Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gem § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 200 AO ist, so dass § 200 AO ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (11/2023); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (11/2024). Der ArbG ...mehr

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ZErb 01/2026, Keine Erstrec... / III. Stellungnahme

Der EuGH hat in seinem Urteil explizit festgestellt, dass Art. 40 des EWR-Abkommens vorbehaltlich der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf eine Familienstiftung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Stift...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 2 Steuerpflicht für freiwillige Leistungen

Freiwillige Leistungen sowie Beiträge, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Freiwillige Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversicherung Zuschüsse des Arbeitgebers zur freiwilligen Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch das Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des EStG (MarktOÄndG) v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3045, wurde langjährigen Forderungen der luf Berufsverbände Rechnung getragen und in § 32c EStG (zunächst geplant als § 34e EStG) steuerliche Entlastungsmaßnahmen in Form einer steuerabschnitts...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.8 Datenschutz

Die Einsatzstellen, Zentralstellen und Träger dürfen personenbezogene Daten i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 2 BFDG gemäß § 12 BFDG verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes nach dem BFDG erforderlich ist. Die Daten sind nach der Abwicklung des Dienstes zu löschen.[1] Aus der Logik der Vorschrift ergibt sich, dass die Einsatzstellen bereits im Vorfel...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 2. Öffnung der ZPO

Mit dem OVErpG nimmt der Gesetzgeber eine gezielte Öffnung der ZPO für digital gestützte Kommunikations- und Verfahrensformen vor. Die Reform greift zentrale Elemente moderner Prozessführung auf und schafft einen normativen Rahmen, in dem digitale Instrumente erprobt und evaluiert werden können, § 1121 ZPO. Die entsprechenden Bestimmungen werden im neu eingefügten Buch 12 ("...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Mit dem URefG 2008 ist der bisherige § 8a KStG (Gesellschafterfremdfinanzierung) durch die sog Zinsschranke ersetzt worden (zur Rechtsentwicklung der Unterkapitalisierungsregelungen s Herzig, IStR 2009, 870). Bei der Zinsschranke handelt es sich um eine allg Beschränkung des BA-Abzugs für Zinsaufwendungen. Sie ist Teil der stlichen Gewinnermi...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 2 Inhalt des befristeten Arbeitsverhältnisses

Während seiner Dauer stellt das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis dar, für das alle gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen grundsätzlich entsprechend gelten. § 4 Abs. 2 TzBfG enthält ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot für befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Danach darf dieser wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begünstigte Erwerbe (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 19a Abs. 2 Satz 1 ErbStG gilt der Entlastungsbetrag nur für das begünstigungsfähige Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG abzüglich des zu berücksichtigenden Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 1 ErbStG bzw. des geminderten Verschonungsabschlags nach § 13c ErbStG im Rahmen des Abschmelzungsmodells. Sachlich begünstigungsfähiges Vermögen (s. im Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtsentwicklung

Tz. 675 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG ist durch das WachstumschancenG v 27.03.2024 aufgehoben worden. Die Aufhebung gilt nach § 34 Abs 1 KStG idF des Kreditzweitmarktförderungs-Ges ab dem VZ 2024. Nach der Ges-Begründung (s BT-Drs 20/9396, 30) besteht aufgrund der Einführung des § 4k Abs 4 EStG kein Bedarf mehr für die nur für Organschaften geltende Sond...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Der Anspruch der Aushilfsarbeitskraft auf Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall richtet sich nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Von praktischer Bedeutung ist, dass nach § 3 Abs. 3 EFZG der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des (Aushilfs-)Arbeitsverhältnisses entsteht (sog. Wartezeit). Dauert die Arbei...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 46 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Möglichkeit, Einbringungsvorgänge st-neutral oder st-begünstigt vornehmen zu können, soll (nur) einen St-Aufschub gewähren; die St-Vergünstigung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass die Einbringung mit keinem endgültigen Besteuerungsverzicht verbunden ist (s Urt des BFH v 30.05.2018, BStBl II 2019, 136 unter Rn 26 zu einer vergleichba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 53 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 112), wurden durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung ab dem VZ 2012 die früher in § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG enthaltenen ansässigkeitsbegründenden Merkmale (unbeschr stpfl; Geschäftsleitung im Inl) gestrichen; ebenso ist § 18 KStG wegg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung

Tz. 52 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringungstatbestände des § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordern, dass im Gegenzug für die Vermögensübertragung an den Einbringenden neue Anteile an der Übernehmerin ausgegeben werden. Die Systematik des Sechsten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven des Einbringungsgegenstands (zun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice / 3 Grenzüberschreitende Tätigkeit

Bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen. Dementsprech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Die vermittelnde Gesellschaft ist nicht organschaftstauglich

Tz. 270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, ob die vorstehend erläuterten Grundsätze auch gelten, wenn PersGes oder ausl Gesellschaften in der Beteiligungskette als Zwischenglieder auftreten. Ein solches Zwischenglied könnte deshalb zur Unterbrechung einer Beteiligungskette führen, weil es nicht OG sein kann (s Tz 75 ff). Demgegenüber hat der BFH (s Urt des ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.4 Inhalt des Teilhabeplans

Der Teilhabeplan dokumentiert: den Tag des Antragseingangs beim leistenden Rehabilitationsträger und das Ergebnis der Zuständigkeitsklärung und Beteiligung der Rehabilitationsträger und weiterer Akteure, die Feststellungen über den individuellen Rehabilitationsbedarf auf Grundlage der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX, die zur individuellen Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Steuerabzug nach § 50a EStG (§ 3 Abs 1 Nr 6 SolZG)

Rn. 15 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei beschränkt StPfl, für die ein Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen ist, bemisst sich der SolZ gem § 3 Abs 1 Nr 6 SolZG nach dem ab dem 01.01.1998 vorzunehmenden Steuerabzug und erfasst sämtliche Fälle des § 50a Abs 1 EStG. Die Regelungen des § 3 Abs 3–5 SolZG zur Entlastung gering verdienender StPfl sind iRd § 3 Abs 1 Nr 6 SolZG nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fahrtätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzlichen Reisekostenbestimmungen verzichten auf unterschiedliche Reisekostenarten. Sämtliche reisekostenrechtlich relevanten Auswärtssachverhalte (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit) werden unter dem gemeinsamen Reisekostenbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.3 GmbH & Co KG

Tz. 235 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Konzernvoraussetzungen dürften bis zur Änderung des Konzernbegriffs durch das KrZwMG 2023 an und für sich auch bei typischen GmbH & Co KG-Strukturen vorliegen (glA s Blumenberg/Lechner, in Blumenberg/Lenz, Die URef 2008, 143; s Dorenkamp, FR 2008, 1129, 1132; s Schulz, DB 2008, 2043, 2046 mwNachw und s Schwedhelm, GmbH-StB 2007, 282, 28...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Aktuelle Entwicklungen und Europäisierung des Insolvenzrechts

Rn 71 Mit Inkrafttreten des StaRUG (dazu zuvor sub 2.r) ist ein weiterer gesetzlicher Mechanismus zur Restrukturierung und Reorganisation von Unternehmen in der Krise geschaffen worden. Während zu Beginn das StaRUG-Verfahren nur sehr begrenzt in Anspruch genommen worden ist, zeigt sich inzwischen eine zunehmende Popularität. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, allerdi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / 1.2 Inhalt

Folgende Angaben/Daten müssen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sein: Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat, Familienname und Vorname des Versicherten, Geburtsdatum des Versicherten, Geschlecht des Versicherten, Anschrift des Versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinderfreibetrag / 6 Ab dem 18. Lebensjahr nur auf Antrag

Ein Kind, das zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten, das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird nur auf Antrag steuerlich berücksichtigt, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet[1] sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten von höchstens 4 Monaten befindet, eine B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jurkat, Die Organschaft im KSt-Recht, Verlag Recht und Wirtschaft, 1975; Prinz, Unternehmens-StRef: Auch die Organschaft gehört auf den Prüfstand! FR 1999, 646; Dötsch/Pung, StSenkG, Die Änderungen bei der KStG und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000 Beil 10; Faulhaber, Neuerungen im Bereich der Organschaft nach dem StSenkG, INF 2000, 609; Fenzl/Hagen, Überlegungen zur Organschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG ...mehr

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ZErb 01/2026, Internationales Erbrecht

Anzuwendendes Recht bei Verweis auf Drittstaat Das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht wird seit dem 17.8.2015 von der EuErbVO[1] bestimmt. Gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO ist grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit ihres ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar schriftlich vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Nahe stehende Person

Tz. 78 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 bezieht sich zur Beschränkung des Ausnahmetabestands vor allem auf "verbundene Unternehmen" iSd Art 2 Abs 4 ATAD. Danach sind Unternehmen verbunden, wenn der Stpfl unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung an Stimmrechten, Kap oder Gewinn an einem anderen Unternehmen iHv min 25 % hält oder umge...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.1 Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer ist nach § 5 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (sog. Anzeigepflicht). Unverzüglich bedeutet keine sofortige Anzeige beim Arbeitgeber. Ausreichend ist die Mitteilung spätestens zu Beginn des ersten Tages der Arbeitsunfähigkeit. Tritt diese früher ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2 Überblick: Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Für folgende Aufwendungen kann bereits beim Lohnsteuerabzug eine Ermäßigung (Freibetrag) in Anspruch genommen werden: Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[2] oder bei Versorg...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 1. Zielsetzung

Das OVErpG eröffnet den Ländern die Möglichkeit, ein vollständig elektronisches Klageverfahren zunächst bei ausgewählten Amtsgerichten zu erproben. Das Gesetz verfolgt zwei zentrale Anliegen: Zum einen sollen die gerichtlichen Abläufe in eine zeitgemäße, digital geprägte Form überführt werden; zum anderen soll durch die Bereitstellung niedrigschwelliger digitaler Angebote de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 13 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt, wurde § 7a KStG aF mit Wirkung ab dem VZ 1977 iRd Wechsels vom früheren sog klassischen KSt-System zum System eines Vollanrechnungsverfahrens durch die §§ 14–18 KStG 1977 ersetzt (s KSt-RefG v 31.08.1976, BGBl I 1976, 2597). Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StÄndG 1992 v 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) ergab sich...mehr

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§ 14 Personalwesen / N. Ausbildung zur ReFa

Rz. 210 Am 29.8.2014 wurde die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan ausgefertigt und am 11.9.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die novellierte Ausbildungsordnung trat sodann für alle Ausbildungsverhältnisse in Kraft, die nach dem 1.8.2015 begründet worden sind. Rz. 211 Die Ausbildung soll nunmehr handlungsorientiert erfolgen und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anzuwendende Regelungen des EStG und des KStG (§ 1 Abs 2 SolZG)

Rn. 14 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 1 Abs 2 S 1 SolZG sind auf die Festsetzung und Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. § 1 Abs 2 S 1 SolZG ist, wie auch § 1 Abs 3–5 SolZG, durch das Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978 eingefügt worden, um die wesentlichen Regelungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines (Zwecksetzung)

Tz. 39 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge zur Anpassung rechtlicher Strukturen an die veränderten Umstände des Wirtschaftslebens durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges oder Gen in eine Kap-Ges oder eine Gen werden durch §§ 20 ff UmwStG in der Weise begünstigt, dass entgegen den allg ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Rechtsfolge des § 8a KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % der Nettozinsaufwendungen an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Pers oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Gesetz...mehr

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Beschränkt steuerpflichtige... / 8 Zahlungen aus öffentlichen Kassen

Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG auch dann im Inland der Besteuerung, wenn der Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen, einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank, gewährt wird. Die inländische Besteuerung der Zahlungen aus öffentlichen Kassen er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.2 Zuordnung bei unmittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 1 KStG)

Tz. 182 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG ist Organschaftsvoraussetzung, dass die Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG ununterbrochen während der Gesamtdauer der Organschaft einer inl BetrSt iSd § 12 AO des OT zuzuordnen ist (wegen der Unschädlichkeit der Zuordnung mehrerer Teil-Beteiligungen des OT zu inl BetrSt des OT und wegen der Unschädlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 9 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr