Sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und sind zeitlich und räumlich unbegrenzt.[2]
Zu Freizügigkeitsberechtigten s. Abschnitt 2.7.3.
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