Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.9 Jahresabschlussanalyse

Rz. 118 Jahresabschlüsse unterliegen – besonders bei Kapitalgesellschaften mit börsengehandelten Anteilen – der Analyse[1] durch die Investoren, Finanzanalysten, Ratingagenturen und Wirtschaftspresse, aber auch in anderen Fällen sind sie Gegenstand der Analyse im Rahmen der Bonitätsprüfung[2] der Kreditgeber, Lieferanten, Franchisegeber und ggf. der dauerhaften Leistungsabne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 8 Billigkeitserlass

Die Erhebung entstandener Säumniszuschläge kann aus sachlichen oder persönlichen Gründen unbillig sein (§ 227 AO). Persönliche Billigkeitsgründe nimmt die Finanzverwaltung i. d. R. in folgenden Fällen an[1]: Bei plötzlicher Erkrankung des Steuerpflichtigen, wenn er selbst dadurch an der pünktlichen Zahlung gehindert war und es ihm seit seiner Erkrankung bis zum Ablauf der Zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 7.3 Steuerfreier Zugewinnausgleich

Lebte ein überlebender Ehegatte mit dem Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1371ff. BGB) erhält er eine zusätzliche Steuerbefreiung, wenn der verstorbene Ehegatte einen höheren Vermögenszuwachs (Zugewinn) erzielte. Entsprechendes gilt auch für Lebenspartner. Kommt es zur erbrechtlichen Abwicklung des Zugewinnausgleichs über eine pauschale Erhöhun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 5 Bereicherung aus einer gemischten Schenkung/Schenkung unter Auflage

Als Bereicherung wurde in Erwerbsfällen vor dem 1.1.2009 vom Steuerwert des Schenkungsgegenstands nur der Teil angesetzt, der dem unentgeltlichen Teil der Zuwendung entsprach.[1] Mit dem ErbStRG 2009 [2] hat der Gesetzgeber die früher bestehenden Bewertungsunterschiede zwischen den einzelnen Vermögensarten weitgehend egalisiert. Für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung

Leitsatz 1. Eine Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 der Abgabenordnung – AO) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den Regeln der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszulegen ist und auf die die Vorschriften der §§ 116 ff. BGB entsprechende Anwendung finden. 2. Auch ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld leistet (§ 48 Abs. 1 AO), gibt eine Tilgungsbestimmung im Sinne von § 225 Abs. 1 AO ab. 3. Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet...§ 48 Abs. 1§ 225 Abs. 1 AO§ 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB§ 142 BGB§ 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AOmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kleinunternehmerbesteuerung (zu § 19 und § 19a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die nationale Kleinunternehmerbesteuerung reformiert worden. In diesem Zusammenhang sind etliche der bisherigen Grundsätze für die Prüfung und Umsetzung der Kleinunternehmerbesteuerung verändert worden. Darüber hinaus ist erstmals auch eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt worden, so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.2 Ertragswertverfahren

Wird ein Grundstück im Rahmen des Ertragswertverfahrens bewertet, sind das Gebäude und der Grund und Boden getrennt zu bewerten.[1] Der Grund und Boden ist dabei wie ein unbebautes Grundstück (Bodenrichtwert nach § 179 BewG) zu bewerten.[2] Hinweis Bewertung der Grund und Bodens anhand der tatsächlichen Bebauung Bei der Bewertung des Grund und Bodens darf nach einer Entscheidu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2 Kinder

Eine Steuerbefreiung bei dem Erwerb von Todes wegen kann auch für Kinder i. S. d. Steuerklasse I nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Kinder und Stiefkinder) sowie Kinder verstorbener Kinder für zu eigenen Wohnzwecken genutztem Eigentum oder Teileigentum nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG vorliegen. Diese Begünstigung ist an dieselben Voraussetzungen gebunden, wie bei der Übertragung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1.2 Bewertungsstichtage seit dem 1.1.2023

Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Erbbaurechts Der Wert des Erbbaurechts wird für die Bewertungsstichtage seit dem 1.1.2023 vorrangig durch Anwendung von Erbbaurechtskoeffizienten ermittelt, die die Gutachterausschüsse feststellen.[1] Die Erbbaurechtskoeffizienten werden auf den Wert des unbelasteten Grundstücks angewendet. Der Wert des unbelasteten Grundstücks ist d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.2.2 Bewertungsstichtage seit dem 1.1.2023

Die Bewertung für die Gebäude auf fremden Grund und Boden wie auch die Bewertung des belasteten Grundstücks ist seit 2023 an die Bewertung bei Erbbaurechtsfällen angelehnt. Dabei sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach § 195 Abs. 2 – Abs. 4 BewG und die Werte für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks nach § ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.1.1 Bewertungsstichtage bis 31.12.2022

Praxis-Tipp Vorrangig Ableitung aus Vergleichswerten Vorrangig waren die Grundbesitzwerte für das Erbbaurecht wie auch für das belastete Grundstück im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht oder das zu bewertende Grundstück Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorlagen.[1] Lagen solche Werte nicht vor, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Grundstück geschenkt oder vererbt, muss es mit dem Verkehrswert angesetzt werden; dieser Verkehrswert wird regelmäßig über typisierende Bewertungsverfahren im BewG ermittelt. Soweit aber ausreichende Gemeinwohlgründe bestehen, kann eine Begünstigungsregelung nach den Vorgaben des BVerfG gesetzlich getroffen werden. Für zu Mietwohnzwecken vermietete Gebäude...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude sind für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach den Vorschriften des BewG (§§ 157 ff. BewG) zu bewerten, im Regelfall erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der nach diesen Vorschriften ermittelte Wert – gegebenenfalls ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG – ist nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 5.1 Definition

Unbebaute Grundstücke nach § 178 Abs. 1 BewG sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Die Benutzbarkeit des Gebäudes beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Die Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn es den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen. Dabei ist die Abnahme durch die Bauaufsichtsb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Grundstück geschenkt oder vererbt, muss es nach den Vorgaben des BVerfG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Verkehrswert bewertet werden. Da aus systematischen Gründen eine individuelle Bewertung eines Einzelgrundstücks durch einen Gutachter nur schwer umsetzbar wäre, hat der Gesetzgeber typisierende Bewertungsverfahren gesetzlich geregel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3 Bewertung

Die bebauten Grundstücke sind jeweils in Abhängigkeit der jeweiligen Grundstücksart zu bewerten. Nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes gibt es 3 Bewertungsverfahren: Vergleichswertverfahren [1]: Das Vergleichswertverfahren findet Anwendung für Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser. Ertragswertverfahren [2]: Das Ertragswertverfahren findet Anwendung für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Ziel der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, den tatsächlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) des Grundstücks zu ermitteln. Dieser gemeine Wert soll durch die typisierenden Bewertungsvorschriften abgebildet werden. Durch diese typisierenden Bewertungsverfahren lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass die ermittelten Werte in besonders gelagerten Fäll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 7.2.1 Bewertungsstichtage bis 31.12.2022

Wichtig Typisierende Regelung Bei der Bewertung bis 31.12.2022 handelte es sich um eine stark typisierende Regelung, für die nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung zurückgegriffen werden konnte. Angesichts der unterschiedlichen Fallgestaltungen war nicht auszuschließen, dass der nach dieser Vorschrift ermittelte Wert den gemeinen Wert überstieg. In diesen Fällen ko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.3 Sachwertverfahren

Wichtig Umfassende Änderungen sind zum 1.1.2023 eingetreten Zum 1.1.2023 sind relevante Änderungen bei der Bewertung im Sachwertverfahren vorgenommen worden; neben einer erhöhten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer sind die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes mit einem Regionalfaktor sowie mit einem Alterswertminderungsfaktor zu multiplizieren, die bisherige A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 495 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 45 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 180ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungseleme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 465 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.3 Die praktische Anwendbarkeit der Regelung

Rz. 518 Letztlich haben Rechtsanwender, Finanzverwaltung und Gerichte bei jeder Anwendung des § 3a Abs. 5 UStG immer über Einzelfälle zu entscheiden, bei denen zunächst der tatsächliche Sachverhalt genau festzustellen ist, was in der Praxis häufig Schwierigkeiten genug bereiten kann. Eine in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 122 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 55 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / II. Laufende Besteuerung der nichtrechtsfähigen Stiftung

Rz. 104 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren. Die Vorschrift regelt die sog. Erbersatzsteuer. Diese soll verhindern, dass in Familienstiftungen gebundenes Vermögen auf Generationen der Erbschaftsteuer ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Reiseleistungen (zu § 25 Abs. 1 und Abs. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben präzisiert Abschn. 25.1 Abs. 12 UStAE . Bezieht ein Unternehmer sog. Reisevorleistungen [1] und verkauft sie im eigenen Namen an Dritte weiter, liegt eine Reiseleistung vor, die zwingend die Rechtsfolgen nach § 25 UStG auslöst.[2] Soweit sich die Reisevorleistungen auf das Drittlandsgebiet erstrecken, ist die Reiseleistung aber nach § 25 Abs. ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 9 Erstattung der Entfernungspauschale durch den Arbeitgeber

Seit dem 1.1.2019 besteht für den Arbeitgeber ein Wahlrecht bei von ihm an den Arbeitnehmer erstatteten Fahrkostenzuschüssen zu den Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese Fahrten können steuerfrei als Bar- und Sachleistung gezahlt werden und mindern die Werbungskosten des Arbeitnehmers f...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 4 Wie der Wareneinsatz ermittelt wird

Wareneinsatz ist die Ware, die während des Wirtschaftsjahres verbraucht wurde, um Erlöse zu erzielen. Der Wareneinkauf führt zu einer Umschichtung innerhalb des Betriebsvermögens bzw. einem Aktivtausch in der Bilanz. Der Wareneinkauf wird über das Aufwandskonto "Wareneingang" (SKR 03: 3200/SKR 04: 5200) erfasst. Der Warenbestand erhöht sich, das Bankkonto reduziert sich. Bei ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 8 Pauschale Berechnung beim Firmenwagen mit 0,03 % oder mit 0,002 %

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, versteuert er den geldwerten Vorteil für Privatfahrten in der Regel nach der 1 %-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer pro Monat...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Lieferung von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels (zu § 6 Abs. 3 UStG)

Kommentar Befördert oder versendet ein Käufer einen Gegenstand zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels in das Drittlandsgebiet, kann eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen. Die Finanzverwaltung präzisiert die bisher im UStAE aufgenommenen Regelungen zur Steuerbefreiung in diesen Fällen und nimmt darüber hinaus Abg...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 4.1 Mitteilungspflicht

Rz. 25 Die Finanzbehörde muss Tatsachen, die z. B. den Verdacht einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr, einer Vorteilsgewährung oder einer Bestechung inländischer, EU- oder sonstiger ausländischer Amtsträger[1] begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Bußgeldvorschrift zuständigen Verwaltungsbehörde mitteilen.[2] Eine Mitteilungspflicht besteht n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 4.2 Belehrungspflicht bei Verdacht einer Vorteilszuwendung

Rz. 30 Bei Aufforderungen an den Steuerpflichtigen, z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung an der Aufklärung eines Sachverhalts mitzuwirken, der vermutete Schmiergeldzahlungen zum Gegenstand hat, hat die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen über: die mögliche Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 2, 3 EStG, die Möglichkeit der strafrechtlichen Selbstbelastung, das...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuerfreie Kompensationszahlungen für die Eingehung eines Vertrags

Leitsatz Wenn ein IT-Dienstleister seinem Kunden Kompensation dafür zahlt, dass dieser einen neuen Dienstleistungsvertrag abschließt, kann dies eine umsatzsteuerfreie Begründung einer Geldverbindlichkeit sein (§ 4 Nr. 8 Buchst. g) UStG). Sachverhalt Eine Genossenschaftsbank (Klägerin) wechselte im Streitjahr 2019 - ebenso wie offenbar weitere 400 Institutionen der genossenschaftlichen Finanzgruppe - ihr Kernbanksystem. Diese Migration war erforderlich geworden, weil verbundpolitisch die Entscheid...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.2 Geltungsbereich des Abzugsverbots

Rz. 8 Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG gilt unmittelbar für die Gewinneinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG und sinngemäß für die Überschusseinkunftsarten, § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG. Die Vorschrift findet ferner auf juristische Personen, z. B. GmbH, AG, die ihren Gewinn nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln haben, § 8 Abs. 1 KStG i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.2 Anforderungen an die Empfängerbenennung

Rz. 44 Mit Empfänger i. S. v. § 160 AO ist grundsätzlich jener Vertragspartner gemeint, der die vom Steuerpflichtigen geleistete Zahlung aufgrund eigener Leistung verdient hat. Ist eine natürliche oder juristische Person , die die Zahlungen unmittelbar entgegennahm, lediglich zwischengeschaltet, weil sie entweder mangels eigener wirtschaftlicher Betätigung die ausbedungenen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 1.1 Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung

Rz. 1 Obgleich die Korruptionsbekämpfung in den vergangenen Jahren erheblich verstärkt wurde, gehören Schmier- und Bestechungsgelder noch immer zum kleinen Einmaleins "erfolgreicher" Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Staaten, mit denen Geschäfte abgewickelt werden. Der wirtschaftliche Umfang und die Bedeutung dieser Bestechungs- und Schmiergelder haben in letzter Zeit im R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 6. Haftung gegenüber der Finanzverwaltung

Die Organgesellschaft haftet nach § 73 AO für Steuern des Organträgers, soweit die Organschaft für diese von Bedeutung ist. Erfasst sind mithin regelmäßig die Körper- und Gewerbesteuer, ggf. aber auch Einkommen- und Umsatzsteuer. Dabei ist die Haftung der Höhe nach nicht auf solche Steuerbeträge beschränkt, die durch die Organgesellschaft verursacht wurden, vielmehr sind die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.3 Dreijähriger Besteuerungszeitraum

Rz. 40 Der Besteuerungszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die Angabe bezieht sich auf 3 Zeitjahre (36 Monate) und nicht 3 Wirtschaftsjahre.[1] Die Vorschrift ist eine Sollvorschrift, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen der Steuerbehörden liegt.[2] Rz. 41 Dauert die Abwicklung länger als 3 Jahre, kann die Finanzverwaltung auch einen längeren Besteuerungszeitraum z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.1 Vorzeitige Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 262 Nach § 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 1 UmwStG kommt es trotz Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile insoweit nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II, als der Einbringende die erhaltenen Anteile zwischenzeitlich bereits veräußert hat.[1] Die Finanzverwaltung sieht alle Formen von Umwandlungen und Einbringungen als Veräußerungen an. Dies gilt u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns I (§ 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 223 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn I als Gewinn i. S. d. § 16 EStG zu versteuern, wobei die §§ 16 und 34 EStG nicht zur Anwendung kommen. Gewinn i. S. d. § 16 EStG bedeutet lediglich, dass es sich um einen Veräußerungsgewinn handelt. Bei der Einbringung eines freiberuflichen Betriebs bleibt jedoch § 18 EStG einschlägig. Rz. 224 Der Gewinn unterlie...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten

Kommentar Das BMF hat den Vermerk über die Vorläufigkeit überarbeitet und nach Entscheidungen des BFH zur Besteuerung von Renten angepasst. Die Frage der angeblichen oder tatsächlichen Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Renteneinkünften ist ein Dauerthemen. Nachdem im Jahr 2023 das Bundesverfassungsgericht Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat und vorgehend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.2 Anwendungsbereich des Art. 8 der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Nach Art. 8 Abs. 1, 3 der Fusionsrichtlinie darf der Anteilstausch unter den weiteren Voraussetzungen der Fusionsrichtlinie auf der Ebene des Einbringenden keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinns auslösen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung die Ausnahmeregelung des § 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 UmwStG tatsächlich nur auf die Sachverhalte beschrä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.4 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 168 Nach § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 3 UmwStG löst auch die Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos i. S. d. § 27 KStG eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I aus. Rz. 169 Unklar ist hierbei zum einen, ob jede Minderung des steuerlichen Einlagekontos eine Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen des steuerlichen Einlageko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5 Nachweiserbringer

Rz. 318 Den Nachweis hat der originär Einbringende bzw. in den Fällen des § 22 Abs. 6 UmwStG der Rechtsnachfolger zu erbringen. In den Fällen des § 22 Abs. 7 UmwStG geht die Nachweispflicht nicht auf den wirtschaftlichen Eigentümer der mitverstrickten Anteile über. Daher sollte der Einbringende auch in diesen Fällen vertraglich sicherstellen, dass er seiner Nachweispflicht a...mehr