Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsmanagement

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl, und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufri...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.9 Verrechnung mit Forderungen des Mandanten

Bei Forderungsrückständen durch Unternehmer-Mandanten sollte der Berater prüfen, inwieweit er das Dienstleistungsangebot des Mandanten aktuell für seine eigene Kanzlei benötigen kann (Reparaturdienste für den betrieblichen Pkw, Renovierungsarbeiten im Büro etc.). In solchen Fällen kann er nach Erledigung der Arbeiten durch den Mandanten mit seinen eigenen Honoraransprüchen g...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.6 Regelmäßige Überwachung des Zahlungsverhaltens des Mandanten

Eine Früherkennung von Krisen der Mandanten ist dem Steuerberater leicht durch die eigene Buchhaltung des Mandanten möglich. Denn es gibt einige Anzeichen für akute oder dauerhafte Liquiditätsschwierigkeiten aufseiten der Mandanten. Anzeichen für Liquiditätsschwierigkeiten sind z. B. nicht bezahlte und angemahnte Lieferantenrechnungen, geringe Ausgangsrechnungen oder hohe Pr...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.10 Durchführung eines Mahnverfahrens oder Klageverfahrens

Allerspätestens vor einer geplanten gerichtlichen Auseinandersetzung ist es zunächst unabdingbar, Gebührenrechnungen darauf zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des § 9 StBVV entsprochen haben. Die vielfältige Rechtsprechung zeigt, dass das nicht selbstverständlich ist. Kommt es zum Prozess und liegen fehlerhafte Rechnungen vor, kann dem Steuerberater das Honorar schon we...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.3 Bürgschaft

Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Schuld des Mandanten einzustehen, wenn letzterer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Mit der Bürgschaft erhält der Berater zusätzlich zu seinem Anspruch gegen den Mandanten die Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen des Bürgen. Will der Berater, ohne vorher den Mandanten verklagen zu müssen, den Bürgen in Anspru...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.4 Korrekte und vollständige Abrechnung

Basis für die Abrechnungen sind die Dokumentationen bzw. Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Kanzleiinhaber. In § 9 StBVV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und ggf. auch einklagen kann. Steuerberater können ab dem 1.7.2020 Rechnungen auch elektronisch, insbesondere per E-­Mail, an die Auf...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8 Abtretung von Forderungen

Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte einbehält. Die Abtretung nutzt le...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.1 Dokumentation der Leistungen

Sinnvoll ist im Zusammenhang mit der Abrechnung eine konsequente Aufstellung der erbrachten Leistungen durch alle Mitarbeiter, auf die bei Fragen des Mandanten verwiesen werden kann. Diese Leistungsnachweise müssen für den Mandanten nachvollziehbar dokumentiert sein. Praxis-Beispiel Exakte Bemerkungen dokumentieren Bemerkungen wie "25.5.2023– 3 Stunden Besprechung" sind wenig ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.5 Zeitnahe und regelmäßige Abrechnung

Je länger die Zeitspanne zwischen der erbrachten Leistung und der dazugehörigen Rechnung ist, umso schwieriger ist es für den Mandanten, die Rechnung nachzuvollziehen und sich an den Nutzen der Tätigkeit zu erinnern. Regelmäßig "kleinere" Rechnungen treffen den Mandanten in seiner eigenen Liquidität nicht so sehr. Zeitnahe Abrechnung stärkt das Vertrauen des Mandanten. Jede ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.2 Abschlagszahlungen/Vorschuss

Abschlagszahlungen für regelmäßige Arbeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen etc. sollten selbstverständlich sein. Aber auch die Vereinbarung von Vorschüssen, z. B. für die Jahresabschlusserstellung, in monatlichen Raten ist empfehlenswert. Das Recht des Steuerberaters auf Vorschuss ist in § 8 StBVV ausdrücklich vorgesehen. Dazu geh...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.5 Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen. Die Wirkung eines solchen Schuldanerkenntnisses hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab und so...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6 Honorar und Durchsetzung nach Beendigung des Mandats

Ein Steuerberater ist verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen, wenn er nicht (mehr) in der Lage ist, das Mandat ordnungsgemäß zu erfüllen. Es besteht allerdings keine Pflicht, im Hinblick auf ein einzelnes Mandat zusätzliches Personal einzustellen oder zeitweise auszuleihen.[1] 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.11 Auslagen

Zum 1.7.2020 erfolgte die Anpassung der Auslagenpauschalen. Gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV bekommt der Steuerberater bei Nutzung seines eigenen Kfz eine Kilometerpauschale von 0,42 EUR. Gem. § 18 Abs. 3 StBVV erhält der Steuerberater als Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als 4 Stunden 25 EUR, von mehr als 4 bis 8 Stunden 40 EUR und von mehr als...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4 Gesetzliche Gebühren

4.1 Wertgebühren Die Wertgebühren sind in § 10 StBVV geregelt. Hiernach werden die meisten Tätigkeiten des Steuerberaters berechnet. Grundlage der Berechnung ist der Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit für den Auftraggeber hat (Gegenstandswert).[1] Dieser Wert wird dem Grunde nach in den meisten Fällen von der StBVV direkt festgelegt. Praxis-Beispiel Summe der p...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2 Honorargespräch bei Beginn des Mandats

2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnb...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rückforderungen des Insolvenzverwalters, wenn der Mandant in die Krise geraten ist. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater sieht auf der Grundlage...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.13.2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)[1] bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten, sondern bereits in außergerichtlichen Verfahren (Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren) beilegen können. Das Ge...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.7 Abtretung/Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Eine mögliche Sicherung ist es, sich die Steuererstattungsansprüche des Mandanten abtreten zu lassen. Achtung Geschäftsmäßige Abtretung an Steuerberater nicht erlaubt Häufig wird übersehen, dass § 46 Abs. 4 AO [1] den geschäftsmäßigen Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung nicht erlaubt. Ausdrückl...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.6 Drohung mit Mandatskündigung und Folgen

Es ist grundsätzlich erlaubt, dem Mandanten mit der Mandatskündigung zu drohen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies ergibt sich daraus, dass ein Steuerberatungsvertrag nach §§ 627, 628 BGB vom Steuerberater grundsätzlich auch jederzeit gekündigt werden darf.[1] Eine Kündigung des Steuerberatungsvertrags zur "Unzeit" wird durch den in § 627 Abs. 2 Sat...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.13.1 Hinweispflichten auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform

Die ODR-Verordnung[1] gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, bei denen in der EU wohnhafte Verbraucher gegen in der EU niedergelassene Unternehmer und umgekehrt vorgehen können. Jeder Online-Händler oder Online-Dienstleister (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) muss auf seiner Homepage auf die Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) hinweisen. D...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.11 Mahnbescheid und Klage

Ist die Entscheidung des Steuerberaters getroffen worden, dass er gerichtlich vorgehen will, sollte er das Mandat niederlegen, weil gerichtliche Schritte ohne Mandatsniederlegung standesrechtlich bedenklich sein könnten. Der Berater muss auch abwägen, ob er nun selbst tätig wird oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) darf der Steuerberater unab...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.6 Gebühren bei Doppelqualifikation

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der StBVV abzurechnen. Soweit dagegen ein Steuerberater, der gleichzeitig zugelassener Rechtsanwalt ist, steuerberatende Leistungen abrechnen will, kann der mehrfach qualifizierte Berufsangehörige wohl frei wählen, ob er nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergüt...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.10 Lohnbuchführung

Wesentlich höhere Beträge kann der Steuerberater seit 1.7.2020 aufgrund der StBVV für die Lohnbuchführung verlangen (§ 34 StBVV). Für die erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten erhält der Steuerberater eine Gebühr von 5 EUR bis 18 EUR je Arbeitnehmer. Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung erhält der Steuerberater...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.7 Gültigkeit des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Steuerberater in Verfahren vor den Verwaltungsbehörden

Für die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor Verwaltungsbehörden (Finanzamt und Stadtverwaltung) gilt gem. § 40 StBVV für den Steuerberater ab dem 1.7.2020 das RVG (Anlage 1 zum RVG, Teil 2 Abschn. 1). So erhält der Steuerberater eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG von 5/10 bis 25/10 einer vollen Gebühr nach Anlage 2 zum RVG. Eine Gebühr von mehr als 13/10 einer vo...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.12 Selbstanzeige

Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige (§§ 371 und 378 Abs. 3 AO) einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben erhält der Steuerberater wie bisher 10/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Der Gegenstandswert bestimmt sich nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angabe, er beträgt j...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.9 Beratungsgebühr

Gem. § 21 StBVV erhält der Steuerberater für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr i. H. v. 1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Beschränkt sich die Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 Satz 1 StBVV auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.13 Verbindliche Auskunft

Für den Steuerberater gilt für die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Antrag auf verbindliche Auskunft (§ 89 AO) § 23 Nr. 10 StBVV. Eine Zeitgebühr ist ihm gem. § 13 Nr. 2 StBVV ausdrücklich verboten. Die Ausführungen unter Tz. 4.5. bezüglich einer Vergütungsvereinbarung gelten für die Tätigkeit eines Steuerberaters sinngemäß unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBVV....mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 1 Überlegungen zur Mandatsübernahme

Richtiges Honorarmanagement beginnt schon vor der Annahme des Mandats. Der Steuerberater sollte prüfen, ob der künftige Mandant in seine Mandantenstruktur passt (Spezialisierung in der Kanzlei auf z. B. Ärzte heißt im Einzelfall dann erhöhte Einarbeitungszeiten bei z. B. "Mandanten aus der Baubranche"), und ob ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind (Überstunden füh...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Honorarvereinbarung

Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien des § 4 Abs. 1 Satz 2 StBVV entspricht. Es genügt Textform (§ 126b BGB).[1] Der Steuerberater muss gem. § 4 Abs. 4 StBVV den Auftraggeber in Textform dara...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs und Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch eines Steuerberaters entsteht schon dann, wenn er in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Bereits mit der ersten Tätigkeit, die die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestands erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient, nicht erst mit Vorlage der Arbeitsergebnisse.[1] Wichtig Entstehung ist nicht gleich ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.3 Zeitgebühren

Die Zeitgebühr ist keine Auffanggebühr für besonders aufwendige Arbeiten, sondern darf grundsätzlich nur in den in der StBVV vorgesehenen Fällen angesetzt werden (§ 13 Satz 1 Nr. 1 StBVV), z. B. für die Prüfung eines Steuerbescheids (§ 28 StBVV) oder gem. § 29 Nr. 1 StBVV für die Teilnahme an der Betriebsprüfung einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfu...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.8 Gültigkeit des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Steuerberater in finanzgerichtlichen Verfahren

§ 45 StBVV verweist auf die Vorschriften des RVG. Im Gesetz sind die allgemeinen Regelungen zu finden, während die Gebühren abschließend im Vergütungsverzeichnis geregelt sind. Die für den Steuerberater maßgeblichen Vorschriften für die Gebühren im finanzgerichtlichen Verfahren finden sich in Teil 3, Abschn. 2, Unterabschn. 1 VV RVG.[1] Die Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV RVG) ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.2 Rahmengebühren

Die Rahmengebühren verursachen in der Praxis immer wieder Ärger, da es Sache des Steuerberaters ist, alle Umstände zu berücksichtigen: die Bedeutung der Angelegenheit, den Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers (§ 11 StBVV).[1] Es handelt sich hierbei um unbestimmte Rechtsbegriffe, die ausgelegt w...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.14 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.2 Richtige Kommunikation

Das Thema Honorierung wird häufig vom Steuerberater als "unliebsam" empfunden, Mandanten haben aber Anspruch auf vollständige Information, auch über das Honorar und dessen Höhe. Das Honorar muss daher fester Bestandteil des Erstgesprächs mit dem Mandanten sein und sollte unaufgefordert vom Steuerberater angesprochen werden, auch wenn noch keine genauen Angaben zur Höhe gemac...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.1 Wertgebühren

Die Wertgebühren sind in § 10 StBVV geregelt. Hiernach werden die meisten Tätigkeiten des Steuerberaters berechnet. Grundlage der Berechnung ist der Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit für den Auftraggeber hat (Gegenstandswert).[1] Dieser Wert wird dem Grunde nach in den meisten Fällen von der StBVV direkt festgelegt. Praxis-Beispiel Summe der positiven Einkünf...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.4 Pauschalvergütung

Zur Erleichterung von Abrechnungsverfahren für wiederkehrende Tätigkeiten anstelle einer Vielzahl von Einzelvergütungen regelt § 14 StBVV Pauschalvergütungsvereinbarungen. Sie sind nur wirksam, wenn sie in Textform (seit 20.7.2017)[1] festgelegt werden und mindestens für die Dauer eines Jahres gelten. Der Steuerberater sollte darauf achten, dass die Auslagen- und Telekommuni...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3 Geltendmachung von Forderungen: Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

3.1 Bedeutung des gerichtlichen Mahnverfahrens Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung zu bekommen. Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht (z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen). Sinn macht das Mahnverfahren a...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11 Informationen zur Zwangsvollstreckung

3.11.1 Arrestverfahren Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzie...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3 Insolvenzgerichte

2.4.3.1 Informationsquellen/Handlungsempfehlungen Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Jeder kann hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Auf der Internetseite www.insolvenzbekannt...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2 Optimales Verhalten bei und nach Vertragsabschluss

1.2.1 Vertragsklarheit In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmer sich auf mündliche Auskünfte oder Zusagen des künftigen Vertragspartners verlassen, unzureichende Kenntnisse über ihren Auftraggeber haben (z. B. keine Information über die Rechtsform) und auch die mangelnde Vertretungsmacht des Gegenüber oft übersehen. Praxis-Tipp Die Checkliste unter Tz. 1.1.1 ist unbedi...mehr

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Forderungsmanagement: Der richtige Umgang mit Vertragspartnern und Schuldnern

1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liq...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1 Informationsquellen über künftige Vertragspartner

Richtiges Forderungsmanagement beginnt bereits vor der Auftragserteilung, bei größeren Geschäften mit Abgabe eines Angebotes. Es ist unabdingbar, sich vor Vertragsschluss über den künftigen Vertragspartner zu informieren. Je höher das Auftragsvolumen und der möglicherweise daraus resultierende Verlust sein kann, desto umfassender müssen die Informationen gesammelt werden. Vor...mehr