Die Forschungszulage ist ein innovatives Förderprogramm zur steuerlichen Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Projekte, die nach dem 1.1.2020 gestartet wurden, bis zum Ende des ersten Quartals 2024 beantragt werden sollten, um eine Chance auf eine Förderung ab 2020 zu haben.

Im Wachstumschancengesetz ist eine Erhöhung der jährlichen Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von 4 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR vorgesehen. Zusätzlich wird die Einführung von erweiterten förderfähigen Kosten angestrebt, um die mit der Forschung und Entwicklung im Zusammenhang stehenden Investitionen noch besser abdecken zu können. Derzeit befinden sich diese geplanten Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes noch im Vermittlungsausschuss. Solange der Haushalt nicht gesichert ist, liegt noch keine endgültige Entscheidung vor.

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