Zusammenfassung

 
Überblick

Alle Neuerungen und Änderungen im Bereich der Fördermittel für das Jahr 2024

Die Welt der Fördermittel unterliegt einem stetigen Wandel, und es ist wichtig, über aktuelle Änderungen informiert zu sein, um die praktikabelsten und rentabelsten Möglichkeiten für Projekte und Initiativen umfangreich zu nutzen. Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen der verschiedenen Förderprogrammen, die es wert sind, genauer unter die Lupe genommen zu werden, finden Sie immer hier. Wir starten zunächst mit einem Ausblick auf das Jahr 2024 und werden den Beitrag kontinuierlich ausbauen.

1 EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) ist ein bedeutendes Instrument für Unternehmen, um ihre Energie- und Ressourcenverbräuche im Bereich der Anlage- und Prozesstechnik zu senken. Derzeit ist keine Antragsstellung mehr möglich.

2 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Durch das Inkrafttreten des Klimaschutzprogramms 2030 werden Sanierungs- und Neubauprojekte nun durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Die BEG fokussiert sich auf Sanierungen zum Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Beeindruckend ist, dass für Wohnbauvorhaben nun bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit und bis zu 15 Mio. EUR für Nichtwohngebäude beantragt werden können.

Durch den Beschluss beim Wohnungsgipfel wurden die Fördersätze teilweise mehr als verdoppelt, was bedeutet, dass seit diesem Jahr attraktivere Konditionen gelten. Daher sollten Investitionen nun dringend auf ihre Attraktivität hin überprüft werden, da sie von den erhöhten Quoten profitieren können.

3 Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein innovatives Förderprogramm zur steuerlichen Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Projekte, die nach dem 1.1.2020 gestartet wurden, bis zum Ende des ersten Quartals 2024 beantragt werden sollten, um eine Chance auf eine Förderung ab 2020 zu haben.

Im Wachstumschancengesetz ist eine Erhöhung der jährlichen Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von 4 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR vorgesehen. Zusätzlich wird die Einführung von erweiterten förderfähigen Kosten angestrebt, um die mit der Forschung und Entwicklung im Zusammenhang stehenden Investitionen noch besser abdecken zu können. Derzeit befinden sich diese geplanten Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes noch im Vermittlungsausschuss. Solange der Haushalt nicht gesichert ist, liegt noch keine endgültige Entscheidung vor.

4 Klimaschutz-Investitionsprämie

Die Klimaschutz-Investitionsprämie ermöglicht eine Förderung von 15 % für Investitionen, die dem Klimaschutz dienen und mit einem Energieeinsparkonzept verbunden sind. Das Wachstumschancengesetz sieht diese Prämie vor, um Unternehmen dazu zu ermutigen, umweltfreundliche Investitionen zu tätigen. Auch hier befindet sich das Wachstumschancengesetz mit diesen geplanten Maßnahmen im Vermittlungsausschuss. Eine endgültige Entscheidung steht aus, solange der Haushalt nicht festgelegt ist.

5 "Digital Jetzt"– Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands bis Ende 2023

Das Förderportal für "Digital Jetzt" ist ausgelaufen. Seit Januar 2021 wurden monatliche Losverfahren durchgeführt, um verfügbare Antragskontingente zu vergeben. Es ist noch ungewiss, ob künftige Folgeprogramme die gleichen Antragsverfahren und Rahmenbedingungen wie das "Digital Jetzt"-Programm beibehalten werden. Dies bedeutet das Wegfallen eines der größten bundesweiten Förderprogramme für die Digitalisierung.

6 ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ähnelt dem ERP-Mezzanine-Kredit, besteht jedoch ausschließlich aus Fremdkapital. Mit Kreditbeträgen zwischen 25.000 und 25 Mio. EUR unterstützt er Investitionen und Betriebsmittel im Bereich Innovation und Digitalisierung. Eine Marktneuheit ist nicht erforderlich, Neu- oder Weiterentwicklungen im Unternehmen genügen. Die Darlehens- und Auszahlungsbeträge können bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf für innovative Unternehmen betragen und decken bis zu 100 % der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten ab. Zu den geförderten Digitalisierungsmaßnahmen zählen die Optimierung der Infrastruktur für digitale Innovationen, die Integration digitaler Technologien in betriebliche Prozesse, die Förderung datengestützter Entscheidungsprozesse sowie Projekte im Bereich Industrie 4.0.

7 ERP-Mezzanine

ERP-Mezzanine für Innovation bietet Unternehmen Finanzierungsmöglichkeiten, die eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Bankkrediten darstellen und auf die Stärkung des Eigenkapitals ausgerichtet sind. Mit einem subventionierten Jahreszins können Unternehmen bis zu 5 Mio. EUR für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen erhalten. Die Finanzierung unterstützt speziell die Innovationsaktivitäten von KMU und deckt die Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie bestimmte Betriebsmittel ab. Das Paket besteht aus Fremd- und Nachrangkapital, wobei der Anteil des Nachrangdarlehens vom Gruppenumsatz abhängig ist. Antragsteller müssen innovative Projekte durchführen oder wesentlich dazu beitragen, der Umsatz des Un...

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