Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsmanagement

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.1 Vertragsklarheit

In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmer sich auf mündliche Auskünfte oder Zusagen des künftigen Vertragspartners verlassen, unzureichende Kenntnisse über ihren Auftraggeber haben (z. B. keine Information über die Rechtsform) und auch die mangelnde Vertretungsmacht des Gegenüber oft übersehen. Praxis-Tipp Die Checkliste unter Tz. 1.1.1 ist unbedingt abzuarbeiten, bevo...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.3 Restrukturierungsbekanntmachungen

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz v. 22.12.2020 regelt die Möglichkeit für die vorinsolvenzliche Restrukturierung von Unternehmen.[1] Veröffentlichungen nach §§ 84 bis 88 ff. StaRUG (Restrukturierungssachen) sind erst ab dem 17.7.2022 vorgeschrieben. Entscheidet der Schuldner, dass das jeweilige Verfahren nicht öffentlich geführt werden soll, sind...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.1 Handelsregister

Bei Überschuldung (§ 19 InsO)[1] oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit (§§ 18, 17 InsO) [2] des Schuldners kann möglicherweise schon ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden sein. Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs (Einzelkaufmann, OHG, KG, GmbH, AG), wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch in das Handelsr...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.5 Form des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids

Der Erlass eines Mahnbescheids (Mahnverfahren: §§ 688 ff. BGB) kann nur mit einem offiziellen Formular beantragt werden; inzwischen ist es aber sehr einfach, online Mahnanträge über das Internet zu stellen (www.online-mahnantrag.de). Mit dem online-Mahnantrag können nicht anwaltlich vertretene Antragsteller in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens einge...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.3 Voraussetzungen für das Mahnverfahren

Der Schuldner muss sich in Zahlungsverzug befinden. Die Leistung des Kunden muss also fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Unternehmer und dem Kunden getroffenen Zahlungsabsprache. Ist kein Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart, so muss der Schuldner grundsätzlich unverzüglich zahlen, also wenn der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.9 Kosten des Mahnverfahrens

Die Verfahrenskosten sind unterteilt in Gerichtskosten: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Forderung, die der Gläubiger geltend macht (siehe www.mahnung-online.de unter "Mahnkosten"). Auslagen des Antragstellers: Das sind alle Kosten, die der Gläubiger für die Beantragung des Mahnbescheids auslegen musste, wie Ausgaben für den Vordruck und das Porto für die Zuse...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.10 Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren kann seit dem 12.12.2006 durchgeführt werden. (Rechtsgrundlage ist die EG-Verordnung Nr. 1896/2006). Das Europäische Mahnverfahren ist eine zusätzliche Möglichkeit, seine Forderungen gegen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) durchzusetzen. Daneben bleibt das gewohnte nationale grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.3 Drohung mit SCHUFA-Eintrag

Die Ankündigung der Übermittlung an die SCHUFA ist nur dann von der gesetzlichen Hinweispflicht nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) BDSG a. F. gedeckt, wenn auch die Voraussetzungen der Übermittlung verdeutlicht werden, insbesondere dass der Betroffene die Forderung nicht bestritten haben darf.[1] Eine Datenübermittlung an die SCHUFA durch ein vom Gläubiger bevollmächtigtes In...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.4 Zahlungsüberwachung und Verjährungsfalle

Mit der in den meisten Betrieben vorhandenen Software ist es kein Problem, sich Wiedervorlagen für Zahlungseingänge zu notieren (z. B. auch "Outlook"/Aufgaben). Eine andere Möglichkeit ist, dass sich der Unternehmer bzw. dessen Angestellte z. B. am 15. und am 30. eines jeden Monats die offene Postenliste aus der Buchhaltung zur Überprüfung vornimmt. Bei nicht zeitnaher Buchu...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.2 Drohung mit Strafanzeige

Stellt der Unternehmer nach Lieferung von Ware fest, dass der Schuldner auch bei anderen Gläubigern bestellt und nicht bezahlt hat, kommt der Verdacht auf, dass der Schuldner bereits bei der Bestellung wusste, dass er den Kaufpreis nicht bezahlen kann oder will. In diesen Fällen des sog. "Eingehungsbetrugs" kann eine Strafanzeige oder die Drohung mit einer solchen angedacht ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.2 Schuldnerverzeichnis

§ 5 SchuFV benennt, wer zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis berechtigt ist. Zur Einsicht berechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie alle öffentlichen Stellen. Die Vorschrift gibt den Inhalt des § 882f Satz 1 ZPO wieder. § 6 Abs. 1 SchuFV regelt die Einrichtung eines zentralen und länderübergreifenden elektronischen Informations- und Kommunikationssystems ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.3 Zahlungsfristen/Skonto als Anreiz

Sobald ein Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat, sollte die Forderung unverzüglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verspätete Rechnungsstellung beeinträchtigt die Liquidität und ärgert manche Kunden zudem. In den meisten Fällen ist es möglich, die Rechnung schon mit Auslieferung der Ware mitzuschicken, oder bei Werkleistungen die Rechnung nach der Abnahme...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.8 Maßnahmen des Gläubigers, wenn sich der Gegner gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wehrt

Mit dem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (Schuldner) ausdrücklich eine mögliche gerichtliche Entscheidung angekündigt, weil der Mahnbescheid den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Wid...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.3 Auskunftsdateien – Creditreform u. a.

Die Creditreform Boniversum GmbH z. B. liefert ihren Mitgliedern Informationen über die Bonität von Privatpersonen. Sie unterhält dazu einen Datenpool, in dem ca. 46 Millionen Datensätze über Privatpersonen erfasst sind. Jedes Unternehmen, das Warenkredite gewerbsmäßig an Privatpersonen vergibt, kann auf diesen Datenpool zugreifen. Mitglieder erhalten sämtliche relevanten In...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.4 Antrag an das Gewerbeamt zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis

Das Gewerbeuntersagungsverfahren dient primär dem Schutz des Geschäftsverkehrs und nur mittelbar der Besteuerung.[1] Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftig...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.2 Einsicht in die Insolvenzakte

Die Einsicht in die konkrete Insolvenzakte des Schuldners kann für den Gläubiger wichtig sein, um zu erkennen, ob es sinnvoll ist, einen Kostenvorschuss zu zahlen, um damit die Abweisung mangels Masse zu verhindern (§ 26 InsO), ob er als Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren überhaupt mit der Befriedigung seiner Ansprüche rechnen kann etc., zur Überprüfung der Hin...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.2 Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG

.............. Hörgeräte Großhandel ....................... OHG Würzburger Str. 3 97070 Würzburg Frau ........................ Hörgeräteakustikermeisterin Tannenstraße 1 63743 Aschaffenburgmehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.7 Bearbeitung des Mahnbescheidsantrags seitens des Mahngerichts

Nach der Bearbeitung des Mahnantrags fordert das zentrale Mahngericht bei Antragsteller (Gläubiger) die Gerichtskosten an. Ist der Mahnantrag korrekt ausgefüllt, stellt das Mahngericht nach Geldeingang den Mahnbescheid dem Antragsgegner (Schuldner) zu. Mit der Information über die Zustellung des Mahnbescheids erhält der Gläubiger kurze Zeit später vom Mahngericht das Formular ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.2 Allgemeine Informationen

Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch im Internet gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Auf jeden Fall sollte sich der Unternehmer vor Ort des künftigen Geschäftspartners ein Bild machen, indem er zu diesem nach Möglichkeit einmal hinfährt. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.4 Handelsregister

Aus dem Handelsregister können Unternehmer etc. erfahren, wer die persönlich haftenden Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft bzw. der Komplementär und die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft sind, aber auch Informationen über den Einzelkaufmann, insbesondere über den Zeitpunkt der Geschäftsgründung. Je länger eine Firma am Markt tätig ist, je weniger Gesells...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.2 Vorschuss/Abschlagszahlungen

Viele Auftraggeber weigern sich, im Vertrag Vorschussleistungen zugunsten des Auftraggebers zu vereinbaren. Hier ist es sicherlich eine Sache der Argumentation, dem potenziellen Kunden den Sinn und Zweck der Vorschusszahlungen klarzumachen und gegebenenfalls zu erläutern, dass bei den meisten Geschäften des Alltags der Kunde auch sofort leisten muss, um im Gegenzug die zuges...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.3 Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

An das Landgericht Aschaffenburg - Zivilkammer – Erthalstr. 5 63743 Aschaffenburg per beA Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg - Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg gegen Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 A...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.1 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen

Der Verkäufer einer Ware verliert sein Eigentum in aller Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer, und mit der Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer zu diesem Zeitpunkt auf diesen übergeht. Dies ist unproblematisch, wenn der Kunde im Gegenzug bar bezahlt. Gefährlich ist, wenn die Übergabe der gekauften Sache und gleichzeitiger Übergang des Eigentums vereinbart ist ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.1 Mahnung des Gläubigers

Mahnungen zu verschicken, wird vom Unternehmer, obwohl er im Recht ist, oft als unangenehm empfunden. Um Kunden nicht zu verärgern, sollte man diese unmittelbar nach Überschreitung des festgesetzten Zahlungstermins möglichst persönlich anrufen und an die offene Zahlung höflich, aber bestimmt erinnern und einen neuen Zahlungstermin vereinbaren. Anschließend sollte der Inhalt ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.1 Informationsquellen/Handlungsempfehlungen

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Jeder kann hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de kann bezüglich des betreffenden Schu...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können auf der Website www.mahngerichte.de heruntergeladen und ausgedruckt werden (Verfahrenshilfen/Ausfüllhinweise). Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und fehlerträchtig: Zei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.1 Debitorenbuchführung bildet Geschäftsvorfälle mit Kunden ab

Debitoren (= Schuldner) sind aus Sicht des Unternehmers dessen Kunden, die bereits Ware, Dienstleistungen bezogen haben, aber die Gegenleistung (Zahlung) noch nicht erbracht haben. Der Unternehmer hat dann eine Forderung gegen den Kunden. Für jeden Kunden wird ein eigenes Debitorenkonto geführt (= Personenkonto). Buchungen erfolgen auf dem Debitorenkonto, wenn die Rechnung g...mehr

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FoVo 03/2025, Vermögensverwaltung

Oppel/Jander-McAlister/Bäuml Beck'sches Handbuch Family Office Handbuch, 1. Aufl. 2025 909 Seiten, 159 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-79352-3 In einem Family Office werden größere Vermögen einer strukturierten Organisationsform zugeführt und mit den für deren Verwaltung notwendigen Dienstleistungen verbunden. Mittel- und langfristiges strategisches Vorgehen ist sicher ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 9 Hausgeldforderungen: Möglichkeiten und Grenzen

Die Organisation der Hausgeldforderungen durch Beschlüsse und ihre außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ist eine besondere Herausforderung für eine Verwaltung. Verfügt die GdWE, deren Organ die Verwaltung ist, nicht über ausreichende Mittel, die Forderungen Dritter, z. B. eines Energieversorgers oder der Verwaltung zu begleichen, kann es schnell kalt oder chaotisc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.7 Verzicht und Anerkenntnis

Die Verwaltung ist nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG in der Lage, im Namen der Gemeinschaft auf deren Forderungen einzuwirken, sie bspw. zu erlassen[1] oder eine Verbindlichkeit der GdWE anzuerkennen. Ob sie das im Einzelfall aber auch darf, bemisst sich nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 6.4 Daumenregel

Als Daumenregel werden nicht immer, aber häufig folgende Personen zertifiziert (oder gleichgestellt) sein müssen:[1] Der Geschäftsführer, wenn er selbst operatives Geschäft wahrnimmt (Versammlungsleitung usw.). Etwas anderes gilt, wenn er sich nur der Unternehmensführung widmet. Der "Ansprechpartner" der Wohnungseigentümer für die Wohnungseigentumsanlage. Ein Buchhalter, der si...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.5 Eigentliche Mahnung des Schuldners

Zahlt ein Wohnungseigentümer sein Hausgeld nicht, ist er i. d. R. bereits ohne Mahnung in Verzug. Dies ist der Fall, wenn eine Vereinbarung der Gemeinschaftsordnung ein Zahlungsziel nennt, die Wohnungseigentümer einen Beschluss nach § 28 Abs. 3 WEG zur Fälligkeit der Zahlungen gefasst haben oder § 271 BGB anwendbar ist. Dennoch ist es im Einzelfall empfehlenswert, den Säumig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4.2 Vorgehen: Leistungsklage oder Mahn-/Vollstreckungsbescheid?

Die Verwaltung kann beim gerichtlichen Inkasso auf 2 Wegen vorgehen, einen Titel, der Grundlage einer Zwangsvollstreckung ist, zu erstreiten. Zahlungsklage Der eine ist die Erhebung einer Klage auf Zahlung der rückständigen Vor- und/oder Nachschüsse. Ziel dieser Klage ist ein Urteil. Diese Klage wird in aller Regel Erfolg haben, da die Möglichkeiten der Verteidigung sehr begre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements i. d. R. durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3,19 Abs. 1,16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Flankierende Beschlüsse Wichtig sind insb...mehr

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FoVo 02/2025, Praxisalltag: Wettbewerbsrecht als Problem

Köhler/Feddersen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Kommentar, 25. Aufl. 2025 3001 Seiten, 225 EUR Verlag C.H.BeckISBN 978-3-406-82129-5 Das Wettbewerbsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil der Wettbewerb immer häufiger auch Grenzen austestet. Hinzu kommt, dass der kollektive Rechtsschutz an Bedeutung gewinnt und in diesem Umfang gleichsam die Beachtung der Marktreg...mehr

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FoVo 02/2025, Modern mit KI: Der Grüneberg 2025

Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 84. Aufl. 2025 3.283 Seiten, 125 EUR Frag den Grüneberg zusätzlich 50 EUR Verlag C.H.BeckISBN 978-3-406-82000-7 Wer mit der Einziehung einer Forderung beauftragt ist, kommt selbstverständlich an einem Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorbei. Einerseits ist zu prüfen, welcher Anspruch dem Gläubiger wirklich zusteht und we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mittelfristige Einsparpoten... / 7.2 Working Capital optimieren

Forderungsmanagement optimieren Die Höhe der Forderungen eines Unternehmens hat Einfluss auf die Finanzierungskosten, die Höhe der Bestände wirkt sich zusätzlich auf Lagerkosten aus. Je höher die Verbindlichkeiten gegen Lieferanten sind, desto geringer sind die Kosten für Fremdfinanzierungen, vorausgesetzt, Skonto wird trotzdem genutzt. Maßnahmen, die diese Größen beeinflusse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.2 Working Capital optimieren

Unternehmen sollten versuchen, die Forderungen und Vorräte zu minimieren und die Lieferantenkredite zu nutzen, also das Working Capital zu optimieren. Die Maßnahmen sind vielversprechend, wenn bisher wenig Augenmerk auf diese Kennzahl gelegt wurde. Auf die Kosten wirken sie indirekt. Die Entwicklung einzelner Kostenarten hat an verschiedenen Stellen Einfluss auf das Working ...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsvollstreckung und des Forderungsmanagements

A. Einleitung Rz. 1 In der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung wie im Forderungsmanagement gibt es regelmäßig zwei Problemkreise für den Rechtsanwalt: Er muss sich Kenntnis über das Vermögen des Schuldners verschaffen und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Nicht selten lassen sich die Maßnahmen kaum voneinander trennen. Rz. 2 Zur Beschaffung dieser Informationen kön...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / Literaturtipps

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Einleitung

Rz. 25 Jedes Geschäft ist zwangsläufig mit Chancen und Risiken verbunden. Beiden Belangen wird ein Unternehmen ebenso wie ein Rechtsanwalt bezüglich seiner eigenen Forderungen nur dann gerecht, wenn er – neben möglichen Bonitätskontrollen – ein gezieltes Informationsmanagement betreibt. Nachfolgend sollen einige wenige Maßnahmen vorgestellt werden, die bei einem aktiven Info...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / A. Einleitung

Rz. 1 In der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung wie im Forderungsmanagement gibt es regelmäßig zwei Problemkreise für den Rechtsanwalt: Er muss sich Kenntnis über das Vermögen des Schuldners verschaffen und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Nicht selten lassen sich die Maßnahmen kaum voneinander trennen. Rz. 2 Zur Beschaffung dieser Informationen können der Gläub...mehr

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Autorenverzeichnis

Burkhard Engler hat die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (heute: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) absolviert und wurde berufsbegleitend zum Bürovorsteher (heute: Rechtsfachwirt) ausgebildet. Am 1.7.1989 wurde er durch das Land Niedersachsen an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven nebenberuflich als Berufsschullehrer eingestellt. Seit 1990 hält er i...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr