Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009 für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 115. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BGBl I 2000, 1034

Rn. 135 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Neuregelungen sind rückwirkend ab dem 01.01.2000 anzuwenden. Kernpunkt ist die Einführung zusätzlicher Spendenabzugsbeträge für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts. Hinzu kommen Regelungen in der AO zur zeitnahen Mittelverwendung, zur Zuführung von Mitteln zum Vermögen und Erweiterungen bei der Bildung von freien ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierzuchtvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Da die Förderung der Tierzucht ein steuerbegünstigter Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) ist, können Tierzuchtvereine als steuerbegünstigte (gemeinnützigen) Einrichtungen anerkannt werden, wenn sowohl die Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Förderung der Tier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1770 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: § 3 Nr 46 EStG aF befreite Bergmannsprämien nach dem Gesetz über Bergmannsprämien (idF vom 12.05.1969, BGBl I 1969, 434) von der ESt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a StVereinfG vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) mit Hinweis auf den zeitlichen Anwendungsbereich des Bergmannsprä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Förster/Cisch, Die Änderungen im BetriebsrentenG durch das AlterseinkünfteG und deren Bedeutung für die Praxis, BB 2004, 2126; Harder-Buschner: Aktueller Rechtsstand der betrieblichen Altersversorgung, NWB v 21.02.2005, F 3 S 13.217; Schnitker/Grau, Neue Rahmenbedingun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schützenvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Regelfall sind Schützenvereine wegen der Förderung des Sports als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Eine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft kommt auch dann in Betracht, wenn ein Schützenverein nach der Satzung neben de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gibt keinen allein verantwortlichen Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG. Beim Katalog der steuerfreien Einnahmen lässt sich der Gesetzgeber in erster Linie nicht von steuersystematischen, sondern von außerhalb des Steuerrechts liegenden Motiven leiten. Im Einzelnen sind folgende Beweggründe zu nennen, die sich im Einzelfall jedoch ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sekten

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Sekten und Weltanschauungsgemeinschaften können gemeinnützig sein, wenn die Förderung der Religion im Vordergrund steht (s. BFH vom 06.06.1951, BStBl III 1951, 148 und BFH vom 23.09.1999, BStBl II 2000, 533). Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit können auch Vereine erhalten, die die Förderung religionsähnlicher Weltanschauungen verfolgen (z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Ausnahmen von der Steuerbefreiung (§ 3 Nr 63 S 2 EStG)

Rn. 2793 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 2 EStG wird die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit der ArbN nach § 1a Abs 3 BetrAVG verlangt hat, dass die Voraussetzungen einer Förderung nach § 10a EStG oder Abschn XI EStG erfüllt werden. Die Regelung eröffnet dem ArbN damit ein Wahlrecht, entweder die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 63 S 1 EStG oder den Sonderausgabenabz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weiterbildungsleistungen für Maßnahmen nach § 82 Abs 1, 2 SGB III (§ 3 Nr 19 EStG nF S 1 Fall 1 – VZ 2019 bzw § 3 Nr 19 S 1 Buchst a EStG nF – ab VZ 2020)

Rn. 829 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit Art 1 Nr 11, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der ALV (vom 18.12.2018, BGBl I 2018, 2651) wurde mit Wirkung ab 01.01.2019 die Weiterbildungsförderung verbessert und in § 82 SGB III die Voraussetzungen für die Förderung beschäftigter ArbN in einer Vorschrift gebündelt (BT-Drucks 19/1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Der Zuschuss für die Wohneigentumsbildung iRd Programms "Stadtumbau Ost" (§ 3 Nr 58 EStG Fall 5)

Rn. 2029 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schwab/Teschabai, Sozialverträglicher Personalabbau – Stolpersteine bei Altersteilzeit- und Vorruhestandsprogrammen, DB 2016, 530; Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des BetriebsrentenstärkungsG, NWB 2017, 2417; Rössler, New Deal in der Betrieblichen Altersversorgung, DB 2017, 367; Plenker, Steuerliche Neuregelungen bei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schullandheime

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Schullandheime können entweder wegen der Förderung der Jugendhilfe und Jugendpflege (s. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) oder wegen der Förderung der Erziehung (s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b) steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen. Schullandheime sind nach § 68 Nr. 1b AO (Anhang 1b) als Zweckbetriebe anerkannt. Die Voraussetzungen, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Entwicklungshilfe/Entwicklungszusammenarbeit

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Förderung der Entwicklungshilfe/Entwicklungszusammenarbeit gilt als besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck. Für den steuerbegünstigten Zweck "Förderung der Entwicklungszusammenarbeit" ist die gesetzliche Vorschrift des § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO (Anhang 1b) anzuwenden. Unter Entwicklungshilfe versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tischfußball

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Frage, ob ein Verein wegen Förderung des Tischfußballspiels als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden kann, ist vorab zu Frage zu klären, welche Art von Tischfußball betrieben wird. So gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Tischfußballvarianten. Neben dem sog. Drehstangentischfußball fällt auch das Tipp-Kick-Spiel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Die laufenden Zuwendungen von früheren alliierten Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen (§ 3 Nr 49 EStG aF – aufgehoben ab VZ 2011)

Rn. 1830 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 49 EStG aF befreite laufende Zuwendungen eines früheren alliierten Besatzungssoldaten an seine im Geltungsbereich des GG ansässige Ehefrau, soweit sie auf diese Zuwendungen angewiesen war. Die Vorschrift wurde ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a des StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131). Aus Aktualitätsgrün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105. Verwaltungsanweisungen: BMF v 24.07.2012, BStBl I 2013, 1022 (Steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung); BMF v 22.01.2016, BStBl I 2016, 164 (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)); BMF v 24.05.2017, BStBl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Neuer gemeinnütziger Zweck "E-Sport" (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Rahmen einer Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke wurde E-Sport als ein neuer, dem gemeinnützigen Sport gleichgestellter, gemeinnütziger Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) aufgenommen. Ein E-Sportverein muss sich – nach der Gesetzesbegründung – jedoch an die Vorgaben des Jugendschutzes halten. Spiele ohne Alterskennzeichnung der Unte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Breinersdorfer, Praktische Aspekte des neuen MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DStR 2009, 453; Harder-Buschner, MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, NWB 2009, 1252; Niermann, Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das neue MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DB 2009, 473; Warnke, Förderung der Mitarbeiterbeteiligung durch das MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, EStB 2009...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Allgemeines zu § 23 SGB VIII

Rn. 282 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 23 SGB VIII betrifft die Förderung in der Kindertagespflege. Die Förderung in der Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 SGB VIII umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von einer erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifiz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "künstlerischen Tät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Allgemeines

Rn. 1642 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Stipendium muss final ("zur") darauf gerichtet sein, die Forschung zu fördern (BFH BFH/NV 2013, 29). Der Begriff der Forschung ist in § 52 Abs 2 S 1 Nr 1 AO geregelt und meint die planmäßige (systematisch-methodische) Suche nach neuen Erkenntnissen (BFH BFH/NV 2013, 29).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Beihilfen für die persönliche Lebensführung

Rn. 1642b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aber auch Beihilfen für die persönliche Lebensführung sind seit VZ 2004 auch nach Ansicht der FinVerw (s zB H 3.44 EStH 2021 "Beihilfen zum Lebensunterhalt") steuerfrei (ebenso schon BFH BStBl II 2004, 190; 2015, 691; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 44 EStG Rz 1).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 24. Steueränderungsgesetz 1973 vom 26.06.1973, BStBl I 73, 545

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1973 brachte eine Einschränkung der Anwendung des § 7 Abs 5 (degressive AfA für Gebäude), die Streichung des Schuldzinsenabzugs als Sonderausgabe (nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und die Streichung der 24 000 DM-Grenze bei Anwendung des § 34a (Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn). Weitere Änderungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afb) Die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands

Rn. 1237 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 20 Abs 1 S 1, 2 SGB V aF sollten die Krankenkassen in ihrer Satzung Leistungen zur "primären Prävention" vorsehen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Nach § 20 Abs 1 S 1, 2 SGB V nF (Neufassung durch Art 1 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Sachbeihilfen

Rn. 1642a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Sachbeihilfen, dh solche Mittel, die dazu verwendet werden, die sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der Forschungsaufgabe zu schaffen, sind stets steuerfrei (H 3.44 EStH 2021).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Segelsport

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vereine, deren Zweck auf die planmäßige Pflege des Segelsports gerichtet ist, können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke wegen der Förderung des Sports verfolgen (s. § 52 Abs. 1 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Hierzu s. BFH vom 20.01.1982, BStBl II 1982, 336. Der Zweck des Vereins muss gem. § 60 AO (Anhang 1b) in der Satzung so bestimmt sein, dass aufg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 111. Neuregelung des Spendenrechts durch die Verordnung zur Änderung der EStDV, BGBl I 1999, 2413

Rn. 131 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch die Verordnung ist das sog Durchlaufspendenverfahren abgeschafft worden, dh alle steuerbegünstigten Körperschaften sind berechtigt, selbst Spendenbescheinigungen für Spenden ab dem Jahr 2000 auszustellen. Gem § 48 Abs 4 S 1 EStDV sind Zuwendungen (umfassend) zur Förderung der in Abschn A der Anlage 1 EStDV zu § 48 EStDV bezeichneten Zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Folgeregelung zu § 3 Nr 65 Buchst d EStG (§ 3 Nr 65 S 5 EStG)

Rn. 2865 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In § 3 Nr 65 S 5 EStG wird – anknüpfend an § 3 Nr 65 S 1 Buchst d EStG (s Rn 2852 ff) – die (nachgelagerte) Besteuerung der Versorgungsleistungen durch ein Lebensversicherungsunternehmen bzw eine Pensionskasse bei Übernahme einer Rückdeckungsversicherung durch den ArbN gem § 8 Abs 2 BetrAVG geregelt. Die Vorschrift differenziert zwischen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 250. Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) v 16.01.2026, BGBl I 2026 Nr 14

Rn. 270 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 100 EStG: Verbesserung der Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) in § 100 EStG wie folgt: § 100 Abs 2 S 1 EStG: Der BAV-Förderbetrag wird von höchstens EUR 288 auf höchstens EUR 360 angehoben (ermöglicht die Förderung zusätzlicher A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Friederichs/Köhler, Gesetz zur Förderung von Wagniskapital beschlossen, DB 2004, 1638; Bauer/Gemmeke, Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital, DStR 2004, 1470; Watrin/Struffert, BB-Forum: Steuerbegünstigung für das Carried Interest, BB 2004, 1888; Geerling/Ismer, Die Aufweichung der Abfärbewirkung und die Auswirkung auf die Besteuerung des Carried Interest, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105; Plenker, Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ausblick auf 2018, BC 2017, 105. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung): BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Mühlberger/Schwinger/Paulweber, Durchbruch für den Pensionsfonds nach der 7. VAG-Novelle? – Interpretations- und Gestaltungsspielräume bei der Übertragung von Direkt- und Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1514b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, die steuerliche Förderung von Wagniskapital liegt innerhalb des gesetzgeberischen Spielraums.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen hel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JahressteuerG 2007, NWB F 3, 14 353; Heigl, Steuerbarkeit von Stipendien, FR 2020, 724.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die begünstigten Stipendienzwecke (§ 3 Nr 44 S 1 EStG)

ba) Überblick über die Vorschrift Rn. 1640f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 bb) Allgemei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich...mehr