Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Altersteilzeit / A. Einführung

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 1

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Die Altersteilzeit dient der Erleichterung eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in die Altersrente. Dies kann durch einfache Reduzierung der Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum oder in einem sog Blockmodell geschehen, in dem der ArbN zunächst voll arbeitet, jedoch einen geringeren Lohn erhält und er anschließend von der Arbeit freigestellt wird und weiterhin das Altersteilzeitentgelt erhält. Im Grundsatz kann der ArbN nach Erreichen des 55. Lebensjahres mit dem ArbG vereinbaren, dass bis zum Einsetzen der Rentenzahlung die Arbeitszeit auf die Hälfte verringert wird. Um die damit verbundene entsprechende Minderung der Bezüge zu vermeiden, stockt der ArbG diese so weit auf, dass der ArbN mindestens 70 % des bisherigen Nettoarbeitslohns erhält. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht, es sei denn, er ergibt sich aus einem TV oder einer Betriebsvereinbarung.

 

Rz. 2

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Um die Belastungen für die Unternehmen abzumildern, erhielt der ArbG von der > Bundesagentur für Arbeit aus öffentlichen Mitteln einen finanziellen Ausgleich des Aufstockungsbetrags und anderer betrieblicher Zusatzleistungen. Diese Leistungen waren für den ArbG Betriebseinnahmen, die Zuwendungen an den ArbN Betriebsausgaben. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – AltTZG idF vom 23.07.1996 [BGBl 1996 I, 1078], zuletzt geändert durch Art 22 des Gesetzes vom 12.12.2019 [BGBl 2019 I, 2652]). Mit diesem Gesetz wurde die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis eingeschränkt, um die Sozialkassen zu entlasten (BT-Drs 13/4336). Mit dem Änderungsgesetz vom 23.12.2003 – Hartz III – BGBl 2003 I, 2848 [2910] wurde die Förderfähigkeit auf vor dem 01.01.2010 begonnene Altersteilzeit befristet (§ 16 AltTZG).

 

Rz. 3

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Damit dem ArbN die staatliche Förderung ungeschmälert zufloss, stellt § 3 Nr 28 EStG den Aufstockungsbetrag und weitere im AltTZG im Einzelnen genannte ArbG-Leistungen steuerfrei; sie sind auch beitragsfrei (vgl § 1 SvEV – Anh 15).

 

Rz. 4

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Für Beamte wurden Regelungen zur Altersteilzeit in § 93 BBG (§ 72 BBG aF), § 6 Abs 2 BBesG (grundsätzlich Aufstockung auf 83 % netto) und in Landesgesetzen getroffen; > Rz 16.

 

Rz. 5

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Die Verblockung der Arbeitszeit in Phasen mit Arbeitsleistung und Phasen der Freistellung ist für tarifgebundene ArbN auch für einen Zeitraum von mehr als 6 Jahren (zB auch von 10 Jahren) zulässig. Für nicht tarifgebundene ArbN muss bei einer Vertragslaufzeit der Altersteilzeit von mehr als 3 Jahren zwecks Insolvenzsicherung eine entsprechende tarifvertragliche Regelung vereinbart werden (§ 2 Abs 2, 3 AltTZG).

 

Rz. 6, 7

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Randziffern einstweilen frei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BFH: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
Älterer Mann mit Rechnungen vor Laptop
Bild: Corbis

Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.


Steuern sparen: 100 Steuertipps & Tricks 2024/25
100 Steuertipps & Tricks 2024/25
Bild: Haufe Shop

Simon Neumann kennt die Tricks zum Steuern-Sparen wie kaum ein anderer. Die Erklärvideos auf seinem YouTube-Kanal FinanzNerd und bei TikTok nehmen die Angst vor der Steuererklärung und erreichen monatlich fast 10 Millionen Zuschauer. Seine Erfahrungen hat er in einfache Worte verpackt und mit konkreten Anleitungen versehen: In seinem Buch präsentiert er die 100 wichtigsten Steuertipps & Tricks 2024/25 – verständlich erklärt und leicht anwendbar.


Steuerfreie Einnahmen-ABC / Altersteilzeit
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Altersteilzeit

Arbeitgeber können mit ihren bisher voll beschäftigten Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren, um einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Nach § 3 Nr. 28 EStG ergibt sich zur ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren