Fachbeiträge & Kommentare zu Familienheimfahrt

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.4 Besteuerung von Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer

Nicht alle Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zukommen lässt, sind als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Zuwendungen, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, wendet er seinem Arbeitnehmer nicht für dessen individuellen Arbeitseinsatz zu. Daher sind z. B. die folgenden Zuwendungen nicht als Arbeitslohn anzusehen: Arbeitsmittel, die der Arbe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Betriebsstättenbegriff knüpft nicht an Begriff der ersten Tätigkeitsstätte an

Leitsatz Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass der Begriff der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG einer eigenen normspezifischen Auslegung folgt und sich nicht aus dem Begriff der ersten Tätigkeitstätte ableitet, der mit der ab dem Veranlagungszeitraum 2014 geltenden Reisekostenreform für Arbeitnehmerfälle eingeführt worden ist. Sachverhalt Der Kläger w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Austauschmotor

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird bei einem Kraftfahrzeug der Einbau eines Austauschmotors erforderlich, weil der Motor während einer > Auswärtstätigkeit ausfällt, so sind grundsätzlich die anteilig auf die berufliche Nutzung des Kfz entfallenden Aufwendungen als > Werbungskosten abziehbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen durch ein außergewöhnliches Ereignis (Unfall) w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Autobahngebühren

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Autobahngebühren für die berufliche Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind als Reisenebenkosten grundsätzlich > Werbungskosten. Bei einer > Auswärtstätigkeit können sie neben den Km-Sätzen (> Kilometer-Pauschalen Rz 5) abgezogen werden (> Reisekosten Rz 125). Anders sind sie für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte sowie für Fam...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nach wahrheitswidrigen Angaben des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren

Leitsatz Wurden Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung entgegen den zunächst im Besteuerungsverfahren und anschließend im Klageverfahren gemachten Angaben nicht mit dem Zug, sondern mit in einer App gebuchten Mitfahrgelegenheiten durchgeführt, wobei die jeweiligen Fahrer in bar entlohnt worden sind und Nachweise deshalb nicht vorliegen, so sind die Aufwendungen für die Familienheimfahrtennach § 162 Abs. 1 AO und § 162 Abs. 2 Satz 1 AO zu schätzen. Sachverhalt Streitig war ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Familienheimfahrten

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ABC der Werbungskosten / Fahrtkosten

Literatur: Giloy, BB 1981, 1886; Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1889; Bergkemper, FR 2013, 1017 Fahrtkosten können als Kosten einer Auswärtstätigkeit zu den Werbungskosten gehören. Es sind dies die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Stpfl. durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der en...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kosten für Fahrten/Wohnung/Verpflegung

Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und ständig wechselnder Einsatzstelle ist konstitutiv für den Abzug von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Besteht eine erste Tätigkeitsstätte, sind die Wegeaufwendungen dorthin nur im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG abzugsfähig; liegen dagegen ständig wechselnde Einsatzstel...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erhaltene Ersatzleistungen

Erhält der Stpfl. von einer anderen Person (vollen) Ersatz (z. B. dem anderen Unfallbeteiligten, der den Unfall verschuldet hat), so entfällt bei dem Stpfl. in Höhe der Ersatzleistungen der Ansatz von Werbungskosten, da er insoweit keine Aufwendungen hat.[1] Versicherungsleistungen auf Schäden, die nicht zu Werbungskosten geführt hätten (Nutzungsausfallentschädigung), sind j...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten absetzbar sind die Vollkosten für das Kfz abzüglich: der Kosten für private Nutzung; der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, soweit sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG beschränkt absetzbar sind. Diese nichtabzugsfähigen Werbungskosten sind so zu berechnen, dass aus den tatsächlichen Aufwendungen die Kosten pro km erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.5 Sonstige Kosten

Rz. 220 Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allg.) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug ab Vz 2014 jedoch entgegen (Rz. 208).[1] Unter die sonstigen Kosten fallen zudem Telefonkosten.[2] Allerdings schränkt die Rspr. den Umfang der Telefongespräche ein. Danach soll das Telefongespräch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.1 Ansetzungswahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und pauschalen Kilometersätzen

Rz. 157a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG eingeführt. Dessen Regelungen gelten ab dem Vz 2014. Der Abzug von Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten bleibt unverändert erhalten.[1] Der Gesetzgeber regelt hier in Abgrenzung zur Berücksichtigung der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.1 Systematische Einordnung der "Mobilitätskosten"

Rz. 112 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Werbungskosten. Es ist nicht zweifelsfrei, ob diese Aufwendungen von Natur aus Werbungskosten sind; sie haben eine ebenso starke Bindung zur "Wohnung", also dem privaten Bereich, wie zur "ersten Tätigkeitsstätte", also der Sphäre der Einkunftserzielung. Es könnte daher z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.7 Nicht abziehbare Werbungskosten

Rz. 64 Sind Ausgaben dem Grunde nach Werbungskosten, sind sie regelmäßig auch abziehbar. Es besteht grundsätzlich kein Gebot, dass nur übliche, angemessene oder zweckmäßige Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden können (Rz. 24). Eine Ausnahme besteht nur für die Abzugsverbote des § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 und Abs. 6 EStG, die aufgrund der Verweisung in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.4 Sonderregelung für Menschen mit Behinderungen (§ 9 Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 149 Die Einschränkung des Ansatzes der Werbungskosten auf die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG gilt nicht bei bestimmten Menschen mit Behinderungen; der Stpfl. kann aber nur einheitlich entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen.[1] Die Voraussetzungen der Behinderung mit mindestens 70 % oder mindestens 50 % bei erhebliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehraufwendungen f...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 38 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 40 zu erfassen. In Zeile 39 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsfü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 65 bis 67 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 68 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 69 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.12 Familienheimfahrten (§ 14 TVHöD)

§ 14 TVHöD räumt den Studierenden einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat ein. 2.12.1 Voraussetzungen der Kostenübernahme Familienheimfahrten sind Fahrten der Studierenden vom von der verantwortlichen Praxiseinrichtung veranlassten Einsatzort oder vom Ort der auswärtigen Hochschule zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten ode...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.12.1 Voraussetzungen der Kostenübernahme

Familienheimfahrten sind Fahrten der Studierenden vom von der verantwortlichen Praxiseinrichtung veranlassten Einsatzort oder vom Ort der auswärtigen Hochschule zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners. Es fällt auf, dass es an einer der Niederschriftserklärung zu § 10a TVAöD – Besonderer T...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.12.2 Feststellung der notwendigen Fahrtkosten

Für die Feststellung der notwendigen Fahrtkosten bedarf es grundsätzlich eines Nachweises in Form einer Bus- oder Bahnfahrkarte. Zum einen kann die verantwortliche Praxiseinrichtung in der Regel nur anhand eines solchen Nachweises feststellen, ob es sich tatsächlich um eine Familienheimfahrt handelt und damit notwendige Fahrtkosten angefallen sind. Zum anderen sind bei der Ko...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.12.4 Pauschale Abgeltung

Für den Fall, dass bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung Regelungen zur pauschalen Abgeltung etwaig entstehender Kosten für Familienheimfahrten bestehen, die sich für die Studierenden günstiger auswirken als die Regelungen des § 14 Abs. 1 TVHöD, gehen diese einer Fahrtkostenerstattung nach § 14 Abs. 1 vor. Dies bestimmt § 14 Abs. 2 TVHöD. Die Regelung ist an die Bestimm...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.12.3 Ausschluss der Fahrtkostenerstattung

Die Erstattungspflicht nach § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 TVHöD besteht nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Hochschule weniger als 4 Wochen beträgt (§ 14 Abs. 1 Satz 3 TVHöD). Die Unzumutbarkeit einer täglichen Rückkehr ist regelmäßig dann gegeben...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.5.3.2 Übersicht / Regelungsinhalte des TVHöD

Die tarifvertraglichen Regelungen betreffen die Studienbedingungen der Studierenden. Diese erhalten für die Dauer des Studienvertragsverhältnisses ein monatliches Studienentgelt in Höhe von ab dem 1. Januar 2022: 1.490 EUR; ab dem 1. April 2022: 1.515 EUR; ab dem 1. März 2024: 1.665 EUR. Das Studienentgelt stellt neben den sonstigen Entgeltbestandteilen, die im TVHöD geregelt si...mehr

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Fahrräder im Betriebsvermög... / a) Einnahmen

Fahrradüberlassung ist Sachbezug: Arbeitnehmende erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten zufließen (§ 8 Abs. 1 S. 1 EStG). Das Überlassen eines Fahrrads zur privaten Nutzung stellt einen Sachbezug dar. Einnahmen,...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.12 Familienheimfahrten (§ 10a TVSöD)

§ 10a TVSöD räumt den Studierenden einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat ein. Familienheimfahrten sind Fahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder de...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.12.1 Feststellung der notwendigen Fahrtkosten

Für die Feststellung der notwendigen Fahrtkosten bedarf es grundsätzlich eines Nachweises in Form einer Bus- oder Bahnfahrkarte. Zum einen kann der Ausbildende i. d. R. nur anhand eines solchen Nachweises feststellen, ob es sich tatsächlich um eine Familienheimfahrt handelt und damit notwendige Fahrtkosten angefallen sind. Zum anderen sind bei der Kostenerstattung Fahrpreiser...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.12.2 Ausschluss der Fahrtkostenerstattung

Die Erstattungspflicht nach § 10a Sätze 1 und 2 besteht nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als 4 Wochen beträgt (§ 10a Satz 3 TVSöD). Die Unzumutbarkeit einer täglichen Rückkehr ist regelmäßig dann gegeben, wenn die Tatbe...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.1 Zusammensetzung des Rückzahlungsbetrages

Der gemäß den in Abs. 2 genannten Fallkonstellationen zurückzuzahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der monatlichen Studienzulage in Höhe von 150 EUR gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD, dem Studienentgelt gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 TVSöD und den übernommenen Studiengebühren gem. § 8 Abs. 4 TVSöD. Die für die Berechnung des Rückzahlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.7 Doppelte Haushaltsführung (Abs. 2 S. 5)

Rz. 165b Wird das überlassene Fahrzeug zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt, ist der geldwerte Vorteil für jede Fahrt pauschaliert mit 0,002 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands anzusetzen, soweit nicht die Fahrtenbuchmethode gewählt wird (§ 8 Abs. 2 S. 5 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 8 Abs. 1 EStG gilt, von einer redaktionellen Verweisungsänderung durch das EStReformG v. 5.8.1974[1] abgesehen, unverändert seit dem EStG 1934. Rz. 2 § 8 Abs. 2 S. 1 EStG galt ebenfalls seit dem EStG 1934 unverändert bis zum Inkrafttreten des StReformG 1990 v. 25.7.1981.[2] Danach wird für die Bewertung der Sachbezüge anstelle der "Mittelpreise des Verbrauchsorts" auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.1 Gesamtkostenermittlung

Rz. 162 Die Fahrtenbuch- bzw. Einzelnachweismethode ist in § 8 Abs. 2 S. 4 EStG geregelt ("Escape-Klausel"). Danach kann der Wert der Privatnutzung sowie der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der zu berücksichtigenden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.[1] Dies kann bei hohen Listenp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehaltlich von Abs. 2 S. 2–5 – mit dem üblic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Rz. 162a Der Stpfl. muss für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 4 EStG ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch vorlegen, aus dem sich die beruflichen Fahrten, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie eventuell die Familienheimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung) und die Privatfahrten ergeben. Erforderlich sind zudem grundsätzlich zeitnahe und laufe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 73a Mobili... / 2.2.1 Fahrkosten für 2 Familienheimfahrten

Rz. 12 Abs. 2 regelt die Höhe des Mobilitätszuschusses. Nach Abs. 2 Satz 1 richtet sich die Höhe des Mobilitätszuschusses nach den erforderlichen Fahrkosten für 2 monatliche Familienheimfahrten. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass sich die Höhe des Mobilitätszuschusses nach den erforderlichen Fahrkosten für eine monatliche Familienheimfahrt bemisst. Erst im ...mehr

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Sauer, SGB III § 458 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Mobilitätszuschuss im ersten Jahr förderungsfähiger Berufsausbildungen nach § 73a ist eine ab 1.4.2024 mögliche neue finanzielle Leistung der Arbeitsförderung. Die Höhe des Mobilitätszuschusses richtet sich nach den erforderlichen Fahrkosten für 2 monatliche Familienheimfahrten. Dieser Umfang ist erst im Gesetzgebungsverfahren durch den zuständigen BT-Ausschuss vor...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / c) Beruflich veranlasste Fahrten/Verpflegungsmehraufwendungen

Beruflich veranlasste Fahrten: WK sind auch Aufwendungen von Arbeitnehmenden für beruflich veranlasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie keine Familienheimfahrten sind. Arbeitnehmende können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die ihnen durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, die Fahrtkosten mit de...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Angaben auf Seite 1

Rz. 169 [Notwendige Angaben → Zeilen 4–12] Im Vordruck müssen Sie in diesen Zeilen die Angaben zum Grund der doppelten Haushaltsführung, zum auswärtigen Beschäftigungsort und zum Zeitpunkt der Gründung des zweiten Hausstands machen sowie darüber, ob Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, ob ein Kostenabzug mö...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Lei... / 2 Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) (Seite 1)

Rz. 124 [Haushalt der unterstützten Person → Zeilen 4–12] Tragen Sie ein, wo die unterstützte(n) Person(en) lebt bzw. leben (Zeile 4). Soweit sich der Haushalt im Ausland befindet (Zeile 5), gelten je nach Land eventuell gekürzte abzugsfähige Höchstbeträge (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 13–20). Leben im Haushalt der unterstützten Person mehrere Personen (Angaben in Zeile 6...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.3 Mobilitätsprämie

Rz. 681 Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (10.908 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 21.816 EUR) liegen, mit der Folge, da...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr