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E-Mobilität: Förderprogramme und Steuervorteile / 2.2 Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"

Joachim Gutmann
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In dem nun neu aufgelegten Programm stellt das BMDV von Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt nochmals 500 Millionen EUR zur Verfügung. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für batterie-elektrische Fahrzeuge. Das BMDV fördert dabei die Ladesäulenhardware wie auch den Netzanschluss sowie Modernisierungsmaßnahmen an der bestehenden Ladeinfrastruktur. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen bis Ende 2025 mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) errichtet werden.

Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist. Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse bzw. Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig. Gefördert wird auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.

Für die Beschaffung und Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur soll bis 2025 grundsätzlich jedes Jahr im Zeitraum von Februar bis April ein Förderaufruf mit einer Antragsfrist von 3 Monaten veröffentlicht werden. Der Fördergegenstand und die Förderquoten werden in den jeweiligen Förderaufrufen spezifiziert. Für die Ersatzbeschaffung und Modernisierung werden gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht, deren Antragsfristen abweichen können. Ergänzend sind auch weitere Förderaufrufe möglich und geplant.

 
Achtung

Förderaufrufe beachten

Die Antragsstellung für dieses Programm ist nicht jederzeit möglich, das Ministerium startet regelmäßig Förderaufrufe mit einer festgelegten Frist. 2023 wurden 2 Förderau...

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