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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pauschalierung der Lohnsteuer / 10.3 Beschränkung der Pauschalierung

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Rz. 163

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Pauschalierung ist allerdings in ihrem Umfang beschränkt. Sie ist nur zulässig, soweit der ArbN eigene Aufwendungen nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG als > Werbungskosten abziehen könnte (> R 9.10 LStR). Anders als beim WK-Abzug kommt es aber darauf an, dass dem ArbN tatsächliche Kosten für den Weg zur Arbeit entstanden sind. Die Pauschalierung ist zudem der Höhe nach auf die > Entfernungspauschale beschränkt. Bei der Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kfz können die Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale iSv § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG angesetzt werden, ohne Begrenzung auf den Höchstbetrag von 4 500 EUR. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die tatsächlichen Beförderungsentgelte maßgebend. Dazu sowie zur Benutzung anderer motorisierter Fahrzeuge (wie zB eines Motorrads, Motorrollers, Mopeds, Mofas, Pedelecs, E-Bikes; dort mit Begrenzung auf den auf den Höchstbetrag von 4 500 EUR) vgl im Einzelnen BMF vom 18.11.2021, Rz 36 ff, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale. Die erhöhten Kilometersätze ab dem 21. Entfernungskilometer für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 (vgl > Entfernungspauschale Rz 65) sind auch maßgeblich für die Pauschalierung iSd § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG. Ein Zuschuss ist grundsätzlich nur bis zu 4 500 EUR im VZ pauschalierbar. Ein höherer Zuschuss setzt den Nachweis höherer Aufwendungen voraus (> Entfernungspauschale Rz 66–68). Zur Berechnung des im Einzelfall in Betracht kommenden Betrags > Entfernungspauschale Rz 15 ff.

 

Beispiel 2:

Der ArbN H nutzt für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ein Taxi. Für die Fahrten zahlt er monatlich 500 EUR. Der ArbG leistet einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss iHv 120 EUR. Die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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