Der Verzugszinsrechner der Musterlösung berechnet Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden. Dazu werden folgende Informationen benötigt:

  • Basiszinssatz, alternativ vertraglich vereinbarter Zinssatz
  • Höhe des geschuldeten Betrags
  • Datum Verzugsbeginn
  • Zahlungsdatum bzw. Datum des voraussichtlichen Zahlungsdatums
  • Art des Geschäfts (Verbraucher- oder Handelsgeschäft)
  • Angabe, ob mit vertraglich vereinbarten Zinsen gerechnet werden muss
  • ggf. vertraglich vereinbarter Verzugszinssatz

Auf 2 getrennten Tabellenarbeitsblättern finden jeweils die Neu- bzw. Altregelung Anwendung. Tippen Sie lediglich die gewünschten Werte in die weiß gekennzeichneten Eingabefelder der Musterlösung ein und das Tool nennt Ihnen umgehend das Ergebnis. Beachten Sie dabei folgende Besonderheiten:

  • Der in der Zeit vom 01.07.20 bis 31.12.20 gültige Basiszinssatz in Höhe von – 0,88 % ist in der Musterlösung erfasst. Für spätere Zeiträume geben Sie den dann gültigen Basiszinssatz ein. Diesen finden Sie im Internet unter http://basiszinssatz.de.
  • Erfassen Sie den offenen Betrag, für den die Zinsen berechnet werden sollen. Bei Sollbesteuerung entspricht dieser dem Bruttorechnungswert, bei Ist-Besteuerung dem Nettorechnungswert.
  • Über die Optionsfelder geben Sie an, ob es sich um ein Handelsgeschäft oder ein Verbrauchergeschäft handelt.
  • Für den Fall, dass nicht die gesetzlich festgelegten Zinsen, sondern ein individueller Zinssatz zur Berechnung der Verzugszinsen herangezogen werden soll, haken Sie das Kontrollkästchen Vertraglich vereinbarter Zinssatz ab. Dann erfassen Sie zusätzlich den individuell vereinbarten Zinssatz in der dafür vorgesehenen Zelle.
  • Erfassen Sie, seit wann die Rechnung überfällig ist und bis zu welchem Datum die Zinsen berechnet werden sollen.
  • Das Tool arbeitet nicht zeitraum- bzw. jahresübergreifend. Müssen Sie jahresübergreifende Verzugszinsen berechnen, ermitteln Sie die Zinsen in 2 Schritten, getrennt für das vergangene und das aktuelle Jahr. Entsprechendes gilt, wenn sich im Abrechnungszeitraum der Basiszinssatz ändert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verzug im April beginnt und im August endet. Tragen Sie die Werte für die einzelnen Zeiträume in die vorgesehenen Eingabefelder ein. Das Tool weist dann die Gesamtzinsen aus (s. Abb. 1).

    Abb. 1: Der Verzugszinsenrechner

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