Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.3 Abweichen von der AfA-Tabelle

Will der Steuerpflichtige in seiner Steuerbilanz eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, als in den AfA-Tabellen angegeben, hat er dafür die Beweislast. Die Abweichung bedarf dann einer besonderen Begründung.[1] Ein Abweichen von den Richtwerten für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen erfordert eine Auseinandersetzung mit den Erkenntnisgrundlag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.8 Spezialregelung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Mit 2 BMF-Schreiben[1] hat sich die Finanzverwaltung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software geäußert. Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 des BMF-Schreibens näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Rechenzentrum (Abs. 3)

Rz. 9 Gem. § 2 Abs. 2 FVG kann ein Rechenzentrum durch Rechtsverordnung der Landesregierung in verschiedener Gestalt, u. a. auch als selbstständiges FA oder Teil eines FA, eingerichtet werden. Durch die Regelung des § 17 Abs. 3 S. 2 FVG wird die Tätigkeit des Rechenzentrums dem jeweils örtlich zuständigen FA zugerechnet. Das Rechenzentrum handelt insoweit für das jeweils zus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zusammenfassende Meldung: E... / 2.3 Lösung

Abgabefrist der Zusammenfassenden Meldung Regelfall ist, dass der leistende Unternehmer monatliche Zusammenfassende Meldungen abgeben muss.[1] Allerdings kann U im Rahmen einer Vereinfachungsregelung quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgeben, wenn er in den letzten 4 Quartalen innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte von jeweils n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 FVG regelt auf der Grundlage des Art. 108 Abs. 4 S. 1 GG das koordinierte Zusammenwirken von Bundes-und Landesfinanzbehörden beim Einsatz von automatischen Einrichtungen, dem nicht nur wegen der Kompliziertheit und Änderungsanfälligkeit des Steuerrechts, sondern auch wegen des Massenverwaltungscharakters des Besteuerungsverfahrens eminente Bedeutung zukommt. Die E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3.1 Schädliche Einräumung von Kapitalkonten

Für die Frage der Qualität der Gegenleistung ist allein das Zivilrecht maßgebend. Deshalb ist auch die Einräumung von Darlehenskonten eine schädliche Gegenleistung, selbst wenn diese steuerrechtlich als Eigenkapital anzusehen sind. Schädlich ist auch ein sogenannter Spitzenwertausgleich.[1] Unschädlich ist nur die Einräumung von handelsrechtlichen Kapitalkonten jeglicher Art...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.2 Vermutung der Richtigkeit

Die amtlichen AfA-Tabellen haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, ohne dass sie jedoch für die Gerichte bindend wären.[1] Die AfA-Tabellen sind anzuwenden, soweit sie nach der Einschätzung des FG den Einzelfall vertretbar abbilden. Für das Finanzamt haben sie den Charakter einer Dienstanweisung. Für den Steuerpflichtigen handelt es sich um das Angebot der Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Zentralisierung von Zuständigkeiten (Abs. 2 S. 3 und 4)

Rz. 6 Nach § 17 Abs. 1 FVG bestimmt die oberste Finanzverwaltungsbehörde des Landes Bezirk und Sitz der Finanzämter. Wenn sich die Anordnung auf diese beiden Punkte beschränkt, so ist das einzelne Finanzamt in seinem Bezirk für die Verwaltung aller Steuern zuständig, die in den Aufgabenbereich der Finanzämter fallen (vgl. Rz. 3, 4). Die Konzentration der Erledigung einzelner...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4.2 Spezialfinanzämter

Rz. 8 Eine Zentralisierung wird vielfach auch in der Form vorgenommen, dass ein Finanzamt Spezialfinanzamt für einen Steuerbereich oder eine Aufgabe der Steuerverwaltung ist, ohne innerhalb eines Bezirks auch allgemein als Finanzamt tätig zu sein. Auch diesen Fall regelt § 17 Abs. 2 S. 3 FVG, und zwar in seiner ersten Alternative. Die zuständige Landesregierung kann durch Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Soweit die den Ländern zustehenden Steuern von Bundesfinanzbehörden verwaltet werden, haben die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zum einen das Recht, sich bei den für die Verwaltung zuständigen Bundesbehörden über die für diese Steuern erheblichen Vorgänge zu unterrichten, Akteneinsicht zu nehmen sowie schriftliche oder mündliche Auskünfte zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.1 Objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung

Steuerlich bemisst sich die AfA bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, vor allem bei beweglichen Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, nach der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" des Wirtschaftsguts.[1] Die Bestimmun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1.1 Inhalt des Abschreibungsplans

Zur Durchführung einer planmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist es erforderlich, dass im ersten Jahr der Nutzung ein Abschreibungsplan erstellt wird. Dieser muss Angaben über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einen eventuellen Restwert, die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die Wahl der Abschreibungsmethode enthalten.[1] In der Praxis wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Einsatz von automatischen Einrichtungen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 S. 1 FVG werden Art, Umfang und Organisation des Einsatzes automatischer Einrichtungen für die Festsetzung und Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet werden, von den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt. Zur Gewährleistung gleicher Programmergebnisse und eines ausgewogenen Leistungsstandes sind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / aa) Einbringungsgegenstand

Es werden unstreitig Anteile an Kapitalgesellschaften eingebracht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[16] ist der Anteilstausch nach § 21 UmwStG sowohl für im Privatvermögen gehaltene Anteile i.S.d. § 17 EStG als auch für Anteile im Betriebsvermögen anzuwenden. Soweit ersichtlich gibt es derzeit von der Finanzverwaltung keine Stellungnahme zu der Frage, ob auch im steuerlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / V. Fazit

Dieser Beitrag hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein qualifizierter Anteilstausch im steuerlichen Sonder-BV ertragsteuerneutral möglich ist. Der Verfasser kommt zu folgendem Ergebnis: Ein qualifizierter Anteilstausch nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG ist auf Antrag ertragsteuerneutral zu Buchwerten auch im steuerlichen Sonder-BV möglich. Die i.R.d. Anteilstauschs erhaltenen Ant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / cc) Gegen Gewährung neuer Anteile

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 21 UmwStG ist, dass die Übertragung "gegen Gewährung neuer Anteile" erfolgt. Hier kommt die Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung in Frage.[22] Beraterhinweis Grundsätzlich ist es nach Auffassung der Finanzverwaltung[23] sowie nach der BFH-Rechtsprechung[24] auch möglich, wenn die Einbringung zusätzlich zu einer Bareinlage als Aufgeld...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / I. Einleitung

Mittelständische Personengesellschaften sind häufig in der Rechtsform der typischen GmbH & Co. KG organisiert.[1] Auch die Rechtsform der GmbH ist im Mittelstand eine besonders beliebte Rechtsform. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung werden die beiden Rechtsformen miteinander kombiniert, so dass das grundbesitzhaltende Besitzunternehmen die Rechtsform einer Personengesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / d) Hilfsweise ist die Steuerverstrickung der erhaltenen Anteile auch über die Bildung von gewillkürtem Sonder-BV möglich

Vor dem Hintergrund, dass der BFH in dem Urteil vom 28.5.2020 (IV R 17/17) [42] offengelassen hat, ob im Rahmen eines Anteilstausches im steuerlichen Sonder-BV hilfsweise auch die Behandlung als gewillkürtes Sonder-BV II möglich ist, weil die Beteiligungen im Streitfall ohnehin als Privatvermögen behandelt wurden, ist bei einem Anteilstausch im steuerlichen Sonder-BV besonder...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen

Leitsatz 1. Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt. 2. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlosse...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Leitsatz 1. Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken (Anschluss an Senatsurteil vom 28.10.2009 – IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539). 2. Die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, müssen sich weder aus dem Vertragswortlaut ergeben noch zeitnah mit Vertragsabschluss gegenüber d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.3 Haftungsfallen

Auf die einkommensteuerliche Behandlung der Erbauseinandersetzung gilt es, ein besonderes Augenmerk zu richten: Der Testamentsvollstrecker muss die steuerlichen Folgen testamentarischer Anordnungen berücksichtigen und gewichten. Es gehört zu seinen Pflichten, dass er die steuerlichen Konsequenzen des von ihm aufgestellten Teilungsplans untersucht, damit ungewollte und regelm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / 1 Problematik

Hinweis Nachfolgend werden nur Altanlagen (Lieferung/Abnahme bis 31.12.2022) betrachtet Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nur Anlagen, die bis 31.12.2022 geliefert/abgenommen wurden (Altanlagen) und jetzt noch am Netz sind. Seit dem 1.1.2023 haben sich durch die Einführung des "Nullsteuersatzes"[1] für begünstigte Photovoltaikanlagen viele neue und weitere Fragestellun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

A war bisher nicht unternehmerisch tätig geworden, da er als Angestellter eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt hat.[1] Mit der Erzeugung von Strom durch seine Photovoltaikanlage wird A als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Dies gilt unabhängig davon, wann die Anlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / Zusammenfassung

Die Energiewende in Deutschland hat zu einem enormen Anstieg des regenerativ erzeugten Stroms geführt. Allerdings wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der direkten Förderung der regenerativen Energien in den letzten Jahren mehrfach geändert. Die Behandlung der verschiedenen Vergütungsmodelle wurde lange Zeit von der Finanzverwaltung und dem BFH unterschiedlich behan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Die Unternehmer S und D führen gegenüber B Bauleistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG aus, da sie sonstige Leistungen bzw. Werklieferungen an Gebäuden ausführen. B ist ein Leistung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 4.3 Lösung

H ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Kunden ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. H führt gegenüber seinen Kunden Leistungen aus, die als Gebäudereinigungsleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG anzusehen sind. Nach § 13b A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

Mit der Erzeugung von Strom durch eine PV-Anlage wird die Gemeinde – unabhängig von einer schon bisher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 UStG [1] bzw. nach § 2b UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Die Produktion von Strom gehört auch nicht zu der hoheitlichen Tä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.1 Auswahl

Rz. 116 Die Prüfungen nach § 28p Abs. 1 SGB IV und § 166 Abs. 2 SGB VII werden bei den Arbeitgebern und den Abrechnungsstellen (hierzu § 28p Abs. 6) vorgenommen, die im Auftrag des Arbeitgebers die Entgeltabrechnungen durchführen sowie die erforderlichen Meldungen erstatten. Die DRV Bund führt ein Dateisystem mit den maßgebenden Daten zum Arbeitgeber und der Zahl der Beschäf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 1 Problematik

Wird in Deutschland eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt, wird dafür Umsatzsteuer geschuldet. In diesen Fällen muss geprüft werden, wer der Steuerschuldner für die entstehende Umsatzsteuer ist. Die Festlegung des zutreffenden Steuerschuldners hat auch Einfluss auf die Inhalte der Abrechnung, den Zeitpunkt der Steuerentstehung, die ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.1 Rechte des Verwalters

Auskunftsansprüche Um seiner Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt der Insolvenzverwalter vielfältige Informationen, die jedoch oft nur mit Mühe zu erlangen sind. Wichtigste Quelle ist meist der Schuldner, der indes seiner Auskunftspflicht oft nicht oder nur unzureichend nachkommt. Zwar räumt § 97 InsO dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahrensrechtlichen Auskunftsanspr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens tätig wird, ein Entgelt erhält B für die von ihm ausgeführte Leistung ebenfalls. Mit der Errichtung des Rohbaus führt B eine Werklieferung aus[1], da er offensichtlich das Material für die von ihm erbrachte Leistung stellt und einen fremden Gegenstand (das nicht ihm gehörende Grundstück) bearbeitet. De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3.4 Gewinnermittlung und -verteilung

Rz. 202 Die GmbH & Still ist Subjekt der Einkünftequalifikation und der Gewinnermittlung.[1] Daraus folgt, dass die Einkünftequalifikation für den stillen Gesellschafter bereits auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der GmbH & Still erfolgt. Bei der GmbH & atypisch Still wird der Gewinnanteil dem atypisch Stillen im Wege der einheitlichen Gewinnfeststellung direkt zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.1 Ursprüngliche Rechtsprechung von RFH und BFH

Rz. 20 Auch die Finanzverwaltung hat sich der neuen Rechtsform nur zögernd angenommen. Zunächst hat sie sich jahrelang gegen eine Anerkennung gewehrt und dabei auch die Unterstützung der Finanzgerichte gefunden. Befürchtet wurden Umgehungsmöglichkeiten und so berief man sich für die Ablehnung auf entsprechende formelle Vorschriften der RAO. So hat der RFH[1] noch 1929 z. B. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6 Steuervorteile

Rz. 44 Neben den vorstehend beschriebenen zivil- und handelsrechtlichen Vorzügen sprechen nach wie vor auch steuerliche Aspekte für die Wahl der GmbH & Co. Als Personengesellschaft ist sie selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Alle Erträge und Vermögenswerte fließen vielmehr in die Besteuerungsgrundlagen der Gesellschafter ein. Sind positive Ergebnisse zu berücksichtigen, e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.2 Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 101 Das ertragsteuerliche Betriebsvermögen umfasst neben dem Gesamthandsvermögen – dem Vermögen der GmbH & Co. selbst – auch diejenigen Vermögenswerte der Gesellschafter, die der GmbH & Co. dienen (Sonderbetriebsvermögen I). Dazu zählen nach der Rspr. selbst solche Wirtschaftsgüter, die beim Gesellschafter aus anderen Gründen und an anderer Stelle schon gewerbliches Betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.2 Ertragsteuerliche Ansatzpunkte

Rz. 143 Rechtsgrundlage für die Beanstandung und Korrektur der vereinbarten Gewinnverteilung bildet in den wenigsten Fällen die Missbrauchsvorschrift des § 42 AO, weil es meist an eindeutigen Beweisen hierfür fehlt. Daneben bestehen aber noch andere Ansatzpunkte, die von der höchstrichterlichen Rspr. in Streitfällen regelmäßig herangezogen werden, etwa die Grundsätze, die zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.1 Ausgangspunkt

Rz. 15 Die Gesellschaftsform der GmbH & Co. war in ihrer langjährigen Entwicklungsgeschichte sowohl zivil- als auch steuerrechtlich zunächst sehr umstritten. Äußerer Anlass des Streits war im Übrigen die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft beteiligt sein kann. Erst später kam die Sonderstellung als Komplementär hinzu und damit – im Ergebnis – die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.8.1 Grundlagen

Rz. 169 Der BFH erkennt zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer einen Leistungsaustausch in Form von Veräußerungen an.[1] Die Finanzverwaltung folgt dem. Grundsätzlich können die Gesellschaft und ihre Gesellschafter einerseits, die Gesellschafter untereinander andererseits Verträge wie unter fremden Dritten abschließen. Steuerrechtlich werden solche Verträge nur dan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2024 in den Anlagen KAP, KAP-B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.6.3.3 Beteiligung mit Kapitaleinlage

Rz. 137 Besteht zusätzlich eine Kapitaleinlage, ist diese in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die der anderen Mitunternehmer. Sie ist also in die Verteilung des Restgewinns mit einzubeziehen. In diesen Fällen ist indessen noch zu untersuchen, welche Bedeutung und Wertigkeit der Einlage der Komplementär-GmbH tatsächlich zukommt. Der BFH hat die Höhe der Risikoprämie als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 63 Die endgültige Anerkennung der GmbH & Co. durch Rspr. und Finanzverwaltung sowie einige grundsätzliche Regelungen durch die Gesetzgebung schließen naturgemäß nicht aus, dass in Einzelfällen und bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen nach wie vor Auslegungsfragen bestehen. Eine Fülle von Entscheidungen des BFH belegt, in welch großem Umfang immer wieder gegensätzliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] mit Wirkung ab dem Vz 2022 in das EStG eingeführt worden und befreit die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.[2] Die Steuerbefreiung der Einkünfte aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen erfolgte, um einen Anr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.5 Verdeckte Einkommensverwendung

Rz. 155a Ein vergleichbares Problem unangemessener Gewinnverteilung ergibt sich auch zwischen den, an einer GmbH & Co. KG beteiligten, nahestehenden Personen. Dies betrifft insbesondere die Familien GmbH & Co. KG. Hierbei wird wie folgt unterschieden: Bei der schenkweisen Beteiligung nicht mitarbeitender Kinder ist ein Gewinnanteil nur insoweit anzuerkennen, als die Gewinnbet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.7 Ausländische Kapitalgesellschaft als Komplementär

Rz. 59 Auch eine ausl. Kapitalgesellschaft kann die Komplementärstellung in einer deutschen KG übernehmen.[1] Das gilt jedenfalls für eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem EU-Staat (z. B. die niederländische B.V. & Co. KG oder die S.à.r.l. & Co. KG, bis zum "Brexit" auch die Ltd. & Co. KG). Eine ausl. Gesellschaft muss nach deutschem internationalen Privatrecht allgemei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.2 Gepräge-Rechtsprechung des BFH

Rz. 22 In der Folgezeit hat der BFH in zahlreichen Einzelentscheidungen seine grundsätzliche Auffassung einerseits bestätigt, andererseits noch erweitert. Schließlich wurde die sog. Gepräge-Rspr. begründet.[1] Danach galt eine KG, an der eine GmbH als einziger Komplementär beteiligt war, immer als gewerbliches Unternehmen, ganz gleich, ob und wie sie sich am allgemeinen wirt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.7 Pensionszusagen

Rz. 124 Der RFH und BFH hatten Pensionszusagen an Gesellschafter von Personengesellschaften zunächst als betrieblich bedingt angesehen und dementsprechend Zuführungen zu Rückstellungen als Betriebsausgaben anerkannt. Erst 1967 wurde eine derartige Zusage als Gewinnverteilungsabrede zwischen den Gesellschaftern eingestuft.[1] An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.12.3 GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft

Rz. 254 Die GmbH & Co. KG ist eine häufige Rechtsform für eine Holdinggesellschaft.[1] Die damit jeweils verbundenen Zielsetzungen sind einerseits – im Inbound-Sachverhalt – der Weg in die Veranlagung, um damit den strengen Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG zu entgehen und/oder in den Genuss des § 8b KStG zu gelangen, andererseits – im Outbound-Sachverhalt – für die Bete...mehr