Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsmanagement

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1 Informationsquellen über künftige Vertragspartner

Richtiges Forderungsmanagement beginnt bereits vor der Auftragserteilung, bei größeren Geschäften mit Abgabe eines Angebotes. Es ist unabdingbar, sich vor Vertragsschluss über den künftigen Vertragspartner zu informieren. Je höher das Auftragsvolumen und der möglicherweise daraus resultierende Verlust sein kann, desto umfassender müssen die Informationen gesammelt werden. Vor...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3 Sicherheiten zugunsten des Verkäufers/Auftragnehmers

1.2.3.1 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen Der Verkäufer einer Ware verliert sein Eigentum in aller Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer, und mit der Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer zu diesem Zeitpunkt auf diesen übergeht. Dies ist unproblematisch, wenn der Kunde im Gegenzug bar bezahlt. Gefährlich ist, wenn die Übergabe der gekauften Sache und gleichzei...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2 Wichtige Informationen zum außergerichtlichen Mahnwesen

Bekanntermaßen – aber unverständlicherweise – gehen viele Unternehmer die Forderungseintreibung nur sehr ungern an, weil sie z. B. meinen, den Kunden dadurch zu verlieren. Falsches Warten kann aber letztlich den Verlust der Forderung bedeuten. Das Mahnwesen im Betrieb sollte eine Person übernehmen, die konsequent und gegenüber offensichtlichen Ausreden immun bzw. schlagferti...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3 Korrekte Rechnungsstellung/Zahlungsüberwachung

1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14 a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3 Androhung von Maßnahmen seitens des Gläubigers

2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung ei...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Allerdings sind es auch die Unternehmer s...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.1 Handelsregister

Bei Überschuldung (§ 19 InsO) oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit (§§ 18, 17 InsO) [1] des Schuldners kann möglicherweise schon ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden sein. Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs (Einzelkaufmann, OHG, KG, GmbH, AG), wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in das Handelsregister ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.5 Form des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids

Der Erlass eines Mahnbescheids (Mahnverfahren: §§ 688 ff. BGB) kann nur mit einem offiziellen Formular beantragt werden; inzwischen ist es aber sehr einfach, online Mahnanträge über das Internet zu stellen (www.online-mahnantrag.de). Mit dem online-Mahnantrag können nicht anwaltlich vertretene Antragsteller in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens einge...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.4 Richtige Zuständigkeit des Mahngerichts

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht, an dem der Gläubiger seinen Geschäftssitz hat. Allerdings gibt es in jedem Bundesland ein zentrales Mahngericht, das nur Mahnsachen bearbeitet. (Beispiel: Hat der Unternehmer seinen Geschäftssitz in Frankfurt/Main (Hessen), werden Mahnbescheide zentral vom Amtsgericht Hünfeld, Hauptstr. 24, 36088 Hünfeld, bearbeitet). Pra...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.3 Voraussetzungen für das Mahnverfahren

Der Schuldner muss sich in Zahlungsverzug befinden. Die Leistung des Kunden muss also fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Unternehmer und dem Kunden getroffenen Zahlungsabsprache. Ist kein Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart, so muss der Schuldner grundsätzlich unverzüglich zahlen, also wenn der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.1 Checkliste vor/bei Vertragsabschluss

Vor dem Vertragsabschluss müssen folgende Punkte beachtet werden: Bei natürlichen Personen: Es ist zu klären, wer Vertragspartner ist, ein Ehepartner oder beide, Vornamen, Adresse; bei Minderjährigen sind die Zustimmung und die Daten der Eltern erforderlich Bei Kaufleuten: Einzelkaufmann oder GmbH, OHG, KG, AG sollten Vertragsverhandlungen nur mit dem gesetzlichen Vertreter /I...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.1 Vertragsklarheit

In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmer sich auf mündliche Auskünfte oder Zusagen des künftigen Vertragspartners verlassen, unzureichende Kenntnisse über ihren Auftraggeber haben (z. B. keine Information über die Rechtsform) und auch die mangelnde Vertretungsmacht des Gegenüber oft übersehen. Praxis-Tipp Die Checkliste unter Tz. 1.1.1 ist unbedingt abzuarbeiten, bevo...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.4 Antrag an das Gewerbeamt zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis

Das Gewerbeuntersagungsverfahren dient primär dem Schutz des Geschäftsverkehrs und nur mittelbar der Besteuerung.[1] Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftig...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.4 Zahlungsüberwachung und Verjährungsfalle

Mit der in den meisten Betrieben vorhandenen Software ist es kein Problem, sich Wiedervorlagen für Zahlungseingänge zu notieren (z. B. auch "Outlook"/Aufgaben). Eine andere Möglichkeit ist, dass sich der Unternehmer bzw. dessen Angestellte z. B. am 15. und am 30. eines jeden Monats die offene Postenliste aus der Buchhaltung zur Überprüfung vornimmt. Bei nicht zeitnaher Buchu...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.3 Drohung mit SCHUFA-Eintrag

Die Ankündigung der Übermittlung an die SCHUFA ist nur dann von der gesetzlichen Hinweispflicht nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c BDSG a. F. gedeckt, wenn auch die Voraussetzungen der Übermittlung verdeutlicht werden, insbesondere dass der Betroffene die Forderung nicht bestritten haben darf.[1] Eine Datenübermittlung an die SCHUFA durch ein vom Gläubiger bevollmächtigtes Ink...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.7 Bearbeitung des Mahnbescheidsantrags seitens des Mahngerichts

Nach der Bearbeitung des Mahnantrags fordert das zentrale Mahngericht bei Antragsteller (Gläubiger) die Gerichtskosten an. Ist der Mahnantrag korrekt ausgefüllt, stellt das Mahngericht nach Geldeingang den Mahnbescheid dem Antragsgegner (Schuldner) zu. Mit der Information über die Zustellung des Mahnbescheids erhält der Gläubiger kurze Zeit später vom Mahngericht das Formular ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.2 Drohung mit Strafanzeige

Stellt der Unternehmer nach Lieferung von Ware fest, dass der Schuldner auch bei anderen Gläubigern bestellt und nicht bezahlt hat, kommt der Verdacht auf, dass der Schuldner bereits bei der Bestellung wusste, dass er den Kaufpreis nicht bezahlen kann oder will. In diesen Fällen des sog. "Eingehungsbetrugs" kann eine Strafanzeige oder die Drohung mit einer solchen angedacht ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4 Informationen über den Schuldner

Zahlt der Schuldner auch nach außergerichtlichen Mahnungen nicht, müssen zeitnah Auskünfte eingeholt werden, um zu prüfen, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt bzw. ob gegebenenfalls nur noch die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle infrage kommt. 2.4.1 Handelsregister Bei Überschuldung (§ 19 InsO) oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit (§§ 18, 17 InsO) [1] des Schuldners ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.1 Bedeutung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung zu bekommen. Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht (z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen). Sinn macht das Mahnverfahren aber nur dann, wenn der Schuldner sich voraussi...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.2 Vorgehensweise

Das Mahnverfahren kann der Unternehmer ohne anwaltliche Hilfe selbst betreiben, wenn er will. Praxis-Tipp Vor der Beantragung des Mahnbescheids empfiehlt sich unbedingt folgende Prüfung: Wurde dem Schuldner eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG ausgestellt? Eine fehlerhafte Rechnung berechtigt den Schuldner nämlich, die Zahlung zurückzuhalten und der Gläubiger ri...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.9 Kosten des Mahnverfahrens

Die Verfahrenskosten sind unterteilt in Gerichtskosten: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Forderung, die der Gläubiger geltend macht (siehe www.mahnung-online.de unter Mahnkosten). Auslagen des Antragstellers: Das sind alle Kosten, die der Gläubiger für die Beantragung des Mahnbescheids auslegen musste, wie Ausgaben für den Vordruck und das Porto für die Zusend...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.10 Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren kann seit dem 12.12.2006 durchgeführt werden. (Rechtsgrundlage ist die EG-Verordnung Nr. 1896/2006). Das Europäische Mahnverfahren ist eine zusätzliche Möglichkeit, seine Forderungen gegen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) durchzusetzen. Daneben bleibt das gewohnte nationale grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.2 Schuldnerverzeichnis

A § 5 SchuFV benennt, wer zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis berechtigt ist. Einsichtsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie alle öffentlichen Stellen. Die Vorschrift gibt den Inhalt des § 882f Satz 1 ZPO wieder. § 6 Abs. 1 SchuFV regelt die Einrichtung eines zentralen und länderübergreifenden elektronischen Informations- und Kommunikationssystems de...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.2 Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG

.............. Hörgeräte Großhandel ....................... OHG Würzburger Str. 3 97070 Würzburg Frau ........................ Hörgeräteakustikermeisterin Tannenstraße 1 63743 Aschaffenburgmehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.8 Maßnahmen des Gläubigers, wenn sich der Gegner gegen den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wehrt

Mit dem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner (Schuldner) ausdrücklich eine mögliche gerichtliche Entscheidung angekündigt, weil der Mahnbescheid den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Wid...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14 a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, ni...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.2 Allgemeine Informationen

Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch im Internet gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Auf jeden Fall sollte sich der Unternehmer vor Ort des künftigen Geschäftspartners ein Bild machen, indem er zu diesem nach Möglichkeit einmal hinfährt. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.4 Handelsregister

Aus dem Handelsregister können Unternehmer etc. erfahren, wer die persönlich haftenden Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft bzw. der Komplementär und die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft sind, aber auch Informationen über den Einzelkaufmann, insbesondere über den Zeitpunkt der Geschäftsgründung. Je länger eine Firma am Markt tätig ist, je weniger Gesells...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.2 Vorschuss/Abschlagszahlungen

Viele Auftraggeber weigern sich, im Vertrag Vorschussleistungen zugunsten des Auftraggebers zu vereinbaren. Hier ist es sicherlich eine Sache der Argumentation, dem potenziellen Kunden den Sinn und Zweck der Vorschusszahlungen klarzumachen und gegebenenfalls zu erläutern, dass bei den meisten Geschäften des Alltags der Kunde auch sofort leisten muss, um im Gegenzug die zuges...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.3 Auskunftsdateien – Creditreform u. a.

Die Creditreform Boniversum GmbH z. B. liefert ihren Mitgliedern Informationen über die Bonität von Privatpersonen. Sie unterhält dazu einen Datenpool, in dem ca. 46 Millionen Datensätze über Privatpersonen erfasst sind. Jedes Unternehmen, das Warenkredite gewerbsmäßig an Privatpersonen vergibt, kann auf diesen Datenpool zugreifen. Mitglieder erhalten sämtliche relevanten In...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.1 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen

Der Verkäufer einer Ware verliert sein Eigentum in aller Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer, und mit der Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer zu diesem Zeitpunkt auf diesen übergeht. Dies ist unproblematisch, wenn der Kunde im Gegenzug bar bezahlt. Gefährlich ist, wenn die Übergabe der gekauften Sache und gleichzeitiger Übergang des Eigentums vereinbart ist ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.3 Zahlungsfristen/Skonto als Anreiz

Sobald ein Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat, sollte die Forderung unverzüglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verspätete Rechnungsstellung beeinträchtigt die Liquidität und ärgert manche Kunden zudem. In den meisten Fällen ist es möglich, die Rechnung schon mit Auslieferung der Ware mitzuschicken, oder bei Werkleistungen die Rechnung nach der Abnahme...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.2 Einsicht in die Insolvenzakte

Die Einsicht in die konkrete Insolvenzakte des Schuldners kann für den Gläubiger wichtig sein, um zu erkennen, ob es sinnvoll ist, einen Kostenvorschuss zu zahlen, um damit die Abweisung mangels Masse zu verhindern (§ 26 InsO), ob er als Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren überhaupt mit der Befriedigung seiner Ansprüche rechnen kann etc., zur Überprüfung der Hin...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.1 Informationsquellen/Handlungsempfehlungen

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Jeder kann hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de/ap kann bezüglich des betreffenden S...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.3 Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

An das Landgericht Aschaffenburg - Zivilkammer – Erthalstr. 5 63743 Aschaffenburg per beA Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg - Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg gegen Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 A...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.1 Mahnung des Gläubigers

Mahnungen zu verschicken, wird vom Unternehmer, obwohl er im Recht ist, oft als unangenehm empfunden. Um Kunden nicht zu verärgern, sollte man diese unmittelbar nach Überschreitung des festgesetzten Zahlungstermins möglichst persönlich anrufen und an die offene Zahlung höflich, aber bestimmt erinnern und einen neuen Zahlungstermin vereinbaren. Anschließend sollte der Inhalt ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können im Internet unter https://www.mahngerichte.de/wp-content/uploads/Ausfuellhinweise.pdf heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und feh...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 4.3 Zielvereinbarungen

Ist ein Mitarbeiter im Homeoffice, ist dessen detaillierte Steuerung durch aktuelle Vorgaben und Zuweisung von Aufgaben nicht mehr möglich. Es müssen individuelle Ziele vereinbart werden, wie sie auch für übergeordnete Aufgabenbereiche üblich sind. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter innerhalb der Zielvereinbarungen sehr frei agieren können. Das macht die Vereinbarungen zwisc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 1.2 Wirtschaftliche Gründe für die Arbeit im Homeoffice

Doch neben Pandemievorsorge und mehr Klimaschutz bleiben weitere, wirtschaftliche Gründe, die für die vermehrte Nutzung von Homeoffice angeführt werden können. Für den Mitarbeiter bedeutet die Arbeit im Homeoffice eine höhere Flexibilität. Er muss z. B. bei der Wahl seines Wohnorts weniger Rücksicht auf den Standort seines Arbeitgebers nehmen. Außerdem ist der Arbeitnehmer im...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.7 Verzicht und Anerkenntnis

Die Verwaltung ist nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG in der Lage, im Namen der Gemeinschaft auf deren Forderungen einzuwirken, sie beispielsweise zu erlassen[1] oder eine Verbindlichkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anzuerkennen. Ob sie das im Einzelfall aber auch darf, bemisst sich nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 9 Hausgeldforderungen: Möglichkeiten und Grenzen

Die Organisation der Hausgeldforderungen durch Beschlüsse und ihre außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ist eine besondere Herausforderung für eine Verwaltung. Verfügt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, deren Organ die Verwaltung ist, nicht über ausreichende Mittel, die Forderungen Dritter, z. B. eines Energieversorgers oder der Verwaltung zu begleichen, kan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.5 Eigentliche Mahnung des Schuldners

Zahlt ein Wohnungseigentümer sein Hausgeld nicht, ist er i. d. R. bereits ohne Mahnung in Verzug. Dies ist der Fall, wenn eine Vereinbarung der Gemeinschaftsordnung ein Zahlungsziel nennt, die Wohnungseigentümer einen Beschluss nach § 28 Abs. 3 WEG zur Fälligkeit der Zahlungen gefasst haben oder § 271 BGB anwendbar ist. Dennoch ist es im Einzelfall empfehlenswert, den Säumig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4.2 Vorgehen: Leistungsklage oder Mahn-/Vollstreckungsbescheid?

Die Verwaltung kann beim gerichtlichen Inkasso auf 2 Wegen vorgehen, einen Titel, der Grundlage einer Zwangsvollstreckung ist, zu erstreiten. Zahlungsklage Der eine ist die Erhebung einer Klage auf Zahlung der rückständigen Vor- und/oder Nachschüsse. Ziel dieser Klage ist ein Urteil. Diese Klage wird in aller Regel Erfolg haben, da die Möglichkeiten der Verteidigung sehr begre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements i. d. R. durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3,19 Abs. 1,16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Flankierende Beschlüsse Wichtig sind insb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 2.3 Einfluss auf Forderungen nehmen

Hohe Forderungen aus Lieferung und Leistung in der Bilanz müssen nicht hingenommen werden, nur weil der Zahlungseingang vom Zahlungsverhalten der Kunden abhängt. Es gibt Regeln, die Kunden einhalten müssen. Das Verhalten der Zahler muss bereits im laufenden Jahr beeinflusst werden. Durch systematisches Forderungsmanagement kann das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden re...mehr