2014: "Klimaschutz 2020"
Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft.
2016: "Klimaschutzplan 2050"
2016 wurde der "Klimaschutzplan 2050" verabschiedet. Er fasst die klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele der Bundesregierung zusammen und beschreibt den Weg zu einem weitgehend treibhausgasneutralen Deutschland bis zum Jahr 2050. Zudem konkretisiert er das bestehende deutsche Klimaschutzziel für 2050 und die vereinbarten Zwischenziele und beschreibt Maßnahmen, um das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen. Der Klimaschutzplan 2050 gibt für den Prozess, mit dem die nationalen Klimaschutzziele erreicht werden sollen, inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder vor: Energieversorgung, Gebäude- und Verkehrsbereich, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. Für jeden dieser Sektoren wurde ein Leitbild entwickelt. Transformative Pfade beschreiben mit Hilfe wichtiger Meilensteine, wie die Entwicklung zu diesem Leitbild verlaufen soll. Umgesetzt werden soll dieses Ziel durch das Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG) und entsprechende Gesetze der Länder.
2019: "Klimaschutzprogramm 2030"
Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass ein neues Klimaschutzprogramm spätestens im Folgejahr nach einer Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 vorgelegt werden muss. Darüber hinaus steht es der Bundesregierung frei, auch schon vorher ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen. Mit dem "Klimaschutzprogramm 2030" von 2019, das sektorspezifische und übergreifende Maßnahmen definiert, wie...