Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsmanagement

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Zwangsvollstreckung per Telefon

Rz. 279 Der gewöhnliche Gläubiger und sein Bevollmächtigter kommunizieren mit dem Schuldner und weiteren am Vollstreckungsverfahren rechtlich oder wirtschaftlich Beteiligten gewöhnlich schriftlich.[86] Dies hat zur Folge, dass der Schuldner oder der Dritte die Frage, ob sie antworten und was sie antworten, in Ruhe abwägen können. Auch gelingt so nicht immer eine Ansprache, d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 1. Einleitung

Rz. 27 Fehlt es dem Gläubiger an konkreten Informationen über vorhandenes Vermögen des Schuldners, stellt der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft und nicht mehr der Sachpfändungsauftrag die erste Vollstreckungsmaßnahme des Gläubigers dar. Anders verhält es sich, wenn konkrete körperliche Gegenstände des Schuldners bekannt sind, e...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 5. Auskünfte naher Angehöriger, Freunde, Geschäftspartner, Nachbarn oder (geschiedener) Ehegatten

Rz. 197 In der Vergangenheit möglicherweise nicht von jedem als "feine" angesehene, aber eine in der Praxis gängige und auch sehr effektive Form, Auskünfte über den Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners zu erhalten, sind Nachfragen bei Angehörigen,[61] Nachbarn, Geschäftsfreunden, Vermietern, Freunden, Bekannten oder Vereinskollegen[62] des Schuldners,mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / III. Folgen der gütlichen Einigung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 61 Der Zahlungsplan kann die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub oder – wie es der Regel entsprechen wird – die Tilgung durch regelmäßige oder unregelmäßige Teilleistungen umfassen. Es handelt sich um eine rein vollstreckungsrechtliche Maßnahme ohne materiell-rechtliche Wirkung. Insbesondere wird die Forderung nicht gestundet, so dass weder die Fälli...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / C. Informationsbeschaffung zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

Rz. 49 Das Informationsmanagement ist auch ein zentraler Faktor für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung. Sind Informationen vorhanden, die einen gezielten Vollstreckungszugriff ermöglichen, spart dies nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Der Zeitfaktor kann sich in einem unmittelbaren Vollstreckungsvorteil ausdrücken: Wer als erster eine Pfändung ausbringt, erhält den gesamt...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XII. Auskünfte bei Detekteien, Auskunfteien und Datenbanken

Rz. 170 Der Gläubiger kann auch durch die Einschaltung von Detekteien oder Auskunfteien oder durch die Nutzung kommerzieller Datenbanken Auskünfte über den Schuldner und dessen Vermögen einholen. Dabei kann der Auftrag unterschiedliche Funktionen erfüllen:mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / a) Auskunftsumfang

Rz. 43 Die Auskunftsbefugnisse der Träger der Rentenversicherungen als Auskunftsstellen sind in § 74a Abs. 2 SGB X geregelt. Danach dürfen zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Einzelfall auf Ersuchen des Gerichtsvollziehersmehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / III. Wiedervorlage als Druckmittel

Rz. 288 Die Vollstreckung ist für den Rechtsanwalt, das Inkassounternehmen oder den sonst vom Gläubiger Beauftragten von zwei widerstreitenden Polen[92] beherrscht. Auf der einen Seite ist der Gläubiger schon nach kurzer Zeit mit dem Erfolg der Titulierung seiner Forderung nicht (mehr) zufrieden. Sein wahres Interesse ist allein auf die Befriedigung der Forderung gerichtet, ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 9. Anwesenheit des Gläubigers bei der Pfändung

Rz. 263 Die ZPO sieht ein Recht des Gläubigers, bei einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen anwesend zu sein, nicht vor. Nach § 31 Abs. 7 GVGA kann der Gläubiger (oder ein bevollmächtigter Vertreter) verlangen, zur Zwangsvollstreckung hinzugezogen zu werden. Der Gerichtsvollzieher darf also den Gläubiger (bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter) nicht davon abhalten, der Durchsuchu...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 7. Auskunftsrechte

Rz. 30 In der Praxis des Forderungsmanagements machen insbesondere Auskunfts- und Rechnungslegung, bezogen auf gepfändete Ansprüche, besondere Schwierigkeiten. In der Zwangsvollstreckung verursachen die Vermögensauskunft und die Vermögensauskunft Dritter besondere Kosten. Hinweis Bei dem Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen soll es sich nach der Rechtsprechung des Bankens...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / bb) Beachtlichkeit der Schadensminderungspflicht

Rz. 235 Soweit die vorbeschriebenen Anspruchsgrundlagen einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach ergeben und der entstandene Schaden in Form der Inkassokosten der Höhe nach feststeht, muss geprüft werden, ob diese als Verzugsschaden auch in voller Höhe vom Schuldner zu ersetzen sind. Im Übrigen aber mit gleichem Inhalt ist § 13e RDG (früher § 4 Abs. 4 und 5 RDGEG) zur An...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / a) Einleitung

Rz. 213 Besondere Probleme wirft in der Praxis immer wieder die Frage auf, inwieweit Inkassokosten vom Schuldner zu erstatten sind. Aus einer hergebrachten Skepsis der rechtsberatenden Berufe und der Justiz gegenüber den aus dem kaufmännischen Berufsstand kommenden Inkassounternehmen resultiert, dass über die Erstattung der Inkassokosten regelmäßig gestritten werden muss. Di...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. S. auch Hinweise 5.1.19 der BStBK für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater.[1] Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[2] ei...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 12 Informationsbedarf über Forderungsmanagement

Immer mehr Kunden lassen sich immer mehr Zeit mit der Bezahlung ihrer Rechnungen. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind die Regel – totale Forderungsausfälle durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit der Kunden auch. Der Steuerberater als Unternehmer (und ausgebildeter Betriebswirt) kann und muss dem Gründer deutlich machen, dass von Anfang an das Forderungsmanagement ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1 Aufgaben und Bausteine des Forderungsmanagements

Die Aufgabe des Forderungsmanagements ist es, die Risiken zu reduzieren, die z. B. mit der Vergabe von Lieferantenkrediten verbunden sind. Dazu zählen alle Maßnahmen der Bearbeitung und Sicherung der Debitoren. Viele Informationen zum Schuldner können zum Teil kostenfrei auch über die Website des Bundesanzeigers[1] bzw. des Unternehmensregisters für Rechnungslegungsunterlagen...mehr

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Forderungsmanagement: Praktische Tipps für die Umsetzung im Unternehmen

Zusammenfassung Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungss...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.1 Bonitätsprüfung als vorbeugende Maßnahme

Die Bonitätsprüfung ist eine präventive Maßnahme und setzt vor Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung oder dem Abschluss eines Geschäfts mit einem Altkunden ein. Über potenzielle Kunden werden z. B. mithilfe von Wirtschaftsauskunfteien Informationen ermittelt wie Liquiditätsstatus, Umsatz, Zahlungsweise, Branche, Rechtsform (GmbH, OHG oder KG). Praktische Vorgehensweise bei der Bo...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.3 Debitorenbuchhaltung liefert wichtige Informationen

Die Debitorenbuchhaltung beginnt nach erfolgter Warenlieferung oder Erbringung der Dienstleistungen. Elementare Aufgaben sind: korrekte und zeitnahe Rechnungsstellung, Datenhaltung der Kunden, wie z. B. Adressen, Bankverbindung wegen Lastschrifteinzugsermächtigung, Kontrolle und Verwaltung der offenen Forderungen, wie Überwachung der Fälligkeiten. Die Debitorenbuchhaltung muss w...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 2 Verjährung von Forderungen: Die 3-Jahresfrist im Blick behalten

Jährlich gehen Millionenbeträge durch Nichtbeachtung der Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei immer der 31.12. eines jeden Jahres. Mit Ablauf des 31.12. verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Das bedeutet, dass sich nach Ablauf der gesetzlich festge...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.2 Online-Mahnantrag möglich

Zur Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids und zur Übertragung von Daten zwischen Antragstellern und den Mahngerichten kann von nicht anwaltlich vertretenen Gläubigern auch das Internet genutzt werden.[1] Mit dem Online-Mahnantrag können Antragsteller (Gläubiger) in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens eingeben; bei der Eingabe werden ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.1 Vor dem Antrag auf Mahnbescheid – Daten prüfen

Vor Beantragung eines Mahnbescheids sollte auch geprüft werden, ob eine genaue und korrekte Anschrift des Schuldners existiert oder ob er verzogen ist. Andernfalls kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden und bleibt wirkungslos. Man kann über die Post eine Anschriftenprüfung beantragen oder über das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitzes bzw. das Gewerbeamt ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.3 Amtsgericht erlässt den Mahnbescheid

Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt, erlässt das Amtsgericht (Mahngericht) des Antragstellers den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Der Schuldner kann nach Zustellung des Mahnbescheids gegen den vollständigen Anspruch oder aber einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch einlegen.[1] Die Frist...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 6 Zwangsvollstreckung bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.[1] Die Zwangsvollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher, der durch entsprechende Anträge, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden müssen, tätig wird. Da vielfältige Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen, empfiehlt es sich, zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ein...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 10 Forderungsausfälle drohen – Russland-Krieg gegen Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.4 Aufgrund Vollstreckungsbescheids kann der Gerichtsvollzieher tätig werden

Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.[1] Wichtig Wirkung des Mahnbescheids kann wegfallen Wird kein Widerspruch erhoben und beantragt der Antragsteller dann den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbe...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 4 Scoring – Vorsicht bei Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 31 BDSG [1] regelt, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Unzulässige Schufa-Einträge schaden dem Image des Gläubigers und verursachen weitere Kosten.[2] Bei fehlerhafter Einmeldung an die Schufa hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf gegen den Datenübermittler aus §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog i. V. m. Art. 6 Abs. DSGV...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 5 Klageverfahren – wenn der Schuldner reagiert

Legt der Schuldner entweder Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht.[1] Dieses wird auch durchgeführt, wenn ohne die vorherige Einleitung eines Mahnverfahrens gleich eine Klage eingereicht wird, weil der Schuldner die Forderung bestritten hat. Örtlich zuständig für da...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 7 Wertberichtigung einer Forderung: Umbuchung der gefährdeten Forderung

Sind Forderungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Ausfallrisiko behaftet, ist dem im Wege der Einzelwertberichtigung Rechnung zu tragen. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben. Bei der Bewertung von Forderungen gegenüber im Ausland ansässigen Schuldnern können neben der...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3 Außergerichtliche Mahnungen und gerichtliches Mahnverfahren: Wie richtig vorgegangen wird

Das Mahn- und Inkassowesen beschäftigt sich mit der Einbringung fälliger Forderungen und wird in das außergerichtliche Mahnwesen und das gerichtliche Mahnverfahren unterteilt. Grundsätzlich setzt das Mahnwesen bei Zahlungsverzug des Kunden ein. Die Leistung des Kunden muss zunächst fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden getroffe...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 8 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] ist auf alle nach dem 28.7.2014 geschlossenen Verträge und AGB anwendbar.[2] Es setzt die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 um. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Stromlieferungsverträge) ist das neue Recht anwendbar, soweit die Gegenleistung, für die ein Entgelt gefordert wird, nach dem Inkrafttreten de...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / Literaturtipps

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§ 20 Warenkreditversicherung / VIII. Erweiterte Vertragstypen der Kreditversicherung

Rz. 129 Die vorstehenden Ausführungen betreffen die "klassische" Warenkreditversicherung, die den Schwerpunkt des Geschäftes darstellt. In den vergangenen Jahren haben die Kreditversicherer ihre Angebotspalette – nicht zuletzt wegen ausländischer Wettbewerber und größerer Anforderungen beim Forderungsmanagement – erweitert. Rz. 130 Vergleichbar mit anderen Inkasso-Gesellschaf...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Eigentumsvorbehalt, § 2 Nr. 4 AVB

Rz. 31 Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei Warenlieferungen im Inland die Geltung des Eigentumsvorbehalts (§ 2 Nr. 4 AVB WKV).[16] Eine derartige Klausel ist keine "verhüllte Obliegenheit", sondern eine zulässige Risikobeschränkung.[17] Rz. 32 Grundsätzlich wird für deutsche Abnehmer der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt vo...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / I. Einleitung

Rz. 1 Neben dem Geldkredit, den Kreditinstitute vergeben, gibt es den Warenkredit, auch Lieferantenkredit genannt. Dabei räumt der Lieferant oder Dienstleister dem jeweiligen Kunden ein Zahlungsziel ein. Dieser dem Kunden zugestandene Vorteil beinhaltet für den Lieferanten/Dienstleister ein wirtschaftliches Risiko, weil nicht sicher ist, dass er zum vereinbarten Zeitpunkt se...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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FoVo 10/2024, Gründe für di... / Einführung

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungseinziehungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zahl...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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E-Rechnung: Umsetzung zeitn... / 5 Was Unternehmen jetzt tun müssen

Unternehmen müssen sich damit auseinandersetzen, wie Rechnungen künftig empfangen, erstellt und übermittelt werden können. Die Nutzung von Softwareunterstützung ist hierbei unerlässlich. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Softwareanbieter die zulässigen Rechnungsformate anbietet und die Anforderungen der GoBD erfüllt. Bei der Auswahl einer geeigneten Softwarelösun...mehr

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Der Autor

Frank-Michael Goebel ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Koblenz und dort u.a. Vorsitzender des Kostensenats. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht (u.a. Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Die Praxis des Beschwerderechts), zum Zwangsvollstreckungsrecht (Anwaltformulare Zwangsvollstreckungsrecht, Reform der Sachaufklärun...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Aufgaben

Rz. 29 Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen (Mobiliarzwangsvollstreckung) erfolgt durch Pfändung und Verwertung der gepfändeten Sachen durch den Gerichtsvollzieher. Dies ist aber nicht alleine die Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Er ist u.a. zuständig fürmehr

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Nachschuss-Beschluss: Verjä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann die Verjährung für Vor- und Nachschüsse beginnt. Hausgeld und Verjährung Die Ansprüche auf Zahlung von Hausgeld verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem das jeweilige Hausgeld fällig war (§ 199 Abs. 1 BGB). Der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG führt nicht ...mehr