Fachbeiträge & Kommentare zu Ergänzungsbilanz

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.1 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags

Gesellschafter von OHG oder KG, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA sowie atypisch stille Gesellschafter[1] müssen sich das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zwecks Anrechnung auf die jeweilige individuelle Einkommensteuer teilen. An der Aufteilung nehmen auch Kapitalgesellschaften teil, wenn sie Gesellschafter von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 3.2 Steuerrechtliche Einkünfteermittlung

Bei einer Zebragesellschaft bzw. einem betrieblichen Gesellschafter können folgende Besonderheiten zu beachten sein: Die mitunternehmerische Sonderregelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist bei einer Zebragesellschaft nicht anzuwenden, sodass z. B. keine Hinzurechnung für eine Tätigkeitsvergütung erfolgt. Im Betrieb des Gesellschafters können hingegen noch Mieterträge aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2 Gesellschafterwechsel

Zu einer Änderung im Bestand der Gesellschafter kann es auch dadurch kommen, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wobei er seinen Gesellschaftsanteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter überträgt. Praxis-Beispiel Gesellschafteraustausch Gesellschafter der AB-OHG sind A und B, die zu jeweils ½ beteiligt sind. Der Buchwert des Betriebsvermögens der OHG beträgt 200.000 EUR...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 3.2 Ergänzungsbilanzen: Bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder Umwandlung

Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur von Wertansätzen in der Steuerbilanz in Bezug auf einzelne Gesellschafter. Sie resultieren vor allem aus Veränderungen im Gesellschafterbestand oder Umwandlungsvorgängen. Im für die Praxis wichtigsten Fall des Gesellschafterwechsels kommt es zur Aufstellung einer Ergänzungsbilanz vor allem dann, wenn der neue Gesellschafter mehr als den...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 3.1 Steuerrechtliche Grundlagen: Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter

Steuerrechtliche Besonderheiten bezüglich des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft finden sich vor allem hinsichtlich der Frage der Gewinnermittlung. Steuerrechtlich wird nämlich davon ausgegangen, dass die Personengesellschaft als solche nicht der Einkommensteuer unterliegt, sondern eine Besteuerung des Gewinns des einzelnen Mitunternehmers auf der Ebene der Gesells...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 3.4 Besonderheiten bei der E-Bilanz

§ 5b EStG normiert die Verpflichtung, den Jahresabschluss nebst weiteren Unterlagen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Nachdem bereits zuvor einige Entwürfe von Schreiben zur Anwendung des § 5b EStG vorgelegt und diskutiert worden sind, hat das Bundesministerium der Finanzen am 28.9.2011 die finale Fassung des Einführungsschreibens veröffentlicht.[2] D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Begriff des Kapitalkontos i.S.v. Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a

Rz. 1546 [Autor/Stand] Der Begriff des Kapitalkontos i.S.v. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG entspricht dem Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft (Gesamthandsbilanz). Zutreffend geht die Finanzverwaltung in R B 97.4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStR 2019 davon aus, dass zum "Kapitalkonto... unter anderem neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthände...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beispiele

Rz. 1689 [Autor/Stand] Siehe zunächst die in H B 97.4 ErbStHB 2020 abgedruckten Beispiele. Rz. 1690 [Autor/Stand] Weitere Beispiele: Praxis-Beispiel Beispiel 1 (negativer Unterschiedsbetrag i.S. von § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG; aktives und passives Sonderbetriebsvermögen): An der X-OHG sind die Gesellschafter A, B und C zu je 1/3 beteiligt. A verstirbt, sein Sohn S ist All...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Brüggemann, § 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBstg 2018, 33; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39; Bielinis, Die Besteuerung der KGaA, 2013, S. 91 ff. und S. 167 ff.; Bock, Die steuerlichen Folgen des Erwerbs eines KGaA-Komplementäranteils, GmbHR 2004, 554; Burek/Thoß, Besteuerung und Bilanzierung der Kommanditgesellschaft auf Aktien, StuB 2022, 167; Drüen/von Heck, Die Kommanditgesellschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1472 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG sieht für die Ermittlung des gemeinen Werts des von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergehenden bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaften die folgenden Schritte vor: Rz. 1473mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 97 Abs. 1 BewG 1965 getroffene Regelung ging ihrem Inhalt nach auf § 26 Abs. 1 BewG 1925, § 44 Abs. 2 BewG 1931 und § 56 Abs. 1 BewG 1934 zurück. § 56 Abs. 1 BewG 1934 war durch das ÄndG-BewG 1963 in der Weise geändert worden, dass die früheren Ziff. 4 und 5 aus Abs. 1 herausgenommen und in Anpassung an § 2 Abs. 3 GewStG zu einem neuen Abs. 2 z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Vorbemerkung

Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesellschaft ein (echt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.2.2 Ergänzungsbilanz

Rz. 78 Ergänzungsbilanzen müssen im Zuge der fiktiven Umwandlung aufgelöst und in die Bilanz der Kapitalgesellschaft überführt werden, da bei Kapitalgesellschaften keine Ergänzungsbilanzen geführt werden können. Die Werte der Ergänzungsbilanzen sind also durch Auf- oder Abstockung der Buchwerte der entsprechenden Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz in die Bilanz der fikti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.3 Steuerliches Einlagekonto, Abs. 2 S. 4

Rz. 110 Nach § 1a Abs. 2 S. 4 KStG ist das im Einbringungsstichtag auszuweisende Eigenkapital der Personengesellschaft bei der fiktiven Körperschaft in das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG einzustellen. Die Höhe dieses Eigenkapitals richtet sich nach dem in der Steuerbilanz auszuweisenden Eigenkapital (einschließlich des Eigenkapitals in Ergänzungsbilanzen)[1] im Einb...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.7 (veröffentlicht am 1.4.2023) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer (...mehr

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Gewinn oder Gewinn – das is... / f) Personengesellschaften und Gemeinschaften

Auch Personengesellschaften und Gemeinschaften (z.B. Erben- und Bruchteilsgemeinschaften) können § 7g EStG in Anspruch nehmen, wenn es sich um eine Mitunternehmerschaft handelt (daher regelmäßig nicht Praxis-, Labor oder Bürogemeinschaften[40]). IABe können sowohl vom gemeinschaftlichen Gewinn als auch vom Sonderbetriebsgewinn eines Mitunternehmers abgezogen werden.[41] In d...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.5 Ergänzungsbilanz

Neben der Gesamthandsbilanz und bis zu 2 Sonderbilanzen je Gesellschafter kann zusätzlich auch noch für jeden Gesellschafter eine Ergänzungsbilanz bestehen. Darin werden Korrekturwerte zu den Wertansätzen in der Gesamthandsbilanz ausgewiesen, die durch individuelle steuerliche Verhältnisse eines Gesellschafters erforderlich werden. Häufigster Fall ist der Eintritt eines Gesel...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.6 Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Der steuerliche Gewinn einer Mitunternehmerschaft errechnet sich damit aus der Summe der Ergebnisse der Gesamthandsbilanz, der Sonderbilanzen und ggf. vorhandenen Ergänzungsbilanzen. Das wird als sog. Prinzip der additiven Gewinnermittlung bezeichnet. Konkret ermittelt sich der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft damit in 2 Stufen: 1. Stufe: Gesamthandsergebnis Der ...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.7 Gewinnaufteilung

Zunächst erhält jeder Gesellschafter seine Sondervergütungen bzw. das Ergebnis seiner Sonderbilanz bzw. Sondergewinnrechnung vorab zugewiesen. Gleiches gilt für die Werte aus einer ggf. bestehenden Ergänzungsbilanz; auch diese werden nur dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet. Sodann wird das Gesamthandsergebnis der Personengesellschaft (1. Stufe) anteilig den einzelnen Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.3 Ergebnisse aus Ergänzungsbilanzen

Rz. 183 Die Verlustausgleichsbegrenzung auf das positive Kapital erfasst den Buchwert dieses Kapitals, nicht etwa dessen gemeinen Wert. In Rz. 157–168 ist erläutert, dass und warum bei Mitunternehmerschaften neben der Gesamthandsbilanz zusätzlich Ergänzungs- und Sonderbilanzen möglich und erforderlich sind. Aus der Tatsache, dass Ergänzungsbilanzen nur steuerliche Ergänzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.1 Kapital aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 146 Die Unterscheidung zwischen Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen ist sowohl für die Herkunft und den äußeren Anlass ihrer Entstehung als auch für die Auswirkungen von Bedeutung. Während die Ergänzungsbilanz zusätzliche (ergänzende) Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens aufnimmt oder negative (ausgleichende) Korrekturposten enthält, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.1 Kein Ausgleich mit anderen Einkünften

Rz. 200 Aus der Gesetzesformulierung werden zunächst 2 Regelungsinhalte deutlich. Erstens kommt in dem Verbot des Ausgleichs "mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" eine Objekt- bzw. Betriebsbezogenheit zum Ausdruck. Zweitens wird ausweislich der Formulierung "noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten" ein Einkünfteausgleich im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG verhindert....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2 Ergänzungswerte und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 144 Die höchstrichterliche Rspr. hat für die Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften Besonderheiten herausgearbeitet, die auch für die Bestimmung des Kapitalkontos von Bedeutung sind. Diese ergeben sich zum einen aus zwingenden Bilanzierungsgrundsätzen und abweichenden – personengebundenen – Bewertungswahlrechten (z. B. Rücklage gem. § 6b EStG), zum anderen aus der N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5 Umfang des erweiterten Verlustausgleichs

Rz. 253 In den Fällen der Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB ist nach allem ein Verlustausgleich über die tatsächliche Einlage hinaus möglich. Der Kommanditist wird so gestellt, als habe er eine Einlage in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme geleistet. Die höhere Haftsumme steht nur einmal für den erweiterten Verlustausgleich zur Verfügung. Eine Addition von Haftsu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.2 Vorgänge in Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 293 Die Grundvoraussetzung einer Zurechnung fiktiver Gewinne (= "soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht") wird in § 15a Abs. 3 S. 1 EStG ähnlich umschrieben wie die Grundvoraussetzung einer Beschränkung des Verlustausgleichs in § 15a Abs. 1 S. 1 EStG (= "nicht ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht"). Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.4 Einlage bis zum 24.12.2008/Korrekturposten-Rechtsprechung

Rz. 271 § 15a Abs. 1a EStG wurde durch das JStG 2009[1] als Reaktion auf die sog. Korrekturposten-Rspr. des BFH im Gesetz implementiert. Nachdem die Behandlung nachträglicher Einlagen bereits seit dem Urteil des BFH v. 14.12.1995[2] geklärt war, hatte der BFH zwischen 2003 und 2007 in einer Folge von Urteilen entschieden, dass Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.4 Beendigung der Mitunternehmerschaft

Rz. 73 Die besondere Natur des negativen Kapitalkontos führt bei Ende einer Mitunternehmerschaft, sei es durch Ausscheiden aus einer weiter bestehenden KG, sei es durch deren Auflösung, zu einer Erfolgswirksamkeit. Da nunmehr endgültig feststeht, dass zumindest ein Teil der bisher zugerechneten Verluste nicht zu tragen ist, wird eine Korrektur erforderlich. Zu diesem Zweck w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.2 Verhältnis zu weiteren Vorschriften

Rz. 40 Die Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 4ff. EStG sind gegenüber § 15a EStG grundsätzlich vorrangig. Dies ist insofern notwendig, als § 15a EStG erst auf das nach den einkommensteuerlichen Vorschriften, wie z. B. § 4h EStG, ermittelte Ergebnis Bezug nimmt.[1] Das Ertragsteuerrecht enthält aber insbesondere auch weitere Vorschriften, die den sofortigen Verlustausgleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.2 Auswirkungen von Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen auf das Kapitalkonto

Rz. 150 Die Werte aus den zusätzlichen Bilanzen beeinflussen das Kapitalkonto des Mitunternehmers. Weil dieses wiederum die Grundlage für den Vermögensvergleich nach den Grundsätzen der §§ 4 und 5 EStG bildet, entscheidet es zugleich über die Höhe eines zuzurechnenden Gewinns oder Verlusts. Dabei sind die zusätzlichen Werte aus Ergänzungsbilanzen den jeweiligen Werten der W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1.2 Sondervorschrift § 52 Abs. 24 S. 3 EStG

Rz. 341 § 52 EStG regelt durchweg die erst- oder letztmalige Anwendung der einzelnen Vorschriften des EStG. Davon abweichend enthält § 52 Abs. 24 S. 3 EStG eine eindeutig materiell-rechtliche Regelung. Hier wird die Fiktion eines Veräußerungsgewinns für den Fall aufgestellt, dass ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto aufgrund ausgleichsfähiger Verluste aus der KG aussc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entna...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Konsolidierung von Personengesellschaften/Erfassung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 135 [Autor/Zitation] Beteiligungen an einer Personengesellschaft werden handelsrechtlich aufgrund der unabänderlichen gesamthänderischen Verbundenheit des Gesellschaftervermögens (§ 719 Abs. 1 BGB, §§ 105 Abs. 2, 161 Abs. 2) als einheitlicher Vermögensgegenstand verstanden und nicht als ein Miteigentum zur gesamten Hand an den einzelnen Wirtschaftsgütern/Vermögensgegenstä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bestandteile des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 26 [Autor/Zitation] Bei einem Unternehmenserwerb ist die Zahlungsbereitschaft des Käufers höher als der Grenzpreis des Verkäufers. Die höhere Zahlungsbereitschaft des Käufers kann auf einem durch den Erwerb verursachten Wertzuwachs für den Käufer oder auf weiteren preisbeeinflussenden Faktoren beruhen. Dementsprechend stellt der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert den be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Steuerliche Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 82 [Autor/Zitation] § 309 bezieht sich auf den Konzernabschluss, der per se kein steuerliches Pendant kennt. In den meisten Unternehmenserwerben (über Share Deals) liegt somit in Deutschland kein steuerlicher Geschäfts- oder Firmenwert vor. Auf einen aus der Kapitalkonsolidierung erstmalig entstehenden Geschäfts- oder Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag sind gem. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 312 [Autor/Zitation] Bei einer Interpretation des Hinzuerwerbs von Anteilen am TU als Kapitalvorgang sind die Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile mit den darauf entfallenden nbA zu verrechnen und ein verbleibender Unterschiedsbetrag vom Konzerneigenkapital zu kürzen oder diesem hinzuzurechnen. Die Verrechnung ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Ansatzverbot für temporäre Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines nach § 301 Abs. 3 verbleibenden Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung (Satz 3)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Mehrwert, den der Erwerber aufgrund der zukünftigen Entnahmeerwartungen über das neubewertete Reinvermögen hinaus bereit ist zu bezahlen. Ein passiver Unterschiedsbetrag kann hingegen verschiedene Ursachen haben, was seinen "Charakter" und seine bilanzielle Folgebewer...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, E-Bil... / 5.2 Inhaltliche Anforderungen an Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Für den Sonder- und Ergänzungsbereich sind die Bilanz und die Berichtsbestandteile "GuV" und "Steuerliche Gewinnermittlung" zu übermitteln (Ausnahme: erstmalige Sonder- oder Ergänzungsbilanz; Eröffnungsbilanz). Da es sich bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen ohnehin um Steuerbilanzen handelt, ist eine steuerliche Überleitungsrechnung (Berichtsbestandteil "Steuerliche Modifikat...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, E-Bil... / 5 Sonder- und Ergänzungsbilanzen: Eigene Datensätze zu übermitteln

Grundsätzlich ist für jede Sonder- und Ergänzungsbilanz ein eigener Datensatz zu übermitteln. "Datensatz" ist die Gesamtheit aus Stammdaten und den eigentlichen Abschlussdaten. 5.1 Stammdatenangaben bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen Die Zuordnung zum Mitunternehmer geschieht über dessen eigene Stammdaten, die wie bei der Gesamthand im Bereich "Identifikationsmerkmale des Unte...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, E-Bil... / 5.1 Stammdatenangaben bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Die Zuordnung zum Mitunternehmer geschieht über dessen eigene Stammdaten, die wie bei der Gesamthand im Bereich "Identifikationsmerkmale des Unternehmens" einzutragen sind – also insbesondere die 13-stellige Steuernummer und ggf. die steuerliche Identifikationsnummer. Als "Rechtsform" stehen bei Übermittlung einer Sonder- oder Ergänzungsbilanz die folgenden 3 Varianten zur V...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, E-Bil... / 4.2 Stammdatenmodul aus dem Bereich "Gesellschafter/(Sonder-)Mitunternehmer"

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, E-Bil... / 3 Taxonomie: Besonderheiten bei Personengesellschaften

Die Umsetzung der Taxonomie mit der Übersendung als E-Bilanz ist abhängig von der Unternehmensform mit unterschiedlichen Herausforderungen verbunden. Das gilt insbesondere für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften). Die Finanzverwaltung hat für Unternehmen, bei denen voraussichtlich zusätzliche Schwierigkeiten eintreten können, vorübergehende Erleichterungen geschaf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, E-Bil... / 4.1 Angaben zur Personengesellschaft und den Mitunternehmern erforderlich

Ausgangspunkt ist die Gesamthandsbilanz. Die Stammdaten, die mit der Gesamthandsbilanz an die Finanzverwaltung übermittelt werden, dienen als Grundlage für die Übermittlung aller Daten, also auch der Daten, die in anderen Datensätzen zu übermitteln sind. D. h., es sind sowohl Angaben zur Personengesellschaft zu hinterlegen als auch Daten zu den einzelnen Mitunternehmern (Ges...mehr