gem. § 398 BGB formwirksam an den Verteidiger abgetreten worden. Eine Abtretung sei, wie in der Rspr. und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegens...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / Leitsatz

Der Streitwert eines Wiederaufnahmeverfahrens (hier: Restitutionsklage) entspricht grundsätzlich immer dann, wenn auch das Wiederaufnahmeverfahren letztlich auf die Aufhebung bzw. Änderung der angefochtenen Bescheide zielt, dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird. Anders als im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts enthält das GKG ...mehr

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AGS 07/2021, Die Vergütung ... / IV. Anpassung der Vergütung

Längst notwendig und überfällig wurden die Gebühren für die Mitglieder des Gläubigerausschusses zum 1.1.2021 angepasst. Die Neuerungen gelten aber erst für alle ab dem 1.1.2021 beantragten Neuverfahren, sodass mangels Rückwirkung eine Zeit lang noch sowohl das alte wie auch das neue Recht geläufig bleiben sollte. Der Übersichtlichkeit wegen sollen daher die bisherige sowie d...mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / II. Nachbereitung der Hauptverhandlung

Nach Auffassung des OLG ist für die Nebenklägerin entgegen ihrer Ansicht keine Verfahrensgebühr nach § 48 Abs. 1 RVG, Nr. 4130 VV angefallen. 1. Verfahrensgebühr des Verteidigers des Angeklagten Die Frage, ob eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4130 VV bereits dann entstanden sei, wenn ein Verfahrensbeteiligter gegen ein erstinstanzliches Urteil nach § 333 StPO Revision einlegt und...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / II. Nur subjektiver Beratungsbedarf

Anders als das LG sieht das OLG die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV als nicht erstattungsfähig an. Zwar sei die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV durch die Tätigkeiten des Pflichtverteidigers, wie Besprechung der Erfolgsaussichten der Revision der Staatsanwaltschaft mit dem Mandanten und Vorbereitung eines Erwiderungsschriftsatz auf die zu erwartende Revisionsbegründung der Staatsan...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 6. Zusammenstellung

Rechtsanwalt B sind somit folgende Gebühren und Auslagen angefallen.mehr

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AGS 07/2021, Aussetzung des... / Leitsatz

Erhebt der Auftraggeber im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG Einwendungen gegen den Gegenstandswert der vom Anwalt angemeldeten Gebühren, ist das Verfahren auszusetzen, bis über den Gegenstandswert im gesonderten Verfahren nach § 33 RVG rechtskräftig entschieden worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstandswert erstmals im Beschwerdeverfahren beanstandet ...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

Diese gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Beklagten sind gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO kraft Gesetzes in voller Höhe erstattungsfähig. Autor: VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin AGS 7/2021, S. 297 - 299mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 5. Zusammenstellung

Somit sind Rechtsanwalt K folgende Gebühren und Auslagen angefallen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Unterstützen des Betreibers der elektronischen Schnittstelle i. S. d. S. 1 und 2 UStG

Rz. 46 Die Bereitstellung einer elektronischen Schnittstelle an sich genügt nicht, um die Rechtsfolgen von § 3 Abs. 3a UStG auszulösen. Denn der Anwendungsbereich dieser Vorschrift wird durch die Definition des Unterstützens eingeschränkt, die in Art. 5b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2026, enthalten ist.[1] Die...mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist falsch. Sie reiht sich nahtlos ein in die Reihe der falschen Entscheidungen in der oberlandesgerichtlichen Rspr. zu dieser Problematik (vgl. zuletzt OLG Stuttgart AGS 2021, 171). Man kann zu der Problematik schreiben, was man will, und diese Rspr. kritisieren. Es interessiert nicht, sondern es wird weiter von falschen Entscheidungen anderer OLG abgesc...mehr

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AGS 07/2021, Aussetzung des... / II. Aussetzung des Vergütungsfestsetzungsverfahrens

Die Beschwerde ist zwar nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO zulässig; sie ist jedoch unbegründet. Der Rechtspfleger hat das Verfahren über die Festsetzung der Vergütung der Antragstellerin zu Recht gem. § 11 Abs. 4 RVG ausgesetzt. Macht ein Beteiligter geltend, dass der vom Gericht für die Gerichtsgebühren festgesetzte Verfahrenswert nicht gem...mehr

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AGS 07/2021, Rahmengebühren... / II. Ausgangspunkt immer Mittelgebühr

Nach Auffassung des AG hat die Bußgeldbehörde die seitens des Verteidigers beantragte Auslagen- und Gebührenfestsetzung bei der Grundgebühr nach Nr. 5100 VV sowie der Verfahrensgebühr nach Nr. 5103 VV und der Erledigungsgebühr nach Nr. 5115 VV zu Unrecht gekürzt. Die Rahmengebühr nach § 14 RVG sei unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierig...mehr

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AGS 07/2021, Höver, Gebührentabellen mit Erläuterungen

Begründet von Albert Höver; fortgeführt von Henning Oberlack. 38. Aufl., 2021. Verlag C.F. Müller. 418 S., 34,00 EUR Die von Albert Höver begründeten Gebührentabellen enthalten alle für die anwaltliche und gerichtliche Praxis wichtigen Tabellen und maßgeblichen Gebühren- bzw. Vergütungsvorschriften. Für das VV RVG sind insgesamt drei Gebührentabellen abgedruckt. Dabei gehen d...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / b) Beschwerdeinstanz

Etwas anderes gilt nur für die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die ggf. in diesem dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen.[46] Insoweit handelt es sich um eine das Verfahren – das Beschwerdeverfahren – abschließende Entscheidung i.S.d. § 464 Abs. 1 StPO. Für die Kostenentscheidung gilt § 473 StPO. War die Beschwerde des Verurteilten erfolgreich, ist die St...mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten am 9.2.2021 u.a. wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte zunächst Revision eingelegt, diese jedoch noch vor Einreichung einer Revisionsbegründung zurückgenommen, sodass das Urteil seit dem 16.2.2021 rechtskräftig ist. Der bestellte Beistand der Nebenklägerin hat mit Schriftsatz vom 10.2.2021 die Festsetzun...mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung in erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen wegen Diese Vorschrift weicht für das erstinstanzliche Urteilsverfahren von der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG geltende...mehr

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zfs 07/2021, Dieselskandal:... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus §§ 826 Abs. 1, 31 BGB." Die Bekl. hat den Kl. vorsätzlich geschädigt, indem sie ein Fahrzeug in Verkehr gebracht hat, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, die dazu führte, dass zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs das Risiko einer Betriebsbeschränkung bzw. -untersagung bestand. Im Einzelnen: a. Die Wirkun...mehr

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AGS 07/2021, Rahmengebühren... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes außerorts eine Geldbuße i.H.v. 160,00 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden Außerdem drohte die Eintragung eines Punktes im FAER als mittelbare Folge. Der Verteidiger hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und diesen Einspruch begründe...mehr