Fachbeiträge & Kommentare zu Ergänzungsbilanz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / d) Gesamtplan-Rechtsprechung i.R.d. §§ 20,24 UmwStG

Die in §§ 20, 24 UmwStG geregelten Bewertungswahlrechte sind nur anwendbar, wenn alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebes, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils mit eingebracht werden. Beachten Sie: Werden in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einer solchen Einbringung funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in ein anderes BV überführt, ist di...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / IV. Ergänzungsbilanzen

1. Grundlagen Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Ergänzungsbilanzierung ist Ausdruck der transparenten Besteuerung von Mitunternehmerschaften. Ganz allgemein ausgedrückt dient die Ergänzungsbilanzierung dazu, den Gewinn des einzelnen Gesellschafters zutreffend zu ermitteln, wenn in dessen Person Umstände vorliegen, die in Bezug auf seinen individuellen Gewinnanteil zu Abweichungen ge...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Grundlagen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Ergänzungsbilanzierung ist Ausdruck der transparenten Besteuerung von Mitunternehmerschaften. Ganz allgemein ausgedrückt dient die Ergänzungsbilanzierung dazu, den Gewinn des einzelnen Gesellschafters zutreffend zu ermitteln, wenn in dessen Person Umstände vorliegen, die in Bezug auf seinen individuellen Gewinnanteil zu Abweichungen gegenüber der G...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 3. Einlagen und Einbringungsvorgänge

Rz. 49 [Autor/Zitation] Bei Einlagen oder Einbringungen seitens eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft wird im Fall der Buch- oder Zwischenwertfortführung regelmäßig eine negative Ergänzungsbilanz zugunsten des betreffenden Gesellschafters aufgestellt (vgl. auch Rz. 24.14 UmwStE). Dies ist insbes. im Rahmen von § 24 Abs. 2 UmwStG und § 6 Abs...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Entgeltlicher Gesellschafterwechsel

Rz. 45 [Autor/Zitation] Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils durch einen neu eintretenden Gesellschafter wird nach den Grundgedanken des Transparenzprinzips ertragsteuerlich so beurteilt, als habe der neu eintretende Mitunternehmer nicht den Gesellschaftsanteil erworben, sondern sämtliche Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens der Mitunternehmerschaft. Zum Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 5. Einhaltung von Sperrfristen nach der Einbringung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die Einbringung von Unternehmensvermögen in eine KapGes. iSd. § 20 UmwStG ist mit einer Nachbehaltensfrist verbunden (eine entsprechende Regelung besteht mit § 22 Abs. 2 UmwStG [Einbringungsgewinn II] für die Einbringung von Anteilen an KapGes. in KapGes. [Anteilstausch] iSd. § 21 UmwStG). Soweit im Rahmen einer Sacheinlage das Betriebsvermögen zu Buch...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 4. Nachbehaltensfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Buchwertübertragung iSd. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist – neben der Körperschaftsteuerklausel nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG (Rz. 56) – an die "allgemeine" Nachbehaltensbedingung iSd. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG geknüpft. Demnach darf das iSd. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragene Wirtschaftsgut innerhalb einer Sperrfrist nicht entnommen oder veräußert werd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bewertungsmethodik: Differenzenspiegel

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Grundgedanken des temporary concept folgend werden die latenten Steuern durch Vergleich der handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden und RAP mit den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zu den steuerlichen Wertansätzen zählen neben den Steuerbilanzwerten auch außerbilanziell geführte Sonder- oder Verrechnungs...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / I. Überblick

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die (Ertrags-)Besteuerung von Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter erfolgt grds. nach dem sog. Transparenzprinzip (s. hierzu ua. Hennrichs, FR 2010, 721; Hennrichs in Tipke/Lang[25], Rz. 10.10 ff.; Kahle in Prinz/Kahle[5], § 7 Rz. 8; Rätke in HHR, § 15 EStG Rz. 94 [6/2022]; Krumm in Kirchhof/Seer[23], § 15 EStG Rz. 162; Pinkernell, Einkünftez...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 3. Körperschaftsteuerklauseln nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG

Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausgeschlossen ist die Buchwertübertragung gem. § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG, soweit durch den Übertragungsvorgang der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht (Körperschaftsteuerklausel). Unter einem Anteil iSd. § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG ist ...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Vorbemerkung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapital- und Personengesellschaften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gilt im Ausgangspunkt, dass hierdurch eine Gewinnrealisierung iSd. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ausgelöst wird (sog. tauschähnlicher Vorgang). Die Regelungen nach §§ 20 und 24 UmwStG gehen allerdin...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Zweistufige Gewinnermittlung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der gewerbliche Gewinn eines Mitunternehmers setzt sich zusammen aus seinem ihm zurechenbaren Anteil am Gewinn, den die Gesellschaft erzielt, und den Ergebnissen aus seinen Ergänzungs- und Sonderbilanzen (additive Gewinnermittlung; vgl. aus der Rspr. BFH v. 12.11.1985 – VIII R 286/81, BStBl. II 1986, 55; v. 2.12.1997 – VIII R 15/96, BStBl. II 2008, 174...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 264c Abs. 3 Satz 1 besagt, dass zwischen der Sphäre der Gesellschaft und der Sphäre ihrer Gesellschafter strikt zu trennen ist, und bekräftigt damit die Grundsätze zur personellen Zurechnung von VG und Schulden (vgl. § 246 Rz. 129 ff., 304 ff.). Entsprechendes gilt für die mit den VG bzw. Schulden verbundenen Erträge und Aufwendungen. Zwar nennt die ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.2 Eigenkapital in der Ergänzungsbilanz

Rz. 35 Stehen Fragen der Bewertung im Vordergrund, so ist es Aufgabe von für die Gesellschafter aufgestellten Ergänzungsbilanzen, Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht in Übereinstimmung zu bringen. Bei den Ergänzungsbilanzen der Personengesellschaften handelt es sich um die Differenzen zwischen den Steuerbilanzen (ertragsteuerliche Vermögensübersichten) der OHG bzw....mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.3 Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 36 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen werden, noch nach § 10d EStG abgezogen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.9 Mitunternehmeranteil der übertragenden Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft

Ist die übertragende Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt, gehören zum übergehenden Vermögen auch die der übertragenden Kapitalgesellschaft anteilig zuzurechnenden Wirtschaftsgüter der übernehmenden Personengesellschaft.[1] Bei dem übernehmenden Rechtsträger entfällt die bisherige Beteiligung an der übertragenden Kapitalgesellschaft. An dere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.5.3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 225 Nach ständiger Rspr. bildet die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) in der Steuerbilanz des beteiligten Mitunternehmers kein einheitliches und besonderes Wirtschaftsgut.[1] Sie entspricht vielmehr dem Saldo der anteilig auf ihn entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens – wie er im individuellen Kapitalkonto zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben bez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.1 Einführung

Rz. 176 Die vorstehend dargestellten Grundsätze und Besonderheiten werden anhand einer Reihe von praktischen Beispielen näher erläutert. Wegen der Vielgestaltigkeit der Auswirkungen auf die Gewinnermittlung und -verteilung ist es regelmäßig zweckdienlich, neben einer Gesamthandsbilanz zusätzlich Sonder- oder Ergänzungsbilanzen aufzustellen. Rz. 177 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8 Betriebsübertragung (Abs. 7)

Rz. 28 Bei unentgeltlicher Übertragung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, z. B. im Wege vorweggenommener Erbfolge, geht auch der nachversteuerungspflichtige Betrag auf den Rechtsnachfolger über, der ihn fortzuführen hat. Entsprechendes gilt für die Einbringung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist gem. § 34a Abs. 2 S. 1 EStG zunächst der nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG oder § 5 EStG durch Bestandsvergleich ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen vermehrt um die Gewerbesteuer des Wirtschaftsjahres.[1] Zum Gewinn gehören auch Ergebnisse aus Ergebnisabführungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Antrag

Rz. 11 Die Ausübung des Wahlrechts für die ermäßigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, soweit sie im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, erfordert einen Antrag des Stpfl. (Abs. 1 S. 1). Der Antrag kann sich auf den gesamten Gewinn oder nur auf einen Teil des Gewinns beziehen. Unterhält ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.2 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 84 Nach § 5a Abs. 5 S. 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a EStG der nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Mit dieser durch das SteuerbereinigungsG 1999 v. 22.12.1999[1] eingeführten Regelung schafft der Gesetzgeber 2 Regelungskreise, die (nahezu) keine Berührung miteinander haben. Zum einen ist der Gewinn nach § 5a EStG zu ermitteln, zum ander...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.2.1 Erträge desselben Steuerpflichtigen

Rz. 29 Im Gegensatz zu § 4i S. 1 EStG verlangt S. 2 eine Minderung der Erträge im Ausland bei demselben Stpfl. Erforderlich ist für die Ausnahme vom Abzugsverbot nach § 4i S. 2 EStG mithin eine Personenidentität. Unabhängig von der gewerbesteuerlichen Qualifikation der Personengesellschaft und von einer etwaigen Beurteilung im Ausland ist Stpfl. i. S. v. § 4i S. 2 EStG der M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 2.1.2 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 15 § 4i S. 1 EStG beschränkt den Abzug von Sonderbetriebsausgaben. Eine Definition des Begriffs der Sonderbetriebsausgaben enthält weder § 4i EStG noch findet sie sich an anderer Stelle im EStG. Es muss deshalb auf die Rspr. des BFH zurückgegriffen werden (§ 15 EStG Rz. 447).[1] Vom Abzugsverbot des § 4i S. 1 EStG werden sämtliche Aufwendungen erfasst, die durch die unmi...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 8.6 Negatives Betriebsvermögen bei Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Bei der Einbringung von Mitunternehmeranteilen ist – sofern die Personengesellschaft durch die Einbringung erlischt – steuerrechtlich selbst bei der Einbringung einer gesamten Personengesellschaft die Einbringung der einzelnen Mitunternehmeranteile anzunehmen, sodass für die Frage, ob ein negatives Kapital vorliegt, jeder Mitunternehmeranteil gesondert anzusehen ist. Sind en...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.10.3 Abschreibung nach Einbringung nach § 24 UmwStG

Grundsätzlich handelt es sich bei der Einbringung nach § 24 UmwStG um einen Tauschvorgang im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge, d. h. eine entgeltliche Anschaffung. Daher gilt der Grundsatz, dass die aufnehmende Personengesellschaft eine neue AfA-Reihe zu bilden hat. Existieren Wertansätze in der Ergänzungsbilanz sind diese parallel zur Gesamthandsbilanz, d. h. auf den glei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.7 Einbringung über dem Buchwert unter Vermeidung einer Besteuerung

Die Besteuerung eines Einbringungsgewinns kann durch Ergänzungsbilanzen vermieden werden.[1] Für den Ansatz in der Einbringungsbilanz gilt Folgendes:[2] Abbildung 14 Wurden eine oder mehrere Ergänzungsbilanzen gebildet – dies geschieht erfolgsneutral –, so ist/sind diese bei einer späteren steuerneutralen Realteilung erfolgsneutral aufzulösen und die Kapitalkonten an die zugete...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.2 Auswirkung des Eintritts gegen Zuzahlung auf die Abschreibung vorhandener Positionen

Nach Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine Personengesellschaft muss regelmäßig eine Ergänzungsbilanz (bzw. bei § 4 Abs. 3 EStG eine Ergänzungsrechnung) gebildet werden, in der die Mehr-Anschaffungskosten abzubilden sind (vgl. hierzu Sachverhalt in der vorstehenden Tz. 2.8.1). Gleiches gilt auch bei Eintritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft.[1] Sodann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.1 Grundsätze

Die Anwendung des § 24 UmwStG ist auch bei Zuzahlungen in das Privatvermögen möglich.[1] Dies jedoch nur für den Teil, der auf eigene Rechnung – d. h. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – eingebracht wird. Der auf fremde Rechnung eingebrachte Anteil fällt nicht unter § 24 UmwStG. [2] Allgemein gilt hierbei beispielhaft: Die entgeltliche Aufnahme des S in das Einzeluntern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 4.2.1 Eintritt gegen Zuzahlung in das Betriebsvermögen

Nimmt eine bereits bestehende Personengesellschaft einen weiteren Gesellschafter gegen Zuzahlung ins Betriebsvermögen auf, dann ist dieser Vorgang im Grundsatz steuerlich als Errichtung einer neuen Personengesellschaft i. S. von § 24 UmwStG zu beurteilen. In diese neue Personengesellschaft bringen die Altgesellschafter ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen Personenges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 4.2.2 Eintritt eines neuen Gesellschafters gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Tritt in eine bestehende Personengesellschaft ein Gesellschafter gegen Zuzahlung in das Privatvermögen der bisherigen Gesellschafter ein, so ist teilweise ein Fall des § 24 UmwStG und des § 16 EStG vorliegend.[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt 1 A und B sind zu je 50 % Gesellschafter der A+B-OHG (Kapital zu Buchwerten je 60 TEUR; zu gemeinen Werten je 150 TEUR). C tritt in die OH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.10.1 Keine Besteuerung stiller Reserven führt zur Fußstapfentheorie

Bei der Buchwerteinbringung – einschl. Ansatz mit den gemeinen Werten in der Bilanz der Personengesellschaft mit negativer Ergänzungsbilanz – werden die Vorbesitzzeiten sowie Behaltefristen angerechnet. Dies gilt nur hinsichtlich des Einbringenden, soweit nicht ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG vorliegt.[1] Dies ist bei einem einzelkaufmännischen Betrieb nur b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 4.2.3 Kapitalerhöhung

Ein Fall des § 24 UmwStG liegt auch in den Fällen vor, in denen eine Kapitalerhöhung nur von einem oder mehreren Gesellschaftern erfolgt; d. h. nicht alle Gesellschafter nehmen an der Kapitalerhöhung teil.[1] Durch eine solche Kapitalerhöhung, bei der sich das Beteiligungsverhältnis ändert, entsteht ertragssteuerrechtlich eine neue Gesellschaft. Die bisherigen Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.10.2 Ansatz zu gemeinen Werten mit Besteuerung führt zu Anschaffungskosten

Der Ansatz zu gemeinen Werten – ohne Korrektur durch eine negative Ergänzungsbilanz – bei der neu gegründeten Personengesellschaft hat folgende steuerliche Konsequenzen: Die eingebrachten Wirtschaftsgüter gelten als im Zeitpunkt der Einbringung von der Personengesellschaft zu gemeinen Werten angeschafft, mit allen sich daran anschließenden steuerlichen Folgen (z. B. AfA-Metho...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.9.5 Stufenmodell

Wird ein ganzer Mitunternehmeranteil veräußert, so ist dieser Veräußerungsgewinn tarifprivilegiert[1]. Er ist bei gewerblichen Unternehmen nicht gewerbesteuerpflichtig[2]. Die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil stellt jedoch laufender Gewinn dar[3]. Der Teil-Anteils-Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG ist gewerbesteuerpflichtig.[4] Desweg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.2.2 Anwendungsbereich des § 24 UmwStG bei der Einzelrechtsnachfolge

Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG, welcher die Begründung der Personengesellschaft durch Einbringung einer ganzen betrieblichen Einheit wie z. B. eines Einzelunternehmens umfasst, geht über den Anwendungsbereich des UmwG hinaus, denn § 24 UmwStG umfasst – neben den Fällen der o. g. Gesamtrechtsnachfolge – auch folgenden Fälle der Einzelrechtsnachfolge[1]: Abbildung 4 § 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.5 Ansatzwahlrechte des § 24 UmwStG

Ist § 24 UmwStG anwendbar, so besteht gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ein Wahlrecht, in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft zu gemeinen Werten Buchwerten oder Zwischenwerten zu bilanzieren.[1] Das Wahlrecht gilt unabhängig von der Handelsbilanz.[2] Der Antrag auf Anwendung des § 24 UmwStG ist in der Eröffnungsbilanz[3] der aufnehmenden Personengesellschaft[4] und bei dem für die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.1 Umwandlungssteuergesetz

Rz. 6 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann in eine Personengesellschaft eingebracht und der Einbringende hierbei Mitunternehmer der Gesellschaft werden (§ 24 Abs. 1 UmwStG). Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Rz. 7 Das eingebrachte Vermögen wird in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5.1 Ergänzungsbilanzen korrigieren die Werte der Gesamthandsbilanz

Ergänzungsbilanzen enthalten keine Wirtschaftsgüter. Diese Bilanz dient lediglich dazu, Korrekturen aus den Wertansätzen in der Gesamthandsbilanz darzustellen, soweit sie aus der Anschaffung des Mitunternehmeranteils Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter in die Personengesellschaft Einbringung eines (Teil)Betriebs stammen oder von personenbezogenen Steuervergünstigungen herrühre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Zusatzbilanzen der Gesellschafter

Der steuerliche Gewinn der Personengesellschaft setzt sich zusammen aus den Werten: der Gesellschafts-/Gesamthandsbilanz der/den Sonderbilanz(en) der Gesellschafter der/den Ergänzungsbilanz(en) der Gesellschafter Der so ermittelte Gesamtgewinn ist auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen. Bei der Gewinnverteilung wird der Gewinn laut Gesellschaftsbilanz (auch Gesamthandsbila...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 6 Buchführung ist notwendig

Werden Vermögenswerte zu Sonder-Betriebsvermögen, muss zuerst einmal eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Unterliegen die Wirtschaftsgüter Wertveränderungen (z. B. der Abschreibung) oder werden die Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist es auch ratsam eine laufende Buchführung einzurichten. Die Wirtschaftsgüter ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 3.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 351–372 In Zeilen 21-23, 321–322, 331–332 und 341–342 waren nur Veräußerungsgewinne und Gewinnminderungen erfasst worden, die erzielt wurden, wenn Anteile an einer Körperschaft isoliert veräußert wurden. In den Zeilen 351 ff. einzutragen ist demgegenüber ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die als Teil eine...mehr