Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einmaligkeit der Gebühren

1. Grundsatz Rz. 11 Die Vorschrift des Abs. 1 stellt im Zusammenhang mit der des Abs. 2 den Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren auf. In derselben Angelegenheit kann jede Gebühr grundsätzlich nur einmal ausgelöst werden. Die Konsequenz hieraus ist, dass den Gebühren ein Pauschalcharakter zukommt, dass sie also innerhalb derselben Angelegenheit im Rahmen ihres Abgeltungsber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Die einzelnen Gebühren

1. Keine Grundgebühr (VV Vorb. 4.1.4) Rz. 16 Eine Grundgebühr (VV 4100) erhält der Anwalt im Wiederaufnahmeverfahren nicht.[10] Die Grundgebühr ist nach VV Vorb. 4.1.4 ausdrücklich ausgeschlossen. Die ansonsten durch die Grundgebühr abgegoltenen Tätigkeiten, also die Einarbeitung, erste Akteneinsicht, Gespräche mit dem Auftraggeber etc., werden im Wiederaufnahmeverfahren durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Weitere Gebühren

I. Terminsgebühr Rz. 503 Zur Terminsgebühr VV 3310 in der Vollstreckung wird auf die Erl. zu VV 3310 verwiesen. II. Einigungsgebühr, VV 1000 1. Überblick über die Problematik Rz. 504 Im Zwangsvollstreckungsverfahren kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen, weil die Einigungsgebühr in VV Teil 1 Allgemeine Gebühren geregelt ist und nach VV Vorb. 1 die Gebühren dieses Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr Rz. 12 Die Verfahrensgebühr entsteht mit dem Gebührensatz von 0,75 bei jeder auftragsgemäßen Tätigkeit im Verfahren ab Entgegennahme der Information, unabhängig vom Umfang der Tätigkeit (Pauschalgebühr), VV Vorb. 3 Abs. 2. Die vorzeitige Beendigung des Auftrags führt unter den in VV 3337 genannten Voraussetzungen zur Ermäßigung auf eine 0,5-Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr a) Entstehung und Höhe Rz. 6 Für die Vertretung in dem gesamten – gerichtlichen und/oder außergerichtlichen – Verteilungsverfahren erhält der Anwalt eine 0,4-Verfahrensgebühr. Wird der Anwalt nicht im gesamten Verfahren tätig, sondern nur teilweise, führt dies nicht zu einer Reduzierung der Gebühr. Ebenso tritt keine Kürzung der Gebühr ein, wenn das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

a) Erstinstanzliches Verfahren aa) Verfahrensgebühr (VV 3334) Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt sich die An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Gebühren

1. Grundgebühr Rz. 30 Neben der Verfahrensgebühr fällt immer die Grundgebühr (VV 4100) an, da das vorbereitende Verfahren das früheste Stadium ist, in dem der Anwalt als Verteidiger beauftragt werden kann. Hier muss also zwangsläufig die Grundgebühr entstehen, die die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abdeckt. 2. Terminsgebühr Rz. 31 Daneben können auch Terminsgebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Die Gebühren

1. Wertgebühren a) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Weitere Gebühren

1. Terminsgebühr, VV 3402 Rz. 60 Der Verkehrsanwalt kann neben der Gebühr nach VV 3400 auch eine Terminsgebühr nach VV 3401, 3402 i.V.m. VV 3104 verlangen, wenn er den zusätzlichen Einzelauftrag erhalten hat, an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 teilzunehmen. Es liegen dann zwei verschiedene Einzelaufträge vor. VV Vorb. 3.4 steht dem Anfall der Terminsgebühr daher nicht e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3200 Rz. 257 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzelheiten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren

1. Allgemeines Rz. 12 Wurde unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ein wirksamer Vergleich geschlossen oder eine Einigung i.S.v. VV 1000 oder eine Erledigung i.S.v. VV 1002 erreicht, so erhält der Rechtsanwaltmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Höhe der Gebühren

1. Wahlanwalt Rz. 10 Im Revisionsverfahren entsteht die Verfahrensgebühr für den Wahlanwalt nach VV 4130 in Höhe von 130 EUR bis 1.221 EUR; die Mittelgebühr beträgt 676,50 EUR. Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich der Gebührenrahmen gemäß VV 4131 auf 132 EUR bis 1.526 EUR; die Mittelgebühr beträgt 829 EUR. 2. Gerichtlich bestellter oder beigeordnet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren

aa) Grundsatz Rz. 55 Soweit der Anwalt antragsberechtigt ist, soweit er also in einem gerichtlichen Verfahren tätig geworden ist, kann er die gesetzlichen Gebühren festsetzen lassen. Festsetzbar sind danach grundsätzlich alle gesetzlichen Gebühren, soweit sie im Verfahren angefallen sind. Auf die Erstattungsfähigkeit der Gebühren kommt es nicht an. bb) Einzelfälle Rz. 56 Abrate...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / II. Die Gebühren

1. Einstweilige Anordnung vor dem erstinstanzlichen Gericht Rz. 199 Die Gebühren richten sich auch hier nach VV Teil 3. Im erstinstanzlichen Verfahren gelten also wiederum die VV 3100 ff. Rz. 200 Soweit sich das Anordnungsverfahren für den Anwalt vorzeitig erledigt, also bevor er einen Antrag oder einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht oder einen gerichtlichen Termin w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gebühren

1. Geschäftsgebühr Rz. 15 Der Anwalt erhält in den Verfahren nach VV 2303 eine 1,5-Geschäftsgebühr. Im Gegensatz zur Geschäftsgebühr nach VV 2300 handelt es sich um eine Festgebühr, ein Ermessensspielraum oder eine Schwellengebühr besteht nicht. Die 1,5-Gebühr entsteht daher auch, wenn die Tätigkeit weder umfangreich noch schwierig war. Rz. 16 Die Gebühr entsteht mit der Entge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren des Verfahrensbevollmächtigten

I. Überblick Rz. 85 Die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten ist unabhängig von der des Terminsvertreters. Der Verfahrensbevollmächtigte kann unabhängig von den Gebühren des Terminsvertreters die Gebühren der VV 3100 ff. und VV 1000 ff. zuzüglich der Auslagen nach VV 7000 ff. in eigener Person verdienen. Im Gegensatz zur BRAGO erhält er allerdings für die Übertragung der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Gebühren und Auslagen

1. Festsetzungsverfahren a) Gebühren und Auslagen Rz. 338 In § 19 Abs. 2 S. 5 BRAGO hieß es, dass der Anwalt im Verfahren über den Antrag keine Gebühr erhält. Diese Vorschrift war zum Teil sinnlos, zum Teil falsch und ist nunmehr aufgehoben worden. Soweit der Anwalt sich im Festsetzungsverfahren selbst vertritt, kann selbstverständlich keine Gebühr entstehen, da der Anwalt mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Die Gebühren (S. 1)

1. Überblick Rz. 2 Nach S. 1 gelten in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 entsprechend. 2. Verfahrensgebühr, VV 3206 Rz. 3 Der Anwalt erhält zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 4 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebühren

Rz. 4 Die Vorschrift enthält keine Regelung hinsichtlich der in dem Ausschlussverfahren entstehenden Rechtsanwaltsgebühren. Diese ergeben sich sowohl für den Anwalt des Antragstellers als auch für den des Antragsgegners aus den allgemeinen Vorschriften, sodass für das erstinstanzliche Verfahren vor dem LG die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 entstehen (VV 3100 ff.; vgl. V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitwertunabhängige Gebühren

Rz. 38 Wird das Einvernehmen für ein Verfahren hergestellt, in dem sich die Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert richten, also insbesondere bei einem Einvernehmen für ein Strafverfahren oder ein sozialgerichtliches Verfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1, erhält der Einvernehmensanwalt ebenfalls eine Geschäftsgebühr in Höhe der Gebühr, die ihm zustünde, wenn er als Bevollmächtigte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Entstandene Gebühren in voller Höhe

Rz. 11 Soweit Gebühren entstanden sind (Anspruchsvoraussetzungen siehe § 45 Rdn 30 ff.), darf der Anwalt sie in voller Höhe geltend machen.[10] Der Vorschussanspruch besteht in demselben Umfang wie der Erfüllungsanspruch.[11] Insbesondere dann, wenn ein Vorschuss nur für bereits verdiente Gebühren verlangt werden kann, erscheint es angemessen, dass dem Anwalt der Gesamtbetra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 39 Der Fünfte Abschnitt der StBVV befasst sich in den §§ 32 bis 39 mit den Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Rz. 40 Dabei sieht § 33 StBVV die monatliche Gebühr für die Übernahme von Buchführungsarbeiten vor. Übernimmt der Berater die Erstellung der Buchführung einschließlich des Kontierens, ergibt sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sonstige Gebühren

Rz. 20 Da die Geschäftsgebühr das gesamte Verfahren abdeckt, fällt folglich keine zusätzliche Terminsgebühr für eine Teilnahme an einer Güteverhandlung oder einem anderen Termin an,[31] zumal eine Terminsgebühr im Rahmen von Tätigkeiten nach Teil 2 ohnehin nicht entstehen kann. Rz. 21 Neben der Geschäftsgebühr kann der Anwalt eine Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. verdienen. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Besonderheiten bei der Anrechnung von Gebühren (Abs. 2)

Rz. 54 § 35 Abs. 2 ordnet an, dass Gebühren, die nach der StBVV (§§ 23, 24 und 31) durch einen Rechtsanwalt abgerechnet worden sind, als Geschäftsgebühr im Sinne dieser Vorschrift einzustufen sind und ggf. einer Anrechnung unterliegen. Schließt sich bspw. an die Erstellung einer Steuererklärung (Abrechnung nach StBVV) durch den Rechtsanwalt die Vertretung des Mandanten in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 46 Der Anwalt ist berechtigt, seinen Vorschuss nach der Höhe aller voraussichtlich anfallender Gebühren zu berechnen. Die Berechnung der möglicherweise anfallenden Gebühren muss also die Kalkulationsgrundlage für den Vorschuss sein. Rz. 47 Soweit Gebühren bereits angefallen sind, also soweit deren Tatbestände erfüllt, aber noch nicht fällig sind, kann in deren Höhe immer ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / B. Aufbau der Gebühren

Rz. 7 Die Gebühren des Verteidigers im Revisionsverfahren sind ebenfalls in Unterabschnitt 3 geregelt. Die Gebührentatbestände entsprechen vom Aufbau her dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren sowie dem Berufungsverfahren. Im Gegensatz zu den erstinstanzlichen Gebühren und der Vorgänger-Vorschrift (§ 86 BRAGO) sind die Gebühren im Revisionsverfahren nicht (mehr) nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Weitere Gebühren

Rz. 16 Neben der Gebühr nach VV 4146, 1. Alt. können weitere Gebühren anfallen, soweit der Anwalt weitere Tätigkeiten ausgeübt hat, die für einen Prozessbevollmächtigten über den Anwendungsbereich der VV 3100 ff. hinausgehen würden. So kann insbesondere eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003 entstehen.[15] Rz. 17 Muss anschließend die Entscheidung vollstreckt werden, sind di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren

Rz. 11 Bei der Gebühr nach VV 2200 handelt es sich um eine (Teil-)Erfolgsgebühr. Die vollen Gebühren nach VV 2200 entstehen nur, wenn das Einvernehmen auch hergestellt wird. Kommt es nicht zum Einvernehmen, erhält der Anwalt nur eine geringere Vergütung nach VV 2201. Rz. 12 Die Vorschriften der VV 2200, 2201 sehen zwei Gebührentatbestände vor: In VV 2200 ist die Vergütung ger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Selbstständigkeit der Gebühren

Rz. 46 Mit Abs. 1 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Gebühren, die aufeinander anzurechnen sind, zunächst einmal völlig unabhängig voneinander selbstständig entstehen, und zwar in voller Höhe. Rz. 47 Ist zunächst eine Gebühr entstanden und entsteht später eine weitere Gebühr, auf die die erste Gebühr anzurechnen ist, dann führt dies also entgegen der früheren Rspr. des BG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Gebühren

Rz. 11 Da die Grundgebühr "neben der Verfahrensgebühr" entsteht, wie der Gesetzgeber jetzt mit dem 2. KostRMoG klargestellt hat, werden die Grund- und die erste Verfahrensgebühr immer zeitgleich ausgelöst, nämlich mit der Entgegennahme der Information. Die Grundgebühr kann niemals alleine anfallen. Daneben kommen dann noch die weiteren Gebühren nach VV Teil 6 Abschnitt 2 hinzu.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebühren bei Tätigkeiten nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3, 106 Abs. 2 ArbGG

aa) Verfahren über die Bestimmung der Frist nach § 102 Abs. 3 ArbGG Rz. 41 Wird das Arbeitsgericht wegen einer Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien des Tarifvertrages einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht nach § 102 Abs. 1 ArbGG die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn sich der Beklagte auf den Schiedsvertrag beruft. Nach § 102 Abs. 2 ArbGG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

Rz. 33 Hinsichtlich der anfallenden Gebühren kann auf die Kommentierung der Verfahren vor dem BVerwG und den Oberverwaltungsgerichten bzw. den Verwaltungsgerichtshöfen Bezug genommen werden, da hier ausnahmslos nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist (§ 3 Abs. 1 S. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 15 Abgeltungsbereich der Gebühren

Gesetzestext (1) Die Gebühren entgelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. (2) Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. (3) Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesondert berechne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Anrechnung von Gebühren

Rz. 189 Bei verschiedenen Angelegenheiten für Gebühren vorgesehene Anrechnungen (vgl. z.B. VV Vorb. 3 Abs. 4, Anm. zu VV 3305) gelten für die Dokumentenpauschale nicht. Aus der Gebührenanrechnung folgt auch nicht, dass die Beschränkung auf 100 Kopien pro Angelegenheit dann nicht gilt.[284]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zusätzliche Gebühren bei längeren Terminen

Rz. 72 Darüber hinaus ist bei der Terminsgebühr auch die Staffelung zu berücksichtigen, wenn der Termin mehr als fünf Stunden andauert oder mehr als acht Stunden. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält dann zusätzliche Gebühren nach VV 4110, 4111; VV 4116, 4117; VV 4122, 4123.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten

Gesetzestext (1) 1In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. 2In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Personen gehört; im Verfahren nach § 201 Absatz 1 d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 18 Für die anwaltliche Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG entstehen über VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die für das Revisionsverfahren geltenden Gebühren der VV 3208 (2,3-Verfahrensgebühr) und VV 3210 (1,5-Terminsgebühr).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

Rz. 27 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Der Anwalt erhält die Gebühren nach VV 3100 ff. Der Gebührentatbestand der VV 3334 ist unanwendbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 45 Fordert das Gericht vom Antragsgegner zunächst nur eine Anwaltstätigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren ein – üblicherweise eine Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers –, erhält der Antragsgegneranwalt dafür nur die Gebühr nach VV 3335.[53] Rz. 46 Ist eine Klage zwar anhängig, wird vom Gericht aber zunächst nur der gleichzeitig eingereichte Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren nach VV 4143, 4144

Rz. 12 Ist der Anwalt sowohl in der Strafsache selbst tätig – sei es als Verteidiger oder als Vertreter des Privat- oder Nebenklägers – als auch hinsichtlich der im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Ansprüche, so erhält er für den strafrechtlichen Teil die Gebühren nach den VV 4100 ff.; insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Darüber hinaus erhält er für seine Tätig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit, Abgeltungsbereich der Gebühren

Rz. 9 Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich in mehrere Verfahrensabschnitte, die jeweils eigene Gebührenangelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 darstellen und für die jeweils eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist. Es handelt sich ummehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenüberstellung der verdienten Gebühren – Umfang des Verlustes

Rz. 20 Soweit Gebühren oder Auslagen doppelt angefallen sind, muss der erste Anwalt bei einem von ihm verschuldeten Anwaltswechsel immer zurückstehen.[30] Das gilt allerdings nur für Gebühren und Auslagen, die ohne Anwaltswechsel lediglich einmal hätten anfallen können (vgl. § 15 Abs. 2). Hätten sie indes auch dann nebeneinander Bestand, wenn es bei der ersten Beiordnung geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebühren des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 28 Im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen die Gebühren der VV 3100 ff. Abgesehen von der Anrechnung nach VV Vorb. 3 Abs. 4 hat das Verfahren keinen Einfluss auf die Gebühren des nachfolgenden Verfahrens vor dem Gericht. Rz. 29 Fraglich ist, ob für die Streitwertfestsetzung nach § 40 GKG auf den Zeitpunkt der Klageerhebung oder den des Schlichtungsantrags abzustellen ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Wiederaufnahmeverfahren und wiederaufgenommenes Verfahren, wenn sich die Gebühren nach VV Teil 4 oder Teil 5 richten (Nr. 13)

Rz. 56 Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG ist die frühere Nr. 12 zur Nr. 13 aufgerückt, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden sind. Auf ältere Rechtsprechung zu dieser Nr. kann daher zurückgegriffen werden. Rz. 57 Nr. 13 betrifft das förmliche Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen nach den §§ 359 ff. StPO und in Bußgeldsachen nach § 85 OWiG i.V.m. den §§ 359 ff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 41 Wird der Anwalt beauftragt, gegen den Kostenansatz vorzugehen, oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite eingeleiteten Verfahren, so erhält er eine gesonderte Vergütung (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Insoweit ist in § 18 Abs. 1 Nr. 3 jetzt klargestellt, dass Erinnerungen in der Kostenfestsetzung immer eigene Angelegenheiten darstellen, auch wenn keine Entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 136 Die Höhe des Gebührensatzes richtet sich nach der Gebühr, die der Rechtsmittelanwalt verdient. Legt er das Rechtsmittel ein, so entsteht auch dem übersendenden Anwalt eine volle Gebühr, höchstens jedoch 1,0; legt er das Rechtsmittel nicht ein, so entsteht für den Verkehrsanwalt ebenfalls nur die reduzierte Gebühr. Da in den meisten Fällen die reduzierte Gebühr im Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren

Rz. 46 Die Höhe der Geschäfts- und Verfahrensgebühren nach VV 4136 bis 4139 richtet sich nach den Verfahrensgebühren für den ersten Rechtszug, also nach den Verfahrensgebühren aus Unterabschnitt 3 (VV 4106, 4112, 4118). Hier ist also zunächst einmal nach der Zuständigkeit des Gerichts zu differenzieren. Der Gebührenrahmen bestimmt sich nach der Ordnung desjenigen Gerichts, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren und Auslagen

Rz. 338 In § 19 Abs. 2 S. 5 BRAGO hieß es, dass der Anwalt im Verfahren über den Antrag keine Gebühr erhält. Diese Vorschrift war zum Teil sinnlos, zum Teil falsch und ist nunmehr aufgehoben worden. Soweit der Anwalt sich im Festsetzungsverfahren selbst vertritt, kann selbstverständlich keine Gebühr entstehen, da der Anwalt mit sich selbst keinen Anwaltsvertrag schließen kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

Rz. 164 Betrifft die Beschwerde die Hauptsacheentscheidung des Aussetzungs- oder Anordnungsverfahrens, erhält der Anwalt die Gebühren der VV 3206 ff. Rz. 165 Der Anwalt erhält also zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3206 in Höhe von 1,6, die sich im Falle einer vorzeitigen Erledigung auf 1,1 ermäßigt (VV 3207). Bei mehreren Auftraggebern ist die Gebühr nach VV 1008...mehr