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Die Vorschrift ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Erlass einer Rechtsverordnung, die Näheres über die Erstattung von Beiträgen für behinderte Menschen sowie die Zahlung von Vorschüssen regeln soll. Damit soll die Abwicklung der in § 179 Abs. 1 vorgesehenen Aufwendungserstattung vereinfacht werden. Die Ermächtigung wurde mit Wirkung vom 1.1.2008 erweitert hinsichtlich der Prüfung der Erstattungsvoraussetzungen.

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