Einführung
Zahlt ein Schuldner bei Fälligkeit nicht und gerät in Verzug, können Sie einen Verzugsschaden geltend machen. Umgekehrt müssen Sie möglicherweise selber Verzugszinsen zahlen, wenn Sie Ihrerseits mit einer Zahlung im Rückstand sind.
Um der zunehmend schlechten Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlicher Hand entgegenzuwirken, hat die EU eine Zahlungsrichtlinie erlassen. Wir zeigen Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie bei der Berechnung von Verzugszinsen achten müssen.
Die im Beitrag vorgestellte Excel-Musterlösung unterstützt Sie bei der Berechnung der Verzugszinsen.
1 Verzugszinsen
Verzugszinsen sind Zinsen, die von einem Schuldner, unabhängig von einem konkreten Schaden verlangt werden können, wenn dieser sich in Verzug befindet.
1.1 Unterschied zwischen Handels- und Verbrauchergeschäften
Verzugszinsen setzen sich aus einem sogenannten Basiszinssatz und einem Aufschlag zusammen. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Er ändert sich in der Regel jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres. Die Höhe des Aufschlags richtet sich danach, ob der Schuldner ein Privatmann oder ein Geschäftsmann ist:
- Ist der Schuldner Privatmann, handelt es sich um ein sogenanntes Verbrauchergeschäft. Hierbei wird ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Basiszinssatz angewandt.
- Handelt es sich beim Schuldner um einen Geschäftsmann, liegt ein Handelsgeschäft vor. Der Verzugszinssatz liegt seit dem 29.07.2014 um 9 Prozentpunkte (vorher 8 Prozentpunkte) über dem Basiszinssatz.
Handelsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören. Der Begriff "Unternehmen" schließt hier die freien Berufe mit ein.
Beispiel: Ein Unternehmer lässt für seine Mitarbeiter eine Küche im Bürogebäude einbauen. Hier liegt ein Handelsgeschäft vor.
Um ein Verbrauchergeschäft handelt es sich immer dann, wenn es ausschließl...