Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört

Rn. 37 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Entlastungsbetrag kann nur dann beansprucht werden, wenn zum Haushalt des StPfl mindestens ein Kind gehört. Der StPfl führt dann einen Haushalt, wenn er dessen Kosten im Wesentlichen trägt; dabei sind Beiträge des Kindes grds unschädlich, vgl FG Ha v 10.11.2006, 1 K 240/05, EFG 2007, 414; bestätigt durch BFH v 25.10.2007, III R 104/06, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vermutung für das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft, wenn die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des StPfl gemeldet ist (§ 24b Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 146 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ist eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des StPfl gemeldet, ist idR eine Haushaltsgemeinschaft anzunehmen. § 24b Abs 2 S 2 EStG enthält eine widerlegbare Vermutung (ausführlich dazu s Rn 51) für das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft sowie die gesetzliche Definition der Haushaltsgemeinschaft. Eine Haushaltsgeme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Besonderer permanenter LStJA für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI (§ 39b Abs 2 S 13–16 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 13–16 EStG ist ein besonderer permanenter LStJA für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI geregelt. Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 2 S 13 EStG kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag zulassen, dass ein besonderer permanenter LStJA vorgenommen wird, sofern (neben den Voraussetzungen gemäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Minderung bei Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags (§ 24a EStG) und des Betrags nach § 13 Abs 3 EStG

Rn. 89 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde an Abs 3 ein Satz 2 angefügt, wonach der Ausgleichsbetrag um den auf die Nebeneinkünfte entfallenden Teil des Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG zu kürzen ist. Dadurch soll eine doppelte Entlastung durch den Altersentlastungsbetrag vermieden werden. Nach § 46 Abs 3 S 2 Hs 1 EStG vermindert sich der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pflichten des ArbN und des ArbG im Zusammenhang mit dem Abrufverfahren (§ 39e Abs 4 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 4 S 1 EStG hat der ArbN jedem ArbG bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitzuteilen wie seine ID-Nr sowie der Tag der Geburt lauten (§ 39e Abs 4 S 1 Nr 1 EStG), ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 ESt; § 39e Abs 4 S 1 Nr 2 EStG) und ob bzw in we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Amtsveranlagung bei Nebeneinkünften über 410 EUR (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei unabhängig voneinander zu prüfende Alternativen. Zum einen die nicht dem LSt-Abzug zu unterwerfenden stpfl Nebeneinkünfte und zum anderen die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte. Danach sind StPfl, deren Arbeitslohn dem LSt-Abzug unterlegen hat, zu veranlagen, wenn sie neben dem Arbeitslohn no...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. LSt-Abzugsmerkmale als gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 39 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das LSt-Verfahren wird vom Prinzip der Maßgeblichkeit der LSt-Abzugsmerkmale bestimmt (so auch Fissenewert in H/H/R, § 39 EStG Rn 4 (August 2018)). § 39 Abs 1 S 4 EStG legt daher fest, dass sowohl die erstmalige Bildung der (elektronischen) LSt-Abzugsmerkmale als auch deren spätere Änderung eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. LSt-Abzugsmerkmale – Aufzählung (§ 39 Abs 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die LSt-Abzugsmerkmale stellen Informationen über den ArbN dar, die den ArbG in die Lage versetzen, den zutreffenden LSt-Abzug vorzunehmen. Die gemäß § 39 Abs 4 Nr 1–3 EStG zu bildenden LSt-Abzugsmerkmale sind die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und der Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV (§ 38b Abs 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Meldung des Kindes bei mehreren allein stehenden StPfl (§ 24b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ist das Kind bei mehreren allein stehenden StPfl gemeldet, steht der Entlastungsbetrag für denselben Monat nur einem StPfl zu. Eine Verdoppelung oder eine Aufteilung des Entlastungsbetrags ist auch dann ausgeschlossen, wenn das Kind bei Meldung mit dem Haupt- bzw mit dem Nebenwohnsitz bei beiden Elternteilen gemeldet und annähernd gleichwert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verlustabzug

Rn. 32 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die nach allg Grundsätzen ermittelten negativen Einkünfte, die nicht mit positiven Einkünften des VZ ausgeglichen werden konnten, werden in den Verlustabzug einbezogen. Der Verlustabzug ermöglicht die interperiodische steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, indem nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines VZ mit den positiven Einkünfte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 1 S 7 u 8 EStG aF (erstmals mit dem StandOG seit dem VZ 1994) und jetzt nach 10d Abs 1 S 5 u 6 EStG nF besteht die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag kann der Höhe nach und/oder bezogen auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Ermittlung des Freibetrags nach § 39a EStG als LSt-Abzugsmerkmal ( § 39 Abs 4 Nr 3 EStG, s § 39 Rn 50 (Mues)) stellt einen Feststellungsbescheid dar (§ 39 Abs 1 S 4 EStG, s § 39 Rn 13ff (Mues)). Wird dem Antrag des ArbN nicht vollständig entsprochen oder beantragt der ArbN die Erteilung eines Bescheids, hat das FA über seine Entscheidung e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Antrag auf Eintragung oder Änderung des Faktors (§ 39f Abs 3 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aus § 39f Abs 3 S 1 EStG ergab sich bis zum Jahr 2020 durch den Verweis auf § 39 Abs 6 S 3 u 5 EStG, dass Ehegatten bzw Lebenspartner beim FA im Laufe eines Kj nur einmal mit Wirkung ab Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats die Bildung oder Änderung eines Faktors als LSt-Abzugsmerkmal beantragen konnten, mit der Maßgabe, dass ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Form des Antrags und Zuständigkeit (§ 39a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39a Abs 2 S 1 EStG ist der Antrag iSd § 39a Abs 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und vom ArbN eigenhändig zu unterschreiben. Den Vordruck bestimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder (§ 51 Abs 4 Nr 1 Buchst c EStG). Der Antrag ist unzulässig, sofern er nicht die Formvorschriften erfüllt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Fünftelregelung bei außerordentlichen Einkünften als sonstiger Bezug (§ 39b Abs 3 S 9 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 3 S 9 EStG ist die LSt bei einem sonstigen Bezug iSd § 34 Abs 1 u Abs 2 Nr 2 u 4 EStG (außerordentliche Einkünfte, s Erläut zu § 34 (Graf)), in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Hinzurechnung zum maßgebenden Jahresarbeitslohn als Bemessungsgrundlage für die Jahres-LSt nach § 39b Abs 3 S 5 EStG nur zu eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundfreibetrag

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG wird auch als Nullzone bezeichnet. In diesem Steuerintervall bleibt das zvE steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist Ausprägung des dem fiskalischen Zugriff entzogenen Existenzminimums (s BVerfG BStBl II 1993, 413; vgl BFH BStBl II 1986, 902; 2001, 778; 2018, 96; auch s Rn 2). Dieses steuerliche Ex...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In sachlicher Hinsicht beschränkt sich die Norm auf das LSt-Abzugsverfahren durch den ArbG nach §§ 38–42g EStG, während für ein etwaiges späteres Veranlagungsverfahren des ArbN für ESt-Zwecke die Freibeträge keinerlei Bindungswirkung entfalten (BFH, BStBl II 1979, 650; 1985, 500; BFH/NV 2011, 802; Jungblut in Lademann, § 39a EStG Rz 4 aE (Okt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Technische Störung beim ELStAM-Abruf (§ 39c Abs 1 S 2 EStG Alt 1)

Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39c Abs 1 S 2 EStG Alt 1 hat der ArbG für den LSt-Abzug in Abweichung von dem Grundsatz des § 39c Abs 1 S 1 EStG die voraussichtlichen LSt-Abzugsmerkmale iSd § 38b EStG vorläufig für eine Dauer von höchstens drei Monaten zugrunde zu legen, wenn er die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abrufen kann. Als technische Störungen idS ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die bedeutsamsten Regelungen des § 46 EStG sind der Veranlagungszwang bei mehreren Dienstverhältnissen und bei Eintragung von Freibeträgen auf der Bescheinigung für den LSt-Abzug, die Veranlagung von Ehegatten und die Antragsveranlagung im Fall des § 46 Abs 2 Nr 8 u 9 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stellung des Verlustabzugs bei der Ermittlung des zvE

Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis einschließlich VZ 1998 war der Verlustabzug nach Berücksichtigung von SA, ag Belastungen und evtl Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude nach §§ 10f und 10g idF v 16.04.1997 vorzunehmen. Für Verlustabzugsbeträge aus VZ 1998 und früher galt dies weiterhin, s § 52 Abs 25 S 1 EStG aF. Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Widerlegbarkeit der Vermutung der Haushaltsgemeinschaft (§ 24b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 154 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die aufgrund der Meldung der anderen Person in der Wohnung des StPfl bestehende gesetzliche Vermutung der Haushaltsgemeinschaft ist nur in bestimmten Fällen widerlegbar, in anderen Fällen handelt es sich dagegen um eine nicht widerlegbare gesetzliche Vermutung. Bei eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften (ausführlich d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach st Rspr des BFH und des BVerfG BStBl II 1982, 717 mwN ist die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle für sich allein gerechtfertigt. Das Ehegattensplitting entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Art 3 Abs 1 GG; es unterstellt eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenlebender Eheleute. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2.2 Gewerbesteuer kann auf Einkommen angerechnet werden

Kommt es zu einer Gewerbesteuerpflicht, kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer des Influencers bis zu einer bestimmten Höhe angerechnet werden.[1] Dies ist maßgeblich abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bis zu einem Hebesatz von 422 % kann sich im Spitzeneinkommensteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag unter weiteren Voraussetzungen eine vollstä...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag (2021: 9.745 EUR (Einzelveranlagung), 19.490 EUR (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2021: 24.500 EUR) überschritten, unterliegt der Gew...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2 Steuerliche Relevanz der Einkünfte von Influencern

Sofern der Bereich der Liebhaberei sowie Freibeträge und Freigrenzen überschritten sind, ergeben sich Fragestellungen im Bereich der Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer und vor allem auch im internationalen Steuerrecht. Der Fokus soll im Folgenden auf der einkommensteuerlichen Komponente sowie im Besonderen auf ausgewählte Aspekte des internationalen Steuerrechts liegen. 2....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein privates Veräußerungsgeschäft bei der Veräußerung eines Mobilheims

Leitsatz Ein zuvor der Vermietung dienendes sogenanntes Mobilheim auf einem Campingplatz unterliegt als transportable Wohneinheit nicht dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietun...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil II... / 2. Anlage G

Die Anlage G wurde redaktionell auf den VZ 2020 fortgeschrieben und wie folgt geändert: Zeile 3: Es wurde ein Hinweis auf die ergänzende Abgabe der "Anlage Corona-Hilfen" angebracht. Zeile 22: Die Beschreibung zur Anrechnung von GewSt, welche aus mittelbaren Beteiligungen resultiert, wurde geändert, da ab 2020 die bisherige Übergangsregelung entfallen ist. Klarstellend wird da...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil II... / 1. Anlage KAP

Die Anlage KAP wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben. Im Weiteren haben sich inhaltliche Änderungen ergeben. Wichtige Änderungen: Aufgrund der Einfügung neuer Zeilen hat sich die Nummerierung der Zeilen insgesamt ab Zeile 9 geändert. Zeile 9: Die neue Zeile 9 ist "frei". Für 2020 erfolgen hier keine Eintragungen. Zeile 10: Die bisherige Zeile 8a (2019) wurde in Zeile 10 verscho...mehr

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Eigentumswohnungen im Ertra... / b) Gewerbliche Einkünfte

Aus dem Gemeinschaftsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft können auch gewerbliche Einkünfte (z.B. aus einer Photovoltaikanlage) erzielt werden. Der BFH[49] sieht dann in der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst eine Mitunternehmerschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Daher sind die gewerblichen Einkünfte gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber gegenü...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil II... / 2. Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben. Im Weiteren haben sich inhaltliche Änderungen ergeben. Wichtige Änderungen: Aufgrund der Einfügung neuer Zeilen hat sich die Nummerierung der Zeilen insgesamt geändert. Zeile 8: Die neue Zeile 8 ist "frei". Für 2020 erfolgen hier keine Eintragungen. Zeile 9: Die Eintragung in Zeile 10 dient der Geltendmachung eines Freib...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 548 Jeder getrenntlebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[917] Getrenntlebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn kei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen und sonstigen Vergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 480 Die Steuerbegünstigung[820] für Entlassungsentschädigungen erfordert eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Beendigungsmodalität wie Kündigung, Aufhebungsvertrag usw. sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung. Werden in dem Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 16 Als Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden gewährt:[27]mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG hat sich zu einer weit verbreiteten mittelständischen Gesellschaftsform entwickelt, da sie die Vorteile der nahezu unbeschränkten Gestaltungsfreiheit der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einer KG mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft verbindet. Darüber hinaus bietet sich die Re...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 251 Bei einem Arbeitgeberdarlehen überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis Kapital zur vorübergehenden Nutzung. Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb aufgrund einer Ausgleichsklausel erlischt, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bewertung (Satz 4)

Rz. 19 Zur Überprüfung, ob der Freibetrag (Rz. 13) überschritten wird, wie auch zur Bewertung des ggf. stpfl. Lohnzuflusses (Rz. 14) ist als Wert der Vermögensbeteiligung des Arbeitnehmers der gemeine Wert anzusetzen. Maßgebend ist § 9 BewG, wo der Begriff des gemeinen Werts legaldefiniert ist. Dabei kommt es auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Überlassung der Vermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Anteile i. S. d. § 17 EStG (S. 1 Buchst. c)

Rz. 35 Die Steuerfreiheit gilt sowohl für inländische als auch für ausl. Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG im Privatvermögen. Die Vorschrift gilt auch im Verlustfall.[1] Sie gilt auch für die Veräußerung von Bezugsrechten.[2] Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG wird vom stpfl. Teil abgezogen (§ 17 EStG Rz. 318). Die Steuerfreiheit gilt ab 2022 aber nicht für nicht kooperativ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1 Begünstigter Veräußerungspreis i. S. d. § 16 Abs. 2 EStG (Buchst. b S. 1)

Rz. 31 Begünstigt ist der Veräußerungspreis i. S. d. § 16 Abs. 2 EStG, soweit er auf Anteile an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG handelt (Rz. 14). Begünstigt ist auch der auf Organgesellschaften (Rz. 15) entfallende anteilige Veräußerungspreis. Die Steuerfreiheit gi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.4 Aufteilung der ESt-Schuld

Rz. 76 Da die vor der Eröffnung des Verfahrens entstandene Steuerschuld Insolvenzforderung ist, die anschließend durch die Handlungen des Insolvenzverwalters entstandene Steuerschuld jedoch Masseverbindlichkeit ist, ist eine Aufteilung der ESt-Schuld vorzunehmen.[1] Dabei kommt es nicht zu verschiedenen Veranlagungen, sondern es kommt allein eine verhältnismäßige Aufteilung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.9 GewSt im Insolvenzverfahren

Rz. 107 § 4 Abs. 2 GewStDV bestimmt ausdrücklich, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers die GewSt-Pflicht nicht berührt.[1] Der Gewerbebetrieb wird damit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht etwa beendet, sodass ein neuer Gewerbebetrieb entstünde. Vielmehr besteht eine Identität, die auch dazu führt, dass ein Verlustvort...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Steuerklassen und persönliche Freibeträge

Rz. 45 Zur Berechnung der Erbschaftsteuer werden die Erwerber in Steuerklassen gem. § 15 ErbStG eingeteilt. Jedem Stpfl. stehen innerhalb von zehn Jahren persönliche Freibeträge zu, innerhalb derer Schenkungen oder Erbfälle steuerfrei sind. Die Steuerklassen (§ 15 ErbStG) sowie die persönlichen Freibeträge des § 16 ErbStG stellen sich wie folgt dar:mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 5. Steuerbefreiungen/Freibeträge

Rz. 83 Sachliche Steuerbefreiungen werden nicht nur bei unbeschränkter, sondern auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt, soweit der Gesetzeswortlaut oder der Sinn der Vorschrift eine Anwendung bei der beschränkten Steuerpflicht ausschließt.[197] Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen gem. §§ 13a, 13b ErbStG zu richten....mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Sachliche Freibeträge

Rz. 43 § 13 ErbStG ist die zentrale Vorschrift für sachliche Steuerbefreiungen, welche einen umfassenden Katalog an Befreiungstatbeständen beinhaltet. Die wichtigsten Befreiungen sind nachfolgend dargestellt:mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Berücksichtigung früherer Erwerbe, § 14 ErbStG

Rz. 49 Zur Verhinderung von Progressionsvorteilen sieht § 14 ErbStG vor, dass innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile (Schenkungen, Erbfall) zusammenzufassen sind, indem dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe mit ihrem früheren Wert zugerechnet werden.[31] Zur Ermittlung der Steuer auf den Letzterwerb wird von der Steuer für den Gesamtbet...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Einkommensteuerrecht

Rz. 49 Bei Abgabe der Aufgabeerklärung liegt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG vor. Die Vorschrift behandelt die Betriebsaufgabe als fiktiven Veräußerungstatbestand und ermöglicht, die stillen Reserven als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 EStG) zu erfassen. Es kommt also zur Aufdeckung der stillen Reserven. Im Folgenden sind die Einkünfte des Verpächte...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (2) Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Rz. 174 Die Veräußerung eines ganzen Betriebs bzw. Teilbetriebs unterliegt ebenso wie die Betriebsaufgabe gemäß §§ 16, 34 EStG einer ermäßigten Besteuerung. Voraussetzungen hierfür sind,mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 4. Beispiele zur Schenkung eines Mitunternehmeranteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 57 Bei Schenkung eines Mitunternehmeranteils i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist zu beachten, dass gemäß § 10 Abs. 6 S. 4 und 5 ErbStG der Abzugsbetrag in Höhe des gewährten Verschonungsabschlags gekürzt wird. Demnach ist bei einer Regelverschonung für Betriebsvermögen von 85 % der kapitalisierte Nießbrauch mit 15 % zu berücksichtigen. Bei Inans...mehr