Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / II. EU-Energiekrisenbeitragsgesetz (EU-EnergieKBG)

Rechtsgrundlage: Nach Art. 14 der EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung[24] haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen für einen befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrag zu erlassen und zu veröffentlichen. In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Maßnahmen durch das EU-EnergieKBG umgesetzt. Steuerpflicht: Jedes im Inland betriebene gewerbliche Unternehmen, das im Besteuerungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 27 Abs. 6 UStG: Übergangsregelung für Umsätze mit sog. Alt-Sportanlagen bis Ende 2004

Rz. 35 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen v. 1.9.2002[1] wurde mWv 15.10.2001 ein neuer Abs. 6 an § 27 UStG angefügt, um die Auswirkungen einer Entscheidung des BFH[2]"auszugleichen". Zu diesem Gesetz, für das kein Regierungsentwurf vorlag[3], gab der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 § 27 Abs. 10 UStG: Übergangsregelung für Forschungsumsätze staatlicher Hochschulen

Rz. 49 Durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. g StÄndG 2003 wurde ein neuer § 27 Abs. 10 UStG mWv 1.1.2003 geschaffen.[1] Durch diese Übergangsregelung galt die zum 31.12.2003 aufgehobene Steuerbefreiung für bestimmte Forschungsumsätze der staatlichen Hochschulen gem. § 4 Nr. 21a UStG insofern noch fort, als die Hochschulen bei ihrem FA beantragen konnten, dass Umsätze steuerfrei blieb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.33 § 27 Abs. 30 UStG: Anwendung des § 25f UStG

Rz. 84 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 30 UStG [1] war der auch zum 1.1.2020 neu geschaffene Tatbestand des § 25f UStG i. d. F. des Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Auch hier gab die Gesetzesbegründung keine weiteren Erläuterun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 3.1.5 Kontaktdaten (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG)

Die Angabe (weiterer) Kontaktdaten soll die schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Anzugeben ist daher in erster Linie die E-Mail-Adresse. Lange Zeit umstritten war, ob zwingend auch eine Telefonnummer erforderlich ist. Der BGH[1] hatte das Problem dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hält die Angabe einer Telef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.17 § 27 Abs. 16 UStG: Erstmalige Anwendung der §§ 3 Abs. 9a, 15 Abs. 1b und 15a Abs. 6a und Abs. 8 S. 2 UStG für Wirtschaftsgüter i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG

Rz. 60 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde mWv 1.1.2011 ein neuer Abs. 16 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung war insbesondere durch die Schaffung (der zuvor unbesetzten Regelung) des § 15 Abs. 1b UStG für solche Wirtschaftsgüter (Grundstücke) erforderlich geworden, welche aufgrund eines rechtswirksamen Vertrags vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind; mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 27 Abs. 2 UStG: Übergangsregelung für die Optionseinschränkung nach § 9 Abs. 2 UStG

Rz. 19 § 27 Abs. 2 UStG in der seit dem 1.1.1994 geltenden Fassung (Rz. 3) regelt den zeitlichen Anwendungsbereich der eingeschränkten Verzichtsmöglichkeit auf Steuerbefreiungen bei Umsätzen mit Gebäuden gem. § 9 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1994; inhaltlich geht es mithin um den Wegfall des Optionsrechts bei der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden. Der BFH hatte die Übergan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 64 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1.3 Forderungsverkauf – echtes Factoring

Rz. 13 Bei einer Forderungsabtretung im Rahmen eines Forderungsverkaufs stellt sich die Frage, ob die Haftung des § 13c UStG eingreifen darf, weil der Abtretende dann eine ihm zufließende Gegenleistung in Geld erhält. Eine solche Abtretung ist z. B. bei der echten Forfaitierung und dem echten Factoring zu finden, u. U. auch bei entsprechend gestalteten Asset-Backet-Securitie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 3 Die Haftungsregelung von § 13c UStG ist mit den Bestimmungen der MwStSystRL vereinbar und daher unionsrechtskonform.[1] Art. 205 MwStSystRL erlaubt den Mitgliedstaaten für die Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers, nach Art. 193 MwStSystRL zu bestimmen, dass ein anderer als der Steuerschuldner die Steuer "gesamtschuldnerisch" zu entrichten hat.[2] Entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.1 Grundsätze

Der Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes erstreckt sich auch auf Teilzeitarbeitnehmer, sofern diese nicht als Organvertreter oder Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 2 bis 4 BetrVG aus dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen. Teilzeitbeschäftigte sind damit bei Betriebsratswahlen nach Maßgabe von § 7 BetrVG (aktiv) wahlberechtigt und gemäß § 8 Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.2 Urlaubsanspruch bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit

Die Berechnung der Urlaubsdauer eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit ungleichmäßig im Rahmen eines Wechselschichtmodells verkürzt ist, ist wie folgt vorzunehmen: Praxis-Beispiel Wechselschichtmodell Die betriebliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden pro Woche. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eine...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung

Leitsatz 1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform (Anschluss an EuGH-Urteil Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 – C‐141/20, EU:C:2022:943). 2. Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / A. EuGH-Urteile zur deutschen umsatzsteuerlichen Organschaft

Am 1.12.2022 entschied der EuGH, dass die deutsche umsatzsteuerliche Organschaft mit Unionsrecht vereinbar ist.[1] Die beiden vom BFH initiierten Vorabentscheidungsverfahren hatten im Vorfeld viel Aufsehen erregt, da – je nach Ausgang der Verfahren – erhebliche windfall-profits für die Organschaftsmitglieder im Raum standen. Spätestens als die Generalanwältin Medina in den b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / c) Aber Möglichkeit der Versagung bei betrügerischer oder missbräuchlicher Geltendmachung des Vorsteuerabzugs

Im nächsten Schritt kommt der EuGH zur Betrugsbekämpfung und führt dazu aus, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen allerdings ein Ziel sei, das von der MwStSystRL anerkannt und gefördert werde, weshalb eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt sei. Die nationalen Behörden und Gericht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / b) Zweck der vollständigen Entlastung von der MwSt

Weiter weist der EuGH darauf hin, dass der Unternehmer insbesondere durch die Regelung über den Vorsteuerabzug vollständig von der im Rahmen aller seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden soll. Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleiste folglich die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missbrauch ist die Versagung aller Rechte geboten (USTB 2023, Heft 1, S. 28)

Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 24.11.2022 – C-596/21 RiFG Dr. Martin Kemper[*] Der EuGH hat mit der Entscheidung C-596/21 auf einen Vorlagebeschluss des FG Nürnberg hin eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der Art. 167 und 168 der MwStSystRL im Licht des (unionsrechtlichen) Grundsatzes des Verbots von Betrug beantwortet. Der Beitrag ordnet die Entscheidung im Kon...mehr

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EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 3. Zwingende Rechtsfolge: Gänzliche Versagung aller Rechte geboten

Allein aus dieser Argumentation heraus – die sich mehr oder weniger gleichlautend in vielen vorangegangenen EuGH-Entscheidungen so findet[13] – kommt der EuGH im Besprechungsfall zu dem Ergebnis, dass beim Vorliegen von Betrug oder Missbrauch immer die gänzliche Versagung aller "Rechte" geboten ist. Das stellt eine klare Antwort auf den Vorlagebeschluss des FG dar, die immer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / a) Bei Vorliegen aller Anforderungen grds. keine Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts

Zum Verständnis dieser (gefestigten) Rechtsansicht des EuGH – und vor allem deren Konsequenzen für die deutsche Rechtspraxis – empfiehlt sich ein Blick in die Entscheidungsgründe des Besprechungsfalls in deren Rz. 21 bis 26, in denen der EuGH die o.g. Rechtsfolge unter Verweis auf seine bisherige Rechtsprechung sozusagen herleitet. So weist der EuGH zunächst darauf hin, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 1. Auslegung der Art. 167 und 168 MwStSystRL – Vorlagefrage des FG Nürnberg

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit dieser Entscheidung auf einen Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Nürnberg[1] (FG) hin eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der Art. 167 und 168 der MwStSystRL im Licht des (unionsrechtlichen) Grundsatzes des Verbots von Betrug beantwortet.[2] Das "vorlegende" FG wollte dabei vor allem wissen, ob im Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 2. Herleitung der Rechtsfolge

a) Bei Vorliegen aller Anforderungen grds. keine Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts Zum Verständnis dieser (gefestigten) Rechtsansicht des EuGH – und vor allem deren Konsequenzen für die deutsche Rechtspraxis – empfiehlt sich ein Blick in die Entscheidungsgründe des Besprechungsfalls in deren Rz. 21 bis 26, in denen der EuGH die o.g. Rechtsfolge unter Verweis auf seine b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / [Ohne Titel]

RiFG Dr. Martin Kemper[*] Der EuGH hat mit der Entscheidung C-596/21 auf einen Vorlagebeschluss des FG Nürnberg hin eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der Art. 167 und 168 der MwStSystRL im Licht des (unionsrechtlichen) Grundsatzes des Verbots von Betrug beantwortet. Der Beitrag ordnet die Entscheidung im Kontext der bisherigen Rechtsprechung ein und beschre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 4. Fazit

Im Ergebnis ist die Handhabung des Umsatzsteuerrechts damit vor allem für Steuerhinterzieher deutlich riskanter geworden, denn selbst bei ausbleibenden oder milden strafrechtlichen Sanktionen kann die Anwendung dieser unionsrechtlichen Grundsätze ruinöse steuerliche Folgen haben. "Missbrauch" und "Hinterziehung" erfordern in subjektiver Hinsicht aber immer eine "Bösgläubigke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / B. Fortbestand der materiell-rechtlichen Bedeutung der Organschaft?

Verwirrt lässt der EuGH den Leser hinsichtlich der Steuerbarkeit von "Leistungen" zwischen Organgesellschaft und Organträger zurück. Er prüft, ob ein für einen Leistungsaustausch notwendiges Rechtsverhältnis zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger vorliegen kann. Nur dann können die von der Organgesellschaft erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / II. Keine unentgeltliche Wertabgabe in den nichtwirtschaftlichen Bereich

In der Rechtssache C-141/20 ging es u.a. darum, ob Leistungen der Organgesellschaft an den nichtwirtschaftlichen Bereich des Organträgers eine unentgeltliche Wertabgabe begründen. Wie zu erwarten, stellte der EuGH fest, dass dem nicht so ist. Eine unentgeltliche Wertabgabe erfordert eine Leistung an den unternehmensfremden Bereich. Der nichtwirtschaftliche Bereich im engeren...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.4.5 Altersgrenzenregelungen für Beendigung des Arbeitsvertrags

§ 10 Nr. 5 AGG gestattet ausdrücklich eine Vereinbarung, die die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der oder die Beschäftigte eine Rente wegen Alters beantragen kann. Vertragliche Altersgrenzenregelungen zur obligatorischen Pensionierung mit Vollendung des 65. Lebensjahres, wie sie auch in § 41 SGB VI vorgesehen sind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / III. Kein Erfordernis eines Über-Unterordnungsverhältnisses für die finanzielle Eingliederung

Schließlich nimmt der EuGH noch (erneut) dazu Stellung, dass es keines Über-Unterordnungsverhältnisses bedarf, um die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft zu bejahen. Konkret hatte der XI. Senat des BFH wissen wollen, ob es zusätzlich zu einer Anteilsmehrheit einer Stimmrechtsmehrheit bedürfe, um die finanzielle Eingliederung bejahen zu können. Der EuGH kommt zu d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.1 Zulässige Bevorzugung diskriminierter Gruppen

Eine Ungleichbehandlung ist nach § 5 AGG zulässig, wenn dadurch tatsächliche Nachteile wegen eines im Gesetz genannten Diskriminierungsgrundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Dies erfordert gezielte Maßnahmen zur Förderung bisher benachteiligter Gruppen nicht nur durch den Gesetzgeber (wie etwa im BehindertengleichstellungsG und GleichstellungsdurchsetzungsG), so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.3 Behinderung

Der Begriff der Behinderung entspricht den gesetzlichen Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Nach diesen Vorschriften sind Menschen behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / IV. Absage an sog. nicht steuerbare Innenumsätze?

Der mit Abstand am meisten Aufmerksamkeit erregende Aspekt ist, dass die Ausführungen des EuGH es auf den ersten Blick nahelegen, der umsatzsteuerlichen Organschaft kämen keine materiell-rechtlichen Folgen zu. Befürchtet wird nun, der EuGH könne der Auffassung sein, es handle sich nur um ein Konstrukt, das rein verfahrensrechtliche Folgen nach sich zieht. Sog. nicht steuerba...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.3 Zulässige Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 9 AGG schützt das in Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 WRV gewährleistete Selbstbestimmungsrecht eigener Angelegenheiten der Kirchen bzw. sonstigen Religionsgemeinschaften. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgesellschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf deren Rechtsform oder durc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / C. Konsequenzen für die Praxis

Die umsatzsteuerliche Organschaft lebt weiter: Klar ist, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nach den Urteilen des EuGH weiterlebt. Klar ist aber auch, dass es – entgegen der bisherigen Lesart – nicht zwingend der Stimmrechtsmehrheit des Organträgers bedarf, damit die Organgesellschaft finanziell eingegliedert ist. Unsicherheiten um nicht steuerbare Innenumsätze: Es schein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / I. Unionsrechtskonformität der deutschen Regelung

Die für die Finanzverwaltung entscheidende Frage war, ob das bisherige deutsche Verständnis, wonach der Organträger (und nicht der Organkreis) der Steuerpflichtige und damit Steuerschuldner ist, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dies bejaht der EuGH. Die vom V. Senat des BFH hochgehaltenen jährlichen Steuerausfälle i.H.v. rund EUR 234,8 Mrd.[3] sind damit vom Tisch. Diese S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 1.1 Entstehung des AGG

Die BRD hatte durch die nicht ausreichende Umsetzung der Antirassismusrichtlinie RL 2000/43/EG [1] (v. 29.6.2000), der Rahmenrichtlinie Beschäftigung 2000/78/EG [2] (v. 27.11.2000), der Genderrichtlinie 2002/73/EG[3] (v. 23.9.2002, Überarbeitung der RL 76/207/EWG) und der Dienstleistungsrichtlinie 2004/113/EG [4] (v. 13.12.2004) Vertragsverletzungen begangen. Die Umsetzung in b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen für Etiketten

Leitsatz Sind die Kosten für die im Zollgebiet der Union erfolgte Erstellung von Druckvorlagen für Etiketten dem Transaktionswert nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii ZK oder nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv ZK hinzuzurechnen, wenn die im Zollgebiet der Union ansässige Käuferin die Druckvorlagen den Lieferanten im Drittland kostenlos in elektronischer Form zur Verfüg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.3.1 Beschäftigte

Die Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung verpflichten den Arbeitgeber gegenüber eigenen Arbeitnehmern, Auszubildenden, Bewerbern sowie Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten; dort wird der Auftr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.2 Religion und Weltanschauung

Die nähere Bestimmung dieses Merkmals wird anhand der Rechtsprechung zu Art. 4 GG zu treffen sein. Allein die Behauptung und das Selbstverständnis, eine Gemeinschaft bekenne sich zu einer Religion und sei eine Religionsgemeinschaft, kann für diese und ihre Mitglieder die Berufung auf die Freiheitsgewährung des Art. 4 Abs. 1 GG nicht rechtfertigen; vielmehr muss es sich auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Alena Kirchinger[*] Aufatmen für die Finanzverwaltung: Die umsatzsteuerliche Organschaft ist ausweislich des EuGH unionsrechtskonform – trotz des Umstandes, dass der Organträger (und nicht der Organkreis) der Steuerpflichtige und damit Steuerschuldner ist. Der von der Finanzverwaltung befürchtete und den Organschaftsmitgliedern ersehnte windfall-profit für Organgesel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.3 Klagen von sog. "AGG-Hoppern"

Nach Inkrafttreten des AGG sahen sich Arbeitgeber unter anderem auch Klagen von professionellen Diskriminierungsklägern (sog. "AGG-Hoppern") ausgesetzt, d. h. Personen, die systematisch Stellenanzeigen durchgeforstet haben und sich auf solche Anzeigen mit einem diskriminierenden Inhalt beworben haben. Bei diesen Bewerbern stand nicht der Wunsch nach Arbeit im Vordergrund, so...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.6.1 Stellenausschreibung

§ 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden darf (s. genauer unter 4.1). Dabei werden öffentliche und betriebliche Ausschreibungen gleichermaßen erfasst. Einbezogen werden auch Stellen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Wird eine Stelle unter Missachtung des Diskriminierungsverbots ausges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2 Begriff der Diskriminierung

Diskriminiert wird nach § 3 AGG, wer aus einem in § 1 AGG genannten Grund unmittelbar oder mittelbar benachteiligt bzw. (sexuell) belästigt wird. Die Definitionen des § 3 AGG sind weitgehend wörtlich aus den EU-Richtlinien übernommen, sodass die seitherige Rechtsprechung des EuGH auf diesem Gebiet zur Auslegung herangezogen werden kann. 2.2.1 Die Diskriminierungsgründe Die in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.5.4.3 Höchstalter für Einstellung

Ein Höchstalter für die Einstellung kann nach § 10 Satz 2 Nr. 3 AGG aufgrund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand (beispielsweise wegen aufwendiger Einarbeitung) festgesetzt werden. Dies kann z. B. bei Piloten, Fluglotsen oder Chirurgen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / [Ohne Titel]

StB Wendelin Liebgott[*] Kurz vor Jahresende hat sich die Finanzverwaltung in zwei BMF-Schreiben umfangreich zur Vorsteuer-Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG und zur Vorsteuer-Berichtigung nach § 15a UStG in Folge der EuGH- und BFH-Rechtsprechung der zurückliegenden Jahre geäußert. Zum Vorsteuer-Abzug und zur Vorsteuer-Aufteilung unter den besonderen Verhältnissen bei der öffen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.2 Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer

§ 22 AGG verhilft einem Arbeitnehmer, der aus Gründen des § 1 AGG benachteiligt worden ist, zu erheblichen Erleichterungen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber. Danach genügt es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Gelingt das, so ist es dann Sache d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / 2. Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Die Festlegung der Methoden und Kriterien zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten steht im Ermessen der Mitgliedstaaten, eine unionsrechtliche Vorgabe fehlt. Die Mitgliedstaaten müssen bei der Ausübung ihres Ermessens Zweck und Systematik der MwStSystRL berücksichtigen und daher eine Berechnungsweise vorsehen, die o...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.4 Die Absage

Die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen endet mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags oder mit der Absage der Bewerbung. Bei der Absage einer Bewerbung sollte der Arbeitgeber sich möglichst vorsichtig ausdrücken und kurzfassen. Hier ist der Hinweis, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurde, vollkommen ausreichend. Allein die Bemerkung, für...mehr