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Schadensersatz, erhaltener

Elisabeth Träger, Jean Bramburger-Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Schadensersatz
  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen 2742 4970   Sonstige betriebliche Erträge
Bank 1200 1800   Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Jemand, der durch einen Fehler oder eine Nichterfüllung eines anderen einen Schaden erleidet, hat i. d. R. gegenüber dem Schädiger Anspruch auf Schadensersatz. Wie Schadensersatzzahlungen bzw. Schadensersatzleistungen steuerlich zu behandeln sind, hängt davon ab, ob der Schaden im betrieblichen/beruflichen Bereich entstanden ist. Schadensersatzzahlungen durch den Schädiger oder dessen Versicherung bucht der Unternehmer auf das Konto "Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen" 2742 (SKR 03) bzw. 4970 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Bank

an Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Eingang einer Versicherungserstattung

Wolfgang Müller ist als Lkw-Fahrer bei Bauunternehmer Hans Groß beschäftigt. Da Autofahrer Max Braun an einer Kreuzung die Vorfahrt missachtet hat, kommt es zu einem Zusammenstoß. Am Lkw von Hans Groß entsteht ein Schaden von 5.500 EUR. Die Autoversicherung von Max Braun kommt für den Schaden auf und überweist den Betrag auf das betriebliche Bankkonto von Hans Groß.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 5.500 2742/4970 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen 5.500

3 Begriff des Schadensersatzes

Beim Schadensersatz wird ein Schaden wiedergutgemacht, der jemandem gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person zugefügt worden ist. Haftungsgrundlag...

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