Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1.1 D.1: Ergeben sich wesentliche Änderungen durch die OECD BEPS Initiative?

Ja. Das Kapitel 1 der OECD-VP-Richtlinien wurde erheblich durch die BEPS Aktionspunkte 8 bis 10 geändert. Die OECD hat den vor Beginn der Initiative angegriffenen Fremdvergleichsgrundsatz (mit Ausnahme der kommenden Regelungen zu "Pillar 1" und "Pillar 2" in Teil B, Kapitel 5.1.8) sowie in der Zusammenfassung am Ende des Kapitels 6 bestätigt und damit alternativen Ansätzen w...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.4 Trend zu Profit-Split-Methoden

Verstärkt durch die Diskussionen zu Maßnahme 10 erkennt man, dass vor allem die Finanzverwaltungen der Schwellenländer immer häufiger versuchen, die einseitigen VP-Methoden[101] (wie z. B. C+, R-, TNMM) anzugreifen und abzulehnen, um dagegen eine zweiseitige VP-Methode wie den Profit Split durchzusetzen. Die Schwellenländer erwarten dadurch, ein größeres Stück vom Steuerkuch...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12 VP-Dokumentation

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch In diesem Kapitel wird das Thema Erstellung einer VP-Dokumentation erläutert. Abb. 122: Verrechnungspreiszyklus – Compliance Das Thema VP-Dokumentation ist außerordentlich umfangreich und die deutschen gesetzlichen Vorschriften sind mittlerweile fast 20 Jahre "alt". Insofern liegen umfassende Erfahrungen bei den Finanzverwaltungen, den Unter...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3 Korrekturnormen

Wie oben dargestellt, haben die weltweiten Finanzverwaltungen auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes die Möglichkeit, Gewinne verbundener Unternehmen mittels VP-Anpassungen zu berichtigen. Obwohl dieses Buch auch nicht steuerlich vorgebildete VP-Anwender ansprechen soll, möchten wir einerseits die relevanten Korrekturnormen wenigstens erwähnt haben. Andererseits haben wir u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.4.3 Globale Gewinnaufteilungsmethode

Diese "Global Formulary Apportionment Method" wird hin und wieder diskutiert und sieht vor, das Konzernergebnis anhand von Verteilungsschlüsseln wie z. B. Umsätze, Lohnsummen, Kosten etc. auf alle weltweiten Konzerngesellschaften zu verteilen. Da diese starre formelhafte Allokation weder geschäftsvorfallbezogen ist noch die F&R-Profile der Konzerngesellschaften berücksichtig...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.1 Grundlagen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für die Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter zusammen: Für Ausführungen zu den akt...mehr

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Geleitwort zur 4. Auflage

von Siegfried Gänßlen, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Controller Vereins Verrechnungspreise (›VP‹) sind für jede international aufgestellte Firmengruppe auch aus Managementsicht ein sehr bedeutsames Thema. Erstens, weil die konzerninternen Liefer- und Leistungsverrechnungen im Vergleich zum Konzernaußenumsatz eine relevante Größenordnung erreichen und steuerlich un...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6 Fremdvergleichsgrundsatz und Korrekturrahmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Der Fremdvergleichsgrundsatz ("Arm's-length-Principle") hat sowohl auf nationaler Ebene wie auch im internationalen Umfeld einen hohen Stellenwert, weil dieser Grundsatz aktuell der einzige gemeinsame Nenner zwischen den Staaten ist, um die Angemessenheit von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen im steuerlichen Sinne zu über...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.1 Typisierte Unternehmensaktivitäten

Bevor weitere Details einer F&R-Analyse beschrieben werden, soll folgendes Schaubild einen Überblick über die typischen Ausprägungen von Unternehmensaktivitäten, abhängig vom Umfang des F&R-Profils, geben. Jeder weiß, dass die Unternehmensrealität sehr komplex und nicht schwarz-weiß ist – und es daher unendlich viele Ausprägungen von Geschäftsaktivitäten gibt. Die Herausford...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.9. OECD Pillar 2

Die zweite Säule Pillar 2 befasst sich im Rahmen einer Mindestbesteuerung mit folgenden Fragen:[147] Wie verhindert man, dass durch neue Technologien Gewinne in Länder mit niedriger oder gar keiner Besteuerung verschoben werden? Wie stellt man sicher, dass multinationale Unternehmen zumindest ein Minimum an Steuern bezahlen müssen? Besteuerungsansatz Die OECD schlägt eine als "G...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.1 Hintergrund

"BEPS" ist die Abkürzung, die die OECD und die G20[101] für "Base Erosion and Profit Shifting" gewählt haben. Hierbei geht es um die Bekämpfung von zu niedrigen Steuerbemessungsgrundlagen sowie um die Verhinderung von Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne. Die BEPS-Diskussion entstand vor dem Hintergrund der Finanz- und Schuldenkrise und der Frage, ob Unternehmen verg...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1.8 D.8: Was versteht man unter "group synergies" und wem sind sie zuzuordnen?

Die OECD stellt fest, dass positive wie negative Konzernsynergien existieren können, die unabhängigen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen. Positivbeispiele: "Such group synergies can arise, for example, as a result of combined purchasing power or economies of scale, combined and integrated computer and communication systems, integrated management, elimination of duplicatio...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.3 Anwendungsfälle aus der Praxis

D&A kann grundsätzlich im gesamten VP-Zyklus von der Strategie bis zur VP-Verteidigung zur Anwendung kommen.[33] Die wesentlichen Anwendungsfelder/Use Cases sehen wir in den folgenden Bereichen: VP-Strategie & VP-Modellierung VP-Setzung & VP-Monitoring VP-Forecasting VP-Dokumentation & VP-Verteidigung Im Folgenden wollen wir zu diesen Bereichen praktische Anwendungsbeispiele vor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Betriebsprüfung

Tz. 72 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die § 147 Abs. 6 AO (Anhang 1b) und § 200 Abs. 1 AO (Anhang 1b) regeln, dass die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen (Umsatzsteuersonderprüfungen, Betriebsprüfungen, Nachschau) bei Vereinen und Verbänden, die ihre Bücher und Aufzeichnungen mittels eines Datenverarbeitungssystems (EDV) führen, Folgendes verlangen kann: Einsicht in di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Prüfung durch die Finanzbehörde

Tz. 47 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzbehörden können die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge durch eine Außenprüfung überprüfen (s. § 42f EStG, Anhang 10). Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt. Die Verbände/Vereine als Arbeitgeber sind verpflichtet, den mit der Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Finanzbehörden das Betrete...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Höchstgrenzen für Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren

Tz. 4 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei einem Verein, dessen Tätigkeit in erster Linie seinen Mitgliedern zugutekommt (wie ein Sportverein) ist eine Förderung der Allgemeinheit anzunehmen, wenn: die Mitgliederbeiträge und Mitgliederumlagen zusammen im Durchschnitt 1 023 EUR je Mitglied und Jahr und die Aufnahmegebühren für die im Jahr neu aufgenommenen Mitglieder im Durchschnitt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 60 [Autor/Stand] Anders als beim Ansatz des Anspruchs auf den Erbbauzins dürfte zu erwarten sein, dass der Steuerzahler innerhalb der Veranlagung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer – zumindest für Bewertungsstichtage bis zum 13.12.2011 – den Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses verlangt. Rz. 61 [Autor/Stand] Die bisherige Konzeption des Bewertungsgesetzes (vgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anspruch auf Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 54 [Autor/Stand] Der Eigentümer des Erbbaugrundstücks, also des belasteten Grundstücks, hat Anspruch auf Zahlung des Erbbauzinses. Bei der Bewertung des Erbbaugrundstücks wird einerseits der abgezinste Bodenwert angesetzt. Andererseits wird nach § 194 Abs. 3 BewG der kapitalisierte vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins im Rahmen der Bodenwertermittlung über die La...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Durchschnittsberechnung

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzverwaltung stellt für die Grenzen von Mitgliedsbeitrag (1 023 EUR), Aufnahmegebühren (1 534 EUR), Investitionsumlage (5 113 EUR) jedoch nicht auf das einzelne Vereinsmitglied ab, sondern auf den Durchschnittswert. D.h., es wird ein durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag und eine durchschnittliche Aufnahmegebühr aus dem Verhältnis der zu ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Weitergabeverpflichtung (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] § 13d Abs. 2 ErbStG stellt sicher, dass die Begünstigung im Fall der Weitergabeverpflichtung dem nachfolgenden Erwerber zugutekommt, also demjenigen, der frei über den Gegenstand verfügen kann.[2] Derselbe Rechtsgedanke wie in § 13d Abs. 2 ErbStG ist auch in den Vorschriften über die Übertragung eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 und § ...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / III. Streitfall Wegfall der Geschäftsgrundlage

Ist kein vertraglicher Rückforderungsgrund vorhanden, der die Rückabwicklung einer Schenkung rechtfertigen könnte, ist zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung insbesondere häufig die Frage umstritten, ob sich der Rückforderungsanspruch auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB n.F.) stützen kann. Während naturgemäß die Finanzverwaltung den Anwendungsbereich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investitionsumlage

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die in erster Linie ihre Mitglieder fördern, wie beispielsweise Sportvereine oder Karnevalsvereine, sind nur dann wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke als gemeinnützige Körperschaften anzuerkennen, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ein Indiz dafür ist die Höhe, der von einem Verein verlangten Beiträge und Aufnahmegebühre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift enthält eine Steuerbefreiung in Form eines Bewertungsabschlags von 10 % auf den nach den §§ 157 ff. BewG zu ermittelnden Grundstückswert. Abweichend vom Wortlaut in § 13d Abs. 2 und Abs. 3 ErbStG ("verminderter Wertansatz") handelt es sich um eine sachliche Befreiungs- und nicht um eine Bewertungsvorschrift.[2] Das ergibt sich aus § 10 Abs....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Frist für die Mittelverwendung

Tz. 19 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung gehört auch die zeitnahe Mittelverwendung. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Körperschaft ihre Mittel in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für steuerbegünstigte Zwecke einsetzt/ausgibt. Praxis-Beispiel Spendeneinnahme in 01. Die ents...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsbereich von § 12 Abs. 5

Rz. 63 [Autor/Stand] § 12 ErbStG sieht für die Bewertung bestimmter zum Erwerb gehörender Vermögensgegenstände gesonderte Feststellungen vor. Über deren Erfordernis dem Grunde nach entscheidet das Erbschaftsteuerfinanzamt, über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG das Feststellungsfinanzamt.[2] Zur Bewert...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / 10

Auf einen Blick Rückforderungsrechte in Schenkungsverträgen sind wichtig, erreichen steuerliche Vorteile aber nur bei ursprünglicher Vereinbarung und exakter zivilrechtlicher Erfüllung des die Rückforderungsberechtigung des Schenkers auslösenden Tatbestands. Die Herausgabe des zivilrechtlichen Schenkgegenstands ist unerlässlich. Bei Verbleib von Nutzungen beim Beschenkten dr...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5 Einsatz von Data & Analytics im VP-Prozess

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Alexander Totzek Big Data und Data & Analytics (‹D&A‹) sind in jedweder strategischen Diskussion in Unternehmen unter den Topthemen. Vereinfachend gesagt geht es dabei um den Prozess der Datenextraktion und -sammlung, das Verständnis und die Aufbereitung sowie um die Analyse und Visualisierung von Daten. Der Einsatz von D&A führt zu erheblichem Mehrwe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Kritik

Tz. 21 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Höhe der seit 1991 unverändert gebliebenen Grenze, die die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren nicht übersteigen dürfen, ist m. E. zwischenzeitlich nicht mehr zeitgemäß und bedarf dringend einer Anpassung nach oben. Im Übrigen dürfte es auch nicht vertretbar sein, für alle Vereine einheitliche Grenzen für Aufnahmegebühren, Mitgliederb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ende der Aufbewahrungspflicht

Das Ende der Aufbewahrungspflichten ist durch die jeweilige gesetzliche Regelung der Vorschriften §§ 147 bis 147a AO definiert. Bei gemeinnützigen Körperschaften ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Vertreter für die Aufbewahrung auch nach Ende der Aufzeichnungspflichten Sorge tragen müssen. Dies umfasst die Pflicht, die Unterlagen auch außerhalb von Geschäftsräumen aufz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Sphärenrechnung

Tz. 13 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In langjähriger Rechtsprechung hat sich zur steuerlichen Behandlung einer als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaft die sog. Sphärentheorie herauskristallisiert. Die Umsetzung einer solchen Sphärenrechnung, deren Aufgabe es ist, die Einnahmen-Ausgabenrechnung nach den unterschiedlich steuerlich zu behan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bebaute Grundstücke

a) Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Rz. 55 [Autor/Stand] Mit der Grundsteuerreform ist die Neuerung eingeführt worden, dass Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Hofstellen den Wohnzwecken des Betriebsinhabers oder der Altenteiler dienen, also den sog. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft darstel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 10 [Autor/Stand] Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete inländische oder im EU-Ausland bzw. EWR-Raum belegene bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht zu einem Produktivvermögen i.S.d. § 13a ErbStG gehören. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG).[2] Das hat zur Folge, dass nachträgliche Änderungen an den Vorauss...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.2 Modell 1: 1-Preis-System, VP gem. CO, LE-EBIT-Steuerung

Kurzbeschreibung: Die VP werden aus Controllingsicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹). Das heißt, die VP-Bildung erfolgt z. B. auf Basis der C+-Methode und der Standardgrenzkosten. Die Incentivierung und Performance-Messung erfolgt anhand des EBIT der lokalen Routinevertriebsgesellschaft. Vgl. Teil D, Kapitel 21 für ausführliche Erläuterungen zu Konflikten bei der Vertrie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufbewahrung der Unterlagen

Tz. 5 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO (s. Anhang 1b) – Zollanmeldungen und bestimmte andere zollrelevante Unterlagen – können die in § 147 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) aufgeführten Unterlagen als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Tätigkeitsberichte

Tz. 15 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, ob die sogenannten Tätigkeitsberichte wie diese Vereine regelmäßig für die Vorbereitung ihrer Mitgliederversammlungen erstellen, als Nachweise der tatsächlichen Geschäftsführung vorgelegt werden müssen. Die Finanzverwaltung nennt diese beispielhaft im AEAO und fordert die Tätigkeitsberichte regelmä...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / IV. Steuerliche Abwicklung des Schenkungswiderrufs

Sind die Voraussetzungen der Vorschrift zu bejahen, ist die früher gezahlte Schenkungsteuer zurückzuerstatten. Dennoch ist eine früher gezahlte Steuer nicht zu verzinsen, weil bei Steuern, die auf den Zeitpunkt des Vermögens-Zuflusses abstellen (vgl. § 9 ErbStG zum Stichtagsprinzip), ein Vorgang der Rückgängigmachung erst in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen ist, in dem der Z...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4 Verrechnungspreiszyklus

Professionelles VP-Management umfasst mehr als nur die Festlegung der ›richtigen‹ VP-Methode oder die Erstellung der VP-Dokumentation. Die konzernweite Implementierung von VP-Strukturen ist weitaus umfangreicher und betrifft verschiedene Arbeitsschritte und Fachabteilungen. Das folgende Schaubild strukturiert die einzelnen Umsetzungsphasen und es zeigt vereinfachend einen ty...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Düll/Fuhrmann/Eberhard, Übertragung eines Mitunternehmer-(teil-)anteils bei Vorhandensein von BV, DStR 2001, 1773; Groh, Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen: Ende der Ungewissheit?, DB 2001, 2162; Binz/Mayer, Die schrittweise Unternehmensnachf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten auch für innergemeinschaftliche Warenliefer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosigkeit/Arbeitsloseninitiativen

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Arbeitsvermittlung – auch im Auftrag der Agentur für Arbeit – stellt keinen gemeinnützigen Zweck dar. Arbeitsloseninitiativen können jedoch dann als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt werden, wenn sie in erster Linie die Erziehung und die Volks- und Berufsbildung fördern oder Hilfe bei wirtschaftlichen und s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Unterscheidung zwischen quotaler, unterquotaler und überquotaler Übertragung von Sonder-BV nach der wertmäßigen Betrachtungsweise

Rn. 1438c Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Inwieweit die Rechtsfolge des § 6 Abs 3 S 2 EStG ausgelöst wird, hängt davon ab, ob eine quotale, unterquotale oder überquotale Übertragung von funktional wesentlichem Sonder-BV vorliegt. Keine Bedeutung für die Anwendung des § 6 Abs 3 EStG erlangt es hingegen, wenn nicht wesentliches Sonder-BV nicht oder über- bzw unterquotal übertragen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.1 Entwicklung der VP-Aufbau- und der VP-Ablauf-Organisation

Eine erfolgreiche Implementierung der VP-Strategie und der VP-Richtlinie setzt u. a. voraus, dass eine geschulte und motivierte Organisation geschaffen wird, die die Umsetzung konzernweit vorantreibt. Dabei sollte jedes der folgenden drei Kernelemente gesondert betrachtet und in der Organisation verankert sein: Regeldefinition Operative Durchführung Überwachung und Steuerung Wei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stenert, Der neue Realteilungserlass ist da!, DStR 2019, 245; Stenert, Der "neue" Realteilungserlass ist überholt! Zum Realteilungsbegriff nach den BFH-Urteil v 16.03.2017 und v 30.03.2017, DStR 2017, 1785; Dorn/Müller, Ungleichbehandlung der "unechten" und "echten" Realteilung bei Verletzung der Sperrfrist iSd § 16 Abs 3 S 3 EStG nach dem aktualisierten BMF-Schreiben v 19.12....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungs- und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 74 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / VI. Bedeutung der Erbschaftsteuer

Rz. 102 [Autor/Stand] Für die Länderhaushalte haben die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer keine allzu große Bedeutung. Allerdings sind sie seit dem Jahre 1948 trotz eines geringen Aufkommens in den ersten Jahren nach der Währungsreform und trotz leichter Rückgänge in einzelnen Jahren stetig gestiegen. Das Aufkommen hat sich nach der Erbschaftsteuerreform 1974 von 530,3 Mio. ...mehr