Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsmanagement

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Forderungsmanagement: Prakt... / 5 Klageverfahren – wenn der Schuldner reagiert

Legt der Schuldner entweder Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht.[1] Dieses wird auch durchgeführt, wenn ohne die vorherige Einleitung eines Mahnverfahrens gleich eine Klage eingereicht wird, weil der Schuldner die Forderung bestritten hat. Örtlich zuständig für da...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.3 Amtsgericht erlässt den Mahnbescheid

Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt, erlässt das Amtsgericht (Mahngericht) des Antragstellers den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Der Schuldner kann nach Zustellung des Mahnbescheids gegen den vollständigen Anspruch oder aber einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch einlegen.[1] Die Frist...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 4 Scoring – Vorsicht bei Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 31 BDSG [1] regelt, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Unzulässige Schufa-Einträge schaden dem Image des Gläubigers und verursachen weitere Kosten.[2] Bei fehlerhafter Einmeldung an die Schufa hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf gegen den Datenübermittler aus §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog i. V. m. Art. 6 Abs. DSGV...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 7 Wertberichtigung einer Forderung: Umbuchung der gefährdeten Forderung

Sind Forderungen mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehenden Ausfallrisiko behaftet, ist dem im Wege der Einzelwertberichtigung Rechnung zu tragen. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben. Bei der Bewertung von Forderungen gegenüber im Ausland ansässigen Schuldnern können neben der...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 10 Forderungsausfälle drohen – Russland-Krieg gegen Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3 Außergerichtliche Mahnungen und gerichtliches Mahnverfahren: Wie richtig vorgegangen wird

Das Mahn- und Inkassowesen beschäftigt sich mit der Einbringung fälliger Forderungen und wird in das außergerichtliche Mahnwesen und das gerichtliche Mahnverfahren unterteilt. Grundsätzlich setzt das Mahnwesen bei Zahlungsverzug des Kunden ein. Die Leistung des Kunden muss zunächst fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden getroffe...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 8 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr[1] ist auf alle nach dem 28.7.2014 geschlossenen Verträge und AGB anwendbar.[2] Es setzt die EU-Richtlinie 2011/7/EU vom 16.2.2011 um. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Stromlieferungsverträge) ist das neue Recht anwendbar, soweit die Gegenleistung, für die ein Entgelt gefordert wird, nach dem Inkrafttreten de...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 6 Zwangsvollstreckung bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.[1] Die Zwangsvollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher, der durch entsprechende Anträge, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden müssen, tätig wird. Da vielfältige Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen, empfiehlt es sich, zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ein...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Europäische Verkehrsrechtstage

Bereits zum 22. Mal werden dieses Jahr die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Nachdem diese letztes Jahr erstmal wieder in Präsenz in Berlin stattgefunden haben, geht es dieses Jahr nach Prag. Das Spektrum deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, die derzeit in der europäischen Verkehrspolitik diskutiert werden. Eines der zentralen Themen ist das Internationale Forde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / c) Abtretung des Vergütungsanspruches

Rz. 65 Mit dem 8. StBerÄndG vom 08. 04. 2008 (BGBl. I 2008, 666) wurde die Möglichkeit der Abtretung von Honorarforderungen völlig neu gefasst. § 64 Abs. 2 StBerG lautet nunmehr: Zitat Die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Personenvereinigungen im Sinne des § 3 Nr. 1–3 und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften (§ 56) ist a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.1 Debitorenbuchführung bildet Geschäftsvorfälle mit Kunden ab

Debitoren (= Schuldner) sind aus Sicht des Unternehmers dessen Kunden, die bereits Ware, Dienstleistungen bezogen haben, aber die Gegenleistung (Zahlung) noch nicht erbracht haben. Der Unternehmer hat dann eine Forderung gegen den Kunden. Für jeden Kunden wird ein eigenes Debitorenkonto geführt (= Personenkonto). Buchungen erfolgen auf dem Debitorenkonto, wenn die Rechnung g...mehr

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FoVo 05/2023, ZPO ganz sicher

Musielak/Voit Zivilprozessordnung Kommentar, 20. Aufl. 2023 3.161 Seiten, 169 EUR ISBN 978-3-8006-7015-4 20 Auflagen in 24 Jahren. Ist es dann ein Klassiker oder noch ein Newcomer unter den Kommentaren zur Zivilprozessordnung? Der Autor dieser Rezension ist mit dem Kommentar jedenfalls "groß geworden" und nimmt es bis heute in der Praxis als angenehm wahr, dass der Kommentar ...mehr

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FoVo 05/2023, ZPO kurz und kompakt

Thomas/Putzo Zivilprozessordnung Kommentar, 44. Aufl. 2023 2.937 Seiten, 69,00 EUR ISBN 978-3-406-79581-7 In der Praxis gilt es manchmal, in kurzer Zeit eine erste Orientierung oder Sicherheit zu gewinnen. In diesem Kontext hat der von Thomas/Putzo begründete und von einem Autoren- und Herausgeberteam fortgeführten Kurzkommentar seinen Platz in der täglichen Arbeit gefunden. Ä...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Forderungsmanagement: Der r... / 3 Geltendmachung von Forderungen: Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

3.1 Bedeutung des gerichtlichen Mahnverfahrens Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung zu bekommen. Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht (z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen). Sinn macht das Mahnverfahren a...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11 Informationen zur Zwangsvollstreckung

3.11.1 Arrestverfahren Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzie...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3 Insolvenzgerichte

2.4.3.1 Informationsquellen/Handlungsempfehlungen Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Jeder kann hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Auf der Internetseite www.insolvenzbekannt...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2 Optimales Verhalten bei und nach Vertragsabschluss

1.2.1 Vertragsklarheit In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmer sich auf mündliche Auskünfte oder Zusagen des künftigen Vertragspartners verlassen, unzureichende Kenntnisse über ihren Auftraggeber haben (z. B. keine Information über die Rechtsform) und auch die mangelnde Vertretungsmacht des Gegenüber oft übersehen. Praxis-Tipp Die Checkliste unter Tz. 1.1.1 ist unbedi...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1 Informationsquellen über künftige Vertragspartner

Richtiges Forderungsmanagement beginnt bereits vor der Auftragserteilung, bei größeren Geschäften mit Abgabe eines Angebotes. Es ist unabdingbar, sich vor Vertragsschluss über den künftigen Vertragspartner zu informieren. Je höher das Auftragsvolumen und der möglicherweise daraus resultierende Verlust sein kann, desto umfassender müssen die Informationen gesammelt werden. Vor...mehr

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Forderungsmanagement: Der richtige Umgang mit Vertragspartnern und Schuldnern

1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liq...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3 Sicherheiten zugunsten des Verkäufers/Auftragnehmers

1.2.3.1 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen Der Verkäufer einer Ware verliert sein Eigentum in aller Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer, und mit der Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer zu diesem Zeitpunkt auf diesen übergeht. Dies ist unproblematisch, wenn der Kunde im Gegenzug bar bezahlt. Gefährlich ist, wenn die Übergabe der gekauften Sache und gleichzei...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2 Wichtige Informationen zum außergerichtlichen Mahnwesen

Bekanntermaßen – aber unverständlicherweise – gehen viele Unternehmer die Forderungseintreibung nur sehr ungern an, weil sie z. B. meinen, den Kunden dadurch zu verlieren. Falsches Warten kann aber letztlich den Verlust der Forderung bedeuten. Das Mahnwesen im Betrieb sollte eine Person übernehmen, die konsequent und gegenüber offensichtlichen Ausreden immun bzw. schlagferti...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3 Korrekte Rechnungsstellung/Zahlungsüberwachung

1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14 a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3 Androhung von Maßnahmen seitens des Gläubigers

2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung ei...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Allerdings sind es auch die Unternehmer s...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.4 Richtige Zuständigkeit des Mahngerichts

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht, an dem der Gläubiger seinen Geschäftssitz hat. Allerdings gibt es in jedem Bundesland ein zentrales Mahngericht, das nur Mahnsachen bearbeitet. (Beispiel: Hat der Unternehmer seinen Geschäftssitz in Frankfurt/Main (Hessen), werden Mahnbescheide zentral vom Amtsgericht Hünfeld, Hauptstr. 24, 36088 Hünfeld, bearbeitet). Pra...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.1 Checkliste vor/bei Vertragsabschluss

Vor dem Vertragsabschluss müssen folgende Punkte beachtet werden: Bei natürlichen Personen: Es ist zu klären, wer Vertragspartner ist, ein Ehepartner oder beide, Vornamen, Adresse; bei Minderjährigen sind die Zustimmung und die Daten der Eltern erforderlich Bei Kaufleuten: Einzelkaufmann oder GmbH, OHG, KG, AG sollten Vertragsverhandlungen nur mit dem gesetzlichen Vertreter /I...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.1 Vertragsklarheit

In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmer sich auf mündliche Auskünfte oder Zusagen des künftigen Vertragspartners verlassen, unzureichende Kenntnisse über ihren Auftraggeber haben (z. B. keine Information über die Rechtsform) und auch die mangelnde Vertretungsmacht des Gegenüber oft übersehen. Praxis-Tipp Die Checkliste unter Tz. 1.1.1 ist unbedingt abzuarbeiten, bevo...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.1 Handelsregister

Bei Überschuldung (§ 19 InsO) oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit (§§ 18, 17 InsO) [1] des Schuldners kann möglicherweise schon ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden sein. Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs (Einzelkaufmann, OHG, KG, GmbH, AG), wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in das Handelsregister ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.4 Antrag an das Gewerbeamt zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis

Das Gewerbeuntersagungsverfahren dient primär dem Schutz des Geschäftsverkehrs und nur mittelbar der Besteuerung.[1] Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftig...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.5 Form des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids

Der Erlass eines Mahnbescheids (Mahnverfahren: §§ 688 ff. BGB) kann nur mit einem offiziellen Formular beantragt werden; inzwischen ist es aber sehr einfach, online Mahnanträge über das Internet zu stellen (www.online-mahnantrag.de). Mit dem online-Mahnantrag können nicht anwaltlich vertretene Antragsteller in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens einge...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.3 Voraussetzungen für das Mahnverfahren

Der Schuldner muss sich in Zahlungsverzug befinden. Die Leistung des Kunden muss also fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Unternehmer und dem Kunden getroffenen Zahlungsabsprache. Ist kein Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart, so muss der Schuldner grundsätzlich unverzüglich zahlen, also wenn der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.7 Bearbeitung des Mahnbescheidsantrags seitens des Mahngerichts

Nach der Bearbeitung des Mahnantrags fordert das zentrale Mahngericht bei Antragsteller (Gläubiger) die Gerichtskosten an. Ist der Mahnantrag korrekt ausgefüllt, stellt das Mahngericht nach Geldeingang den Mahnbescheid dem Antragsgegner (Schuldner) zu. Mit der Information über die Zustellung des Mahnbescheids erhält der Gläubiger kurze Zeit später vom Mahngericht das Formular ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.1 Bedeutung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung zu bekommen. Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht (z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen). Sinn macht das Mahnverfahren aber nur dann, wenn der Schuldner sich voraussi...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.4 Zahlungsüberwachung und Verjährungsfalle

Mit der in den meisten Betrieben vorhandenen Software ist es kein Problem, sich Wiedervorlagen für Zahlungseingänge zu notieren (z. B. auch "Outlook"/Aufgaben). Eine andere Möglichkeit ist, dass sich der Unternehmer bzw. dessen Angestellte z. B. am 15. und am 30. eines jeden Monats die offene Postenliste aus der Buchhaltung zur Überprüfung vornimmt. Bei nicht zeitnaher Buchu...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.2 Vorgehensweise

Das Mahnverfahren kann der Unternehmer ohne anwaltliche Hilfe selbst betreiben, wenn er will. Praxis-Tipp Vor der Beantragung des Mahnbescheids empfiehlt sich unbedingt folgende Prüfung: Wurde dem Schuldner eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG ausgestellt? Eine fehlerhafte Rechnung berechtigt den Schuldner nämlich, die Zahlung zurückzuhalten und der Gläubiger ri...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.9 Kosten des Mahnverfahrens

Die Verfahrenskosten sind unterteilt in Gerichtskosten: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Forderung, die der Gläubiger geltend macht (siehe www.mahnung-online.de unter Mahnkosten). Auslagen des Antragstellers: Das sind alle Kosten, die der Gläubiger für die Beantragung des Mahnbescheids auslegen musste, wie Ausgaben für den Vordruck und das Porto für die Zusend...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.10 Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren kann seit dem 12.12.2006 durchgeführt werden. (Rechtsgrundlage ist die EG-Verordnung Nr. 1896/2006). Das Europäische Mahnverfahren ist eine zusätzliche Möglichkeit, seine Forderungen gegen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) durchzusetzen. Daneben bleibt das gewohnte nationale grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.2 Drohung mit Strafanzeige

Stellt der Unternehmer nach Lieferung von Ware fest, dass der Schuldner auch bei anderen Gläubigern bestellt und nicht bezahlt hat, kommt der Verdacht auf, dass der Schuldner bereits bei der Bestellung wusste, dass er den Kaufpreis nicht bezahlen kann oder will. In diesen Fällen des sog. "Eingehungsbetrugs" kann eine Strafanzeige oder die Drohung mit einer solchen angedacht ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4 Informationen über den Schuldner

Zahlt der Schuldner auch nach außergerichtlichen Mahnungen nicht, müssen zeitnah Auskünfte eingeholt werden, um zu prüfen, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt bzw. ob gegebenenfalls nur noch die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle infrage kommt. 2.4.1 Handelsregister Bei Überschuldung (§ 19 InsO) oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit (§§ 18, 17 InsO) [1] des Schuldners ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.3 Drohung mit SCHUFA-Eintrag

Die Ankündigung der Übermittlung an die SCHUFA ist nur dann von der gesetzlichen Hinweispflicht nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c BDSG a. F. gedeckt, wenn auch die Voraussetzungen der Übermittlung verdeutlicht werden, insbesondere dass der Betroffene die Forderung nicht bestritten haben darf.[1] Eine Datenübermittlung an die SCHUFA durch ein vom Gläubiger bevollmächtigtes Ink...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.2 Schuldnerverzeichnis

A § 5 SchuFV benennt, wer zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis berechtigt ist. Einsichtsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie alle öffentlichen Stellen. Die Vorschrift gibt den Inhalt des § 882f Satz 1 ZPO wieder. § 6 Abs. 1 SchuFV regelt die Einrichtung eines zentralen und länderübergreifenden elektronischen Informations- und Kommunikationssystems de...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.3 Auskunftsdateien – Creditreform u. a.

Die Creditreform Boniversum GmbH z. B. liefert ihren Mitgliedern Informationen über die Bonität von Privatpersonen. Sie unterhält dazu einen Datenpool, in dem ca. 46 Millionen Datensätze über Privatpersonen erfasst sind. Jedes Unternehmen, das Warenkredite gewerbsmäßig an Privatpersonen vergibt, kann auf diesen Datenpool zugreifen. Mitglieder erhalten sämtliche relevanten In...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr