Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] (sog. "DAC 7-Umsetzungsgesetz") wurden in der Abgabenordnung diverse Änderungen vorgenommen, die der Modernisierung des steuerlichen Außenprüfungsverfahrens dienen sollen und die eine beschleunigte Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen ermöglichen sollen.
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