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E-Mobilität: Förderprogramme und Steuervorteile / 2.4 Förderrichtlinie Elektromobilität

Joachim Gutmann
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Auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) batterieelektrische Anwendungen in 3 Förderbereichen. Die Richtlinie wurde am 24.12.2020 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht und setzt das bisherige BMDV-Förderangebot aus den Jahren 2015 bis 2020 fort. Die aktuelle Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV, die am 26.7.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, läuft bis Ende 2026. Nach dieser Zeit könnte eine neue Richtlinie folgen, die in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung angedeutet wird. Derzeit wird die Förderung der Elektrifizierung von Fahrzeugflotten und der notwendigen Ladeinfrastruktur fortgesetzt, mit Fokus auf kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte und Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

  • Innerhalb der Richtlinie wird die Unterstützung des weiteren Markthochlaufs durch die Förderung der Umstellung kommunaler und gewerblicher Fahrzeugflotten (insbesondere mit hoher Verkehrsleistung) auf batterieelektrische Fahrzeuge in den Mittelpunkt gestellt. Gleichzeitig wird die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur mit einem gesonderten Programm gefördert.
  • Zur Sicherung von Zukunftsinvestitionen im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets startete im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität bereits am 4.8.2020 ein Aufruf, der sich gezielt an Handwerksunternehmen und KMU richtete, die zeitnah ihre Fahrzeugflotte auf batterieelektrische Fahrzeuge umstellen wollen. Für über 100 Antragsteller wurden insgesamt rund 30 Millionen EUR bewilligt. Damit werden fast 2.500 Nutzfahrzeuge (überwiegend der Fahrzeugkategorie N1 und N2) und rund 500 dazugehörige Ladeinfrastrukturen gefördert.
  • Im Rahmen der Förderrichtlinie werden auch kommunale und gewerbliche Elektromobilitätsk...

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