Kommt es zu einer Gewerbesteuerpflicht, kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer des Influencers bis zu einer bestimmten Höhe angerechnet werden.[1] Dies ist maßgeblich abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bis zu einem Hebesatz von 422 % kann sich im Spitzeneinkommensteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag unter weiteren Voraussetzungen eine vollständige finanzielle Entlastung von der Gewerbesteuer ergeben. Der damit verbundene Administrativaufwand bleibt hingegen bestehen. Selbst dann, wenn der Freibetrag von 24.500 EUR (für natürliche Personen und Mitunternehmer) nicht überschritten wird, ist zu beachten, dass dennoch eine Gewerbesteuererklärung einzureichen ist.

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