Fachbeiträge & Kommentare zu Familienheimfahrt

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Kosten einer doppelten Haus... / 5. Familienheimfahrten

Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich sind mit einer Entfernungspauschale steuerlich abziehbar (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 5, 6 und 9 EStG). Aufwendungen für im Rahmen einer Einkunftsart überlassenes Kfz = Ausschluss des WK-Abzugs: Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug (Kfz) wer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 57 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Zwischenheimfahrten enthält § 8 Abs 2 Satz 5 EStG eine Sonderregelung: Die Nutzung des Kfz zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des maßgebenden Listenpreises (> Rz 25) für jeden Entfernungs-km zwischen dem Ort des eigenen Hausstands, idR die Familienwohnung, und dem Beschäftigungsort anzus...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Führung des Fahrtenbuchs

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Art und Umfang der Nutzung müssen für eine individuelle Nutzungswertermittlung im Einzelnen anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Ein Einzelnachweis setzt voraus, dass die einzelnen Gruppen von Nutzungsarten voneinander abgegrenzt werden. Zu unterscheiden sind die im Rahmen des Dienstverhältnisses anfallenden beruflichen Fahrten. Aufz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Fahrergestellung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird neben dem Kfz auch der Fahrer gestellt, so führt dies idR zu einem zusätzlichen besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Rz 2, > Rz 3/3). Der Vorteil bemisst sich nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; BFH 241, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Maßgebender Listenpreis: > Bemessungsgrundlage für die anzusetzenden Prozentsätze (1 %/Monat für Privatfahrten [> Rz 27]; idR 0,03 % je Entfernungs-km/Monat für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [> Rz 30]; 0,002 % je Entfernungs-km bei einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung [> Rz 53]) ist der in...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Überlassung des betrieblichen Kfz zur Privatnutzung (> Rz 28) beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des maßgebenden Listenpreises iSv > Rz 25–26/3 pro Monat (§ 8 Abs 2 Satz 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG). Beispiel 1: Dem Unternehmen Y, für das C im Außendienst tätig ist, sind für den von C beruflich und privat benutzten Pkw unter Berücksic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Nutzungsverbot

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine dem ArbN ausdrücklich verbotene Privatnutzung führt nicht zu > Einnahmen des ArbN "für eine Beschäftigung" iSv § 19 EStG (BFH 229, 228 = BStBl 2010 II, 848), sondern zu einer Schädigung des ArbG mit ggf arbeitsrechtlichen Folgen (> Arbeitslohn Rz 126). Arbeitslohn kann aber gegeben sein, wenn der ArbG auf den Ersatz des Schadens verzicht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Wege zwischen der Wohnung und seiner > Erste Tätigkeitsstätte (vor 2014 > Regelmäßige Arbeitsstätte) respektive zu einem Sammelpunkt oder weiträumigen Tätigkeitsgebiet darf der > Arbeitnehmer die Kosten für die Benutzung des eigenen Kfz nur mit folgenden Pauschbeträgen als > Werbungskosten ansetzen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG; zu Einz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Nutzungsüberlassung für die Fahrt zur Arbeit

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung des Fahrzeugs für die Wege zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte führt zu einem gesondert zu erfassenden geldwerten Vorteil neben der (allgemeinen) Privatnutzung (zur Bewertung > Rz 30 ff); ggf ebenso bei Benutzung des Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung (> Rz 57 ff). Das gilt auch, we...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Individuelle Bewertung (Fahrtenbuchmethode)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anstelle einer pauschalen Bewertung kann der geldwerte Vorteil mit dem auf die Privatnutzung (> Rz 28) und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff zur Pauschalmethode) entfallenden Teil der gesamten Aufwendungen für das Kfz angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen du...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Kostendeckelung

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ergibt sich zB aus einer betrieblichen Kostenstellenrechnung, dass auf ein ganzes Kalenderjahr (VZ) bezogen die gesamten Aufwendungen (> Rz 39 ff) für das beruflich und privat genutzte Kfz niedriger sind als der sich bei Ansatz der 1-%-Regelung ergebende Wert, so darf dieser niedrigere Wert als geldwerter Vorteil aus der Privatnutzung angese...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Pauschalbesteuerung von geldwerten Vorteilen

Rz. 75 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für steuerpflichtige Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der ArbG die LSt in bestimmten Grenzen mit 15 % pauschalieren (§ 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 161/3). Zu steuerfreien Leistungen bei Sammelbeförderung > Rz 5 f...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die zuvor dargestellten und seit 1996 im Grundsatz unverändert geltenden gesetzlichen Regelungen zur Firmenwagenbesteuerung (> Rz 8 f) hatten Vorläufer. Bis 1995 war der private Nutzungswert betrieblicher Kfz nach folgenden Methoden zu bewerten (vgl A 31 Abs 7 LStR 1993): Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen, die auf die privat gefahrenen Km...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweis

Rz. 78 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der ArbG muss in Abstimmung mit dem ArbN für jedes Kalenderjahr oder bei Beginn der erstmaligen Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung festlegen, ob der Nutzungswert pauschal (> Rz 20 ff) oder ausnahmsweise individuell (> Rz 38 ff) ermittelt werden soll. Dies ist für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Geldwerter Vorteil aus der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kann ein zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz (> Rz 21 ff) auch für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG) bzw Sammelpunkt oder weiträumigem Arbeitsgebiet iSv § 9 Abs 1 Nr 4a Satz 3 EStG (> Entfernungspauschale Rz 20 ff; > Erste Tätigkeitsstätte) genutzt werden, erhöht sich der geldwerte Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 55 Die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten unentgeltlich erbrachten sonstigen Leistungen für den privaten Bedarf des Personals hängt nicht davon ab, dass die zur Leistungsausführung nötigen Vorleistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Arbeitserleichterungen: nicht nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG steuerbare Leistung im überwiegend betriebliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG

Rz. 33 Nach § 15 Abs. 1a UStG sind Aufwendungen, für die das (Betriebsausgaben-)Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 7, Abs. 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen ausschließt.[1] Betroffen vom Vorsteuerau...mehr

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Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 28 befasst sich ausschließlich mit Leistungen des Rentenversicherungsträgers, die ergänzend zu dessen eigentlichen Hauptleistungen anfallen. Allerdings führt § 28 (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) diese Leistungen nicht selbst im Einzelnen auf, sondern verweist gezielt auf das Leistungsspektrum nach dem SGB IX. Dem Grunde nach ist eine drohende oder eingetretene Behi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebsausgaben

Rz. 133 Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nennt man Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht alle Betriebsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Berücksichtigung finden. So sind z.B. folgende Betriebsausgaben nicht abziehbar:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 3 Andere gesetzliche Werbungskosten-Pauschbeträge

Rz. 15 Werbungskosten-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG, die auf gesetzlichen Regelungen beruhen, sind: Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Kfz, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG; vgl. § 9 EStG Rz. 112ff.). Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG). Diese Pauschale...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedtke, Unfallkosten als BA und WK, FR 1978, 493; Schlarb, Unfallbedingte Wertminderung des Kfz als WK?, DStR 1984, 332; Klein, Das Auto im Steuerrecht, Deutsches Autorecht – DAR – 1984, 383; Offerhaus, Rspr des BFH zum Auto im Steuerrecht, DAR 1986, 338; Richter, Die Bedeutung der beruflichen Zielvorstellung des ArbN bei einem Autounfall, DStR 1986, 24. Rn. 366 Stand: EL 167 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Pauschbeträge für Fahrzeugbenutzung

Rn. 312 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ab VZ 2014 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke., s § 9 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Für VZ 2021 ist ab dem 21. Entfernungskilometer ein Satz von 0,35 EUR auzusetzen und für die VZ 2022 bis 2026 von 0,38 EUR, s § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 8 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallgruppen

Rn. 351 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Besondere für ArbN in Betracht kommende WK sind in § 9 Abs 1 Nr 3–6 EStG aufgeführt. Es handelt sich um Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für eigene Arbeitsmittel, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für doppelte Haushaltsführung, insbesondere Mehraufwendungen für Verpflegung, Miete, Familienheimfahrten. ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG)

Rz. 103 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für Heimfahrten bei einer > Doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG) gilt ebenfalls die Entfernungspauschale: Der Abzug von WK wird für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte allerdings auf eine Familienheimfahrt pro Woche beschränkt (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 5 EStG). Das ist die Heimfahrt vom auswärtig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachweise

Rz. 180 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland hat der Stpfl eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts; er hat die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen (§ 90 Abs 2 AO; vgl BFH 208, 531 = BStBl 2005 II, 483); ihn trifft ggf die Feststellungslast (> Beweislast), wenn der Sachverhalt nicht geklärt werden kann ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Materielle Hinweise

Rz. 170 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch für die Anwendung des § 33a EStG bei im Ausland lebenden Verwandten gelten die > Rz 50–165. Ob der Stpfl gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, bestimmt sich nach inländischen Maßstäben (§ 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG). Es sind zudem Besonderheiten zu beachten, zu denen die FinVerw mit BMF vom 06.04.2022, BStBl 2022 I, 623 Stellung g...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Grundsätzliches

Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein ArbN mehrere Wohnungen (zum Begriff > Rz 21 ff), zB eine Familienwohnung am Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung (Unterkunft) am Beschäftigungsort, so wird für die Entfernungspauschale grundsätzlich nur die Wegstrecke von und zu der Wohnung berücksichtigt, die der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 25) am nächsten liegt (BFH 144, 449 = BSt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick über den Norminhalt

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen des Stpfl für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören grundsätzlich zu den WK/BA, denn das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist unverzichtbarer Bestandteil der Berufsausübung. Sie werden aber im Regelfall nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgezogen, sondern mit d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zwischenheimfahrten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3–6 EStG und > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff. BFH 167, 443 = BStBl 1992 II, 664 setzt bei Zwischenheimfahrten vom Dienstreiseort zum Wohnort uE zutreffend die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit den tatsächlichen Aufwendungen oder mit den p...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Laufe der Rechtsentwicklung sind die Aufwendungen für den arbeitstäglichen Weg zur Arbeit unterschiedlich behandelt worden. Ursprünglich wurden sie als private Angelegenheit des Stpfl angesehen. Erstmals durch das EStG 1920 wurden Aufwendungen zum Abzug zugelassen, soweit sie "notwendig" waren (vgl § 13 EStG 1920; § 16 EStG 1925; § 9 Ziff ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Rz. 77 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und durch Familienheimfahrten (bei doppelter Haushaltsführung) veranlasst sind (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 1 und Nr 5 Satz 5 EStG); im Einzelnen > Rz 78. Abgegolten sind sowohl die sich aus der Anschaffung des ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Fahrtkostenersatz oder unentgeltliche Beförderung durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Rz. 113 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören als WK-Ersatz grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Das gilt insbesondere für Vergütungen bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht ausnahmsweise steuerfreie > Reisekosten oder Mehraufwendungen für Familienheim...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Nutzungspauschale (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR)

Rz. 557 Benutzt der Arbeitnehmer ein betriebliches Kfz für private Fahrten, wird für jeden Kalendermonat 1 % des auf volle 100,00 EUR abgerundeten inländischen Listenpreises als Sachbezug angesetzt. Bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen werden Kosten des Batteriesystems vom Listenpreis pauschal abgezogen, gestaffelt nach Anschaffungsjahr des Kfz und Speicherkapaz...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (e) Werbungskostenabzug

Rz. 568 Keine Werbungskosten sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten. Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine En...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Fahrergestellung

Rz. 575 Wird das Kraftfahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt, kann aus Vereinfachungsgründen der geldwerte Vorteil in Abweichung zu § 8 Abs. 2 S. 1 EStG – Bewertung Endpreis am Abgabeort – und nach R 8.1 Abs. 10 S. 3 LStR ermittelt werden, daneben können einheitlich für das Kalenderjahr für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Einzelnachweis (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR)

Rz. 562 Der Arbeitgeber kann den privaten Nutzungswert abweichend von der 1 %-Regelung der R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR mit den Aufwendungen für das Kfz ansetzen, die auf die privaten Fahrten entfallen, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes (elektronisches) Fahrtenbuch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.6 Nachweispflichten des Stpfl.

Rz. 51 Die objektive Feststellungslast für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung hat nach allg. Grundsätzen der Stpfl.[1] Sofern der Zahlungsempfänger im Inland ansässig ist, gelten allerdings die Vereinfachungsregelungen des R 33a Abs. 1 S. 4 und 5 EStR 2012. Demnach muss eine konkrete Prüfung der zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung nicht erfolgen, sofern eine abstr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10.5 Pauschalierung nach § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 3 EStG

Rz. 164/2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit dem Jahr 2021 wurde der Pauschalierungstatbestand des § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 3 EStG ergänzt (> Rz 59/3). Danach besteht die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung mit 25 % für die Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs 6 des Soldatengesetzes erhalten (zu diesen > Bundeswehr Rz 18). Die unentgeltliche Beförderung beschränkt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10.3 Beschränkung der Pauschalierung

Rz. 163 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung ist allerdings in ihrem Umfang beschränkt. Sie ist nur zulässig, soweit der ArbN eigene Aufwendungen nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG als > Werbungskosten abziehen könnte (> R 9.10 LStR). Anders als beim WK-Abzug kommt es aber darauf an, dass dem ArbN tatsächliche Kosten für den Weg zur Arbeit entstanden sind. Di...mehr

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Steuer- und Abrechnungstipp... / 4.3 Pauschale Versteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem 0,03-%-Monatszuschlag

Bei der Ein-Prozent-Methode muss zusätzlich zur Pauschalbesteuerung ein Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert werden. Dies kann in Höhe von 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Kilometer und Monat erfolgen. Praxis-Beispiel Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Der Bruttolistenpreis eines dieselbetri...mehr

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Steuer- und Abrechnungstipp... / 4.2 Pauschalversteuerung mit der Ein-Prozent-Methode

Bei der Pauschalversteuerung aller Privatfahrten, wird monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises inklusive Umsatzsteuer (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil versteuert. Dabei wird der Bruttolistenpreis auf volle 100 EUR abgerundet. Der Bruttolistenpreis erhöht sich um Sonderausstattungen wie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 StPfl, bei denen sich ein höherer WK- oder BA-Abzug infolge der erhöhten Entfernungspauschale steuerlich nicht auswirkt, weil ihr zvE innerhalb des Grundfreibetrags (VZ 2021 9 744 EUR, VZ 2022 10 347 EUR, VZ 2023 10 909 EUR) liegt und sie daher keine ESt zahlen (geringverdienende Fernpendler), haben ab dem VZ 2021 mit der Mobilitätsprämie die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Entstehung der Mobilitätsprämie (§ 103 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 103 EStG regelt die Entstehung der Mobilitätsprämie. Diese entsteht – korrespondierend mit den Regelungen über die Festsetzungsfrist in §§ 169, 170 AO – mit Ablauf des Kj, in dem der Anspruchsberechtigte die erste Tätigkeitsstätte/die erste Betriebsstätte aufsucht oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchfüh...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr