Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 12 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 128 Der (Rück-)Erwerb von Vermögensgegenständen, die Eltern (und Voreltern) ihren Abkömmlingen lebzeitig schenkweise zugewandt hatten und die an diese Personen von Todes wegen zurückfallen, sind erbschaftsteuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG. Der allgemeine Freibetrag von Eltern (und Voreltern) im Todesfall i.H.v. 100.000 EUR gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (siehe § 5 Rdn ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Aufschiebend bedingte Rechte

Rz. 36 Aufschiebend bedingte Rechte – etwa die Einräumung des Nießbrauchs an den Ehegatten (siehe Rdn 109 ff.) oder an ein Kind nach dem eigenen Versterben (insbesondere sog. Sukzessivnießbrauch; zur Abgrenzung zum nachrangigen Nießbrauch siehe Rdn 46) oder eine vorsorgliche Wart- und Pflegeverpflichtung (siehe Rdn 48 ff.) – bleiben als aufschiebend bedingte Last nach § 6 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Steuervergünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn sich aus der Satzung der Zweck ergibt, den der Verein verfolgt (s. § 59 AO, Anhang 1b). Der Zweck muss ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden und den Anforderungen der §§ 51–57 AO (Anhang 1b) entsprechen. Der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung (s. § 63 AO, Anhang...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Werbungskosten und Absetzung für Abnutzung (AfA)

Rz. 102 Aufwendungen, die der Vorbehaltsnießbraucher nach den Bestimmungen des BGB zu tragen hat, und solche, die er im Rahmen der Nießbrauchsbestellung aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung übernommen und tatsächlich getragen hat,[83] kann er bei vermieteten Grundstücken grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünfte...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 135 Neben den Erblasserschulden und den Erbfallschulden sind vom erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb die sonstigen Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG abzugsfähig. Dabei handelt es sich ummehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / B. Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG)

Rz. 7 Für die Wertermittlung im Erb- und im Schenkungsfall (d.h. für die Bewertung von Aktiva und Passive) ist gem. § 11 ErbStG grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.) maßgebend. Die Erbschaftsteuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die Schenkungsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Die Berichtigung von Zusammenfassenden Meldungen (§ 18a Abs. 10 UStG)

Rz. 148 Gemäß § 18a Abs. 10 UStG ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, eine von ihm abgegebene ZM innerhalb von einem Monat zu berichtigen, wenn er nachträglich erkennt, dass diese Meldung unrichtig oder unvollständig war. Diese Verpflichtung zur Berichtigung ist unbedingt von einer bloßen Änderung der Bemessungsgrundlage zu unterscheiden, bei der sich nachträglich etwa der...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Gleichstellungsgelder an Geschwister

Rz. 72 Im Rahmen leibzeitiger Übertragungen von Immobilienvermögen können Gleichstellungsgelder, die der Erwerber als Ausgleich für seine Bereicherung an Dritte – insbesondere Geschwister – zu zahlen hat, vereinbart werden.[58] Diese Zahlungen führen beim Erwerber, wenn die Verpflichtung hierzu bereits im Rahmen der Überlassung vereinbart wurde, zu Anschaffungskosten. Rz. 73...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (c) Bodenwertverzinsung

Rz. 63 Der Reinertrag (= Rohertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten), vermindert um die Bodenwertverzinsung, ergibt den Gebäudereinertrag, § 185 Abs. 2 S. 1 BewG. Diese Reduzierung des Reinertrags um die Verzinsung des Bodenwerts ist der Tatsache geschuldet, dass das in den Grund und Boden investierte Kapital nicht anderweitig genutzt werden kann und daher (im wirtschaftlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Feststellung satzungsmäßiger Voraussetzungen

Tz. 39a Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Darüber, ob die Satzung die Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt, wird durch das für den Verein zuständige Finanzamt in einem gesonderten Verfahren durch Verwaltungsakt entschieden, s. § 60a AO ( Anhang 1b). Dieses Verfahren löst die frühere sog. vorläufige Bescheinigung ab. Während es sich bei der vorläufigen Bescheinigung u...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des Teilabzugsverbots

Nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen u. a. Betriebsausgaben, die mit nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden (Teilabzugsverbot). § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vermeidung einer Doppelbegünstigung durch die 40 %ige Steuerfreiheit der Einnahmen auf der einen Seite und ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch

Rz. 159 Verzichtet der berechtigte Ehegatte (teilweise) auf den geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruch, sieht die Finanzverwaltung, sofern Bereicherung und Wille zur Unentgeltlichkeit gegeben sind, darin (teilweise) eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden an den verpflichteten Ehegatten.[122] Erhält der Verzichtende eine Abfindung, ist diese als Surrogat der Aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

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Direktverbrauch bei Anlagen zur Energieerzeugung (zu § 3 Abs. 1b und § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG)

Kommentar Betreiber von Anlagen zur Energieerzeugung sind neben der reinen Erzeugung der Energie auch in weitere Leistungs- und Zahlungsströme eingebunden. Neben der Beurteilung, was alles als Gegenleistung für die Lieferung von Energie anzusehen ist, muss auch der eigene Verbrauch bzw. evtl. aus unternehmerischen Gründen erfolgte unentgeltliche Abgaben umsatzsteuerrechtlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.15 Aufzeichnungen bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 22 Abs. 4d UStG)

Rz. 227 Der Gesetzgeber hält diese Aufzeichnungsvorschrift für unerlässlich; der Finanzverwaltung soll im Fall der Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG der Nachvollzug des Forderungsübergangs sowie die Bestimmung des Haftungsschuldners und der Haftungssumme erleichtert werden.[1] Rz. 228 Nach § 13c UStG kann die Finanzverwaltung den Abtretungsempfänger als Haftend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufzeichnungsgrundsätze

Rz. 164 Die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben muss nach § 63 Abs. 2 UStDV bis zum Schluss des jeweiligen Voranmeldungszeitraums ausgeführt sein. Rz. 165 Dabei muss die Bemessungsgrundlage jedes Umsatzes grundsätzlich einzeln erfasst werden. Dieser Grundsatz erfährt bedeutsame Ausnahmen:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5.3 Verfahren – Merkblatt

Rz. 106 Die Finanzverwaltung hat einen Vordruck (USt M 1) zur erleichterten Trennung der Bemessungsgrundlagen eingeführt.[1] Dieser enthält Hinweise auf die anwendbaren Verfahren. Gleichzeitig sind die FÄ aufgefordert worden, die Unternehmer über die Möglichkeiten einer Erleichterung bei der Trennung der Entgelte zu unterrichten. Die Unterrichtung dient nicht nur der Verwalt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Trennung der Bemessungsgrundlagen

Rz. 166 Da auch unentgeltliche Wertabgaben steuerfrei sein können und unterschiedliche Steuersätze möglich sind, ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 S. 2 UStG in den Aufzeichnungen eine Trennung der Bemessungsgrundlagen vorzunehmen. Rz. 167 Ist dem Unternehmer wegen der Art und des Umfangs seines Geschäfts eine Trennung der Bemessungsgrundlagen nicht zuzumuten, kann das FA gem. § 63 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1.2 Sinn und Zweck der Haftungsbeschränkung

Rz. 2 Die Vorschrift schränkt in persönlicher Hinsicht die Haftung der Amtsträger ein. Diese haben in den steuerlichen Massenverfahren vielfach Entscheidungen von großer wirtschaftlicher Bedeutung und mit erheblichen Betragsauswirkungen zu treffen. Da das Steuerrecht immer komplizierter wird, ist die Gefahr von Fehlentscheidungen sehr groß. Bei dem Risiko einer persönlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5.2 Genehmigungsverfahren

Rz. 104 Sind die Voraussetzungen des § 63 Abs. 4 UStDV für die Bewilligung einer erleichterten Trennung der Entgelte gegeben, hat das FA im Genehmigungsverfahren auch zu prüfen, ob das beantragte Verfahren den Gegebenheiten des einzelnen Betriebs tatsächlich gerecht wird. Würde das steuerliche Ergebnis des beantragten Verfahrens wesentlich von dem Ergebnis einer nach Steuers...mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / 5.1 Verlust des Originalbelegs

In einem geordneten Unternehmen sollte i. d. R. kein Beleg verloren gehen. Jedoch kann es vorkommen, dass Belege verschwinden oder irrtümlich vernichtet werden. Besonders in kleineren Handwerksbetrieben, wo neben der eigentlichen Tätigkeit auch die gesamte kaufmännische Abwicklung vom Chef übernommen wird, herrscht oft Bürochaos. Zudem geht in der Hektik einer Geschäftsreise...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG)

Rz. 133 Aus den Aufzeichnungen müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 UStG auch die Umsätze hervorgehen, die der Unternehmer nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hat. Diese Vorschrift gilt gem. 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 UStG auch für die Istversteuerung von Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Optionsumsätze[1] ergibt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 EU-Recht

Rz. 29 Die Bestimmungen des § 22 UStG stehen mit den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Einklang. So bestimmt Art. 242 MwStSystRL, dass jeder Steuerpflichtige Aufzeichnungen zu führen hat, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und ihre Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Die gesetzlichen Vorschriften des § 22 UStG beweg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.5 Steuerpflicht "als Deutscher"

Rz. 131 Die retrospektiv zu ermittelnde Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht muss zugleich "als Deutscher" bestanden haben. Dies muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gleichzeitig mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vorgelegen haben.[1] Zeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht ohne zeitgleiche Staatsangehörigkeit werden nicht in die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Folgen der Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflichten

Rz. 76 Das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit von Aufzeichnungen nach § 22 UStG führt i. d. R. nicht unmittelbar zur Versagung steuerlicher Ermäßigungen oder Vergünstigungen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So sind z. B. die in § 22 Abs. 4f UStG zu führenden Aufzeichnungen materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der "Konsignationslagerregelung" gem. § 6b UStG;...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Aufzeichnungen beim vorübergehenden innergemeinschaftlichen Verbringen (§ 22 Abs. 4a UStG)

Rz. 209 § 22 Abs. 4a UStG enthält eine Aufzeichnungsverpflichtung ganz besonderer Art. Während § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für die gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen regelt (Rz. 89), bei denen es sich um entgeltliche Lieferungen sowie in den Fällen des § 6a Abs. 2 UStG um unentgelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Zentralregulierung

Rz. 138 Zentralregulierer sind Unternehmen, die – z. B. in Form von Genossenschaften – die Aufgabe übernommen haben, Warenrechnungen der ihnen als Mitglieder (Genossen) angeschlossenen Unternehmer zu begleichen. Dabei werden die an die Mitglieder gerichteten Rechnungen sofort unter Inanspruchnahme von Skonto bezahlt. Das Mitglied kann den Rechnungsbetrag unter Berücksichtigu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Grundsatz der Überschaubarkeit der Aufzeichnungen

Rz. 48 Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen des Unternehmers so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuerbeträge erhalten und die Grundlagen der Steuerberechnung feststellen kann. Damit gilt der für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung maßgebende Grundsa...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.3 Möglichkeit einer Vorzugsbesteuerung im Ausland (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 215 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung der Person durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer aufgrund einer gegenüber der allgemeinen Besteuerung eingeräumten Vorzugsbesteuerung erheblich gemindert sein kann". Hintergrund des Tatbestands in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG ist die (bereits bei Einführung des AStG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.3 Mehrere zur Abgabe Verpflichtete (§ 152 Abs. 4 AO n. F.)

Rz. 156 § 152 Abs. 4 AO n. F. regelt die Festsetzung eines VZ, wenn mehrere Personen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.[1] In diesen Fällen hat die Finanzverwaltung dahingehend ein Auswahlermessen, welcher der mehreren Erklärungspflichtigen in Anspruch genommen werden soll. In den Fällen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.1 Schätzung

Rz. 54 Ein VZ kann ferner auch dann festgesetzt werden, wenn die Steuererklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen führt.[1] Die Festsetzung erfolgt dann als EUR-Betrag. Bemessungsgrundlage ist hier die steuerliche Auswirkung der getroffenen Feststellung, die im Schätzungsweg zu ermitteln ist.[2] Durch diese Schätzung soll der mit einer exakten Feststel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.1 Verspätungszuschlag nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 152 Abs. 1 n. F.)

Rz. 152 Im Wesentlichen unverändert gegenüber der bisherigen Rechtslage ist die Aussage des § 152 Abs. 1 AO n. F. Hiernach kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, ein VZ festgesetzt werden.[1] Es handelt sich also weiterhin um eine Entscheidung, die die Finanzverwaltung nach pflichtgemäßem Ermess...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Sachliche und funktionelle Zuständigkeit der FG

Rz. 3 Nach dem Wortlaut der Vorschrift wird eine umfassende (erstinstanzliche) sachliche Zuständigkeit der FG für alle Rechtsstreitigkeiten des Finanzrechtswegs nach § 33 FGO begründet, unabhängig vom Streitwert, vom Streitgegenstand und davon, ob auf Seiten der Finanzverwaltung eine Landesfinanzbehörde oder eine Bundesfinanzbehörde beteiligt ist. Die Zuständigkeit des FG be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Adressat der VZ-Festsetzung

Rz. 121 Der Verspätungszuschlag ist gegen den Erklärungspflichtigen festzusetzen.[1] Wer in dem jeweiligen Steuerpflichtverhältnis Träger der Erklärungspflicht ist, wird durch die einzelnen Steuergesetze bestimmt bzw. ergibt sich durch die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung seitens der Finanzbehörde.[2] Rz. 122 Träger der Steuererklärungspflicht ist nicht der mit de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2.3 Inhalt

Rz. 110 Die Höhe des VZ ist als EUR-Betrag anzugeben, auch wenn Steuermessbeträge oder gesonderte Feststellungen Bemessungsgrundlage sind. Die Angabe des Prozentsatzes ist nicht ausreichend. Rz. 111 Die Finanzbehörde hat gem. § 121 Abs. 1 AO für die VZ-Festsetzung eine Begründung zu geben.[1] Da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt, ist die Begründung zwingen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Das Besteuerungsverfahren basiert i. d. R. auf der vom Stpfl. abzugebenden Steuererklärung.[1] Die Verletzung dieser wesentlichen steuerlichen Mitwirkungspflicht durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung stellt für das Verfahren eine gravierende Behinderung dar. Der Verspätungszuschlag (zukünftig abgekürzt: VZ) ist für die Finanzbehörde hierbei ein D...mehr

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Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer (zu § 15 und § 18 Abs. 9 UStG und § 61a UStDV)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 18.14 Abs. 4 und Abs. 7 UStAE. Werden einem nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer, der auch nicht im Inland zur Umsatzsteuer veranlagt wird, für im Inland ausgeführte steuerbare und steuerpflichtige Leistungen Umsatzsteuerbeträge berechnet, kann er sich diese Umsatzsteuerbeträge unter weiteren Voraussetzungen be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Weiteranwendung des § 21 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 3 S. 1)

Rz. 35 Einbringungsgeborene Anteile i. S. v. § 21 UmwStG a. F. können nach der Geltung des SEStEG nicht mehr entstehen. Sie entstanden, wenn vor Inkrafttreten des SEStEG ein Betrieb, Teilbetrieb, ein Mitunternehmeranteil oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile eingebracht wurden und dabei von der übernehmenden Kapit...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.2.2 Zuwendungen an andere Körperschaften (Nr. 2 a. F. – Geltung bis 2020)

Rz. 19 § 58 Nr. 2 AO erlaubt als weitere Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit die teilweise Weitergabe von Mitteln zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Empfänger können neben inländischen steuerbegünstigten Körperschaften auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG (EU-/EUR...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.5 Geheim wegen Gefährdung der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (§ 86 Abs. 2 S. 2 FGO)

Rz. 20 § 86 Abs. 2 S. 2 FGO ist durch Art. 15 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingefügt worden. Danach ist § 86 Abs. 2 S. 1 FGO, also die Möglichkeit der obersten Aufsichtsbehörde, die Aktenvorlage oder Auskunftserteilung zu verweigern, ab 1.1.2017 auf die Fälle des § 88 Abs. 3 S. 3 AO, § 88 Abs. 5 S. 4 AO und § 156 Abs. 2 S. 3 AO entsprechend a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.6 Unterhalt an den Stifter und seine Angehörigen (Nr. 6)

Rz. 23 Stiftungen dürfen nach § 58 Nr. 6 AO einen Teil, höchstens jedoch ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, dem Stifter und seinen nächsten Angehörigen Unterhalt zu gewähren, die Gräber des Stifters und der Angehörigen zu pflegen und deren Andenken zu ehren. Die Regelung begründet keinen eigenständigen gemeinnützigen Zweck, sondern ist lediglich eine Ausnahme vom G...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.5 Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips

Der BFH geht seit 1983 in ständiger Rechtsprechung[1] davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung unter folgenden Voraussetzungen nicht gegeben ist: An der Besitzpersonengesellschaft sind Gesellschafter beteiligt, die nicht zugleich Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sind ("Nur-Besitz-Gesellschafter") und kraft Gesetzes oder Gesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.5 Sonstige Rücklagen

Rz. 10 Aus § 55 Abs. 1 AO folgt, dass sämtliche Mittel der Körperschaft einschließlich der Gewinne aus Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und der Überschüsse aus der Vermögensverwaltung nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen. Bei den Tätigkeiten, die auf reine Mittelbeschaffung gerichtet sind – der Vermögensverwaltung...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.3.2 Mittelbare Beteiligung an einer Besitzpersonengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft

Ob eine mittelbare Beteiligung an einer Besitzpersonengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft zur Beurteilung einer personellen Verflechtung herangezogen werden kann oder dem das sog. Durchgriffsverbot entgegensteht, war lange fraglich und umstritten. Praxis-Beispiel Mittelbare Beteiligung an der Besitzpersonengesellschaft A ist sowohl Alleingesellschafter der A-GmbH als au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.1 Zweckgebundene Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 3 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine Bildung von zweckgebundenen Rücklagen (Zweck- oder Projektrücklagen) nur insoweit zulässig, als dies zur nachhaltigen Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist im Hinblick auf den Grund und die Höhe der Rücklagenbildung sowie auf die zeitliche Planung "nach objektiven Kriterien des konkreten Falls...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.2.4 Zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke

Rz. 9 Grundsätzlich gibt es für die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit einer Mittelweitergabe keine besonderen Satzungsanforderungen für Geber- und Empfängerkörperschaft.[1] Eine Ausnahme hiervon bilden Körperschaften, bei denen die Mittelweitergabe die einzige Art der Zweckverwirklichung ist (sog. Förderkörperschaften). Dies muss in der Satzung verankert sein[2], was d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.1 Systematische Einordnung und Regelungsinhalt

Rz. 4 Systematisch gehören die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke zum Steuerschuldrecht und damit zum materiellen Recht. Das Steuerschuldrecht[1] bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Steuersubjekt der Steuer unterliegt. Innerhalb des Steuerschuldrechts bilden die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke einen Ausnahmetatbestand; sie regeln, unter w...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Entstrickung durch Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte – verfassungsrechtliches Vertrauensschutzgebot bei rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Wird ein bisher einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnendes Wirtschaftsgut in eine ausländische Betriebsstätte überführt, löst dies gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) die Rechtsfolgen der Entnahmefiktion des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG aus. 2. Die durch § 52 Abs. 8b Satz 2 Variante 1 i.V.m. Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 angeordnete ("echte") Rückwirkung des § 4 Abs. 1 Satz 4 (i.V.m. Satz 3) EStG i.d.F. des JStG 2010mehr