Fachbeiträge & Kommentare zu Familienheimfahrt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 3 Andere gesetzliche Werbungskosten-Pauschbeträge

Rz. 15 Werbungskosten-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG, die auf gesetzlichen Regelungen beruhen, sind: Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Kfz, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG; vgl. § 9 EStG Rz. 112ff.). Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG). Diese Pauschale...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Mobilitätsprämie / 2 Berechnung der Prämie

Die Mobilitätsprämie wird für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gewährt. In die Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie werden die vollen 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer einbezogen und nicht nur der Erhöhungsbetrag von 8 Cent. Die für die Berechnung der Prämi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedtke, Unfallkosten als BA und WK, FR 1978, 493; Schlarb, Unfallbedingte Wertminderung des Kfz als WK?, DStR 1984, 332; Klein, Das Auto im Steuerrecht, Deutsches Autorecht – DAR – 1984, 383; Offerhaus, Rspr des BFH zum Auto im Steuerrecht, DAR 1986, 338; Richter, Die Bedeutung der beruflichen Zielvorstellung des ArbN bei einem Autounfall, DStR 1986, 24. Rn. 366 Stand: EL 167 – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallgruppen

Rn. 351 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Besondere für ArbN in Betracht kommende WK sind in § 9 Abs 1 Nr 3–6 EStG aufgeführt. Es handelt sich um Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für eigene Arbeitsmittel, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für doppelte Haushaltsführung, insbesondere Mehraufwendungen für Verpflegung, Miete, Familienheimfahrten. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Pauschbeträge für Fahrzeugbenutzung

Rn. 312 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ab VZ 2014 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke., s § 9 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Für VZ 2021 ist ab dem 21. Entfernungskilometer ein Satz von 0,35 EUR auzusetzen und für die VZ 2022 bis 2026 von 0,38 EUR, s § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 8 ESt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG)

Rz. 103 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für Heimfahrten bei einer > Doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG) gilt ebenfalls die Entfernungspauschale: Der Abzug von WK wird für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte allerdings auf eine Familienheimfahrt pro Woche beschränkt (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 5 EStG). Das ist die Heimfahrt vom auswärtig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachweise

Rz. 180 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland hat der Stpfl eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts; er hat die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen (§ 90 Abs 2 AO; vgl BFH 208, 531 = BStBl 2005 II, 483); ihn trifft ggf die Feststellungslast (> Beweislast), wenn der Sachverhalt nicht geklärt werden kann ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Materielle Hinweise

Rz. 170 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch für die Anwendung des § 33a EStG bei im Ausland lebenden Verwandten gelten die > Rz 50–165. Ob der Stpfl gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, bestimmt sich nach inländischen Maßstäben (§ 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG). Es sind zudem Besonderheiten zu beachten, zu denen die FinVerw mit BMF vom 06.04.2022, BStBl 2022 I, 623 Stellung g...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Grundsätzliches

Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein ArbN mehrere Wohnungen (zum Begriff > Rz 21 ff), zB eine Familienwohnung am Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung (Unterkunft) am Beschäftigungsort, so wird für die Entfernungspauschale grundsätzlich nur die Wegstrecke von und zu der Wohnung berücksichtigt, die der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 25) am nächsten liegt (BFH 144, 449 = BSt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick über den Norminhalt

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen des Stpfl für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören grundsätzlich zu den WK/BA, denn das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist unverzichtbarer Bestandteil der Berufsausübung. Sie werden aber im Regelfall nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgezogen, sondern mit d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zwischenheimfahrten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3–6 EStG und > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff. BFH 167, 443 = BStBl 1992 II, 664 setzt bei Zwischenheimfahrten vom Dienstreiseort zum Wohnort uE zutreffend die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit den tatsächlichen Aufwendungen oder mit den p...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Fahrtkostenersatz oder unentgeltliche Beförderung durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Rz. 113 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören als WK-Ersatz grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Das gilt insbesondere für Vergütungen bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht ausnahmsweise steuerfreie > Reisekosten oder Mehraufwendungen für Familienheim...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Rz. 77 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und durch Familienheimfahrten (bei doppelter Haushaltsführung) veranlasst sind (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 1 und Nr 5 Satz 5 EStG); im Einzelnen > Rz 78. Abgegolten sind sowohl die sich aus der Anschaffung des ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Laufe der Rechtsentwicklung sind die Aufwendungen für den arbeitstäglichen Weg zur Arbeit unterschiedlich behandelt worden. Ursprünglich wurden sie als private Angelegenheit des Stpfl angesehen. Erstmals durch das EStG 1920 wurden Aufwendungen zum Abzug zugelassen, soweit sie "notwendig" waren (vgl § 13 EStG 1920; § 16 EStG 1925; § 9 Ziff ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Nutzungspauschale (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR)

Rz. 557 Benutzt der Arbeitnehmer ein betriebliches Kfz für private Fahrten, wird für jeden Kalendermonat 1 % des auf volle 100,00 EUR abgerundeten inländischen Listenpreises als Sachbezug angesetzt. Bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen werden Kosten des Batteriesystems vom Listenpreis pauschal abgezogen, gestaffelt nach Anschaffungsjahr des Kfz und Speicherkapaz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (e) Werbungskostenabzug

Rz. 568 Keine Werbungskosten sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten. Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine En...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Fahrergestellung

Rz. 575 Wird das Kraftfahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt, kann aus Vereinfachungsgründen der geldwerte Vorteil in Abweichung zu § 8 Abs. 2 S. 1 EStG – Bewertung Endpreis am Abgabeort – und nach R 8.1 Abs. 10 S. 3 LStR ermittelt werden, daneben können einheitlich für das Kalenderjahr für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Einzelnachweis (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR)

Rz. 562 Der Arbeitgeber kann den privaten Nutzungswert abweichend von der 1 %-Regelung der R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR mit den Aufwendungen für das Kfz ansetzen, die auf die privaten Fahrten entfallen, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes (elektronisches) Fahrtenbuch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.6 Nachweispflichten des Stpfl.

Rz. 51 Die objektive Feststellungslast für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung hat nach allg. Grundsätzen der Stpfl.[1] Sofern der Zahlungsempfänger im Inland ansässig ist, gelten allerdings die Vereinfachungsregelungen des R 33a Abs. 1 S. 4 und 5 EStR 2012. Demnach muss eine konkrete Prüfung der zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung nicht erfolgen, sofern eine abstr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10.5 Pauschalierung nach § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 3 EStG

Rz. 164/2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit dem Jahr 2021 wurde der Pauschalierungstatbestand des § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 3 EStG ergänzt (> Rz 59/3). Danach besteht die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung mit 25 % für die Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs 6 des Soldatengesetzes erhalten (zu diesen > Bundeswehr Rz 18). Die unentgeltliche Beförderung beschränkt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10.3 Beschränkung der Pauschalierung

Rz. 163 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung ist allerdings in ihrem Umfang beschränkt. Sie ist nur zulässig, soweit der ArbN eigene Aufwendungen nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG als > Werbungskosten abziehen könnte (> R 9.10 LStR). Anders als beim WK-Abzug kommt es aber darauf an, dass dem ArbN tatsächliche Kosten für den Weg zur Arbeit entstanden sind. Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer- und Abrechnungstipp... / 4.3 Pauschale Versteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem 0,03-%-Monatszuschlag

Bei der Ein-Prozent-Methode muss zusätzlich zur Pauschalbesteuerung ein Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuert werden. Dies kann in Höhe von 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Kilometer und Monat erfolgen. Praxis-Beispiel Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Der Bruttolistenpreis eines dieselbetri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer- und Abrechnungstipp... / 4.2 Pauschalversteuerung mit der Ein-Prozent-Methode

Bei der Pauschalversteuerung aller Privatfahrten, wird monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises inklusive Umsatzsteuer (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil versteuert. Dabei wird der Bruttolistenpreis auf volle 100 EUR abgerundet. Der Bruttolistenpreis erhöht sich um Sonderausstattungen wie ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 7 Keine Kosten für Familienheimfahrten: Ansatz einer Pauschale möglich

Bei einer doppelten Haushaltsführung dürfen für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche 0,30 EUR (Hinweis: in der Zeit von 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Pauschale in Ansatz gebracht werden, siehe vorherige Hinweise) je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Diese Pauschale darf auch dann angesetzt werden, wenn tatsächlich keine Kosten en...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 5 Aufwendungen für Fahrten zwischen dem eigenen Hausstand und dem Beschäftigungsort: nur eine Fahrt pro Woche abzugsfähig

Bei einer doppelten Haushaltsführung ist nur eine Fahrt pro Woche beruflich bzw. betrieblich veranlasst. Für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche können 0,30 EUR je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig Für die Jahre 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Entfernungspauschale wie folgt geltend gemacht werden: Die ersten 20 km mit je 0,3...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.2 Ermittlung der privaten Nutzung des Firmenwagens nach den tatsächlichen Kosten

Ermittelt der Unternehmer seine private Pkw-Nutzung mit den tatsächlichen Kosten, muss er bei Familienheimfahrten ebenfalls die tatsächlichen Kosten zugrunde legen. Er rechnet wie folgt: Achtung Für die Jahre...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.1 Private Nutzung des Firmenwagens wird pauschal ermittelt

Wenn der Unternehmer die private Nutzung des Firmenwagens nach der pauschalen 1-%-Methode berechnet, ermittelt er den nicht abziehbaren bzw. abziehbaren Teil der Aufwendungen für Familienheimfahrten ebenfalls pauschal. Beim Unternehmer sieht die Berechnung nach der pauschalen Methode wie folgt aus:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der abziehbaren Kosten für eine doppelte Haushaltsführung

Rechtsanwältin Tilde wohnhaft in Hamburg, erwirbt von einem Berufskollegen zum 1.7.03 eine Kanzlei in Berlin. Da ein Umzug aus familiären Gründen nicht möglich ist und die tägliche Fahrt zur Arbeit für Tilde zu weit, mietet sie ab 1.8.03 eine kleine 2-Zimmer-Wohnung in Berlin als Zweitwohnung für 750 EUR Monatsmiete. Der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt von Tilde und ihre...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.1 Betriebliche bzw. berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung, die steuerlich anzuerkennen ist, liegt vor, wenn der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer an seinem Tätigkeitsort eine Zweitwohnung hat, um seine Betriebs- oder Arbeitsstätte schneller erreichen zu können und eine Hauptwohnung, die den Lebensmittelpunkt darstellt. Hiernach kommen für Unternehmer für die Begründung der doppelten Haushaltsführung regelmäß...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 10 Gestaltung einer doppelten Haushaltsführung nicht ratsam

Eine doppelte Haushaltsführung, die steuerlich anzuerkennen ist, entsteht auch, wenn der Hauptwohnsitz vom Tätigkeitsort wegverlegt wird. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Hauptwohnung Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Gestaltungen, die darauf abzielen, nur wegen der Steuerersparnis eine doppelte Haushaltsführung zu konstruieren, sind nicht sinnvoll. Eine Ferienwoh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 StPfl, bei denen sich ein höherer WK- oder BA-Abzug infolge der erhöhten Entfernungspauschale steuerlich nicht auswirkt, weil ihr zvE innerhalb des Grundfreibetrags (VZ 2021 9 744 EUR, VZ 2022 10 347 EUR, VZ 2023 10 909 EUR) liegt und sie daher keine ESt zahlen (geringverdienende Fernpendler), haben ab dem VZ 2021 mit der Mobilitätsprämie die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Entstehung der Mobilitätsprämie (§ 103 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 103 EStG regelt die Entstehung der Mobilitätsprämie. Diese entsteht – korrespondierend mit den Regelungen über die Festsetzungsfrist in §§ 169, 170 AO – mit Ablauf des Kj, in dem der Anspruchsberechtigte die erste Tätigkeitsstätte/die erste Betriebsstätte aufsucht oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchfüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.3 Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben und Sachbezugswerte für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten

Rz. 52 Bei Inanspruchnahme der 1 %-Regelung (vgl. Rz. 26 ff.) zur Ermittlung des Privatnutzungsanteils[1] sowohl für privat veranlasste Fahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten werden die monatlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte mit 0,03 % des inländischen Brutto-Listenpreises i. S. d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.2 Familienheimfahrten

Rz. 51 Auch sog. Familienheimfahrten im eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kfz im Rahmen der doppelten Haushaltsführung [1] sind betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten; die hierfür entstandenen Aufwendungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Abzug der Aufwendungen ist jedoch ebenso wie der für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte dem Grunde ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.5 Personalüberlassung

Rz. 60 Für die pauschalierte Bewertung von privaten Fahrzeugnutzungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gestatten, gilt die in Rz. 26–33 beschriebene sog. 1 %-Regelung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG entsprechend.[1] Bei untersagter Privatnutzung (i. d. R. durch arbeitsvertragliches Verbot) ist der früher geltende Beweis des ersten Ansche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.9 Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal

Rz. 99 Bemessungsgrundlage der nach Beurteilung der Finanzverwaltung im Regelfall als normale entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 9 UStG zu wertenden Überlassung eines unternehmerischen Pkw durch den Unternehmer an den Arbeitnehmer für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten aus A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.1 Pauschaler Nutzungswert

Rz. 27 Praxis-Beispiel Ein betrieblicher, auch zu Privatfahrten genutzter Pkw mit Verbrennungsmotor hat einen inländischen Listenpreis von 20.000 EUR zuzüglich 1.500 EUR Sonderausstattung und 19 % Umsatzsteuer, zusammen also 25.585 EUR brutto. Der Händler gewährt einen Rabatt von 10 %, sodass der Kunde 23.026,50 EUR zuzüglich Kosten der Überführung und Zulassung zu entrichte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.4 Gesellschaftsrechtlich veranlasste Nutzung

Rz. 58 Für die Gesellschafter einer Personengesellschaft gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Privatfahrten wie für Einzelunternehmer. Befinden sich im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft Kraftfahrzeuge, so ist ein Nutzungswert für denjenigen Gesellschafter anzusetzen, dem die Nutzung zuzurechnen ist.[1] Vertragliche Vereinbarungen bezüglich eines Privat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.5 Nutzung des zum Privatvermögen gehörenden Kfz

Rz. 65 Wird ein zum Privatvermögen (private Nutzung mehr als 90 %)[1] gehörendes Kfz teilweise betrieblich oder beruflich genutzt, so liegen umgekehrt Nutzungs- oder Leistungseinlagen vor. Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind dabei die auf die betriebliche Veranlassung entfallenden Gesamtkosten einschließlich der AfA.[2] Bei einem Luxuswagen ist gegebenenfalls auch hier die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1 Nutzungsentnahme für Privatfahrten

Rz. 26 Dem Unternehmer stehen für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils grundsätzlich 2 Bewertungsmethoden offen: Pauschaler Ansatz des Entnahmewerts der privaten Nutzung – unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Umfangs der Privatnutzung und unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung – gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Kalendermonat mit 1 %, d. h. pro J...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.2 Sonderfall: Unfallkosten als außergewöhnliche Kfz-Kosten – Aufdeckung stiller Reserven bei Untergang während Nutzungsentnahme?

Rz. 17 Von der Aufteilung der Kosten eines sowohl betrieblich oder beruflich als auch privat genutzten Kfz ausgenommen sind Aufwendungen, die anlässlich eines Unfalles mit dem Kfz entstehen.[1] Sie sind stets voll dem betrieblichen/beruflichen oder dem privaten Bereich zuzuordnen, in dem sie angefallen sind. Sie teilen steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie en...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.3 Vorteilhaftigkeit der Wahlrechtsausübung

Rz. 35 Die 1 %-Regelung ist ungünstig für ältere, gebraucht gekaufte, abgeschriebene, eigenfinanzierte und wenig privat genutzte Pkw. Benachteiligt sind auch Pkw-Marken, bei denen die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller weit über den tatsächlich gezahlten Endpreisen liegen, weil die Händler üblicherweise hohe Preisnachlässe gewähren. Diese Komponenten sind bei E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz 1. Kosten der Lebensführung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG sind die Kosten des Haushalts und die sonstigen Lebenshaltungskosten im Haupthausstand. 2. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung darf nicht erkennbar unzureichend sein. Ob dies der Fall ist, bedarf einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls. Eine bestimmte betragliche Gre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 28 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 3 Nr 16 EStG erlaubt dem ArbG, auch "Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung" bis zur Höhe der nach § 9 EStG abziehbaren WK zu ‚vergüten’ (> Rz 5). Zur Vereinfachung darf der ArbG bei ArbN mit Steuerklasse III, IV und V ohne Weiteres vom Vorhandensein eines eigenen Hausstands (> Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff, 161) ausgehen; be...mehr