Fachbeiträge & Kommentare zu Familienheimfahrt

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Ausbildung / 2.3.11 Familienheimfahrten

Für Familienheimfahrten findet sich die einschlägige Regelung in § 10a TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (siehe nachfolgend Ziffer 3.7).mehr

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Ausbildung / 3.7 Familienheimfahrten

3.7.1 Erstattung der Fahrtkosten § 10a räumt den Auszubildenden einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat ein. Unter Familienheimfahrten sind Fahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder ...mehr

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Ausbildung / 3.7.2 Feststellung der notwendigen Fahrtkosten

Für die Feststellung der notwendigen Fahrtkosten bedarf es grundsätzlich eines Nachweises in Form einer Bus- oder Bahnfahrkarte. Zum einen kann der Arbeitgeber in der Regel nur anhand eines solchen Nachweises feststellen, ob es sich tatsächlich um eine Familienheimfahrt handelt und damit notwendige Fahrtkosten angefallen sind. Zum anderen sind bei der Kostenerstattung Fahrpre...mehr

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Ausbildung / 3.7.1 Erstattung der Fahrtkosten

§ 10a räumt den Auszubildenden einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat ein. Unter Familienheimfahrten sind Fahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder...mehr

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Ausbildung / 3.7.3 Ausschluss der Fahrtkostenerstattung

Die Erstattungspflicht nach § 10a Sätze 1 und 2 besteht nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als 4 Wochen beträgt (§ 10a Satz 3). Für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr kommt es entscheidend auf die D...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.4 Anzuerkennende Reisekosten bei Familienheimfahrten

Rz. 77 Die Anerkennung und Berechnung von Reisekosten für die Familienheimfahrten erfolgt unter der Maßgabe, dass die Kosten erst nach 2 Wochen (bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) oder erst nach 8 Wochen (bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) übernommen werden, nach den gleichen Grundsätzen wie bei der An- und Abreise des Rehabilitanden (Rz. 21 bis 59). ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.1 Überblick

Rz. 69 Die längere Abwesenheit des Rehabilitanden von zu Hause beeinflusst i. d. R. erheblich die Psyche des Rehabilitanden und somit letztendlich auch den Rehabilitations-/Teilhabeerfolg. Um diesen nicht zu gefährden, bestimmen § 73 Abs. 2 und 3, dass der Rehabilitand grundsätzlich ab einem bestimmten Zeitpunkt 2 Familienheimfahrten im Monat beanspruchen kann. Voraussetzung...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14 Familienheimfahrten (Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3)

2.14.1 Überblick Rz. 69 Die längere Abwesenheit des Rehabilitanden von zu Hause beeinflusst i. d. R. erheblich die Psyche des Rehabilitanden und somit letztendlich auch den Rehabilitations-/Teilhabeerfolg. Um diesen nicht zu gefährden, bestimmen § 73 Abs. 2 und 3, dass der Rehabilitand grundsätzlich ab einem bestimmten Zeitpunkt 2 Familienheimfahrten im Monat beanspruchen kan...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.2 Beginn des erstmaligen Anspruchs bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 74 Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden grundsätzlich die Reisekosten für 2 Familienheimfahrten im Monat übernommen. Im Gegensatz zu den Familienheimfahrten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beginnt der Anspruch auf die erste Familienheimfahrt bereits nach Ablauf der ersten 14 Kalendertage. Wie bereits unter Rz. 73 erwähnt, sollte die Familien...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.3 Beginn des erstmaligen Anspruchs bei medizinischen Rehabilitationsleistungen (Abs. 3)

Rz. 75 Bei Familienheimfahrten im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann der Rehabilitand wegen § 73 Abs. 3 seine erste, vom Rehabilitationsträger finanzierte Familienheimfahrt erst nach Ablauf von 8 Wochen einer ununterbrochenen stationären Rehabilitationsleistung beanspruchen – und auch nur dann, wenn die Rehabilitationsleistung noch weitere 14 T...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.15 Besuchsfahrt von (Familien-)Angehörigen (Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3)

Rz. 78 Anstelle der Kosten für eine zu beanspruchende Familienheimfahrt kann der Rehabilitationsträger auf Wunsch des Rehabilitanden auch die Reisekosten für eine Besuchsfahrt eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Rehabilitanden übernehmen. Der Anspruch besteht sowohl bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 73 Abs. 2 Satz 2) als auch bei den medizinischen Leistun...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.18 Pendelfahrten bei auswärtiger Unterbringung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 83 § 73 Abs. 4 Satz 3 regelt den Fahrkostenersatz bei Pendelfahrten wegen der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die notwendigen Kosten für die Pendelfahrten werden vom Rehabilitationsträger in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (vgl. Rz. 25 ff.) oder bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs in Höhe der Wegstreckenentschädigung (Rz. 39 ff.) ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.1 Einführung

Rz. 5 Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 können Rehabilitationsträger Reisekosten nur dann übernehmen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) erforderlich werden. In diesem Zusammenhang entstehen Reisekosten in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen: bei An- und Abreisen zu de...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.2 Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht

Zur unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht kommt es in den folgenden Fällen. Der Erblasser ist zum Zeitpunkt seines Todes Inländer.[1] Praxis-Beispiel Beispiel Erblasser E hat bis zu seinem Tod in München gelebt. E verstirbt und hinterlässt eine Tochter T, die in Brasilien lebt. Das Vermögen des E besteht aus zwei inländischen Grundstücken. Für die Tochter T tritt ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Einfach pauschal: die 1 %-Regelung

Die 1 %-Methode können Sie nur für Fahrzeuge anwenden, die mehr als 50 % betrieblich genutzt werden. Bei Unternehmern, die aufgrund ihrer Tätigkeit das Fahrzeug oft nutzen (Fuhrunternehmen, Service, Vertrieb, Baubranche usw.), geht das Finanzamt automatisch von einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % aus. Außerdem zählen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1.2 Private Kfz-Nutzung buchen

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Jung, SGB VII § 94 Mehrleis... / 2.2 Mehrleistungen

Rz. 7 Abs. 1 Satz 2 konkretisiert die Möglichkeit der Gewährung von Mehrleistungen über den Personenkreis der in Satz 1 beschriebenen Zielgruppe hinaus. Insbesondere dort, wo die Tätigkeit besonders gefährlich ist oder sich die Folgen dieser gefährlichen Tätigkeit in einem besonders schweren Gesundheitsschaden konkretisiert haben, können Mehrleistungen vorgesehen werden. De...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 39einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 41zu erfassen. Der davon auf Erhaltungsaufwendungen entfallende Anteil ist in einer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 20 und 72 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 68 bis 70 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 71 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Familienheimfahrten

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird ab 1.5. in die Zweigniederlassung nach München versetzt. Seine Familienwohnung in Stuttgart behält er bei. Montags fährt er mit dem ihm überlassenen extern aufladbaren Hybridelektro-Dienstfahrzeug nach München, wo er unter der Woche ein Zimmer hat. Freitags fährt er nach Stuttgart zurück (einfache Entfernung 200 km). Der Dienstwagen wird auch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.18 Abzug von Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen wird künftig nur durch Banküberweisung anerkannt. Bisher Derzeit werden auch andere Zahlungswege zugelassen (z. B. Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten). Nachweiserleichterungen können nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (etwa im Falle eines Krieges) im Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Regelung der zu erstattenden Kosten

Rz. 1480 Bei der Übernahme von Umzugskosten stehen die Transportkosten des Hausrats im Vordergrund. Eine diesbezügliche Regelung sollte entsprechend der vorstehenden Musterformulierung sicherstellen, dass sich der Arbeitnehmer um ein möglichst preisgünstiges Speditionsangebot bemüht. Ebenso sollte eindeutig geregelt sein, ob sich die Kostenerstattung auf den reinen Transport...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Soldat ist, wer aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht (§ 1 Abs 1 Satz 1 Soldatengesetz [SG]). Die Wehrpflicht ist allerdings zum 01.07.2012 ausgesetzt und durch einen freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement (§§ 58b–58h SG) ersetzt worden (vgl WehRÄndG 2011 vom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für den Bereich der Bundeswehr gelten mehrere > Steuerbefreiungen . Dies betrifft zunächst Sachleistungen an Uniformträger nach § 3 Nr 4 EStG . Zu den Angehörigen der Bundeswehr iSd Norm gehören nicht die Zivilbediensteten (R 3.4 Satz 2 LStR). Steuerfrei sind der Geldwert der ihnen aus Dienstbeständen überlassenen > Dienstkleidung (Buchst a; > R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] Fahrtkost...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.28 [Kfz-Kosten → Zeilen 68–73]

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für: Kfz-Leasing (Zeile 68) Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 69) sonstige Fahrtkosten (Zeile 70) In Zeile 70 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.5 Mobilitätsprämie

Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (11.784 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 23.568 EUR) liegen, mit der Folge, dass keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 8 [Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14]

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i. Z. m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66]

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 64). Ab Zeile 65 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

[Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Soweit d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unterhaltsaufwendungen: Bar... / Das ändert sich

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen wird künftig nur durch Banküberweisung anerkannt. Momentan werden auch andere Zahlungswege zugelassen (z.B. Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten). Erleichterungen für den Nachweis können nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (etwa im Falle eines Krieges) im Woh...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Leitsatz 1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen (Änderung der Rechtsprechung). 2. Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Le...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.6 Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber für eine Familienheimfahrt pro Woche keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Nur darüber hinausgehende Fahrten (= Fahrten, die nicht als Werbungskosten abgezogen werden können) sind pauschal mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zu berechnen und als Arbe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3 Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.1 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der 1 %-Regelung

Aus Vereinfachungsgründen lässt es die Finanzverwaltung zu, dass der Arbeitgeber den pauschalen lohnsteuerlichen Wert auch bei der Umsatzsteuer zugrunde legt. Diesen Wert behandelt er als Bruttowert, aus dem er die Umsatzsteuer herausrechnet.[1] Für die Familienheimfahrten des Arbeitnehmers fällt Umsatzsteuer an, die aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer aus 0,...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.9 Der Arbeitgeber untersagt dem Arbeitnehmer die private Nutzung

Der geldwerte Vorteil für eine private Nutzung ist sogar dann nach der 1 %- Regelung zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw tatsächlich nicht privat nutzt, aber die Möglichkeit besteht, dass er ihn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses privat nutzen kann. Darf der Firmenwagen privat genutzt werden, kann das Gegenteil nur mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. D...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.2 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der Fahrtenbuchregelung

Wenn der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, das bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, dann müssen die so ermittelten Nutzungsverhältnisse auch bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Familienheimfahrten aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung werden umsatzsteuerlich den Privatf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort

Leitsatz Ein Vollzeitstudium im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes liegt nur vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studierenden diesem – vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer – zeitlich vollumfänglich widmen müssen. Normenkette § 9 Abs. 1 Sätze 1, 3 Nr. 4 und 3 Nr. 4a, Abs. 4 Satz 8 EStG Sachverhalt D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.2 Grundsätze ab 1.1.2020

Rz. 49a Voraussetzung für die Begünstigung nach § 7g Abs. 1 EStG ist, dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / e) Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts

Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet i.d.R., wenn der Stpfl. seinen Aufenthalt für mehr als 6 Monate ins Ausland verlegt, es sei denn, aus den fallspezifischen Umständen ergibt sich ein Rückkehrwille. Diese müssen darauf schließen lassen, dass die Beziehungen zum Inland bestehen bleiben. Entscheidend ist, ob der Steuerpflichtige den persönlichen und geschäftlichen Lebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / c) Kein vorübergehendes Verweilen

Zum gewöhnlichen Aufenthalt gehört neben dem tatsächlichen Aufenthalt, dass Umstände objektiv erkennen lassen, dass der Aufenthalt andauernd und nicht nur vorübergehender Natur ist. Dies erfordert keine ununterbrochene Anwesenheit, sondern ist i.S.v. nicht nur vorübergehend zu verstehen (BFH v. 30.8.1989 – I R 215/85, BStBl. II 1989, 956). Bei Unterbrechungen der Anwesenheit...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.3.1 Nachweis des tatsächlichen privaten Nutzungsanteils mit einem Fahrtenbuch

Wirtschaftsgüter sind nur begünstigt, wenn sie im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr vermietet oder ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Davon ist auszugehen, wenn die private Nutzung nicht mehr als 10 % beträgt. Der Unternehmer muss also darlegen können, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt. Dabei ist Folgendes ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kinder, die mangels Ausbildungsplatz ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Rn. 420 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein Kind, das das 18., jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Beginn der Berufsausbildung ist die Aufnahme der erstmaligen oder einer neuen Ausbildung. Die Fortsetzung der Berufsausbildung betrif...mehr