Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Auslegung eine... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Nürnberg ist zuzustimmen. 1. Streng am Wortlaut orientierte Auslegung Welchen Inhalt eine Kostenregelung in einem Vergleich hat, bestimmt sich nach einer strengen am Wortlaut orientierten Auslegung der Vereinbarung. Dies hat seinen Grund darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren dem Rechtspfleger bzw. Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen wor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Beschwerde des... / II. Beschwerde ist unzulässig

1. Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Das als einfache Beschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 32 RVG auszulegende Rechtsmittel des ausgeschiedenen Prozessbevollmächtigten ist unzulässig. Es fehlt an einer Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG. Das zugrunde liegende Arzthaftungsverfahren ist bislang nicht abgeschlossen. Das LG hat vielmehr einen Beweisbeschluss erlas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Beschwerde des... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Gegenstandswert wird für Abrechnung benötigt Dieser Fall ist ein Fall aus dem Lehrbuch und zeigt auf, wie man es gerade nicht machen sollte. Scheidet ein Anwalt während des laufenden Verfahrens aus, dann benötigt er einen Gegenstandswert, um seine Vergütung, die ja damit fällig geworden ist, abzurechnen. 2. Vorläufige Wertfestsetzung ergibt keinen Sinn Insoweit ist es aber vö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Prüfung eines ... / Leitsatz

Die Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bezüglich eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstückskaufvertrags richtet sich im Regelfall nach dem RVG. Bei der Prüfung und Erteilung der Zustimmung handelt es sich um eine Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags i.S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / g) Anrechnung auch auf ermäßigte Verfahrensgebühr

Angerechnet wird nicht nur auf die volle Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV, sondern auch auf die ermäßigte Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 oder Nr. 2 VV.[1] Beispiel 6: Anrechnung bei vorzeitiger Erledigung Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung i.H.v. 8.000,00 EUR geltend. Die Sache ist umfangreich, aber durchschnittlich. Die außergerichtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / j) Anrechnung bei weitergehenden Gegenständen

Hat die nachfolgende Angelegenheit einen höheren Gegenstandswert, so wird gleichwohl nur die Gebühr nach dem geringeren Gegenstandswert der vorangegangenen außergerichtlichen Vertretung angerechnet. Es kann nur angerechnet werden, soweit die Gegenstände sich decken. Beispiel 11: Anrechnung – nachfolgende Tätigkeit hat höheren Wert Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Keine gesonder... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist richtig. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG stellt jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit dar. Der BGH hat bereits 2003 zu § 57 BRAGO a.F. entschieden (AGS 2003, 561), dass bereits die Androhung der Zwangsvollstreckung eine geso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / l) Anrechnung bei unterschiedlichen Bewertungen

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass derselbe Gegenstand außergerichtlich anders bewertet wird als im gerichtlichen Verfahren. Ein solcher Fall ist in Kindschaftssachen gegeben, für die außergerichtlich der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG i.H.v. 4.000,00 EUR gilt. In Scheidungsverbundverfahren gilt dagegen ein Wert i.H.v. 20 % der Ehesache, höchstens 4.000,00 EUR. H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 3. Abweichende Gegenstandswerte

Kommt die Anrechnung der ersten Gebühr bei der unmittelbar nachfolgenden Angelegenheit nicht voll zum Tragen, weil der Gegenstandswert der nachfolgenden Angelegenheit geringer ist, kommt es dann aber zu einer nachnachfolgenden Angelegenheit, auf die auch anzurechnen ist, so wird der bisher nicht angerechnete Restbetrag nunmehr angerechnet.[11] Beispiel 25: Mehrfache Anrechnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 2. Abweichende Gebührensätze

Kommt die Anrechnung der ersten Gebühr bei der ersten nachfolgenden Angelegenheit nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der ersten nachfolgenden Angelegenheit unterhalb der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf eine anschließende weitere Angelegenheit anzurechnen, wenn die Verfahrensgebühr des nachfolgenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / f) Geschäftsgebühr für Schlichtungsverfahren

Auch die Geschäftsgebühr eines Schlichtungsverfahrens nach Nr. 2303 VV wird zur Hälfte auf die nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet. Auch hier gilt Vorbem. 3 Abs. 4 VV (zur Anrechnung auf die Gebühr der Nr. 2303 VV s. unten II.). Die Begrenzung auf höchstens zu 0,75 gilt auch hier; sie greift wegen des festen Gebührensatzes von 1,5 allerdings nur bei mehreren Auftraggeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Regelung des § 31 GKG Vielen Anwälten sind nach wie vor die Regelungen des § 31 Abs. 3 u. 4 GKG nicht bekannt (in Familiensachen die des wortgleichen § 26 Abs. 3 und 4 FamGKG). Soweit eine bedürftige Partei Entscheidungsschuldner ist, ist sie von den Gerichtskosten (dazu gehören auch Sachverständigenkosten) freigestellt (§ 31 Abs. 3 S. 1, 1. Hs. GKG). Soweit der Gegner solc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Anwaltliche Mi... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, aber auch nach Nrn. 1005 und 1006 VV, wird den Prozessbevollmächtigten nur in den seltensten Fällen zugebilligt. Die Anforderungen an den Anfall dieser Gebühr werden nämlich von der Rspr. recht hoch angesetzt. 1. Anwaltliche Mitwirkung Nach der Rspr. löst eine anwaltliche Tätigkeit, die nur allgemein auf die Förderung des Verfahrens gerich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Erfolgshonorar bei Vertragskündigung

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Der Steuerberater kann demnach die gesetzliche Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV beanspruchen oder die Vergütung vertraglich vereinbaren (vgl. § 4 und 14 StBVV, § 311 BGB). Zur Historie: BVerfG ebnet Weg für Erfolgs...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.12 § 74 Abs. 2 Nr. 6: Sozialeinrichtungen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 6 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen der "Errichtung, Verwaltung, wesentliche[n] Änderung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform". Sozialeinrichtungen sind begrifflich: vom Arbeitgeber/Dienstherrn als dauerhaft geschaffene Einrichtungen, um den Beschäftigten (oder zumindest einzelnen Gruppen von Beschäftigten) soz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 50 Für das Beschwerde- bzw. Erinnerungsverfahren entstehen besondere Gebühren nach Nr. 3500 RVG-VV.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 232 Soweit sich durch die Klageänderung der Streitwert ändert, ändern sich hierdurch auch die Gebührensätze. Nach einem höheren Streitwert bereits angefallene Gebühren bleiben bestehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Gebühren

Rz. 86 Die Rechtsanwaltsgebühren im Revisions- und Berufungsverfahren ergeben sich aus § 2 Abs. 1 u. 2 RVG i.V.m. Nr. 3200 und Nr. 3202 RVG-VV (1,6 Verfahrensgebühr; 1,2 Terminsgebühr). Im Revisionsverfahren berechnen sich die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 u. 2 RVG i.V.m. Nr. 3206 u. Nr. 3210 RVG-VV (1,6 Verfahrensgebühr und 1,5 Terminsgebühr). Im Beschwerdeverfahren in Eilsachen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Kosten und Gebühren, Kostenerstattung

1. Kosten – Missbrauchsgebühr Rz. 7 Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht in zunehmendem Maße – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 28) missbräuchlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 138 Bei Klagerücknahme reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, wenn nicht bereits ein Urteil vorausgegangen ist, Nr. 1211 GKG-KV.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 6. Gebühren

Rz. 53 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 2300 RVG-VV. Der Gegenstandswert gem. § 23 RVG richtet sich nach dem Wert des Vertragsgegenstandes. Hierbei ist grds. der Wert der vom Vorhabenträger zu übernehmenden Leistungen maßgebend.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 6. Gebühren

Rz. 32 Die Gebühren des Rechtsanwalts für einen Antrag auf Änderung ergeben sich aus § 35 RVG i.V.m. § 23 Nr. 7 StBVV (siehe Rdn 15). Ein anschließendes Rechtsbehelfsverfahren ist nach § 17 Nr. 1a RVG eine andere Angelegenheit und nach Nr. 2301 RVG-VV abzurechnen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 267 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen:[285] aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 268 Diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Gebühren

Rz. 24 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 3100 RVG-VV. Der Gegenstandswert bemisst sich entsprechend dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.[32] Die Gerichte tendieren meist zu dem unteren Wert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / ee) Gebühren

Rz. 88 § 89 Abs. 3–7 AO sehen die Erhebung von Gebühren für den Antrag auf verbindliche Auskunft vor. Die Gebühr ist nach § 89 Abs. 4 AO im Grundsatz nach dem Gegenstandswert zu berechnen, d.h. der unmittelbaren steuerlichen Auswirkung in Gestalt der Differenz zwischen den Steuerbeträgen, die bei Anwendung der vom Antragsteller im Antrag vorgetragenen Rechtsauffassung und be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 8. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 9 Angesichts des im öffentlichen Recht oft einschlägigen Auffangstreitwerts von 5.000 EUR (§ 52 Abs. 2 GKG) und der eher zurückhaltenden Wertbemessung des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit[15] bietet es sich gerade hier dringend an, Vergütungsvereinbarungen zu schließen. Nach § 80 Abs. 3 S. 2 VwVfG sind die gesetzlich festgelegten (also nicht die vereinbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren

Rz. 238 Der Streitwert der Revisionsinstanz richtet sich gem. § 52 GKG nach den Anträgen des Revisionsklägers. Die Gerichtsgebühren ergeben sich für Revisionen aus der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG (KV Nr. 6120 ff.). Es entstehen also üblicherweise für das Verfahren gem. Nr. 6120 GKG-KV fünf Gerichtsgebühren. Bei Rücknahme oder Erledigung der Hauptsache vor Eingang der Revision...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Planfeststellungsrecht / XXIV. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 84 Für die Vertretung im Planfeststellungsverfahren erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach §§ 2 Abs. 1 u. 2, 17 Nr. 1 RVG i.V.m. Nr. 2100 ff. RVG-VV. Unabhängig vom Ausgang des Planfeststellungsverfahrens sind – da keine Anspruchsgrundlage existiert – für den Mandanten die angefallenen Gebühren nicht erstattungsfähig. Insbesondere kommt auch – da gegen Planfeststellungsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / III. Gebühren des Rechtsanwalts im Bußgeldverfahren

Rz. 480 Ähnlich wie im Strafverfahren richten sich die anwaltlichen Gebühren im Bußgeldverfahren nach dem RVG-Vergütungsverzeichnis.[242] Die Gebührentatbestände für die Vertretung in Bußgeldangelegenheiten sind in Teil 5 RVG-VV geregelt. Anders als strafrechtliche Gebühren unterscheiden diese nicht nach dem mit der Sache befassten Gericht, sondern sie orientieren sich nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / d) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 278 Siehe Nr. 1810 ff., Nr. 1820 ff. GKG-KV. bb) Anwaltsgebühren Rz. 279 Für die Tätigkeit im sofortigen Beschwerdeverfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 RVG-VV sowie ggf. eine 0,5 Terminsgebühr gem. Nr. 3513 RVG-VV. Für die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt, dessen Tätigkeit sich hierauf beschränkt, eine 0,5 Verfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 256 Die allgemeine Verfahrensgebühr ist eine 4,0 Gebühr, Nr. 1220 GKG-KV. Diese reduziert sich nach Maßgabe der Tatbestände der Nr. 1221–1223 GKG-KV auf eine 1,0 bis 3,0 Gebühr. bb) Anwaltsgebühren Rz. 257 Im Berufungsverfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr auf eine 1,6 Gebühr, Nr. 3200 RVG-VV. Grds. darf der Berufungsbeklagte unmittelbar nach Einlegun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 56 Das Bewilligungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Wird das Prozesskostenhilfegesuch abgelehnt, hat der Antragsteller eventuell entstandene Auslagen nach § 28 Abs. 3 GKG zu tragen. b) Anwaltsgebühren Rz. 57 Gem. Nr. 3335 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist gem. § 15 Abs. 2 RVG im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 10. Gebühren

Rz. 34 Die Rechtsanwaltsgebühren ergeben sich aus § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 3100 ff. RVG-VV. Die Höhe des Streitwerts von Verwaltungsstreitsachen entnimmt die Praxis dem "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit".[33] Der Streitwert ist mit Klageeinreichung gem. § 61 GKG anzugeben. Mit Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist seit dem 1.7.2004 die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 207 Keine besonderen Gerichtskosten. b) Anwaltsgebühren Rz. 208 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 RVG gehört die Bestimmung des zuständigen Gerichts zum Rechtszug; somit entstehen keinerlei gesonderten Gebühren. Wenn der Anwalt nicht als Prozessbevollmächtigter tätig wird, entsteht eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtsgebühren Rz. 227 Es fallen keine besonderen Gerichtsgebühren an. bb) Anwaltsgebühren Rz. 228 Es fällt eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV an, wenn der Anwalt nicht bereits vorher in derselben Instanz tätig war; ansonsten gehört der Antrag auf Wiedereinsetzung zum Rechtszug und ist mit den dortigen Gebühren abgegolten. Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 7. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 174 Seit der Gebührenrechtsnovelle von 1994 hat ein Versäumnisurteil nicht mehr zur Folge, dass sich die Gerichtsgebühr reduziert, Nr. 1211 GKG-KV.[134] b) Anwaltsgebühren Rz. 175 Gem. Nr. 3105 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt für den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils eine 0,5 Terminsgebühr. Eine Reduzierung der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 143 Bei Erlass eines Verzichtsurteils reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, Nr. 1211 GKG-KV. b) Anwaltsgebühren Rz. 144 Bei Verzicht des Klägers auf den Klageanspruch und den hierauf erklärten Antrag auf Klageabweisung erhalten die beteiligten Anwälte jeweils eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3105 RVG-VV.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 6. Weiteres Verfahren, Kosten und Gebühren

Rz. 185 Es gelten die Ausführungen zur Anfechtungsklage (siehe Rdn 139 ff.) entsprechend.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / II. Gebühren und Kosten

1. Gerichtskosten Rz. 72 Für das Mahnverfahren fällt eine 0,5-Gebühr gem. Nr. 1100 GKG-KV an. Diese wird auf eine eventuell später anfallende Gebühr bei Durchführung des streitigen Verfahrens angerechnet, Nr. 1210 GKG-KV. 2. Anwaltsgebühren Rz. 73 Der Anwalt des Antragstellers erhält für seine Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eine 1,0 Verfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / II. Kosten und Gebühren

1. Gerichtskosten Rz. 244 1,0 Gebühr gem. Nr. 1610 GKG-KV zzgl. eventueller Auslagen, wie z.B. die Kosten des Sachverständigen. 2. Anwaltsgebühren Rz. 245 Es fällt eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV und ggf. eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV sowie eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV an. Gem. Vorbemerkung 3 Abs. 5 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Gebühren und Kosten

a) Gerichtsgebühr Rz. 283 Bei Verwerfung der Gehörsrüge beträgt die Gerichtsgebühr 50 EUR gem. Nr. 1700 GKG-KV. b) Anwaltsgebühren Rz. 284 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 5 RVG gehört die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Instanz. Durch die am 1.8.2013 neu eingefügte Nr. 3331 RVG-VV besteht bei einem Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 100 Urkundenprozess und Nachverfahren werden gebührenrechtlich als eine Instanz behandelt. bb) Anwaltsgebühren Rz. 101 Urkundenverfahren und Nachverfahren sind besondere Angelegenheiten. Die im Urkundenprozess anfallende Verfahrensgebühr wird angerechnet, Nr. 3100 RVG-VV.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / c) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 157 Bei einer Erledigungserklärung nach § 91a ZPO reduziert sich die Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 GKG-KV auf eine 1,0 Gebühr, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Parteien über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer Partei folgt, es sei denn, dass bereits ein andere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 163 Beim Abschluss des Vergleichs ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, soweit nicht bereits ein Urteil vorausgegangen ist, Nr. 1211 GKG-KV. Soweit weitere Ansprüche miteinbezogen werden, die bisher nicht Gegenstand des Rechtsstreits waren, entsteht eine zusätzliche 0,25-Gebühr, Nr. 1900 GKG-KV. b) Anwaltsgebühren Rz. 164 Durch den Vergleichs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / a) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 149 Bei Erlass eines Anerkenntnisurteils reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, Nr. 1211 GKG-KV. Dies soll jedoch nicht gelten bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast.[118] bb) Anwaltsgebühr Rz. 150 Bei Anerkenntnis fällt eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV für beide beteiligten Anwälte an. Somit entstehen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 266 Es fällt eine 5,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 1230 GKG-KV an, die sich nach Nr. 1231–1232 GKG-KV auf eine 1,0–3,0 Gebühr reduzieren kann. bb) Verfahren für die Zulassung der Sprungrevision Rz. 267 Soweit der Antrag abgelehnt wird, eine 1,5 Gebühr gem. Nr. 1240 GKG-KV, die sich gem. Nr. 1241 GKG-KV auf eine 1,0 Gebühr reduzieren kann. cc) Anwaltsgebühren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 45 Das Verfahren sowohl der Streitwertfestsetzung als auch der Streitwertbeschwerde ist gem. § 68 Abs. 3 GKG gerichtsgebührenfrei. Allerdings können gem. KV 9000 ff. GVG die Auslagen einer nicht begründeten Beschwerde anfallen. b) Anwaltsgebühren Rz. 46 Im Allgemeinen sind die Änderungen im RVG und RVG-VV durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zu beach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / 4. Gebühren

a) Registergebühren Rz. 48 Die Gebühr für die Eintragung der Zweigniederlassung bemisst sich nach § 58 Abs. 2 GNotKG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis der HRegGebVO. Z.B. beträgt die Gebühr für die Errichtung einer Zweigniederlassung eines Einzelkaufmannes 40 EUR (Gebührenverzeichnis Nr. 1200). b) Kosten Notar und Rechtsanwalt Rz. 49 Der Gebührenberechnung ist der Geschäftswert de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 9. Gebühren; Anwaltsvergütung

Rz. 93 Für Amtshandlungen der Kommission im Kartellverwaltungsverfahren werden keine Gebühren erhoben. Soweit die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten tätig werden, können diese nach innerstaatlichem Recht Gebühren erheben. Aufgeführte Amtshandlungen der deutschen Kartellbehörden können Gebührenansprüche nach § 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GWB auslösen. Die Anwaltsvergütung folgt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / 10. Kosten und Gebühren

Rz. 262 In Führerscheinangelegenheiten können unterschiedliche Kosten entstehen, zum einen können Kosten für eine Begutachtung entstehen, zum anderen können Kosten durch die Verwaltungsgebühren bzw. Anwaltsgebühren entstehen. Unter dem Begriff "Gebühren in Führerscheinangelegenheiten" ist der Betrag zu verstehen, der von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben wird. Die Erhebung sol...mehr