Verzugszinsen sind Zinsen, die von einem Schuldner, unabhängig von einem konkreten Schaden verlangt werden können, wenn dieser sich in Verzug befindet. Sie setzen sich aus einem sogenannten Basiszinssatz und einem Aufschlag zusammen. Der Basiszins wird im Internet unter http://basiszinssatz.de veröffentlicht.

Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt und ändert sich in der Regel jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres. Die Höhe des Aufschlags richtet sich danach, ob der Schuldner ein Privatmann oder ein Geschäftsmann ist.

Bei der Berechnung von Verzugszinsen wird die Effektivzinsmethode angewendet, die exakt die Anzahl Tage eines Jahres berücksichtigt. Dadurch ergeben sich für Schaltjahre und Nicht-Schaltjahre unterschiedliche Formeln.

Die Höhe der Verzugszinsen wird außerdem durch die Höhe der fälligen Forderung beeinflusst. Ob der Brutto- oder Nettorechnungsbetrag als Grundlage herangezogen wird, hängt von der Art der Besteuerung der Umsatzsteuer (Soll- oder Ist-Besteuerung) ab.

Bei Handelsgeschäften liegt der Verzugszinssatz aktuell bei 9 Prozentpunkten, bei Verbrauchergeschäften können 5 Prozentpunkte in Anrechnung gebracht werden.

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