Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.6 Einzelfälle

Rz. 31 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn das FG eingereichte Schriftsätze oder das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis nimmt[1], auch wenn der rechtzeitig eingegangene Schriftsatz dem FG verspätet vorgelegt wurde[2]; es sei denn, der Beteiligte kommt seiner prozessualen Verantwortung nicht nach[3]; das FG entscheidet, ohne dass ...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 9. Akzessorietät der Haftung

Grundsätzlich ist die Haftung nach § 69 AO vom Bestehen der Steuerschuld bei Erlass des Haftungsbescheides abhängig (§ 191 Abs. 5 S. 1 AO). Insofern können im Haftungsverfahren Einwendungen gegen die Steuerschuld vorgebracht werden, auch wenn dieser bereits in Bestandskraft erwachsen ist. Dies gilt aber nicht gem. § 166 AO, wenn der Geschäftsführer es verabsäumte, dies im Be...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 10. Geltendmachung der Haftung und Festsetzungsverjährung

Die Haftung nach § 69 AO wird durch Haftungsbescheid gem. § 191 AO geltend gemacht. Vom Haftungsbescheid ist die Zahlungsaufforderung nach § 219 AO zu unterscheiden. Diese bildet einen eigenständigen Verwaltungsakt. Gleichzeitig wird dem § 219 AO das Prinzip der Subsidiarität entnommen (vgl. Punkt 7), welches m.E. wenn nicht als eigenständiges Kriterium, so im Zuge der Ermes...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.2 Räumungsfrist

Hinweis Angemessene Räumungsfrist Im Fall der fristlosen Kündigung durch den Vermieter sollte dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung gesetzt werden, da sich der Mieter erst nach Ablauf dieser Frist in Verzug befindet und damit Anlass zur Erhebung der Räumungsklage gibt.[1] Die sofortige Erhebung der Räumungsklage, welche die fristlose Kündigung enthält, kann nach diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3 Einbeziehung von Steuerordnungswidrigkeiten in Strafbefehle

Rz. 3 Zwischen einer Steuerstraftat i. S. d. § 369 Abs. 1 AO und einer steuerlichen Ordnungswidrigkeit kann ein Zusammenhang i. S. d. § 42 Abs. 1 S. 2 OWiG bestehen. Dies ist der Fall, wenn eine Person zugleich einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit in Tatmehrheit beschuldigt wird oder wenn mehrere Personen eine Tat begehen, wobei einem der Beteiligten eine Straftat[1] un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.6 Festsetzung auf Anforderung des FA

Rz. 25 Ab 1.1.2024 besteht zudem die Möglichkeit der Festsetzung auf Anforderung des FA. Gegenstand des Verfahrens ist die Klärung, wie es zu den abweichenden Daten im Zulageantrag und dem steuerlichen Erklärungsvordruck (Anlage AV) kommt und welche Daten zutreffend sind. Die in § 10a Abs. 5 S. 5 EStG bereits bestimmte, primäre Zuständigkeit für die Prüfung der Voraussetzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.3 Einordnung

Rz. 19 § 90 Abs. 4 EStG ist eine Korrekturvorschrift eigener Art, die Elemente der Durchführung der Besteuerung (Vierter Teil der AO) und des Rechtsbehelfs (Siebenter Teil der AO) in sich vereint. Schon die Bezeichnung als "Festsetzung" hat vor dem Hintergrund der Systematik des Steuerrechts den Anklang einer die Durchführung der Besteuerung betreffenden Vorschrift. Bei genau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.3 Rechtsnatur des Ermittlungsergebnisses

Rz. 5 Bei dem durch Datensatz übermittelten Ermittlungsergebnis handelt es sich um einen Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO.[1] Der Verwaltungsakt, dessen Adressat der jeweilige Anbieter ist, hat festsetzenden Charakter. Der materiell betroffene Anleger wird über das Ermittlungsergebnis regelmäßig informiert durch die Bescheinigung nach § 92 EStG, die selbst jedoch kein Verwal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Kein Anspruch auf einen Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 oder Kindergeld, Abs. 1 S. 4

Rz. 42 Der Abzug von Aufwand für Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung setzt ferner voraus, dass weder der Stpfl. noch eine andere Person einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld i. S. der §§ 62ff. EStG hat.[1] Der Gesetzgeber möchte hiermit eine Doppelbegünstigung von Kindern vermeiden, indem einerseits Anspruch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Erfordernis der Rückverweisung

Rz. 5 Eine Ahndung nach § 381 AO als Verbrauchsteuergefährdung ist nur zulässig, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ausdrücklich auf § 381 AO verweist.[1] Es handelt sich somit bei § 381 AO um eine Blankettvorschrift, die durch Regelungen in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.2 Kein gesonderter Bescheid im maschinellen Verfahren, Abs. 2 S. 2

Rz. 8 Ein gesonderter Bescheid ergeht im maschinellen Verfahren nicht. Der "Vorrang der Anbieterbeziehungen" (Rz. 1) würde durchbrochen, wenn die zentrale Stelle per gesondertem Bescheid sich nach Ermittlung eines Berechnungsergebnisses direkt an den Zulageberechtigten wenden würde. Erst im Festsetzungsverfahren kommt es zum direkten Kontakt zwischen zentraler Stelle und Zul...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Reduzierte Terminsgebühr 0,5 nach Nr. 3105 VV RVG – Säumnisverfahren

Rz. 526 Erscheint der Antragsteller zum Scheidungstermin nicht, gilt der Antrag als zurückgenommen, § 130 Abs. 1 FamFG. Der Gesetzgeber hat in § 130 Abs. 1 FamFG mit der Rücknahmefiktion erreicht, dass keine materielle Rechtskraft über den Scheidungsantrag ergeht, was ihm vorzugswürdig gegenüber einer Abweisung des Antrags entsprechend § 330 ZPO erschien. Erscheinen beide Bet...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenunterschreitungsverbot

Rz. 10 § 49b Abs. 1 S. 1 u. 2 BRAO regelt das Gebührenunterschreitungsverbot sowie den Verweis auf das RVG für die Ausnahme zum Erfolgshonorarverbot. Zitat "(1) -1-Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt." -2-Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besond...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 627 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 628 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vg...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 16. Gegenstandswert

Rz. 414 Gegenstandswert des Vergleichs sind die Ansprüche, die mit dem Vergleich erledigt werden und nicht der Betrag, auf den sich die Beteiligten vergleichen/einigen. Rz. 415 Zur Antragserweiterung bei laufendem Unterhaltsverfahren siehe § 4 Rdn 414 in diesem Werk. Zur Frage, wann eine Unterhaltskapitalabfindung Gegenstandswert sein kann, siehe § 4 Rdn 437. Rz. 416 Besondere ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VIII. Stellungnahmemöglichkeit des Antragsgegners

Rz. 221 § 77 Abs. 1 FamFG regelt die Möglichkeit zur Stellungnahme für übrige Beteiligte und den Antragsgegner:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Verfahrenswert bei Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 652 In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass der Unterhaltsberechtigte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Unterhaltsverpflichteten stellt. Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ergibt sich aus § 1360a Abs. 4 BGB: § 1360a Abs. 4 BGB Umfang der Unterhaltspflicht (4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 43 In § 17 Nr. 4b RVG ist geregelt, dass das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten darstellen, so dass hier gesondert Gebühren abgerechnet werden können, auch wenn der Rechtsanwalt in der Hauptsache selbst tätig wird.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Rechtsprechung

Rz. 638 Das OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass – wenn der volle Kindesunterhalt im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemacht wird – der Regelverfahrenswert bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Wertes angehoben werden kann.[590] Gleiches gelte, so das OLG Düsseldorf, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt oder ersetzt.[591] “Auch nac...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Einstweilige Anordnungen als eigene gebührenrechtliche Angelegenheiten

Rz. 50 Einstweilige Anordnungen stellen neben Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheiten dar, die gesondert abgerechnet werden können, § 17 Nr. 4b RVG. Nach § 16 Nr. 5 RVG stellt jedes Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und jedes Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit dar. Für die vereinzelt mög...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensablauf

Rz. 690 Einstweilige Anordnungen stellen neben einem Hauptsacheverfahren grundsätzlich eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, so dass die Vergütung hierfür jeweils gesondert anfällt. Rz. 691 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Vergütungsanspruch

Rz. 723 Grundsätzlich entsteht in einstweiligen Anordnungsverfahren zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, sobald der Antrag eingereicht ist. Bei vorzeitiger Beendigung gilt Nr. 3101 VV RVG, siehe auch Rdn 482 in diesem Kapitel. Rz. 724 Fraglich ist, ob eine Terminsgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entstehen kann, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren im Bes...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Gegenstandswert

Rz. 718 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vgl. Rdn 723 in diesem Kapitel; zum Verfahrenswert § 4 Rdn 627 ff. Rz. 719 Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Beschwerde und Rechtsbeschwerde – verfahrensrechtliche Darstellung

Rz. 752 Nach dem FamFG ergehen Endentscheidungen des Familiengerichts grundsätzlich durch Beschluss. Damit entfielen auch die nach der ZPO geläufigen Rechtsmittel Berufung und Revision. An ihre Stelle traten vielmehr Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Bevor auf die einzelnen Gebühren eingegangen wird, soll kurz ein Abriss über das neue Verfahrensrecht im Rechtsmittelverfahren ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Zeitpunkt der Bewilligung/Beiordnung

Rz. 24 Ärgernis in der Praxis ist immer wieder der Zeitpunkt einer Entscheidung über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und/oder Beiordnung des Anwalts. Hier "hängt" nicht nur der Mandant/Auftraggeber sondern auch der anwaltliche Vertreter häufig völlig in der Luft, hat keine Kostensicherheit und trägt ein hohes Kostenrisiko im Falle einer Ablehnung. Dem Rechtssuchend...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Auszüge aus dem Kostenverzeichnis des FamGKG

Rz. 77 Nachfolgend werden wichtige Regelungen im FamGKG zur Höhe der Gerichtskosten abgedruckt. Rz. 78mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Einigung im Sorgerechtsverfahren auch über das nicht anhängige Umgangsrecht

Rz. 330 Kommt es in einem Sorgerechtsverfahren zu einer Einigung auch über das nicht rechtshängige Umgangsrecht, kann die Einigungsgebühr aus dem addierten Wert entstehen. Rz. 331 Das OLG Nürnberg vertritt die Auffassung, dass in einem Verfahren wegen der elterlichen Sorge, in dem auch eine Umgangsregelung getroffen wird, aufgrund der erforderlichen Billigung durch das Gerich...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Fälligkeit der Gerichtskosten

Rz. 26 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 27 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Unterhalt nach §§ 1612a–1612c BGB

Rz. 393 Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhaltes verlangen, § 1612a BGB. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes und ist nach dem Alter des Kindes mit jeweiligen Prozentsätzen gesta...mehr

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§ 1 Allgemeines / VII. Fälligkeit, Hemmung der Verjährung

Rz. 106 Begrifflich muss zwischen Entstehung und Fälligkeit der Vergütung unterschieden werden. So entsteht der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bereits mit Entgegennahme des Auftrags (Angebot und Annahme) bzw. vertragsgemäßer Vornahme seiner Tätigkeit. Fällig ist die Vergütung aber noch nicht mit der Entstehung einer Gebühr, vielmehr regelt die Fälligkeit der Vergütung ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Grundsatz der Wertberechnung, § 33 FamGKG

Rz. 171 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dieser Regelung im FamGKG entspricht die für RA-Gebühren geltende Vorschrift in § 22 Abs. 1 RVG. Mehrere Gegenstände in derselben Angelegenheit werden addiert; die Gebühren können in ders...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Beiordnung in Einzelfällen

Rz. 34 Eine Beiordnung ist nach Ansicht des OLG Bremen für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist, auch wenn der Vergleich mit anwaltlicher Beteiligung erarbeitet worden war.[35] Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass vorliegend besondere Umstände für die Beiordnung ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Einigung über das Sorgerecht

Rz. 315 Es war in den vergangenen Jahren oft strittig, ob bei einer Einigung über das Sorgerecht eine Einigungsgebühr entstehen kann, wobei die h.M. den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht hat.[226] Auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber 2004 in § 48 Abs. 3 RVG die Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV über Sorge- und Umgangsrecht aufgenommen ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) Entscheidung des BVerfG als Grundlage

Rz. 17 Die Regelungen zu Vergütungsvereinbarungen wurden zum 1.7.2008 aufgrund eines Urteils des BVerfG aus dem Jahre 2006 grundlegend überarbeitet; das bis dahin geltende generelle Erfolgshonorarverbot wurde aufgehoben; mit Einfügung des § 4a RVG wurden Ausnahmeregelungen zum Erfolgshonorar neu aufgenommen. Der Leitsatz des BVerfG: Zitat "Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonora...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 15. Hauptsachevergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren

Rz. 412 Sofern in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ein Vergleich auch über die Hauptsache erfolgt, hat das Gericht in Höhe des Hauptsachewerts einen sog. "Mehrvergleichswert" festzusetzen.[305] Die gegenteilige Auffassung, dass bei einem Vergleich im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auch über das Hauptsacheverfahren lediglich der Verfahrenswert anzuheben...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" in Familiensachen zu verstehen ist, definiert § 16 Nr. 4 RVG, der ausschließlich für Verbundverfahren zur Anwendung kommt, näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass die Werte der e...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 42 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 43 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.2 Geltungsbereich der Eingruppierungsregelungen

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (VKA) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (VKA) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (VKA), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2 TV...mehr

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Jansen, SGB VI § 180 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Erlass einer Rechtsverordnung, die Näheres über die Erstattung von Beiträgen für behinderte Menschen sowie die Zahlung von Vorschüssen regeln soll. Damit soll die Abwicklung der in § 179 Abs. 1 vorgesehenen Aufwendungserstattung vereinfacht werden. Die Ermächtigung wurde mit Wirkung vom 1.1.200...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 190a Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Durch die Einführung einer Meldepflicht, die vom Bundesrechnungshof empfohlen wurde (BT-Drs. 13/2600 Nr. 13), soll die Erfassung der versicherungspflichtigen Selbständigen verbessert werden. Zwar bestehen für die in § 2 Satz 1 Nr. 4 bis 8 genannten selbständig Tätigen bereits gesetzliche Meldepflichten, jedoch wird auch für die übrigen in § 2 genannten Personen (Satz 1...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) zum 1.1.2017 neu eingeführt. Rz. 1a Durch Art. 7 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 6 Tatsächliche Verständigung für beide Seiten bindend

Aufgrund des Grundsatzes nach Treu und Glauben[1] folgt die rechtliche Bindungswirkung der tatsächlichen Verständigung.[2] Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bedeutet dies, dass sich die Beteiligten an einer zulässigen und wirksamen tatsächlichen Verständigung daran halten müssen.[3] Solange und soweit die tatsächliche Verständigung wirksam ist, müssen sowohl...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.1 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 105 Bewegliche Wirtschaftsgüter sind Sachen i. S. d. § 90 BGB, Tiere gem. § 90a BGB, Scheinbestandteile[1], Schiffe und Flugzeuge, selbst wenn sie in ein Schiffsregister oder eine Flugzeugrolle eingetragen sind, also nur körperliche Gegenstände. Hierzu gehören insbesondere Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände sowie Betriebsvorrichtungen. [2] ...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 9.2 Steuerstrafverfahren

Die tatsächliche Verständigung ist auch im Steuerstrafrecht möglich.[1] Eine gescheiterte Verständigung im Strafverfahren kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen.[2] Der Vorsitzende teilt in der Hauptverhandlung allen Beteiligten gem. § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StGB stattgefunden haben, wenn deren Geg...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6.2 Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch Verwaltungsakt (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 51 Satz 2 enthält eine eigenständige und notwendige Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Haftungsbescheids gegenüber dem Zessionar. Für den Sozialleistungsberechtigten (Zedenten) ergibt sich die Ermächtigung zum Erlass eines Rückforderungsbescheids aus § 50 Abs. 3 SGB X. Der Haftungsbescheid muss inhaltlich deutlich machen, dass es sich um die gesamtschuldnerische...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein müssen. Rz. 102 Unter einem Teilbetrieb ist ein organis...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2 Arten der Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 9 In Abs. 2 waren zunächst die 7 Kassenarten benannt, die bei Erlass des SGB V vorhanden waren und deren Bestand in den §§ 143 ff. vorausgesetzt wurde und wird. Nicht mehr vorhandene Krankenkassenarten (z. B. Besondere Ortskrankenkassen, Bau-Krankenkassen) waren nicht mehr erwähnt, da auch ihre Neugründung nicht mehr vorgesehen war. Innerhalb der Krankenkassenarten sind ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.1 KSt als ESt der Körperschaften

Rz. 1 Systematische Vorüberlegungen dienen nicht allein der systematischen Ordnung der Materie. Die Unternehmensbesteuerung ist in Deutschland traditionell und aktuell rechtsformabhängig ausgestaltet (Rz. 23ff.). Die KSt ist die Steuer vom Einkommen der Körperschaften. Körperschaften, insbesondere juristische Personen, verdanken ihre Existenz und ihre Rechtsmacht allein dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002 S. 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010 S. 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000 S. 329. Bloch/Ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3.1 Verfahrensbeginn

Rz. 4 Die Vornahme der Einleitungsmaßnahme (Rz. 1, 34) bewirkt kraft Gesetzes den Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (Rz. 3) nur wegen der durch das Tatverhalten begangenen Straftat.[1] Zum Verfahrensgegenstand gehört das gesamte Verhalten des Tatbeteiligten, soweit es mit dem geschichtlichen Sachverhalt nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorga...mehr