Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 92. Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (WoBauFördG) 1994 vom 06.06.1994, BGBl I 94, 1184

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hinter § 3 Nr 58 EStG wurde eine neue Nr 59 betreffend Steuerfreiheit der Zusatzförderung nach § 88e des zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland eingefügt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 45. Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern vom 28.11.1983, BStBl I 83, 565

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Verzicht auf die Nachversteuerung von als Sonderausgaben abgezogenen Bausparbeiträgen wegen vorzeitiger Verfügung bei ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EG-Ländern, die die BRD nach dem 30.09.1983 auf Dauer verlassen: § 10 Abs 6 Nr 2e EStG; §§ 30, 31 EStDV.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 142. Gesetz zur Förderung von Wagniskapital v 30.07.2004, BGBl I 2004, 2013

Schrifttum: Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 87. Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJG) vom 17.12.1993, BGBl I 93, 2118

Rn. 107 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gefördert werden soll die Ableistung eines freiwilligen ökologischen Jahres zwischen der Vollendung des 16. und des 27. Lebensjahres mit einer Mindestdauer von 6 Monaten bis zur Dauer von 12 zusammenhängenden Monaten. Die Ableistung des ökologischen Jahres soll auch hinsichtlich der Gewährung des Kinderfreibetrages entsprechend begünstigt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 123. Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) v 26.06.2001, BGBl I 2001, 1310

Verwaltungsanweisung: BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Förderung der betrieblichen Altersversorgung

A. Absetzung von der LSt des ArbG (§ 100 Abs 1 EStG) Rn. 4 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ein ArbG, der einen für die Förderung qualifizierten Beitrag iSd § 100 EStG leistet, kann diesen zum Teil in der nächsten LSt-Anmeldung von der ermittelten LSt absetzen. Der Betrag ist in Zeile 23 des Formulars LSt-Anmeldung mit einem negativen Vorzeichen einzutragen, im Falle von Rückzahlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 48. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Vermögensbeteiligungsgesetz) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 23

Rn. 56 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einführung eines neuen § 19a EStG. Dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlassene Vermögensbeteiligungen iSd § 19a Abs 3 Nr 1 – 8 sind in Höhe des halben Werts, höchstens bis zu 300 DM im Kalenderjahr steuerfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 61. 2. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (2. Vermögensbeteiligungsgesetz) vom 19.12.1986 BStBl I 87, 231

Rn. 69 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Betrifft Ausbau des § 19a EStG durch Erweiterung der steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen (Einbeziehung von Anteilsscheinen an Beteiligungs-Sondervermögen sowie von GmbH-Anteilen; gleichzeitig Erhöhung des steuerlichen Freibetrages von 300 DM auf 500 DM). Neuregelung der Bewertung von Wertpapieren in Abs 8.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 218. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung v 14.12.2019, BGBl I 2019, 2763

Rn. 238 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Gesetz zugestimmt, auf dessen Grundlage ab 2020 eine jährliche Förderung von Forschungs- u Entwicklungsaktivitäten iHv bis zu 500 000 EUR möglich wird. Das eigenständige steuerliche Nebengesetz zu EStG u KStG führt eine steuerliche Forschungszulage ein, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 136. Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern u zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) v 31.07.2003, BGBl I 2003, 1550

Rn. 156 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Der im Entwurf der Bundesregierung vom 28.02.2003 noch vorgesehene neue § 5b EStG (Gewinn­ermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung) ist, weil verzichtbar, ersatzlos entfallen. Eingefügt wurde in § 7g Abs 2 EStG eine Nr 3, wonach für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen die vorherige Bildung einer Ansparrücklage Voraussetzung is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 170. Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v 07.03.2009, BGBl I 2009, 451

Rn. 190 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 3 Nr 39 EStG/§ 43 Abs 2 S 9 EStG: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag wird für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen nach dem neuen § 3 Nr 39 EStG von 135 auf 360 EUR deutlich erhöht. Maßgebend für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist der Börsenkurs vom Tag vor der Depoteinbuchung. Dabei wird die vorherige Beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 242. Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023, BGBl I 2023, Nr 411

Rn. 262 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Finanzausschuss des Bundestags hat Passagen aus dem auf 2024 verschobenen Wachstumschancengesetz in das bis dato von Steuervorschriften unbelastete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, das in der Bundesratssitzung am 15.12.2023 verabschiedet wurde. Damit wurde deren Wirkung vorgezogen. Im Einzelnen betrifft das folgende Steuervo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 66. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes u zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand v 20.12.1988, BGBl I 88, 2343

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Wirkung ab 1989 ist das Vorruhestandsgesetz durch das Altersteilzeitgesetz ersetzt worden (Hinweis auf NWB Fach 26, 2093). Danach können Arbeitgeber Subventionen von der Bundesanstalt für Arbeit hinsichtlich des 20 %igen Aufstockungsbetrages sowie hinsichtlich des Höherversicherungsbeitrages erhalten. Zugleich hat das Altersteilzeitgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 115. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BGBl I 2000, 1034

Rn. 135 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Neuregelungen sind rückwirkend ab dem 01.01.2000 anzuwenden. Kernpunkt ist die Einführung zusätzlicher Spendenabzugsbeträge für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts. Hinzu kommen Regelungen in der AO zur zeitnahen Mittelverwendung, zur Zuführung von Mitteln zum Vermögen und Erweiterungen bei der Bildung von freien ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dünn, Das BetriebsrentenstärkungsG, RVaktuell 5/6/2017, 144; Plenker, Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das sog BetriebsrentenstärkungsG ab 01.01.2018, DB 2017, 1545; Meissner, Das BMF-Schreiben zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung, DStR 2018, 99; Levedag, Neues Anwendungsschreiben des BMF zur betrieblichen Altersversorgung, GmbH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Beitrag kann auch in einen Bestandsvertrag gezahlt werden. Es ist hierbei ebenfalls un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Förderbetrag (§ 100 Abs 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung werden ArbN-individuell ermittelt. Der Mindestbeitrag des ArbG beträgt EUR 240 pro ArbN und Kj (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG) Wird dieser Betrag erreicht, kann der ArbG von dem Gesamtbetrag 30 % als Förderbetrag geltend machen. Die Höchstförderung ist auf EUR 144 bzw nunmehr ab 2020 (wie hier Anz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) LSt-Pflicht und Arbeitsverhältnis

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG knüpft an den Arbeitslohn des ArbN an, für den die Beiträge vom ArbG gezahlt werden. Dieser Lohn muss im Inland dem LSt-Abzug unterliegen (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Hierbei ist es unerheblich, ob eine LSt einzubehalten ist. Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung wird nich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendhilfe

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken gehört u. a. auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Die Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zillmerung (§ 100 Abs 3 Nr 5 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Abschluss- und Vertriebskosten können auch bei den betrieblichen Altersversorgungsprodukten nennenswerte Beträge erreichen. Der Gesetzgeber hat für die Förderung nach § 100 EStG zur Bedingung gemacht, dass diese Kosten nicht zu Lasten der ersten Beitragszahlungen gehen dürfen (Zillmerung), sondern gleichmäßig als fester Bestandteil der l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigter Personenkreis

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG hat einen Anspruch auf Förderung für alle ArbN, die zu ihm in einem ersten Dienstverhältnis stehen. Hierbei kann er auf die LSt-Klasse des ArbN abstellen (Steuerklasse I bis V) oder auf die Angabe des ArbN bei pauschal besteuertem Arbeitslohn, dass ein erstes Arbeitsverhältnis gegeben ist. In letzterem Fall sollte sich der ArbG dies ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendreligion

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Begriff "Jugendreligion" entstand in den 1970er-Jahren, als eine Vielzahl zumeist von asiatischen Religionsformen geprägten Glaubenseinrichtungen sich speziell an Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alte von 15 bis 25 Jahren wendete. Als typische Jugendreligionen galten damals u. a.: Ananda Marga, die Divine Light Mission, die Bhagwan-Bewegung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge (§ 100 Abs 6 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Beträge des ArbG zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, welche nach dieser Vorschrift gefördert werden, sind für den ArbN steuerfrei. Damit ist die Steuerfreiheit auf EUR 144/30 % = EUR 480 beschränkt (§ 100 Abs 6 S 1 EStG), ab 2020 auf EUR 960 (auch s Rn 6 und hinsichtlich der Anwendung der Neuregelung s Rn 3a). Diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.7 Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgeübt werden?

Krankenhäuser oder auch Alten- und Pflegeheime brauchen aktuell in jeder Hinsicht Hilfe und Unterstützung. Viele steuerbegünstigte Körperschaften helfen daher mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder anderen Leistungen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise notwendig sind, und erhalten dafür ein Entgelt. Steuerlich ist diese wirtschaftliche Aktivitä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ziel des SolZG

Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mit der Wiedereinführung des SolZ durch das FKPG verfolgte der Gesetzgeber nach seiner Gesetzesbegründung im Hinblick auf die entscheidenden Strukturveränderungen, die die Wiedervereinigung für Deutschland mit sich gebracht hat, insgesamt vier Ziele, und zwar die dauerhafte Finanzierung des Aufholprozesses in Ost-Deutschland, die Bewältigung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines (Zwecksetzung und Überblick)

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Altersversorgung der Bürger wird gemeinhin in drei Säulen geteilt: gesetzliche Rente, private Altersvorsorge sowie betriebliche Altersversorgung (BAV). Das am 07.07.2017 vom Bundesrat verabschiedete BetriebsrentenstärkungsG (BRStG) enthält neben den Änderungen des BetriebsrentenG, des SGB und weiterer Gesetze mit Rentenbezug auch eine Vielzah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendweihevereine

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Feier anlässlich des Übergangs von der Kindheit in die Welt der Erwachsenen außerhalb des klassischen kirchlichen Rahmens (z. B. Firmung, Konfirmation) wird häufig als Jugendweihe bezeichnet. Jugendweihen wurden vermehrt – zur Abgrenzung von den christlichen Traditionen – ab 1954 in der ehemaligen DDR durchgeführt. Die Tradition der Jugendweih...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Vermögens... / 1 Förderarten, Anlageformen

Sachverhalt Als Arbeitgeber möchten Sie wissen, wie vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und was Sie damit zu tun haben. Ergebnis Bei vermögenswirksamen Leistungen (VWL) handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Form nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz anlegt. Zu einem Zuschuss ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 24. Steueränderungsgesetz 1973 vom 26.06.1973, BStBl I 73, 545

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1973 brachte eine Einschränkung der Anwendung des § 7 Abs 5 (degressive AfA für Gebäude), die Streichung des Schuldzinsenabzugs als Sonderausgabe (nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und die Streichung der 24 000 DM-Grenze bei Anwendung des § 34a (Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn). Weitere Änderungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.6 Überbrückungshilfe IV

Tz. 60 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Nach Ablauf des Förderzeitraums für die Überbrückungshilfe III Plus schließt sich für den Zeitraum Januar bis März 2022 die Überbrückungshilfe IV an. Auch hierfür ist Voraussetzung für eine Förderung ein Rückgang des Umsatzes um mehr als 30 %. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die besonders schwer von Corona-bedingten S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendheime

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Förderung der Jugendpflege ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Zu den begünstigten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jugendpflege zählt auch der Betrieb eines "Jugendheims". Bei einem Jugendheim kann es sich zum einen um eine Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII handeln. Dieses leistet Hil...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Junggesellenvereine

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Junggesellen-, Landjugend- und Burschenvereine können wegen Förderung des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; Anhang 1b) als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden, wenn diese traditionell dort tätig waren. So gehört z. B. das Setzen von Maibäumen – Maiclubs – (Brauch des Mailehen, der in einigen Regionen auf das 16. Jahrhund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / c) Arbeitserlaubnis und sonstige Einstellungs- und Beschäftigungsvoraussetzungen

Rz. 129 Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Ausländer ist sachlich gerechtfertigt, wenn dem Arbeitnehmer eine befristete Arbeitserlaubnis erteilt worden ist und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die hinreichend zuverlässige Prognose gestellt werden kann, dass es zu keiner Verlängerung der Arbeitserlaubnis kommen wird.[308] Die Befristung mit einem ausländischen A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Absetzung von der LSt des ArbG (§ 100 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ein ArbG, der einen für die Förderung qualifizierten Beitrag iSd § 100 EStG leistet, kann diesen zum Teil in der nächsten LSt-Anmeldung von der ermittelten LSt absetzen. Der Betrag ist in Zeile 23 des Formulars LSt-Anmeldung mit einem negativen Vorzeichen einzutragen, im Falle von Rückzahlungen und Korrekturen entsprechend mit einem positiven...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 111. Neuregelung des Spendenrechts durch die Verordnung zur Änderung der EStDV, BGBl I 1999, 2413

Rn. 131 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch die Verordnung ist das sog Durchlaufspendenverfahren abgeschafft worden, dh alle steuerbegünstigten Körperschaften sind berechtigt, selbst Spendenbescheinigungen für Spenden ab dem Jahr 2000 auszustellen. Gem § 48 Abs 4 S 1 EStDV sind Zuwendungen (umfassend) zur Förderung der in Abschn A der Anlage 1 EStDV zu § 48 EStDV bezeichneten Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte ArbG

Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 ArbG ist jeder im Inland ansässige oder vertretene ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), dh jeder zum LSt-Einbehalt Verpflichtete. Auch für ArbG, die nur ArbN in Privathaushalten beschäftigen, greift die Förderung. Ausländische Verleiher von ArbN (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) sind ebenso begünstigt wie in Deutschland ansässige ArbG, die im Falle eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusätzlicher ArbG-Beitrag an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG)

Rn. 9a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 100 Abs 3 Nr 2 EStG regelt vier Voraussetzungen: Es muss sich um eine Zahlung des ArbG handeln (zum ArbG s Rn 7). Die Beitragszahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen (dazu s Rn 9b und dort "Zusammenfassung" aE). Zur Höhe der Förderung und zum Mindestbeitrag s Rn 15 ff mit Beispielen. Die Zahlung muss an einen Pens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen (§ 100 Abs 3 EStG)

1. Arbeitsverhältnis (§ 100 Abs 3 Nr 1, 2 EStG) a) Begünstigte ArbG Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 ArbG ist jeder im Inland ansässige oder vertretene ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), dh jeder zum LSt-Einbehalt Verpflichtete. Auch für ArbG, die nur ArbN in Privathaushalten beschäftigen, greift die Förderung. Ausländische Verleiher von ArbN (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) sind eben...mehr