Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.5 Unzulässige Unterstützung oder Förderung politischer Parteien (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO)

Tz. 64 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO darf die st-begünstigte Kö ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Auf die Bedeutung des § 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO und die Bestätigung dieser Vorschrift durch § 25 Abs 1 Nr 2 PartG hat das Parteispenden-Urt des BVerfG v 09.04.1992 (BSt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Vatertierhaltung, Förderung der Tierzucht (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 52 Stand: 06/03 – 07/2025 Von § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG werden die unmittelbar mit der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft zusammenhängenden Leistungen (vgl. dazu Abschn. 12.3 Abs. 5 UStAE) begünstigt (z. B. Deckgelder, Zuchtwertschätzungen, Abstammung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Förderung von selbstgenutzten Baudenkmalen, Gebäuden in Sondergebieten und Kulturgütern

Rz. 127 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine Antragsveranlagung kommt außerdem in Betracht für die Berücksichtigung von Steuervergünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale oder für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 10f EStG) sowie von Steuerbegünstigungen für schutzwürdige Kulturgüter (§ 10g EStG).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der durch das JStG 2020 (BGBl I 2020, 3096) eingeführte § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG befreit eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. f Doppelbuchst. aa UStG), Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.16 Förderung auch des bezahlten Sports durch Sportvereine (§ 58 Nr 8 AO)

Tz. 123 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 58 Nr 8 AO ist es stlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Diese Regelung gilt für die Fälle, in denen ein ZwB aufgrund der ZwB-Grenze des § 67a Abs 1 AO iHv 50 000 EUR vorliegt, obwohl Sportler bezahlt werden. Denn die ZwB-Grenze nach § 67a Abs 1 AO gilt unabhängig davon, ob an ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Um die Ermittlung der Bemessungsgrundlage v.a. bei Pauschalreisen zu vereinfachen, lässt § 25 Abs. 3 S. 3 UStG bislang die Bildung einer Gesamtmarge zu. Diese Regelung ist nach dem EuGH-Urteil vom 8. Februar 2018 in der Rs. C-380/16 (Kommission/Deutschland) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar und daher zu streichen. Die Änderung des § 25 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Friedhofsvereine

Die Friedhofsverwaltung obliegt in der Regel der öffentlichen Hand. Werden jedoch die grundsätzlich hoheitlichen Aufgaben des Bestattungswesens (Betrieb eines Friedhofs) durch einen Verein wahrgenommen, kann dieser als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden. So gehört die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen (ab dem 29.12.2020) zu den g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freizeitaktivitäten/-gestaltung

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Freizeitgestaltung ist grundsätzlich nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Freizeitgestaltung dient in erster Linie der Erholung durch Unterhaltung und Zerstreuung. Eine sinnvolle Freizeitgestaltung liegt bei zunehmender Arbeitszeitverkürzung zwar im allgemeinen Interesse der Bevölkerung, diese Tatsache reicht aber für die Anerkennung der Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Weitere gemeinnützige Katalogzwecke

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In § 52 Abs 2 AO sind durch das JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096 ff) als anerkannte gemeinnützige Zwecke aufgenommen worden: die Förderung des Klimaschutzes: § 52 Abs 2 S 1 Nr 8 AO Die Erweiterung des Zweckkatalogs um den "Klimaschutz" führt zu einer ausdrücklichen ges Hervorhebung eines Zwecks, der zwar bereits mit Hlfe anderer Zwecke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Förderungswürdige Zwecke

Tz. 48 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Geld- und Sachzuwendungen müssen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–53 AO geleistet werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10). Hierzu gehören: die Förderung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 1–25 AO, Anhang 1b), die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, Anhang 1b), die Förderung kirchlicher Zwecke (§ 54 AO, Anhan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.4 Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen

Rz. 25 Stand: 06/02 – 07/2025 Für die Frage, ob eine Einrichtung gemeinnützigen Zwecken dient, ist § 52 AO einschlägig. Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Einrichtung gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nach § 52 Abs. 1 S. 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freizeitwinzervereine

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Freizeitwinzervereine können grundsätzlich wegen der Förderung des Heimatgedankens bzw. der Heimatpflege (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO a. F.; vgl. heute Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO) steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen. Andere gemeinnützige Zwecke, wie die Förderung des Landschaftsbildes und Landschafts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Nutzen zum allgemeinen Besten

Tz. 17 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Nutzen zum allg Besten kann auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet liegen. Zu beurteilen ist dies nach objektiven Kriterien (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1979, 482, "Schnellbahntrassen"-Urt). Dabei ist an eine Vielzahl von Kriterien anzuknüpfen, insbes an die herrschende Staatsverfassung, die geistige und kulturelle Or...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Richten an die Allgemeinheit

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Erforderlich ist, dass die dem allg Besten nutzende Tätigkeit sich auch an die "Allgemeinheit" richtet. Der Begriff Allgemeinheit ist zwischen den Extremen Gesamtheit der Bürger der BRep D einerseits und bestimmten Pers oder dauernd nur kleinem Pers-Kreis andererseits (s § 52 Abs 1 S 2 AO) angesiedelt – wo, ist in jedem Einzelfall nach den jewe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fremdenverkehrsvereine

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Förderung des örtlichen Fremdenverkehrs ist kein gemeinnütziger Zweck, weil nicht ausschließlich und unmittelbar der Nutzen der Allgemeinheit gefördert wird. Die Fremdenverkehrsvereine fördern insbesondere auch die privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit (Hotels, Pensionen, private Zimmervermieter usw.) und somit ihre Einzelmitglieder. Bei überr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Widerstreitende Zielsetzungen

Tz. 20 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Denkbar ist auch, dass Kö mit einander widerstreitenden Zielsetzungen dennoch dem Nutzen zum allgemeinen Besten dienen (zB Kernkraftbefürworter und -gegner, wirtsch Nutzen durch technische Großprojekte und Umweltschutz, Sport und Umweltschutz). S Urt des BFH v 13.12.1978 (BStBl II 1979, 482) sowie – hinsichtlich der Bereiche Sport und Umwelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Ausgewählter Literaturhinweis:

Schön, Kirchliche Hoheitsbetriebe, DStZ 1999, 701. Tz. 39 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Förderung kirchlicher Zwecke liegt nach § 54 Abs 1 AO vor, wenn die Zwecke einer Religionsgemeinschaft, die Kö d öff Rechts ist, selbstlos gefördert werden sollen. Zu den Religionsgemeinschaften in der Rechtform der KöR zählen auch die Zeugen Jehovas (s Tz 33). Welche Zwecke im Einzelnen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis:

Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts bei Förderung der Entwicklungsarbeit, FR 2012, 616...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bildung

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Förderung der Bildung dient der Allgemeinheit und ist daher gemeinnützig nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 7 AO (Anhang 1b). Während Nr. 1 die Wissenschaft und Forschung erfasst, fällt unter Nr. 7 die Erziehung, die Volks- und die Berufsbildung. Bildung meint hierbei die Vermehrung der Kenntnisse und der Fähigkeiten des Einzelnen. Die Förderung vo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Nichtabziehbare Mitgliedsbeiträge

Tz. 16 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Grundregel, das Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Körperschaften abzugsfähig sind, wird jedoch durch § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1–4 EStG (Anhang 10) dahingehend eingeschränkt, dass Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die den Sport (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 EStG, Anhang 10), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 25 UStG wurde in Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. Rz. 9 ff.) neu in das UStG 1980 aufgenommen und hatte in den bisherigen Fassungen des UStG keinen Vorläufer (zur Entstehung der Vorschrift ausführlich Bülow, in V/S, § 25 Rz. 1 ff.). Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 25 Abs. 2 UStG wurde durch das Standortsicherungsgeset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ergänzung des § 52 Abs 2 AO um S 2 und 3

Tz. 32 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 52 Abs 2 AO wurde durch das Ges v 10.10.2007 um folgende S 2 und 3 ergänzt worden: "Sofern der von der Kö verfolgte Zweck nicht unter S 1 fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entspr selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten FinBeh haben jeweils eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Billard

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei vielen Sportarten, die häufig auch als bloße Freizeitbeschäftigung außerhalb von Vereinen betrieben werden können, ist die Anerkennung als gemeinnütziger Sport regelmäßig davon abhängig, dass dieser organisiert (sportmäßig) betrieben wird. Daher können Vereine, die die Förderung des Billard-Spiels (Carambole-Billard und Pool-Billard) zum Zweck h...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Drachenfliegerclubs/-vereine

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Drachenfliegerclubs (so genannte Fesseldrachen) konnten in der Vergangenheit wegen der Förderung von Freizeitbetätigungen nicht als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. S. BFH-Urteil vom 14.09.1994, BStBl II 1995, 499. Nach dem BMF-Schreiben vom 08.01.1996, BStBl I 1996, 74 ist der Drachenflug mit Modellen ein gemeinn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliedsbeiträge

Tz. 153 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Der Nadelöhr e. V., Tannenweg 16, 36 289 Friedewald, ist wegen Förderung der Denkmalpflege nach § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO von Finanzamt durch Freistellungsbescheid vom 26.9.2024 für die Jahre 2021–2023 als steuerbegünstigte Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) anerkannt worden. Er erhebt von seinen Mitgliedern einen jä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spenden

Tz. 3 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, besonderer gemeinnütziger, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke geleistet werden. Neben der Zuwendung von Geld ist auch die Zuwendung von Sachen begünstigt. Nicht begünstigt ist die Zuwendung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Erschwerte Mitgliedschaft als schädliches Kriterium?

Tz. 23 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch wenn eine Kö (zB ein Sportverein) ihre Leistungen nur gegenüber ihren Mitgliedern erbringt, ist idR davon auszugehen, dass sie sich an die Allgemeinheit wendet, sofern jeder Interessierte, der die Voraussetzung hierfür erfüllt (zB bei regionaler oder beruflicher Beschränkung der Kö), Mitglied der Kö werden kann. Dabei darf grds (wegen d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Kommentierung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX sowie den spezifischen Leistungsgesetzen sind "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden im SGB IX legal definiert. Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.8 Verhältnis des § 52 Abs 1 AO zu § 52 Abs 2 AO

Tz. 28 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Verhältnis des § 52 Abs 1 AO zu Abs 2 dieser Vorschrift s Urt des BFH v 29.10.1997 (BStBl II 1998, 9). Danach sind die im abschließenden Katalog des § 52 Abs 2 AO aufgezählten Tätigkeiten von vornherein aufgr ihrer ausdrücklichen ges Festlegung als Förderung der Allgemeinheit iSd § 52 Abs 1 AO anzusehen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Rangfolge des § 52 Abs 1 AO und des § 51 Abs 2 AO bei Auslandssachverhalten

Tz. 27 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorgehensweise bei Ausl-Sachverhalten stellt sich wie folgt dar: Bei gemeinnützigen Tätigkeiten, die im Ausl ausgeübt werden, ist – im 1. Schritt – zunächst zu prüfen, ob eine Förderung der Allgemeinheit iSd § 52 Abs 1 AO vorliegt und ob die übrigen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der §§ 55ff AO erfüllt sind. Erst anschließe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sammelzuwendungsbestätigung

Tz. 156 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Der Verein Herzblut e. V., Herzerstr. 7, 36 251 Bad Hersfeld, wurde wegen Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, s. Anhang 1b) zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.11.2024 für die Jahre 2021–2023 vom Finanzamt als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt. Das Vereinsmitglied Heiner Herzig hat in 2025 neben seinen Mitgliedsbeitra...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Sozialfonds

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ESF ist einer der Struktur- und Investitionsfonds, mit deren Hilfe die EU einen Ausgleich der strukturellen Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten anstrebt. Ziel ist es, innerhalb der Gemeinschaft die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.7 Zuschüsse, Zuwendungen, Beihilfen und Ähnliches

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei sog. Zuschüssen stellt sich stets die Frage, ob der Zuschuss Teil des Entgelts für eine Leistung darstellt oder nicht. Bis 1998 (BFH vom 02.02.1998, Az: V R 34/97, BStBl II 1998, 695) konnte man davon ausgehen, dass die Beschäftigung mit der Abgrenzung von Zuschüssen als Teil des Entgelts oder als nicht entgeltlicher Vorgang dann unbeacht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 22b UStG wurde zum 01.01.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 vom 12.12.1996, BGBl I 1996, 1851) eingeführt. Die Regelung blieb bis zum 31.12.2019 unverändert. Zum 01.01.2020 ist Abs. 2 des § 22b UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (Gesetz zur weiteren s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.8 Zuschüsse

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zuschüsse (Zuwendungen, Beihilfen, Prämien oder Ausgleichsbeträge u.Ä.) können entweder Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber, (zusätzliches) Entgelt eines Dritten oder echter Zuschuss sein (Abschn. 10.2 Abs. 1 UStAE). Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zahlungen der öffentlichen Hand können Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 10 % wird bei Büchern, Zeitschriften, Arzneimitteln und Sanitätsartikeln angewandt. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen lediglich solche Waren, die in der Anlage Nr. 7 des MwStG angeführt sind. Der neue ermäßigte Steuersatz i. H. v. 5 % bezieht sich auf die Lieferung des Baus bzw. den Umbau i. R. d. staatlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Grundsatz

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis: Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des Gemeinnützigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Steuerbegünstigte Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (§ 51 Abs 1 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308): Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/199...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blindenfürsorge

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Förderung der Fürsorge für Blinde ist als Unterfall der Wohlfahrtspflege ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO (s. Anhang 1b). Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannt. Vereine, die die Fürsorge Blinder betreiben, sind unmittelbar (direkt) zum Empfang von Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kürzung nach § 9 Nr 3 GewStG

Rn. 284 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In den Urt BFH v 06.07.2005, VIII R 72/02, BFH/NV 2006, 363; BFH v 13.12.2007, BStBl II 2008, 253 und BFH 26.06.2014, BStBl 2015, 300 verneint der BFH weitere Kürzungen und Hinzurechnungen. Nach § 7 S 3 GewStG gilt der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn als Gewerbeertrag iSd § 7 S 1 GewStG. Die Weitervercharterung von Handelsschiffen führt bei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Stand: 06/03 – 07/2025 § 6a UStG ist durch das USt-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992 (UStBG, BGBl I 1992, 1548) mit Wirkung ab dem 01.01.1993 neu in das UStG eingefügt worden. Rz. 8 Stand: 06/03 – 07/2025 Eine Änderung erfuhr die Vorschrift durch das JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 438), das § 6a Abs. 2 UStG m. W. v. 01.01.1996 neu gefasst hat. S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Fußballsport dient, ebenso wie alle übrigen Sportarten, der Förderung des "Sports" ( s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Nach § 58 Nr. 8 AO kann neben dem unbezahlten Sport auch der bezahlte Sport gefördert werden. Tz. 2 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zu Besonderheiten, die sich bei sportlichen Veranstaltungen ergeben, s. "Sportliche Veranst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Finanzielle Zugänglichkeit für die Allgemeinheit

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise: Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ermittlung des Abzugsbetrags

Tz. 118 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei der Einkommensteuer sind (ab 2007) Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. v. §§ 52–54 AO (Anhang 1b) i. H. v. 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke oder alternativ 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abzugsfähig (§ 10b Abs. 1 Satz ...mehr