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Vorratsvermögen / 4 Wie der Wareneinsatz ermittelt wird

Ulrike Fuldner
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Wareneinsatz ist die Ware, die während des Wirtschaftsjahres verbraucht wurde, um Erlöse zu erzielen. Der Wareneinkauf führt zu einer Umschichtung innerhalb des Betriebsvermögens bzw. einem Aktivtausch in der Bilanz. Der Wareneinkauf wird über das Aufwandskonto "Wareneingang" (SKR 03: 3200/SKR 04: 5200) erfasst. Der Warenbestand erhöht sich, das Bankkonto reduziert sich.

Bei Verkauf der Ware mindert sich der Warenbestand. Der Warenverkauf wird über ein entsprechendes Erlöskonto (SKR 03: 8400/SKR 04: 4400) erfasst. Warenverkäufe müssen zeitnah verbucht werden.[1]

Zu beachten sind auch § 22 UStG, §§ 63 bis 68 UStDV.[2] In Abschn. 22.6 UStAE sind u. a. die möglichen Erleichterungen für die Trennung der Bemessungsgrundlagen geregelt. Die erworbenen Waren, deren Lieferungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind im Wareneingangsbuch oder auf dem Wareneinkaufskonto getrennt von den übrigen Waren aufzuzeichnen, deren Lieferungen nach dem allgemeinen Steuersatz zu versteuern sind. Auf der Grundlage der Wareneingänge sind entweder die Umsätze der Waren, die dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, oder die steuerermäßigten Umsätze rechnerisch zu ermitteln.[3] Aufgrund der verschiedenen Konten ist während des Jahres nicht ohne Weiteres ersichtlich, wie hoch der Warenbestand noch ist. Letzterer wird mindestens einmal zum Ende des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres mittels Inventur ermittelt und bewertet.

Auf der Basis der Inventur kann dann auch der Wareneinsatz wie folgt berechnet werden.

 
Warenbestand laut Eröffnungsbilanz zum 1.1.01: 120.000 EUR
+ Wareneinkauf im Jahr 01 240.000 EUR
– Warenbestand zum 31.12.01: 105.000 EUR
= Wareneinsatz im Jahr 01 255.000 EUR

Wareneinsatz, Rohgewinn und Rohgewinnaufschläge und deren Bedeutung

Der Wareneinsatz ist Aufwand und mindert als Betriebsaus...

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