Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.2.1 Mittel

Rz. 6 Der Gesetzgeber hat sich bei der Definition des Begriffs "Mittel" in § 58 Nr. 1 Satz 2 AO an der BFH-Rechtsprechung orientiert.[1] Mittel sind demnach auf Grundlage sämtlicher Vermögenswerte das gesamte Nettovermögen einer Körperschaft, also die Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten.[2] Damit fallen nicht nur Bar- oder Buchgeld unter den Mittelbegriff, sondern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 17 Als Rechtsfolge hinsichtlich der Bestandskraft bestimmt § 175a S. 1 AO, dass Steuerbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind. Dies steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde; der Stpfl. hat einen Anspruch auf die Umsetzung der Verständigungsvereinbarung, der Vorabverständigungsvereinbarung bzw. des Schiedsspruchs.[1] Auch gerichtlich bestätigte (rechtskräft...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 3 Frist (§ 62 Abs. 2 AO)

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Neufassung der Regelungen zur Rücklagen- und Vermögensbildung den zeitlichen Rahmen für die Bildung von Rücklagen bestimmt. § 62 Abs. 2 AO knüpft an die Vorschrift zur zeitnahen Mittelverwendung in § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO an; daher muss die Körperschaft die jeweilige Rücklage innerhalb der nach dem Mittelzufluss folgenden zwei Kal...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.5 Überlassung von Räumen (Nr. 5)

Rz. 22 § 58 Nr. 5 AO erlaubt als Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit, eigene Räume an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken zu überlassen. Anders als bei der Überlassung von Arbeitskräften nach Nr. 4 genügt bei der Überlassung von Räumen nicht die Verwendung für steuerbegünstigte...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.2.1.3 Formale Anforderungen

Rz. 18 Die Beschaffung von Mitteln muss nach Auffassung der Finanzverwaltung als Satzungszweck festgelegt sein.[1] Die Empfängerkörperschaft, für die die Mittel beschafft werden, muss in der Satzung nicht namentlich genannt werden. Wenn die unterstützte Körperschaft aber in der Satzung ausdrücklich bezeichnet wird, ist eine Weiterleitung an andere oder weitere Empfängerkörper...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.7 Gesellige Zusammenkünfte (Nr. 7)

Rz. 27 Nach § 58 Nr. 7 AO darf eine steuerbegünstigte Körperschaft gesellige Zusammenkünfte veranstalten, wenn diese im Vergleich zur steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind. Hierzu liegt eine Ausnahme von den Geboten der Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit vor. Gesellige Zusammenkünfte dienen der Pflege der Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgef...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.2 Wiederbeschaffungsrücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 5 Zulässig ist nach der Neufassung des § 62 AO nun ausdrücklich die Zuführung von Mitteln in eine Rücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, die für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke erforderlich sind. Die Rücklagenbildung war zuvor als besonderer Fall der Zweckrücklage schon erlaubt. Die Neuregelung ermöglicht es gemei...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.4 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung auch bei Bruchteilsgemeinschaften als Besitzunternehmen

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung kann auch vorliegen, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter im Bruchteilseigentum ihrer Gesellschafter stehen und von der Besitzgesellschaft oder zumindest von einer konkludent vereinbarten Besitz-GbR entgeltlich an die Betriebsgesellschaft verpachtet werden.[1] Auch nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] kann eine Bruchteilsgeme...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.2 Unionsrechtliche Regelung

Im Umsatzsteuerrecht ist es zur korrekten Rechtsanwendung im nationalen Bereich immer häufiger notwendig, die entsprechende Regelung der MwStSystRL zu prüfen. Auch dort ist, in Art. 13 MwStSystRL, eine Ausnahmeregelung für Einrichtungen des öffentlichen Rechts vorgesehen. Diese unterscheidet sich von der Umsetzung im deutschen UStG vor allem in 2 Punkten:mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.2 Rechtsentwicklung und Rechtsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung ist bislang gesetzlich nicht positiv geregelt worden.[1] Es handelt sich um ein ursprünglich von der Rechtsprechung entwickeltes und in jahrzehntelanger Rechtsprechung anerkanntes Richterrechtsinstitut.[2] Das Institut der Betriebsaufspaltung ist von der Rechtsprechung ursprünglich zur "Missbrauchsvermeidung" entwickelt und von der Finanzverwaltung in ...mehr

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Unentgeltliche Leistung ode... / 1 Problematik

Wird ein Gegenstand für unternehmensfremde Zwecke aus dem Unternehmensvermögen entnommen, liegt nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG ein Vorgang vor, der als Lieferung gegen Entgelt angesehen wird.[1] Praxis-Tipp Steuerbare Entnahme nur bei vorigem Vorsteuerabzug Die Steuerbarkeit einer unentgeltlichen Lieferung setzt immer einen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Gegenstand...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 5 Ansparrücklage für Stiftungen (§ 62 Abs. 4 AO)

Rz. 14 Die Regelung zur Ansparrücklage für Stiftungen wurde bislang in § 58 Nr. 12 AO verortet und ist zum größten Teil wortgleich in § 62 Abs. 4 AO übernommen worden. Es handelt sich hierbei um eine Sonderregelung für Stiftungen.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Stiftung, um öffentliche oder privatrechtliche Stiftung hand...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.2.2 Zulässige Empfängerkörperschaften

Rz. 7 Zulässige Empfängerkörperschaften sind inländische steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts sowie beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus EU-/EWR-Staaten[1] und inländische und ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts.[2] Mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind nicht nur Hoheitsbetriebe gemeint, sondern auch Vermögensve...mehr

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Unentgeltliche Leistung ode... / 2.3 Lösung

Unentgeltliche Wertabgabe Überlässt V seiner Tochter T die Maschinen ohne gesondert berechnetes Entgelt, liegt eine Entnahme der Gegenstände aus dem Unternehmen vor. Die Gegenstände werden endgültig für unternehmensfremde Zwecke entnommen. Umsatzsteuerlich handelt es sich dabei um einen einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellten Vorgang.[1] Der Ort der Lieferung ist dort,...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.1 Körperschaften

Rz. 9 Die Steuervergünstigungen stehen nur Körperschaften zu; für die Definition des Begriffs der Körperschaft verweist die AO auf § 1 Abs. 1 KStG. Steuerbegünstigt können alle Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 KStG sein; Rechtsfähigkeit oder eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist daher nicht erforderlich. Zu den vom KStG erfassten Körperschaften, Personenvere...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.3.1 Anforderungen an die Mittelverwendung bei der Empfängerkörperschaft

Rz. 11 Bei der Weiterleitung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO stellt sich die Frage, inwiefern das Gebot zeitnaher Mittelverwendung[1] auch bei der Empfängerkörperschaft gilt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung hat die Verwendung der zugewendeten Mittel auch bei der Empfängerkörperschaft grundsätzlich zeitnah zu erfolgen. Dabei bleibt indes unklar, ob mit der Zuwendung eine neu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.1 Prinzipiell keine Buchwertübertragung möglich

Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem steuerlichen Betriebsvermögen auf eine Kapitalgesellschaft führt grundsätzlich zu einer Gewinnrealisierung. Soweit die Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG mit dem gemeinen Wert zu bewertendes tauschähnliches Geschäft vor. Eine entgeltliche Übertragun...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift und Regelungssystematik

Rz. 2 § 58 AO regelt Ausnahmen zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundprinzipien der Selbstlosigkeit[1], Ausschließlichkeit[2] und/oder Unmittelbarkeit.[3] Die Vorschrift trägt im Kern dem praktischen Bedürfnis gemeinnütziger Körperschaften Rechnung, steuerbegünstigte Zwecke arbeitsteilig verfolgen zu können, ohne dabei gegen die vorgenannten Grundsätze zu verstoßen (Nr. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 7 Schutz des Wettbewerbs

Rz. 19 Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften kann in Konkurrenz mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von nicht steuerbegünstigten Personen treten. Dies ist vor allem der Fall, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft steuerpflichtige oder steuerbefreite wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Soweit die damit verbundene Wettbewerbsbevorzugung der steuerbegünstigten ...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.5 Beistandsleistungen

§ 2b Abs. 3 UStG enthält eine Sonderregelung für Kooperationen zwischen jPdöR, sog. (bisher nicht steuerbare) Beistandsleistungen. Auch hier gilt wieder: Voraussetzung ist, dass zunächst eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt (s. o.). Bei Kooperationen auf privatrechtlicher Grundlage greift also Absatz 3 erst gar nicht.[1] Hintergrund der Regelung des Absatz...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 5 Ausschluss der Steuerbegünstigung (Abs. 3)

Rz. 16 Der durch das JStG 2009 eingeführte Abs. 3 regelt nunmehr ausdrücklich, dass extremistische oder verfassungsfeindliche Ziele und Tätigkeiten eine Steuervergünstigung ausschließen. Diese widerlegbare Vermutung setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Bundeslandes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausd...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.2 Zeitliche Anwendung des neuen § 2b UStG

§ 2b UStG tritt zwar grundsätzlich am 1.1.2016 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt den bisherigen § 2 Abs. 3 UStG.[1] Allerdings wurde mit § 27 Abs. 22 UStG folgende Übergangsregelung eingeführt: Für Umsätze bis 31.12.2016 ist § 2 Abs. 3 UStG weiterhin anzuwenden. Für Umsätze ab 1.1.2017 ist grundsätzlich der neue § 2b UStG anzuwenden. Die jPdöR kann im Laufe des Jahres 20...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.6 Wiesbadener-Modell

Das Wiesbadener Modell[1] ist in der Praxis weit verbreitet. Ziel des Wiesbadener Modells[2] ist, die steuerliche Verstrickung von betrieblich genutzten Vermögensgegenständen, meist Grundstücken, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Eindeutig geklärt ist, dass beim Wiesbadener Modell keine Betriebsaufspaltung vorliegt. Beim Wiesbadener Modell in seiner reinen For...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.9 Zuschüsse von Stiftungen an Wirtschaftsunternehmen (Nr. 9)

Rz. 29 § 58 Nr. 9 AO ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit. Die Regelung ermöglicht von Gebietskörperschaften gegründeten Stiftungen, ihre steuerbegünstigten Zwecke dadurch zu verfolgen, dass sie an (nicht steuerbegünstigte) Unternehmen Zuschüsse leisten, damit diese die steuerbegünstigte Tätigkeit ausüben. Hierdurch soll die Forschungs- und Entwicklungsarbeit ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 4 Zuführung zur Vermögensbildung (§ 62 Abs. 3 AO)

Rz. 13 Die in § 62 Abs. 3 AO genannten Zuwendungen können dem Vermögen der gemeinnützigen Körperschaft zugeführt werden. Die Vorschrift respektiert die besondere Zweckbestimmung des Zuwendenden, den Gegenstand der Zuwendung für die Vermögensstärkung anstatt für den laufenden Aufwand einzusetzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Katalog des Abs. 3 abschließend.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 4 Struktureller Inlandsbezug (Abs. 2)

Rz. 12 Das Steuerrecht anerkennt die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke unabhängig davon, ob diese im Inland oder im Ausland geschieht. Seit dem 1.1.2009 legt § 51 Abs. 2 AO aber fest, dass bei Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Ausland die Steuervergünstigung nur gewährt wird, wenn die Förderung entweder natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenth...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / a) Finanzverwaltung

Die ErbStR stellen Kryptowährungen ("z.B. Bitcoin") den Zahlungsmitteln und Forderungen gleich (R E 13b.23 Abs. 2 letzter Spiegelstrich ErbStR). Beachten Sie: Die Einordnung als Zahlungsmittel wird von der Finanzverwaltung auch ertragsteuerlich sowie i.R.d. AStG bestätigt.[1]mehr

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Krypto 2 Go (Teil 7): Krypt... / e) Fazit

Mithin handelt es sich nach richtiger Auffassung bei Kryptowährungen weder um Zahlungsmittel, Bankguthaben, Geldforderungen noch um andere Forderungen. Die Qualifikation als "Finanzmittel" müsste demnach unterbleiben. Wie bereits aufgezeigt, vertritt die Finanzverwaltung eine andere Auffassung. Schenkung-/erbschaftsteuerliche Rechtsprechung existiert bislang nicht.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Eingrenzung des Tatbestandes durch das allgemeine Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 76 Ausweislich der Gesetzesbegründung des § 26a Abs. 1 UStG kommt dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsgrundsatz im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine besondere Bedeutung zu[1], nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll damit also der (weite) Anwendungsbereich im konkreten Fall eingegrenzt werden können. Dieser Grundsatz hat es nun zum Inhalt,...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 24 UmwStG ist, dass der bisherige Einzelunternehmer alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Betriebs einbringt.[1] Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage ist bei § 24 UmwStG – wie bei § 20 UmwStG – nach der Verwaltung nur funktional und nicht quantitativ auszulegen.[2] Zur Frage, ob z. B. Komplementär-GmbH-Ante...mehr

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Meldepflichten und automati... / IV. Meldepflichten sog. "mitteilungspflichtiger Stellen" i.S.v. § 93c AO

Die Einzelsteuergesetze enthalten ferner eine Vielzahl von Vorschriften, die bestimmte Institutionen (sog. "mitteilungspflichtige Stellen" i.S.v. § 93c AO) verpflichten, ihnen vorliegende, besteuerungsrelevante Daten anderer Steuerpflichtiger elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. "eDaten"). Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 56 FGO – Wiedereinsetzung bei mehrfach fehlgeleiteter Faxkorrespondenz

Im Streitfall hatte die Bevollmächtigte in ihrem Faxgerät eine Faxnummer die dem Beklagten zugedacht war, gespeichert. Auf dem Faxprotokoll erschien daher – bauartbedingt – nicht mehr die Faxnummer, sondern die selbst gewählte Bezeichnung des Beklagten. Tatsächlich hinterlegt war aber die irrtümlich die Faxnummer eines Finanzamtes D des gleichen Bundeslandes. Während der Korr...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.12 Nachteilige Folgen von § 24 UmwStG

Neben der Gefahr, das Antragserfordernis zu übersehen und damit eine Gewinnrealisierung bezüglich der stillen Reserven auszulösen, können durch die Anwendung der Vorschrift des § 24 UmwStG auch folgende, ggf. unerwünschte steuerliche Konsequenzen ausgelöst werden[1]: Gem. § 24 Abs. 6 i. V. mit § 20 Abs. 9 UmwStG geht ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG und ein EBITDA...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.1 Gewährung von Gesellschaftsrechten

Die Buchwertfortführung nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG setzt voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung Gesellschaftsrechte erhält. Dies ist bei der Verbuchung auf das Kapitalkonto – Kapital I – bei der Personengesellschaft der Fall, wenn dieses Kapitalkonto Einfluss auf die Stimmrechte und/oder die Gewinnverteilung vermittelt. Der Anteil der Gesellsc...mehr

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Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Eine Personengesellschaft kann durch Sacheinlagen gegründet oder erweitert werden. Werden hierbei Sachgesamtheiten wie Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile eingebracht, ist aus Sicht des Steuerrechts die Vorschrift des § 24 UmwStG zu beachten. Dabei besteht ein eingeschränktes Wahlrecht, Buchwerte fortzuführen. Im Rahmen der Einbringung des § 24 UmwStG...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. §§ 118, 367 Abs. 2b AO – Bestandskraftfähigkeit einer Allgemeinverfügung

Die Tücken, die ein Vorgehen der Finanzverwaltung durch eine Allgemeinverfügung nach 367 Abs. 2b AO für den Steuerpflichtigen hat, werden an dem von dem FG Düsseldorf zu entscheidenden Fall deutlich. Der Antragsteller begehrte die Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheides, gegen den er unter Bezugnahme auf den damals ergangenen Beschluss des BFH v. 25.4.2018 – IX B 21/...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.4 Bilanzierung – Beibehaltungsmöglichkeit bei § 4 Abs. 3 EStG

§ 24 UmwStG ist grundsätzlich nur dann anwendbar, wenn zum Umwandlungsstichtag bilanziert, d. h. eine Eröffnungsbilanz erstellt wird.[1] Offen war lange die Frage, ob auf eine Bilanzierung bei sofortiger Rückkehr zur Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG verzichtet werden kann, wenn die Buchwertfortführung des § 24 UmwStG beansprucht werden soll. Der BFH hat im umgekehrten Fa...mehr

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Meldepflichten und automati... / A. Einleitung: Zunehmende Regulierung und Automatisierung im Steuerrecht

Das zunehmend digitalisierte Besteuerungsverfahren statuiert immer mehr und weitreichendere Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen am Steuervollzug. In die Mitwirkungspflicht werden neben den Steuerpflichtigen selbst vermehrt auch Dritte, insb. sog. mitteilungspflichtige Stellen genommen. Parallel bietet die fortschreitende Automatisierung des Besteuerungsverfahrens eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.3.1 Gegenstand

Unter dem Begriff "Gegenstand" versteht man im Umsatzsteuergesetz im Gegensatz zum bürgerlichen Recht grundsätzlich nur körperliche Gegenstände, also Sachen i. S. d. § 90 BGB, z. B. Waren, Rohstoffe, Maschinen, Kfz, Tiere[1], Pflanzen, Grundstücke, Gebäude. Zu den Gegenständen gehören auch solche Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie körperliche Sachen behandelt we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 15.4 Zusammenfassende Meldung

Unternehmer, bei denen eine innergemeinschaftliche Lieferung[1] oder ein innergemeinschaftliches Verbringen[2] vorliegt, müssen außerdem eine Zusammenfassende Meldung erstellen.[3] Dies ist auch erforderlich, wenn der Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen i. S. v. § 3 a Abs. 2 UStG (Grundregel im B2B-Geschäft bei innergemeinschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 152 Abs. 1 AO – Ermessensausübung in den Fällen des § 152 Abs. 1 AO n.F.

Nach § 152 Abs. 1 AO kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Mit der Frage, welche Kriterien bei der Ausübung des Entschließungsermessens seit ihrer Neufassung zu berücksichtigen sind, hatte sich das FG Berlin-Brandenburg zu beschäftigen. In der Entsche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.5 Ansatzwahlrechte des § 24 UmwStG

Ist § 24 UmwStG anwendbar, so besteht gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ein Wahlrecht, in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft zu gemeinen Werten Buchwerten oder Zwischenwerten zu bilanzieren.[1] Das Wahlrecht gilt unabhängig von der Handelsbilanz.[2] Der Antrag auf Anwendung des § 24 UmwStG ist in der Eröffnungsbilanz[3] der aufnehmenden Personengesellschaft[4] und bei dem für die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.5 Stufenmodell

Wird ein ganzer Mitunternehmeranteil veräußert, so ist dieser Veräußerungsgewinn tarifprivilegiert[1]. Er ist bei gewerblichen Unternehmen nicht gewerbesteuerpflichtig[2]. Die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil stellt jedoch laufender Gewinn dar[3]. Der Teil-Anteils-Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG ist gewerbesteuerpflichtig.[4] Desweg...mehr

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Steuerermäßigung bei Einkün... / Entscheidung

Die Finanzverwaltung hat nun eine neue Regelung getroffen: Wenn die Gewerbesteuer erlassen wird oder die Zahlungsfrist abgelaufen ist, bleibt das jetzt ohne Auswirkungen auf die Steuerermäßigung nach § 35 EStG . Das bedeutet: Die Einkommensteuer wird nicht mehr nachträglich erhöht, nur weil die Gewerbesteuer nicht gezahlt wurde. Diese Änderung ist eine Erleichterung für Gewerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung bei Einkün... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat eine Änderung bei der Steuerermäßigung für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb bekannt gegeben. Es geht dabei um Fälle, in denen die Gewerbesteuer erlassen oder wegen Verjährung nicht mehr gezahlt werden muss.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeinverfügung zum Körp... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat Einsprüche und Änderungsanträge zum Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben durch eine Allgemeinverfügung abgelehnt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeinverfügung weist Ei... / Zusammenfassung

Zinsen auf Steuererstattungen unterliegen der Steuerpflicht. Doch Zinsen, die auf Steuernachzahlungen gezahlt werden müssen, können steuerlich nicht abgesetzt werden. Das hielten viele für ungerecht und legten Einspruch ein. Doch die Rechtsprechung hat entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig ist. Die Finanzverwaltung hat hierauf nun reagiert und eine Allgemeinverfügung v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeinverfügung zum Körp... / Entscheidung

Allgemeinverfügung Die Finanzverwaltung hat auf diese Rechtsprechung reagiert und alle (am 4.3.2025 anhängigen und zulässigen) Einsprüche und Änderungsanträge zu diesem Thema durch eine Allgemeinverfügung abgelehnt. Wer sich dagegen wehren will, kann innerhalb eines Jahres Klage beim Finanzgericht einreichen. Hinweis: Welchen Zweck hat eine Allgemeinverfügung? Seit Jahren gibt...mehr

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Säumniszuschläge / 5 Aussetzung der ­Vollziehung

Bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gelten ähnliche Grundsätze wie bei Anträgen auf Stundung[1]: Wird eine Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt, gewährt die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung zur Aufhebung der verwirkten Säumniszuschläge i. Allg. mit Wirkung ab dem Fälligkeitstag. Wird ein Aussetzungsantr...mehr