Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6b EStG ermöglicht es dem Stpfl. aus Veräußerungsvorgängen freiwerdende stille Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsobjekt zu übertragen. Die Vorschrift ist durch Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. 26.4.2006 geändert worden.[1] § 6b Abs. 8 S. 1 einleitender Satzteil EStG wurde geändert m...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de Was bedeutet die geplante Reform für die Bürgerinnen und Bürger? Wie genau soll die neue Förderung funktionieren? Welche Vorsorgeprodukte soll es geben? In unseren FAQ erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 3.1 Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?

Welche konkreten Voraussetzungen begünstigte Altersvorsorgeprodukte erfüllen müssen, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert die Verträge. Diese Zertifizierung ist für die Finanzverwaltung bindend. Die Regelungen im AltZertG betreffen nur Produkte, die der privaten Altersvorsorge zugerechnet werden...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 3.3 Was ist ein Standarddepot?

Ein Standarddepot ist ein besonders einfach zu handhabendes Altersvorsorgedepot, das zusätzliche gesetzliche Anforderungen erfüllt und das Sie bei jedem Anbieter von steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten abschließen können. Anbieter können auch ein Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters vertreiben. Von der Angebotspflicht ausgenommen sind nur Anbieter, die a...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 4.3 Kann ich das Vermögen aus meinem Altersvorsorgevertrag vererben?

Grundsätzlich ist das Altersvorsorgevermögen aus einem Altersvorsorgevertrag vererbbar. Allerdings ist in einem solchen Fall die steuerliche Förderung (Zulagen und die sich gegebenenfalls aus dem Sonderausgabenabzug gesondert festgestellten Beträge) zurückzuzahlen. Das Altersvorsorgevermögen kann im Todesfall aber ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatte...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 5.3 Kann ich ETFs in mein Altersvorsorgedepot übertragen?

Gefördert werden Eigenbeiträge, die auf ein Altersvorsorgedepot geleistet werden. Dabei müssen Sie die individuellen Vertragsbedingungen und den jährlichen geförderten Höchstbetrag von 1.800 Euro (zuzüglich der Zulagen) beachten. Einen bestehenden Riester-Vertrag können Sie auf ein Altersvorsorgedepot übertragen, für diesen gelten dann die neuen Konditionen und die neue steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.7 Binnenschiffe

Rz. 95a Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung wurde auch § 6b EStG ergänzt: Nach § 6b Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG können die bei der Veräußerung von Binnenschiffen aufgedeckten stillen Reserven künftig auf angeschaffte oder hergestellte Binnenschiffe übertragen werden. Mit dieser Erweiterung soll eine Verjüngung der deutschen Binnenschifffahrts-...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 8 Stichtage und Fristen 2022 bis 2025

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Fragen und Antworten zur Re... / 3.7 Wonach entscheide ich, welches Altersvorsorgeprodukt zu mir passt?

Nachdem die Reform in Kraft getreten ist und von den Anbietern umgesetzt wird, wird es zwei unterschiedliche Produktkategorien zur Auswahl geben: Altersvorsorgedepots (inklusive Standarddepot) und Garantieprodukte. Darüber hinaus können weiterhin Produkte zur Tilgungsförderung im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung abgeschlossen werden. Für Altersvorsorgende, die die Rendite...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 3.11 Kann ich nach Abschluss eines der neuen Produkte nochmal den Vertrag oder Anbieter wechseln?

Innerhalb des neuen Systems werden Wechsel zukünftig einfacher und günstiger möglich sein. Dazu wird u. a. festgelegt, dass die Abschlusskosten von Altersvorsorgeverträgen künftig auf die gesamte Ansparphase verteilt werden müssen. So wird im Falle eines Vertragswechsels eine Doppelbelastung mit Abschlusskosten verhindert. Ab fünf Jahren nach Abschluss des Altersvorsorgevert...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 5.4 Kann ich weiterhin eine Hinterbliebenenabsicherung mit meinem Altersvorsorgevertrag kombinieren?

Bei Leibrentenprodukten kann künftig zugunsten der Hinterbliebenen eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbart werden. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, sind die Auszahlungen nach dem Tod bis zum Ende der Rentengarantiezeit vererbbar. Bei einem Auszahlungsplan ist noch nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar. Allerdings ist beim Tod des Steuerpflichtigen ...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.5 Gibt es einen Maximalbetrag, den ich auf meinen Vertrag einzahlen kann?

Ja, die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf einen Höchstbetrag von 6.840 Euro begrenzt. Davon werden bis zu 1.800 Euro gefördert. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs konnten bisher Altersvorsorgebeiträge in Höhe von maximal 2.100 Euro geltend gemacht werden, neben den Eigenbeiträgen wurde beim Höchstbetrag auch der Zulageanspruch berücksichtigt. Künftig...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.3 Wird die Grundzulage höher ausfallen als bei der bisherigen Riester-Rente?

Die bisher starre Grundzulage in Höhe von 175 Euro bei Zahlung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags wird abgeschafft. Stattdessen erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten für jeden eingezahlten Euro 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 360 Euro. Für weitere bis zu 1.440 Euro, die sie einzahlen, erhalten sie 25 Cent pro Euro. Die Grundzulage kann a...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.7 Ich verdiene nicht so viel. Lohnt sich die private Altersvorsorge trotzdem für mich?

Die geförderte private Altersvorsorge lohnt sich insbesondere für Menschen mit einem niedrigeren Einkommen: Auch ohne Steuererklärung beziehungsweise bei einem niedrigen Steuersatz wird jeder Euro Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert, die direkt in den Altersvorsorgevertrag fließen. Um gefördert zu werden, müssen Sie nur einen monatlichen Beitrag von 10 Euro auf Ihren Altersvo...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.8 Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt waren bisher insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen. Künftig sind auch selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 ("Gewerbetreibende") oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergeset...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Vereinigungen zur Förderung staatlicher Theater und Bühnen

Tz. 21 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Steuerbegünstigte Vereinigungen zur Förderung staatlicher Theater und Bühnen sind in der Regel ausschließlich wegen der Förderung der "Volksbildung" (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO, Anhang 1b) begünstigt. Soweit die betreffenden Vereinigungen nach ihrer Satzung "kulturelle Zwecke" fördern, ist die Förderung der "Volksbildung" nur dann möglich, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Stipendien zur Förderung der Forschung, sog Forschungsstipendien (§ 3 Nr 44 S 1 EStG Fall 1)

bca) Allgemeines Rn. 1642 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Stipendium muss final ("zur") darauf gerichtet sein, die Forschung zu fördern (BFH BFH/NV 2013, 29). Der Begriff der Forschung ist in § 52 Abs 2 S 1 Nr 1 AO geregelt und meint die planmäßige (systematisch-methodische) Suche nach neuen Erkenntnissen (BFH BFH/NV 2013, 29). bcb) Sachbeihilfen Rn. 1642a Stand: EL 170 – ET: 01...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 68. Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989, BGBl I 89, 233

Rn. 83 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 13 Abs 2 wurde durch eine Nr 3 dahin gehend ergänzt, daß zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch gehört "die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit." Die steuerfreien Einnahmen in § 3 EStG werden durch eine neue Nr 27 erweitert, wonach der Grundbetrag der Pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Stipendien zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- (sog Ausbildungsstipendien) oder Fortbildung (sog Fortbildungsstipendien, § 3 Nr 44 S 1 EStG Fall 2 und 3)

Rn. 1643 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch bei den Aus- und Fortbildungsstipendien (für die Begriffe gelten die früheren Abgrenzungskriterien zwischen § 9 und § 10 Abs 1 Nr 7 EStG, BFH BFH/NV 2013,29) können die Mittel dazu bestimmt sind, den Lebensunterhalt des Empfängers zu bestreiten (s § 3 Nr 44 S 3 Buchst a EStG). Rn. 1643a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Keine solche Förderung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bo) Die übrigen Leistungen nach dem SGB III bzw (vor dem 01.01.1998) AFG und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN/Arbeitssuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt werden (bis einschließlich VZ 2014)

Rn. 111 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur soweit diese übrigen Leistungen nach dem SGB III (bzw vor dem 01.01.1998: AFG) und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN oder Arbeitssuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt wurden, waren sie steuerfrei. Rn. 111a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele für solche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ci) Die übrigen Leistungen nach den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN oder zur Förderung der Aus- oder Weiterbildung oder Existenzgründung der Empfänger gewährt werden (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 8 EStG nF)

Rn. 118 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst a EStG nF Fall 8 stellt auch die übrigen Leistungen nach den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder steuerfrei, soweit sie ArbN oder zur Förderung der Aus- oder Weiterbildung oder Existenzgründung der Empfänger gewährt werden. Die Vorschrift ist damit weiter gefasst als die bisherige Steuerbefreiung, da sie auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 186. Jahressteuergesetz 2013 u Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie Steuerabkommen Deutschland-Schweiz (vorerst) gescheitert

Rn. 206 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Nachdem der Vermittlungsausschuss (VA) am 12.12.2012 tagte, war die erforderliche Beschlussfassung im Bundestag über verschiedene Steuergesetze in das Jahr 2013 verschoben worden. Am 17.01.2013 standen auf der Tagesordnung des Bundestagsmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 61. 2. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (2. Vermögensbeteiligungsgesetz) vom 19.12.1986 BStBl I 87, 231

Rn. 69 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Betrifft Ausbau des § 19a EStG durch Erweiterung der steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen (Einbeziehung von Anteilsscheinen an Beteiligungs-Sondervermögen sowie von GmbH-Anteilen; gleichzeitig Erhöhung des steuerlichen Freibetrages von 300 DM auf 500 DM). Neuregelung der Bewertung von Wertpapieren in Abs 8.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 29. Das Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23.12.1974, BStBl I 75, 48

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierdurch wurde ein neuer Abs 4 in § 7b ESt eingefügt, demzufolge auch Zweiterwerbe von Ein- oder ZweifHäusern sowie von Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen nach § 7b EStG 1975 begünstigt sind. Die neue Vorschrift galt erstmals für Ein- oder ZweifHäuser sowie für Eigentumswohnungen, die nach dem 30.11.1974 angeschafft wurden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 92. Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (WoBauFördG) 1994 vom 06.06.1994, BGBl I 94, 1184

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hinter § 3 Nr 58 EStG wurde eine neue Nr 59 betreffend Steuerfreiheit der Zusatzförderung nach § 88e des zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland eingefügt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 45. Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern vom 28.11.1983, BStBl I 83, 565

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Verzicht auf die Nachversteuerung von als Sonderausgaben abgezogenen Bausparbeiträgen wegen vorzeitiger Verfügung bei ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EG-Ländern, die die BRD nach dem 30.09.1983 auf Dauer verlassen: § 10 Abs 6 Nr 2e EStG; §§ 30, 31 EStDV.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 142. Gesetz zur Förderung von Wagniskapital v 30.07.2004, BGBl I 2004, 2013

Schrifttum: Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 87. Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJG) vom 17.12.1993, BGBl I 93, 2118

Rn. 107 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gefördert werden soll die Ableistung eines freiwilligen ökologischen Jahres zwischen der Vollendung des 16. und des 27. Lebensjahres mit einer Mindestdauer von 6 Monaten bis zur Dauer von 12 zusammenhängenden Monaten. Die Ableistung des ökologischen Jahres soll auch hinsichtlich der Gewährung des Kinderfreibetrages entsprechend begünstigt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 123. Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) v 26.06.2001, BGBl I 2001, 1310

Verwaltungsanweisung: BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Die Stipendien zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- oder Fortbildung (§ 3 Nr 44 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JahressteuerG 2007, NWB F 3, 14 353; Heigl, Steuerbarkeit von Stipendien, FR 2020, 724. a) Allgemeines, Verfassungsrecht, Europarecht Rn. 1640 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 44 EStG ist seit 1964 (s BFH BStBl II 2004, 190) anzuwenden. Überblick über die Vorschrift:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 48. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Vermögensbeteiligungsgesetz) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 23

Rn. 56 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einführung eines neuen § 19a EStG. Dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlassene Vermögensbeteiligungen iSd § 19a Abs 3 Nr 1 – 8 sind in Höhe des halben Werts, höchstens bis zu 300 DM im Kalenderjahr steuerfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Bezüge als Beihilfe zu den genannten Zwecken (unmittelbare Förderung der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst)

gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 218. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung v 14.12.2019, BGBl I 2019, 2763

Rn. 238 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Gesetz zugestimmt, auf dessen Grundlage ab 2020 eine jährliche Förderung von Forschungs- u Entwicklungsaktivitäten iHv bis zu 500 000 EUR möglich wird. Das eigenständige steuerliche Nebengesetz zu EStG u KStG führt eine steuerliche Forschungszulage ein, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 252. Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) v 04.02.2026, BGBl I 2026 Nr 33

Rn. 272 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Enthält folgende Änderungen des EStG (Art 29): § 3 Nr 70 EStG: Die hälftige Steuerbefreiung von Immobilienveräußerungen im Zusammenhang mit der Einführung von REIT-AG wurde gestrichen. 6b Abs 10 EStG: Veräußerung von Anteilen an KapGes: Der Höchstbetrag für die Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes, die im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 136. Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern u zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) v 31.07.2003, BGBl I 2003, 1550

Rn. 156 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Der im Entwurf der Bundesregierung vom 28.02.2003 noch vorgesehene neue § 5b EStG (Gewinn­ermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung) ist, weil verzichtbar, ersatzlos entfallen. Eingefügt wurde in § 7g Abs 2 EStG eine Nr 3, wonach für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen die vorherige Bildung einer Ansparrücklage Voraussetzung is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 170. Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v 07.03.2009, BGBl I 2009, 451

Rn. 190 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 3 Nr 39 EStG/§ 43 Abs 2 S 9 EStG: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag wird für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen nach dem neuen § 3 Nr 39 EStG von 135 auf 360 EUR deutlich erhöht. Maßgebend für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist der Börsenkurs vom Tag vor der Depoteinbuchung. Dabei wird die vorherige Beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 249. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) v 22.12.2025, BGBl I 2025 Nr 361

Rn. 269 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei Mitarbeitenden im Rentenalter, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bleibt der Arbeitslohn gem § 3 Nr 21 EStG steuerfrei, ohne dass es auf einen gleichzeitigen tatsächlichen Rentenbezug ankommt. Die "Aktivrente" selbst ist also keine Rente und keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das BMF hat am 06.02.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ah) Keine Förderung von Mitgliedsbeiträgen

Rn. 1242 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 16/11089, 47) wollte die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine/Fitness-Studios nicht begünstigen, wohl aber, wenn Sportvereine/Fitness-Studios konkrete Maßnahmen anboten und diese den Anforderungen des Leitfadens Prävention genügten. Aus dem Wort "zur" Verbesserung usw folgte, dass nur final gerichtete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 66. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes u zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand v 20.12.1988, BGBl I 88, 2343

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Wirkung ab 1989 ist das Vorruhestandsgesetz durch das Altersteilzeitgesetz ersetzt worden (Hinweis auf NWB Fach 26, 2093). Danach können Arbeitgeber Subventionen von der Bundesanstalt für Arbeit hinsichtlich des 20 %igen Aufstockungsbetrages sowie hinsichtlich des Höherversicherungsbeitrages erhalten. Zugleich hat das Altersteilzeitgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 242. Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023, BGBl I 2023, Nr 411

Rn. 262 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Finanzausschuss des Bundestags hat Passagen aus dem auf 2024 verschobenen Wachstumschancengesetz in das bis dato von Steuervorschriften unbelastete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, das in der Bundesratssitzung am 15.12.2023 verabschiedet wurde. Damit wurde deren Wirkung vorgezogen. Im Einzelnen betrifft das folgende Steuerv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr