Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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§ 7 Internationales Erbverf... / 2. Weitere Folgen der Empfangszuständigkeit nach Art. 13 EuErbVO

Rz. 71 Auf Rechtsfolgenseite wird Art. 13 EuErbVO flankiert von Art. 28 lit. b EuErbVO, wonach die erbrechtlichen Erklärungen formwirksam sind, wenn sie den Formerfordernissen des Rechts des Staates entsprechen, in dem der Erklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[138] Bei Erklärungen aufgrund von Art. 13 EuErbVO vor einem deutschen Gericht enthält § 31 S. 2 und 3 IntEr...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / II. Einheitlicher oder erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts?

Rz. 5 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts taucht im Recht an vielen Stellen auf. So kennt das deutsche Recht eine Definition in § 9 AO und in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I. Die Haager Abkommen zum Internationalen Privatrecht benutzen seit dem Zweiten Weltkrieg regelmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt als Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des Personalstatuts (für Deutschland verbin...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk...mehr

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Deutschland / I. Vorbemerkung

Rz. 191 In der jüngeren Vergangenheit war die Tätigkeit des deutschen Steuergesetzgebers im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht insbesondere durch den Versuch geprägt, die Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen (und Grundvermögen) an die Vorgaben des BVerfG[154] anzupassen. Mittlerweile gewinnt daneben die Rechtsprechung des EuGH immer größeren Einfluss, vor allem be...mehr

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Deutschland / a) Allgemeiner Freibetrag

Rz. 259 Abhängig von der Steuerklasse (§ 15 ErbStG) gibt es unterschiedliche Freibeträge. Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht stehen folgende Freibeträge zur Verfügung (§ 16 Abs. 1 ErbStG).mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Das auf die Erbfolge anwendbare Recht

Rz. 13 Gemäß Art. 21 EuErbVO wird das auf die Erbfolge anwendbare Recht an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Dieses Recht gilt nicht nur für die Erbfolge an sich, also die gesetzliche Erbfolge, die Wirkungen einer testamentarischen Verfügung und die Pflichtteilsrechte. Auch die Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen in Form eines einseitigen Testame...mehr

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Italien / VII. Auf die Nachlassabwicklung anwendbares Recht

Rz. 59 Das Erbstatut ist grundsätzlich für die Voraussetzungen für den Erwerb der Erbenstellung (titulus) maßgebend, während für den dinglichen Vollzug (modus) das Sachstatut, also i.d.R. das Recht des Belegenheitsortes, maßgebend sein soll. Rz. 60 Aus italienischer Sicht ist nach überwiegender Auffassung die Differenzierung zwischen titulus und modus durch die EuErbVO entfal...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / II. Dingliche Wirkungen von Vindikationslegaten und Teilungsanordnungen

Rz. 111 Einzelvermächtnisse und Teilungsanordnungen betreffen nicht den Übergang des Vermögens als Ganzes (Universalsukzession), sondern einzelne Rechte, die aus dem Nachlass herausgelöst werden (Singularsukzession). Selbst dann, wenn dem Vermächtnis in der Rechtsordnung, die Erbstatut ist, unmittelbar verfügende Wirkung zukommen sollte – wie z.B. im französischen oder itali...mehr

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ZErb 01/2025, Internationales Erbrecht

Internationale Zuständigkeit in atypischen Situationen Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Erbsachen richtet sich ausschließlich[1] nach der EuErbVO.[2] Im Zuständigkeitssystem der EuErbVO (wie auch bei der Bestimmung des ebenfalls in der EuErbVO geregelten anzuwendenden Rechts) spielt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers eine maßgebliche Rolle. Ein Be...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / III. Objektive Elemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 18 Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet den Daseinsmittelpunkt einer Person. Der EuGH hat im Rahmen der Auslegung von Art. 8 Abs. 2 Brüssel IIa-VO[21] für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes auf den Ort verwiesen, "der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration" ist.[22] Der entscheidende Unterscheid zum Wohnsitzbegri...mehr

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Litauen / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Durch die Vereinheitlichung des Internationalen Erbrechts mit der seit dem 17.8.2015 geltenden Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses[1] (nachfolgend EuErbVO) entfa...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / IV. Fälle der Singularsukzession

Rz. 9 Eine weitere schwierige Schnittstelle betrifft das Verhältnis von Erbstatut und Sachenstatut. Die "Art der dinglichen Rechte" ist gem. Art. 1 Abs. 2 lit. k EuErbVO vom Erbstatut ausgenommen. Kennt das einschlägige Sachenstatut ein vom Erbstatut vorgesehenes dingliches Recht nicht, so ist gem. Art. 31 EuErbVO dieses Recht in ein diesem möglichst nahekommendes, dem Sache...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Teilungsanordnungen

Rz. 88 Häufig finden sich in letztwilligen Verfügungen Regelungen, wie der Nachlass zwischen mehreren Miterben aufzuteilen ist. Für die Erbschaftsteuer in Deutschland sind solche Teilungsanordnungen des Erblassers bei Geltung des inländischen Erbstatuts irrelevant. Es kommt nur darauf an, was der Erbe von Todes wegen unmittelbar durch den Erbfall erlangt hat, § 11 ErbStG. Un...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / VII. § 1371 BGB im Anwendungsbereich bilateraler Abkommen

Rz. 244 Schließlich stellt sich die Frage, ob das deutsche Gericht dann, wenn sich aus einem der bilateralen Abkommen die Geltung ausländischen (türkischen, iranischen, russischen etc.) Erbrechts ergibt, die sich aus dem ausländischen Erbrecht ergebenden Quoten bei Geltung deutschen Güterrechts unter Heranziehung von § 1371 Abs. 1 BGB modifizieren darf. Rz. 245 Der BGH hat be...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Rechtliche und wirtschaftliche Doppelbesteuerung

Rz. 19 Ebenso wie sich international-privatrechtliche Probleme stellen können, wenn der Wohnsitzstaat oder die Staatsangehörigkeit der Beteiligten oder der Belegenheitsort des Nachlassvermögens auseinanderfallen und sich daraus in einzelnen Staaten unterschiedliche Erbrechtsfolgen aufgrund eines internationalen Entscheidungsdissenses [21] ergeben können, weil die nationalen V...mehr

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Schweden / IX. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 125 Ein Erbscheinsverfahren wie in Deutschland ist dem schwedischen Erbrecht an sich fremd und ein solches war bisher im Rahmen einer Nachlassabwicklung auch nicht bekannt. Demgegenüber folgt man einem für alle Nachlassbeteiligten transparenten Nachlassabwicklungsverfahren, bei dem man nach einem Todesfall im Rahmen gesetzlich vorgegebener Fristen das Vermögen des Erblas...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 4 Die Verweisung durch das IPR auf das Recht eines ausländischen Staates ist in der Regel[5] ergebnisoffen. Nicht zuletzt die Bindung der inländischen Gerichte an die Verfassung erzwingt aber, dass auch nach Verweisung auf eine ausländische Rechtsordnung durch das Kollisionsrecht – welches im Range einfachen Gesetzesrechts steht – übergeordnete Regeln des inländischen Re...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Abzug von Schulden

Rz. 110 Bei der Berechnung der Bereicherung nach § 10 ErbStG sind von dem Bruttoerwerb die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht können nach dem bisherigen § 10 Abs. 6 ErbStG allerdings nur die Schulden abgezogen werden, die mit dem der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden Vermögen im wirtschaftlichen Zusammenha...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3 Objektive Anknüpfung

Ist keine Vereinbarung getroffen, beurteilt sich das anwendbare Recht nach objektiven Kriterien.[1] Dabei gelten für Arbeitsverträge die folgenden Grundsätze: Es gilt das Recht des Staats, in dem oder andernfalls von dem aus der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Der Staat, in dem die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird, wechselt nicht, we...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / III. Vergleichbare Entscheidung

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat das "ewige Widerspruchsrecht" auch bei fehlerhaftem Hinweis hinsichtlich des Formerfordernisses gemäß § 5a Abs. 2, S. 4 VVG a.F. auf ein Jahr seit Prämienzahlung reduziert.[69] Es kommt somit noch zu einer Anwendung der ursprünglichen geltenden Regelung. Im dort zu entscheidenden Fall erhielt der Versicherungsnehmer überhaupt keinen Hinweis...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung des Erbrechts in einer gleichgeschlechtlichen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 30 Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner fand in Europa Anfang des Jahrhunderts Verbreitung, als es darum ging, gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ein Institut für ein eheliches Zusammenleben zu verschaffen, ohne diese den Ehegatten gleichzustellen (z.B. in Deutschland, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Irland, Kroatien, ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 94 Nach wohl einhelliger Ansicht der deutschen Lehre[97] – die auch vom BGH bestätigt wurde[98] – war unter der Geltung von Art. 25 EGBGB die Regelung des § 1371 BGB als güterrechtliche Vorschrift zu behandeln. Das güterrechtliche Viertel wurde also immer dann gewährt, wenn die Eheleute in Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts gelebt haben, und zwar auch dann, wenn die E...mehr

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AGS 01/2025, Abrechenbarer ... / II. Rückzahlungsanspruch

Nach Klarstellung zu Rechenfehlern der Parteien nimmt das OLG zu dem Rückzahlungsanspruch des Klägers Stellung. Hinsichtlich der Höhe der angefallenen Vergütung ergebe sich ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, weil eine Überzahlung vorläge. Die Beklagte habe einen Anspruch auf Zahlung einer Anwaltsvergütung gem. § 611 BGB i.V.m. der Ho...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Rechtswahl

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl.[1] Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen; die Wahl des Vertragsstatuts kann im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch selbständig zeitlich nachfolgend geregelt werden.[2] Praxis-Beispiel Ausdrückliche Rechtswahl "Auf das Arbeitsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden." Möglich ist auch eine konkludente Rechtswahl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Voraussetzungen der Zulässigkeit

Rz. 1018 [Autor/Stand] Eine EEA ist gem. Art. 1 RL EEA eine gerichtliche Entscheidung, die von einer Justizbehörde[2] eines Mitgliedstaats ("Anordnungsstaat") zur Durchführung einer oder mehrerer spezifischer, auch vorläufiger (Art. 32 RL EEA) Ermittlungsmaßnahme(n) in einem anderen Mitgliedstaat ("Vollstreckungsstaat") zur Erlangung von Beweisen erlassen oder validiert wird...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / d) Anwendbarkeit auf andere Versicherungsverträge

Der Grundsatz von Treu und Glauben lässt sich auch auf andere Verträge übertragen. Das Urteil des EuGH zu verbundenen Kreditverträgen[68] stellt zutreffend heraus, dass hinsichtlich des Grundsatzes zwischen vollharmonisierenden und teilweise harmonisierenden Richtlinien unterschieden werden muss. Bei vollharmonisierenden Richtlinien kommt lediglich eine Anwendung des unionsr...mehr

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Italien / IV. Zivilverfahren

Rz. 291 Nach Art. 50 lit. a–c it. IPRG sind italienische Gerichte für Nachlassverfahren international zuständig, wennmehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / II. Die Grundsätze der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach der EuErbVO

Rz. 13 Das System der Zuständigkeitsvorschriften der EuErbVO ist von dem Bestreben geprägt, in möglichst vielen Fällen einen Gleichlauf von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht herzustellen.[28] So knüpft die EuErbVO sowohl das Erbstatut (Art. 21 EuErbVO) als auch die internationale Zuständigkeit nach Art. 4 EuErbVO primär an den gewöhnlichen Aufenthalt des Er...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / IV. Konkurrierende Empfangszuständigkeit für erbrechtliche Erklärungen

Rz. 63 Zur Entgegennahme bestimmter erbrechtlicher Erklärungen enthält Art. 13 EuErbVO eine konkurrierende Sonderzuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaates, in dem der Erklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.[122] Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Erklärenden die Abgabe dieser Erklärungen zu erleichtern, indem er diese auch vor einem Gericht in seinem Aufenthalts...mehr

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Deutschland / 2. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 138 Das Ausschlagungsrecht gibt dem vorläufigen Erben die Möglichkeit, den Erbschaftsanfall durch einseitige Willenserklärung rückwirkend (§ 1953 Abs. 1 BGB) zu beseitigen. Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht entweder zu dessen Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB). Rz. 139 Zuständig als Nac...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / A. Die Qualifikation

Rz. 1 Die EuErbVO ist gem. Art. 1 Abs. 1 EuErbVO auf die "Rechtsnachfolge von Todes wegen" anzuwenden. Als "Rechtsnachfolge von Todes wegen" gilt gem. Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen oder im Wege der gesetzlichen Erbfo...mehr

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Frankreich / dd) Qualifikation von § 1371 BGB

Rz. 14 Interessant ist in diesem Zusammenhang die französische Sicht zu § 1371 Abs. 1 BGB vor Ergehen der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH am 1.3.2018.[12] Die wohl überwiegende französische Auffassung ging bereits vor der genannten Entscheidung von einer erbrechtlichen Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB aus, so dass die Vorschrift bei Geltung französischen Erbrechts nicht an...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 5. Sonderprobleme mit Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 143 Beispiel: Die kroatische Erblasserin hatte ihren letzten Lebensmittelpunkt in Pula und ist dort verstorben. Mit ihrem ebenfalls kroatischen Ehemann hatte sie, als sie damals noch in Krefeld lebte, im Jahre 2008 einen Erbvertrag beurkunden lassen. Da das kroatische Erbrecht den Erbvertrag nicht kennt, hat der beurkundende Notar für die in Krefeld belegene Wohnimmobili...mehr

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Ungarn / IV. Erbnachweise der nationalen Rechte anderer Mitgliedstaaten

Rz. 29 Ungeklärt ist derzeit die Frage, ob und wie die in den einzelnen Mitgliedstaaten erteilten nationalen Erbnachweise (z.B. der deutsche Erbschein) in Ungarn verwendet werden können. Eine gefestigte Rechtspraxis gibt es derzeit noch nicht. In den bisher bekannten wenigen Fällen verhielten sich die ungarischen Banken hinsichtlich der Akzeptanz deutscher Erbscheine untersc...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Beendigungsklauseln – § 41 S. 2 SGB VI

Rz. 49 Eine rentenbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ist regelmäßig arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich bestimmt. Die entsprechenden Regelungen werden als Beendigungsklauseln bezeichnet. Diese Klauseln unterliegen der Rechtmäßigkeitskontrolle. § 10 S. 3 Nr. 5 AGG lässt solche Beendigungsklauseln im Grundsatz diskriminierungsrechtlich zu. Auch nac...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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Irland / 1. Allgemeines

Rz. 196 Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bestimmt sich nach den Art. 4 ff. EuErbVO. Diese regeln umfassend alle Erbverfahren, und zwar auch – was seit der Oberle-Entscheidung des EuGH vom 21.6.2018[300] unstreitig ist – die internationale Zuständigkeit für die Erteilung von nationalen Nachlasszeugnissen wie den Erbschein und die Ausstellung von Testame...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Echte Mitgliedsbeiträge

Tz. 18 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Nach Einschätzung der Finanzverwaltung sind sog. echte Mitgliedsbeiträge nicht umsatzsteuerbar. Soweit eine Anbauvereinigung zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliederbeiträge erhebt, fehle es an einem Leistungsaustausch mit dem einzelnen Mi...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Allgemeine Regeln

Rz. 86 Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. d EuErbVO sind die Fragen des ehelichen Güterrechts sowie des Güterrechts aufgrund von Verhältnissen, die nach dem auf diese Verhältnisse anzuwendenden Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten, vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Die EuErbVO regelt also allein das Erbrecht unter Ausnahme der Fragen des ehelichen Güterr...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / 2. Ehemalige Regelung zum Widerspruchsrecht

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde durch Gesetz vom 23.11.2007 umfassend und grundlegend neu geregelt.[7] In diesem Zuge hat der Gesetzgeber auch das unionsrechtlich vorgegebene Widerrufsrecht neu eingearbeitet. Der nun einschlägige § 8 VVG enthält die ausführlichen Regelungen zum Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers einschließlich der Widerrufsfrist und seines B...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Vermächtnisse

Rz. 141 Neben der Erbeinsetzung hat der Erblasser die Möglichkeit, einem anderen per Testament einzelne Gegenstände "zu vermachen" (Vermächtnis, Art. 660, 881 CC). Auf diese Weise erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Vermögensvorteil (Geldbetrag, Wertgegenstand oder auch Erlass einer Schuld).[200] Anders als der kraft Gesetzes oder aufgrund Testaments Berufene rückt...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente

Rz. 50 In der überwiegenden Zahl sehen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, kirchliche Arbeitsrechtsregelungen und Arbeitsverträge ein altersbedingtes Ende ohne Kündigung mit Erreichen des Regelaltersrenten-Alters vor. Ein Beispiel sei mit § 33 TV-ÖD zitiert: § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigun...mehr

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Frankreich / bb) Französisches legs particulier an deutschem Grundbesitz

Rz. 27 Bei Geltung französischen Erbrechts stellt sich die Frage, wie ein Grundstücksvermächtnis an Immobilien in Deutschland im Grundbuch vollzogen werden soll. Vollzieht sich der Eigentumsübergang entgegen der deutschen lex rei sitae (Vorrang des Erbrechts) oder ist für in Deutschland belegenen Grundbesitz eine Vermächtniserfüllung, insbesondere eine Auflassung erforderlic...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Völkerrecht

Rz. 1 Das internationale Steuerrecht ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Zielvorstellungen der nationalen Gesetzgeber. Einzelne Länder erheben regelmäßig in unterschiedlichem Umfang Steuern zur Erzielung von Einnahmen. Das Recht, Steuern zu erheben, ist Ausfluss der staatlichen Souveränität, die allerdings im Völker- und Europarecht ihre Grenzen findet. Völkerrechtlich...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / I. Internationale Zuständigkeit

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / D. Anpassung ausländischer erbrechtlicher Institute an das inländische Sachenrecht

Rz. 41 Erbrecht und Sachenrecht liegen dicht beieinander. Unterliegt die Erbfolge einem anderen Recht als ein zum Nachlass gehörender Gegenstand (z.B. im Fall der Vererbung eines in Deutschland belegenen Grundstücks durch einen mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich verstorbenen Erblasser), so können sich aus dem französischen Erbrecht Folgen ergeben, die das deut...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / III. Erben und ihre Quoten

Rz. 7 Das Zeugnis führt den Erbteil jedes Erben auf (Art. 68 lit. l EuErbVO), samt Vor- und Zunamen und gegebenenfalls Identifikationsnummer (Art. 68 lit. g EuErbVO). Damit sind nicht nur die gesetzlichen Erben und die testamentarischen Erben gemeint. Gleiches gilt für Vermächtnisnehmer, soweit das Erbstatut – wie das französische – keine testamentarische Erbeinsetzung kennt...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung eines deutschen Erbscheins neben einem ausländischen Europäischen Nachlasszeugnis?

Rz. 53 Trotz der einheitlichen Bestimmung des Erbstatuts in den Art. 21 ff. EuErbVO ist eine einheitliche Rechtsanwendung noch nicht gewährleistet. So wird aufgrund der Lücken im vereinheitlichten europäischen IPR z.B. das Bestehen eines für die Erbfolge maßgeblichen familienrechtlichen Statusverhältnisses (Ehe, Abstammung, Adoption etc.) in den Mitgliedstaaten der EU weiter...mehr