Fachbeiträge & Kommentare zu Ergänzungsbilanz

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.2 Grundsatz der Wertverknüpfung (§ 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 23 Der übernehmende Rechtsträger hat nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übergegangenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Werten aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich beim übertragenden Rechtsträger um eine steuerbefreite oder ausländische Körperschaft handelt.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.4.1 Allgemeines

Rz. 213 Nach § 4 Abs. 6 S. 6 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust außer Ansatz, soweit bei der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft ein Verlust nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2.4 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

Rz. 154 Der Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind, mindert sich zunächst um den Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft, die der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung gehalten (§ 4 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG) bzw. erst nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft (§ 5 Abs. 1 UmwStG) hat. H...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.1 Allgemeines

Rz. 125 Bei der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das sich daraus ergebende Übernahmeergebnis wird aufgespalten in einen Übernahmegewinn oder -verlust und eine fiktive Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.4 Gesellschafterbezogene Ermittlung

Rz. 196 Der Übernahmegewinn bzw. -verlust ist grundsätzlich bezogen auf den einzelnen Gesellschafter zu ermitteln und nicht bezogen auf die Gesellschaft.[1] Dies bedeutet, dass das nach § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG übergehende Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Personengesellschaft auf die einzelnen Gesell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verschmelzung von KG

Rn. 62a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach dem Wortlaut des § 15a Abs 2 EStG ist ein verrechenbarer Verlust vom weiteren Bestehen, der Nämlichkeit des Anteils, abhängig. Gem § 24 Abs 3 UmwStG liegt bei der Verschmelzung von KG eine Veräußerung des Kommanditanteils durch den einbringenden Kommanditisten vor. Bei Buchwertfortführung auf Antrag (idF des SEStEG) entsteht jedoch kei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entgeltliches Ausscheiden

Rn. 54 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto gem § 167 iVm § 171 Abs 1 HGB nF ohne Ausgleichsverpflichtung aus der KG aus und geht das negative Kapitalkonto entgeltlich auf einen oder alle bisherigen Gesellschafter nach § 738 BGB mit zusätzlicher Abfindung oder an Dritte gegen ein zusätzliches Entgelt, entsteht beim ausscheidenden Ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Normalfälle

Rn. 50 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Entsprechend der Rechtslage vor In-Kraft-Treten von § 15a EStG (s Rn 2; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1981, 795) gilt auch bei Veräußerung eines Kommanditistenanteils mit negativem Kapitalkonto aufgrund nur verrechenbarer Verluste aus einer KG gegen Entgelt/Abfindung, dass sich der Veräußerungsgewinn aus der Differenz zwischen den dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. PersGes-Gesamtkapital iSv § 15 EStG, -Kapitalkonto lt StB bzw iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG und geleistete Einlage

Schrifttum: Ley, Gesellschafterkonten einer PersGes in der Handels- und Steuerbilanz – eine Fortschreibung; Kösdi 2014, 18 844; Eggert, Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG Teil I und II, BBK 2021, 598 und 675; Zimmermann/Dorn/Wrede, Kapital von PersGes im Handels- und Steuerrecht – Praxisrelevante Modelle zur Kapitalkontengliederung, NWB 2021, 3453; Engelberth, Kapitalkonten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Ermittlung

Rn. 18 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Beurteilung, ob und inwieweit ein Verlustanteil abzugs- oder ausgleichsfähig bzw nur verrechenbar iSv § 15a Abs 2 EStG ist, muss zunächst die Höhe des steuerlichen Kapitalkontos iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG lt StB der KG zum Bilanzstichtag des Wj, in dem dem Kommanditisten ein Verlust zuzurechnen ist (s Rn 20 und s BMF BStBl I 1981, 308 Tz 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Umfang des nur verrechenbaren Verlustanteils (ohne negative Sonderbilanz-Ergebnisse)

Schrifttum: Schmelter/Suck, Die Wirkungen des IAB nach § 7g auf die Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG, DStR 2011, 1637; Müller/Dorn, Besteuerung von Verlusten aus mittelbaren Beteiligungen an KapGes aufgrund der Verlustabzugsbeschränkung des § 15a EStG?, BB 2014, 1572; Dornheim, Außerbilanzielle Gewinnkorrekturen und § 15a EStG, DStZ 2015, 174; Wendt, Anwendung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 5a EStG

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 31–32 (Tonnagesteuer: Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr); BMF v 10.09.2013, BStBl I 2013, 1152 (Modifikation zu Rz 32 Buchst c und d mit Übergangsregelung wegen BFH v 31.05.2012, BStBl II 2013, 673). Rn. 5c Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 15a EStG findet danach während des Tonnagesteuerzei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Teilentgeltliches Ausscheiden

Rn. 54a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Eine teilentgeltliche Veräußerung liegt dann vor, wenn ein negatives Kapitalkonto übernommen wird und ein Entgelt (zB Gleichstellungsgeld) gewährt wird, das negative Kapitalkonto und das zusätzliche Entgelt zusammen jedoch niedriger sind als der Anteil des Erwerbers/der Erwerber an den stillen Reserven und einem Geschäftswert. In diesen Fäl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto aufgrund nur verrechenbarer Verluste

Rn. 49 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit § 15a EStG ist die Verlustzurechnung an den Kommanditisten, soweit sie zu einem negativen Kapitalkonto führt, nicht abgeschafft worden, da § 15a EStG keine Verlustzurechnungsnorm, sondern eine Verlustverrechnungsnorm ist: s Rn 6c (Bsp) und s Rn 10; sie erlangt jedoch die steuerliche Wirkung eines innerbetrieblichen Verlustvortrags. Die Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Statt vieler Raupach (Hrsg), Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten, 1978; Bordewin, Steuerliche Anerkennung des negativen Kapitalkontos, BB 1978, 441; Schulze-Osterloh, Bemerkungen zur Diskussion um das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten, FR 1979, 247; Thiel, Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten im Steuerrecht – ein Vorschlag de lege ferenda, DB 1979, 664...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mit dem Ausscheiden des Kommanditisten ist kein Gesellschafterwechsel verbunden

Rn. 55 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Dies ist der Fall, auf den die Gesamtregelung der S 3 und 4 des § 52 Abs 24 EStG (idF KoatienAnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) zugeschnitten ist. Nach der Verwaltungsanweisung in Tz 15 des BMF BStBl I 1981, 308 und in H 15a EStH 2023 "Übernahme des negativen Kapitalkontos" soll § 52 Abs 24 S 3 und 4 EStG nämlich nicht anwendbar sein, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Doppelstöckige Personengesellschaften

Schrifttum: Nickel/Bodden, Verlustausgleich und Verlustverrechnung nach § 15a EStG bei doppelstöckigen KG, FR 2003, 391; Kusterer, Die KGaA im Wandel – Wechsel von körperschaftlicher zu mitunternehmerischer Sichtweise, FR 2003, 502; Ley, Die Anwendung von § 15a EStG auf doppelstöckige PersGes, DStR 2004, 1498; Rogall, Die Funktionsweise des § 15a EStG – Zur Notwendigkeit, Anzahl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.1 Steuerrechtliche Wirkungen des Bilanzzusammenhangs

Rz. 279 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt, dass zum Zweck der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs, für das der Gewinn ermittelt worden ist, mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs zu vergleichen ist. Das Anfangsvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahrs, dessen Gewinn ermittelt werden soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.1 Begriff der Bilanzänderung

Rz. 456 Bilanzänderung bedeutet, dass ein handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässiger (richtiger) Bilanzansatz durch einen anderen handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt wird. Sie setzt grundsätzlich ein Wahlrecht des Stpfl. voraus, das durch die Bilanzänderung anders, als es in der ursprünglichen Bilanz der Fall war, ausgeübt werden soll. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.2 Maßgeblicher Gewinn bei Personengesellschaften

Rz. 112 Auch für eine Personengesellschaft sowie eine nachgeordnete Personengesellschaft (Rz. 102) ist der "maßgebliche Gewinn" zu ermitteln. Die Personengesellschaft wird für die Zinsschranke als eigenständiger Betrieb behandelt, d. h., sie hat einen eigenen "maßgeblichen Gewinn". Dieser ist der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug nach den allgemeinen Regel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6 Gesonderte Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags (Abs. 4)

Rz. 172 Der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag sind nach § 4h Abs. 4 EStG gesondert festzustellen. Festgestellt werden nur die nicht abgezogenen und damit vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Die im laufenden Jahr abziehbaren Zinsaufwendungen werden nicht gesondert festgestellt, sondern gehen als unselbstständige Besteuerungsgrundlagen in den Steuerbescheid des laufenden Jahrs ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

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E-Bilanz: Neue Taxonomien v... / Kontennachweise

Neu ist außerdem: Ab dem Jahr 2025 müssen Unternehmen zusätzlich zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einen sogenannten Kontennachweis übermitteln. Dabei müssen zumindest alle Sachkonten, die einen Saldo aufweisen, angegeben werden – inklusive Kontonummer, Kontobeschreibung, Saldo und zugeordneter Bilanzposition. Eine Zusammenfassung einzelner Konten, etwa mehrerer Ban...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.3 Beteiligungen

Rz. 194 Hält die übertragende Körperschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, gilt auch insoweit § 3 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 1 UmwStG. Setzt die übertragende Körperschaft diese Beteiligung in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit einem über dem Buchwert liegenden Wert an, findet § 8b Abs. 2 KStG Anwendung.[1] Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personenges...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.2 Ermittlung der Einkünfte: 2-Stufen-Theorie und Bilanzierung

Rz. 401 Nach nunmehr allgemeiner Auffassung[1] sind die Einkünfte des Mitunternehmers in zwei Schritten (Stufen) zu ermitteln. Dabei wird mitunter begrifflich zwischen dem Gewinn der "Gesellschaft" und dem Gewinn der "Mitunternehmerschaft" unterschieden; Ersterer meint den von der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanzgewinn des von der Personengesellschaft betriebenen Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2 Steuerliche Behandlung der KGaA

Rz. 492 Das Steuerrecht vollzieht die Zwitterstellung der KGaA zwischen AG und KG grundsätzlich nach: Die Gesellschaft selbst unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG der KSt-Pflicht. Dann bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG, dass bei KGaA der Teil des Gewinns, der an persönlich haftende Gesellschafter auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütungen (Tant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.3 Rechtsfolge von § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG

Rz. 552 Die Verluste sind gem. § 15 Abs. 4 S. 6, 7 EStG nur mit positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar. Ein Abzug darf insoweit auch nur "nach Maßgabe des § 10d EStG" erfolgen, sodass insb. die Regelungen zur Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 EStG) und die gesonderte Feststellung (§ 10d Abs. 4 EStG) zu beachten sind. Die Verluste von typischen stillen...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.1 Sonderregelungen des EStG sind zu beachten

§ 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen und ordnet zwingend die Buchwertfortführung an. Auch die unentgeltliche Aufnahme natürlicher Personen in Einzelunternehmen und unentgeltliche Übertragungen von Teilen eines Mitunternehmeranteils sind erfasst. Das Tatbestandsmerkmal der unentgeltlichen Übertragung erf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. AfA im Anschluss des Rückwechsels

Rn. 257 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum BV-Vergleich sind die WG, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (BFH vom 25.10.2018, IV R 35/16, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übertragung von Mitunternehmeranteilen (§ 5 Abs 7 S 3 EStG)

Rn. 1485 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 5 Abs 7 S 3 EStG ordnet die entsprechende Anwendung des S 1 für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an. Insoweit erfasst ist sowohl der Erwerb eines gesamten Mitunternehmeranteils als auch der Erwerb eines Teilanteils (Prinz, Ubg 2013, 66; Nielsen/Schulenburg, FR 2017, 627; Tiedchen in H/H/R, § 5 EStG Rz 2450 (Januar 2019); Krumm in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bachem, Berücksichtigung negativer Geschäftswerte in HB, StB u Ergänzungsbilanz, BB 1993, 967; Siegel, Der "negative Geschäftswert" – eine Schimäre als Steuersparmodell?, BB 1993, 1477; Groh, Negative Geschäftswerte in der Bilanz, FS Klein, 815; Siegel/Bareis, Zum "negativen Geschäftswert" in Realität u Bilanz, BB 1994, 317; Mutter, Der Geschäftswert – ein Chamäleon?, BB 1994, 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rücklagen nach §§ 6b, 6d und 7g EStG (§ 5a Abs 5 S 3 EStG)

Rn. 201 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 5a Abs 5 S 3 EStG sind Rücklagen nach § 6b EStG und § 6d EStG (zusätzlich durch das StEntlG 1999/2000/2002) und § 7g EStG beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 S 1 EStG dem Gewinn im Erstjahr hinzuzurechnen. Das Erstjahr in diesem Sinne ist nicht identisch mit dem Erstjahr des § 5a Abs 3 S 1 EStG (s Rn 120). Es ist vielm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Absatz 3 a.F. (i.d.F. des StÄndG 1992)

"(3) Soweit in Anwendung des § 10 Abs. 3 Wirtschaftsgüter erstmals zu bewerten sind, sind sie mit den Werten anzusetzen, die sich ergeben würden, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären." Rz. 68 [Autor/Stand] Keine inhaltliche Gesetzesänderung. § 20 Abs. 3 wurde im StÄndG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab 01.01.1999

Rn. 588 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Diese für den StPfl eher großzügige Rspr wird durch BFH v 24.03.1998, I R 20/94, BStBl II 1999, 727 eindrücklich bestätigt. Im StEntlG 1999/2000/2002 ist der Gesetzgeber dieser Rechtsentwicklung mit dem neuen § 4 Abs 2 S 2 EStG entgegengetreten. Danach sollte ab 1999 die Vermögensübersicht (Bilanz) nach Einreichung beim FA nicht mehr änderb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 202 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für die Anwendung des § 15a EStG ist der nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dh, dass § 15a EStG in seiner Gesamtheit zur Anwendung gelangt, sich aber aus der StB (Gesamthands- und Ergänzungsbilanzen) ableitet. Damit sind zwei getrennt voneinander laufende Systeme zu berücksichtigen, die lediglich eine Berüh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Transparent besteuerte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 133 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften, welche die Option nach § 1a KStG nicht ausgeübt haben, unterliegen lediglich der Gewerbesteuer. Die auf Ebene der Gesellschafter anfallende ESt. oder KSt. ist für die Bewertung der latenten Steuern auf Ebene der Personenhandelsgesellschaft irrelevant (IDW RS FAB 7 Rz. 19). Bei der Ermittlung der temporären Differenzen be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 16 EStG (§ 5a Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 199 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 5a Abs 5 S 1 EStG iVm § 5a Abs 1 EStG umfasst der pauschal ermittelte Gewinn auch Gewinne aus der Veräußerung des Betriebs im Ganzen nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG wie auch den Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG. Eine Mindestbeteiligungsdauer ist dort ebenso wenig wie in § 15 Abs 1 S 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Selbstständige Wirtschaftsgüter vs unselbstständige Bestandteile/Eigenschaften von Wirtschaftsgütern

Rn. 624 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB iVm § 5 Abs 1 S 1 EStG, § 6 Abs 1 S 1 EStG) verlangt den Ansatz und Bewertung einzelnen WG, s Rn 397. Erforderlich ist daher die Abgrenzung zwischen selbstständigen WG und – nicht eigenständig aktivierungsfähigen – unselbstständigen Bestandteilen bzw bloßen Eigenschaften übergeordneter WG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Treuhandmodell

Rn. 1498 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das sog Treuhandmodell zielt auf eine Ergebniskonsolidierung innerhalb von (insb) PersGes-Strukturen vergleichbar der Organschaft, allerdings unter einfacheren gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (Schiffers/Feldgen, GmbH-StB 2014, 141; Butler, NWB 2012, 2925ff). Die erstrebte ertragsteuerliche Konsolidierung ist durch den BFH bestätig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr