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E-Mobilität: Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen / 1.1.2 Zielsetzungen auf nationaler Ebene

Joachim Gutmann
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2014: "Klimaschutz 2020"

Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft.

2016: "Klimaschutzplan 2050"

2016 wurde der "Klimaschutzplan 2050" verabschiedet. Er fasst die klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele der Bundesregierung zusammen und beschreibt den Weg zu einem weitgehend treibhausgasneutralen Deutschland bis zum Jahr 2050. Zudem konkretisiert er das bestehende deutsche Klimaschutzziel für 2050 und die vereinbarten Zwischenziele und beschreibt Maßnahmen, um das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen. Der Klimaschutzplan 2050 gibt für den Prozess, mit dem die nationalen Klimaschutzziele erreicht werden sollen, inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder vor: Energieversorgung, Gebäude- und Verkehrsbereich, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. Für jeden dieser Sektoren wurde ein Leitbild entwickelt. Transformative Pfade beschreiben mit Hilfe wichtiger Meilensteine, wie die Entwicklung zu diesem Leitbild verlaufen soll.

2019: "Klimaschutzprogramm 2030"

Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass ein neues Klimaschutzprogramm spätestens im Folgejahr nach einer Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 vorgelegt werden muss. Darüber hinaus steht es der Bundesregierung frei, auch schon vorher ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen. Mit dem "Klimaschutzprogramm 2030" von 2019, das sektorspezifische und übergreifende Maßnahmen definiert, wie die Klimaschutzziele 2030 erreicht werden sollen, setzt die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 um. Eine erste Fortschreibung dieses Programms sollte 2022 erfolgen und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ambitionssteigerung des gemeinsamen EU-Klimaziels berücksichtigen.

2023: Klimaschutzprogramm 2023

Das neue Klimaschutzprogramm 2023 wurde schließlich am 4.10.2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit rückt laut Bundesregierung das deutsche Klimaziel für 2030 erstmals in Reichweite. Die zu Beginn der Legislaturperiode festgestellte Klimaschutzlücke belief sich auf 1,1 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030. Mit den Maßnahmen im Klimaschutzprogramm kann diese Lücke um bis zu 80 % geschlossen werden. Es verbleibt eine Lücke von ca. 200 Millionen Tonnen bis 2030. Genau dies wurde vom Expertenrat für Klimafragen kritisiert. Er monierte, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Klimaschutzprogramm 2023 nicht die Anforderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes an ein Klimaschutzprogramm erfüllt.

Seit 2021: Brennstoffemissionshandelsgesetz

Außerdem wurde ab 2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 EUR. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.

2024: 2. Novelle Bundes-Klimaschutzgesetz

Mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden verbindliche Treibhausgasminderungsziele für die Jahre 2020 bis 2030 in den verschiedenen Sektoren als maximal zulässige Jahresemissionsmengen (Sektorziele) festgelegt. Auch die Verantwortlichkeit der jeweiligen Bundesministerien für die Einhaltung der Sektorziele wurde festgelegt. Wenn die zulässigen Jahresemissionsmengen eines Sektors überschritten werden, muss das zuständige Bundesministerium ein Sofortprogramm vorlegen.

Bereits 2021 führte ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts[1] zu einer ersten Änderung des KSG. Die Zielvorgaben, um die Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 zu mindern, werden deutlich verschärft. Bis 2030 müssen sie nunmehr um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 % reduziert werden. 2045 soll die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Zudem wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt.

Auch die Sektorziele für die Jahre 2020 bis 2030 wurden entsprechend dem Gesamtminderungsziel von 65 % bis 2030 angepasst. Sie sollen per Rechtsverordnung in 2024 für die Jahre 2031 bis 2040 und in 2034 für die Jahre 2041 bis 2045 festgelegt werden. Sofern ein gemäß KSG zu erstellender Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag in 2028 zur CO2-Bepreisung innerhalb der EU zu dem Resultat kommt, dass auf die Sektorziele verzichtet werden kann, können diese ab 2031 obsolet werden.

Mit der Zweiten Novelle des Klimaschutzgesetzes von Juni 2023 hat die Bundesregierung diesem Beschluss vorgegriffen. Bereits im Koalitionsausschuss wurde im April 2023 beschlossen, dass die Sektorziele zugunsten eines im ersten Jahr einer Legislaturperiode vorzuleg...

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